Jauch-Klägerismus
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'''22.01.09''' LG Berlin 27 S 9/08 Jauch vs. Axel springer AG u.a.; [http://www.buskeismus-lexikon.de/27_S_9/08_-_22.01.2009_-_Immer_wieder_Jauch_und_Dr._Schertz_-_Kl%C3%A4gerismus_und_Zensur_pur Bericht] | '''22.01.09''' LG Berlin 27 S 9/08 Jauch vs. Axel springer AG u.a.; [http://www.buskeismus-lexikon.de/27_S_9/08_-_22.01.2009_-_Immer_wieder_Jauch_und_Dr._Schertz_-_Kl%C3%A4gerismus_und_Zensur_pur Bericht] | ||
'''02.10.09:'''LG Berlin 324 O 386/09 Jauch vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag „Das Neue Blatt“; Die Einstweilige Verfügung vom 07.08.09 wurde bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wurde auf 10.000,00 Euro festgesetzt.[http://buskeismus-lexikon.de/324_O_386/09_-_02.10.2009_-_Deutsche_Sprache_und_Pers%C3%B6nlichkeitsrechte_von_G%C3%BCnther_Jauch#Jauch_vs._Heinrich_Bauer_Zeitschriften_Verlag_.E2.80.9EDas_Neue_Blatt.E2.80.9C Bericht] | '''02.10.09:'''LG Berlin 324 O 386/09 Jauch vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag „Das Neue Blatt“; Die Einstweilige Verfügung vom 07.08.09 wurde bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wurde auf 10.000,00 Euro festgesetzt.[http://buskeismus-lexikon.de/324_O_386/09_-_02.10.2009_-_Deutsche_Sprache_und_Pers%C3%B6nlichkeitsrechte_von_G%C3%BCnther_Jauch#Jauch_vs._Heinrich_Bauer_Zeitschriften_Verlag_.E2.80.9EDas_Neue_Blatt.E2.80.9C Bericht] |
Version vom 10:45, 2. Jan. 2010
| BUSKEISMUS Jauch-Klägerismus | |
Zensurbegehren
Eine verschwindend kleine Zahl von Prominenten klagen bei den Zensurkammer Zensurkammern gegen die Medien-Berichterstattung. Eine noch geringere Zahl an Prominenten verwertet und vermarktet iohre Persönlichkeitsrecht und ihren Namen als marke.
An der Spitze diese Ausnahmen steht Günther Jauch.
Er klagt finktive Lizenzgebühren ein, auch, wenn er drauf zahlen muss. Seine Privatsphähre möchte Günther Jauch absolut schützen. Ein frucktbarere Bioden für die Entsicllung der Zersurregeln.
Unterstützt wird Günther Jauch in seinem Zensurbegehren von der Kanzlei Schertz Bergmann
Der Pseudoöffentlichkeit bekannte Verfahren
03.03.06: LFG Hamburg 324 O 970/05 Jauch vs. Finanzen Verlagsgesellschaft; Vergleich getroffen - Jauch erhält 75.000,00 Euro; Bericht
09.06.06: LG Hamburg 324 O 868/05 Günther Jauch vs. Superillu Verlag GmbH & Co.KG - Schertz verlangte 100.000,00 Euro. Buske gab am 09.06.2006 nichts - Bericht; 05.12.06: OLG Hamburg 7 U 90/06 - Ddr Berufung wurde stattgegeben, Jauch soll Null erhalten -Bericht; 11.02.09: BGH I ZR 8/07 verwies zurück ans OLG Hmabrg; 22.12.09: OLG Hamburg 7 U 90/06 - Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000,00 Euro zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 80 Prozent, die Beklagte 20 Prozent. Bericht
01.09.06: LG Hamburg 324 O 970/05 Jauch vs. Finanzen Verlagsgesellschaft für ... - Verglöeich getroffen. Thomas Jauch bringt Günter Jauch 125.000,00 EUR; Bericht
26.06.07: LG Hamburg 324 O 385/06 Jauch vs. NDR; Die Einstweilige Verfügung v. 16.05.07 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.
11.01.08: LG Hamburg 324 O 124/07 Günther Jauch vs. Axel Springer; Die Klage mit der Forderung von 30.000 Euro Schmerzensgeld und 100.000 Euro entgangene Lizenzgebühren für ein Hochzeitsfoto wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Da auf der Hochzeit zahlreiche Prominente anwesend gewesen seien, habe ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Berichterstattung bestanden. Jauchs Anwalt Christian Schertz kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. - Bericht
11.01.08: LG Hamburg 324 O 126/07 Sihler-Jauch vs. Bunte Entertainment Verlag GmbH - Der Beklagte wird verboten, zwei Fotos der Klägerin zu verbreiten. Die Beklagte wird weiterhin dazu verurteilt, an die Klägerin 25.000,00 Euro sowie 997,37 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 88 %, die Beklagte 12 %. Bericht - Urteil
11.01.08: LG Hamburg 324 O 129/07 Jauch vs. Ullstein GmbH - Die Klage mit der Forderung von 30.000 Euro Schmerzensgeld und 100.000 Euro entgangene Lizenzgebühren für ein Hochzeitsfoto wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Da auf der Hochzeit zahlreiche Prominente anwesend gewesen seien, habe ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Berichterstattung bestanden. Jauchs Anwalt Christian Schertz kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.Bericht
07.03.08: LG Hamburg 324 O 7/08 Jauch vs. NDR
LG Hamburg 324 O 159/08 Günther Jauch vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH
LG Hamburg 324 O 158/08 Sihler-Jauch vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH
LG Hamburg 324 O 215/08 Jauch vs. Bunte Entertainment Verlag GmbH
22.01.09 LG Berlin 27 S 9/08 Jauch vs. Axel springer AG u.a.; Bericht
02.10.09:LG Berlin 324 O 386/09 Jauch vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag „Das Neue Blatt“; Die Einstweilige Verfügung vom 07.08.09 wurde bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wurde auf 10.000,00 Euro festgesetzt.Bericht