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Das Redaktionsgeheimnis eines Presseorgans bietet keinen Schutz. Eine eidesstattliche Versicherung des Autors, dass es sich um ein | Das Redaktionsgeheimnis eines Presseorgans bietet keinen Schutz. Eine eidesstattliche Versicherung des Autors, dass es sich um ein | ||
Zitat handelt, kann man vergessen. | Zitat handelt, kann man vergessen. |
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Thema des Tages: - Eidesstattliche Versicherungen und Informantenschutz ade LG Berlin 27 O 404/09 - 11.08.2009
Das Redaktionsgeheimnis eines Presseorgans bietet keinen Schutz. Eine eidesstattliche Versicherung des Autors, dass es sich um ein
Zitat handelt, kann man vergessen.
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