Bagatellbeschränkung

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
(Die Seite wurde neu angelegt: Nachdem die Gerichte es nicht geschafft haben, sich selbst gegen Abmahnwahn und Klägerismus durchzusetzen, hatte der Gesetzgeber ein Einsehen und beschränkte ...)
Zum nächsten Versionsunterschied →

Version vom 12:52, 14. Nov. 2008

Nachdem die Gerichte es nicht geschafft haben, sich selbst gegen Abmahnwahn und Klägerismus durchzusetzen, hatte der Gesetzgeber ein Einsehen und beschränkte in § 97a UrhG die zu erstattenden Abmahnkosten in einfach gelagerten urheberrechtlichen Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf maximal 100,- Euro.

Persönliche Werkzeuge