Bagatellbeschränkung
Aus Buskeismus
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Nachdem die Gerichte es nicht geschafft haben, sich selbst gegen [[Abmahnwahn]] und [[Klägerismus]] durchzusetzen, hatte der Gesetzgeber ein Einsehen und beschränkte in [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html § 97a UrhG] die zu erstattenden Abmahn[[kosten]] in einfach gelagerten [[urheberrecht]]lichen Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf maximal 100,- Euro. | Nachdem die Gerichte es nicht geschafft haben, sich selbst gegen [[Abmahnwahn]] und [[Klägerismus]] durchzusetzen, hatte der Gesetzgeber ein Einsehen und beschränkte in [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html § 97a UrhG] die zu erstattenden Abmahn[[kosten]] in einfach gelagerten [[urheberrecht]]lichen Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf maximal 100,- Euro. | ||
Version vom 06:40, 22. Mär. 2013
Inhaltsverzeichnis |
Die Bagatellbeschränkung betrifft:
- Beschränkung des Sreitwertes
Nachdem die Gerichte es nicht geschafft haben, sich selbst gegen Abmahnwahn und Klägerismus durchzusetzen, hatte der Gesetzgeber ein Einsehen und beschränkte in § 97a UrhG die zu erstattenden Abmahnkosten in einfach gelagerten urheberrechtlichen Fällen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf maximal 100,- Euro.
Für äußerungsrechtliche Fälle gilt jedoch weiterhin, dass jeder kleine Blogger mit den gleichen Streiutwerten in Anspruch genommen wird, wie große Verlage und TV-Stationen.
- Abweisung des Antrages bzw. der Klage wegen Unerheblichkeit
Urteile - Bagatelldelikte
- Falsche formelle Funktion des Betroffenen
"Die unzutreffende Darstellung, Herr ... sei nicht nur Direktor bzw. Aufsichtsratsmitglied, sondern Generaldirektor der Antragstellerin gewesen, birgt aber keine Rechtsverletzung, die so schwer wiegt, dass sie einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen kann."
Urteil Landgericht Berlin 27 O 377/03 vom 06.11.2003