Haftstrafe

Aus Buskeismus

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 +Bei [[Beleidigung]]en, [[Kreditgefährdung]]en sowie Eingriffen in das [[Urheberrecht]] kann man hierfür strafrechtlich belangt werden, vgl. [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG002801377 §§ 106 ff. UrhG].
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 +Missachtet man eine zivilrechtlichen [[Unterlassungsverfügung]], so kann als [[Ordnungsmittel]] eine [[Ersatzhaft]] verhängt werden.
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[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 11:07, 17. Nov. 2008

Bei Beleidigungen, Kreditgefährdungen sowie Eingriffen in das Urheberrecht kann man hierfür strafrechtlich belangt werden, vgl. §§ 106 ff. UrhG.

Missachtet man eine zivilrechtlichen Unterlassungsverfügung, so kann als Ordnungsmittel eine Ersatzhaft verhängt werden.

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