30.01.2015 - Zensur ist Routine

Aus Buskeismus

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Wir haben große Zweifel daran, dass Ken Jebsen erkannt hat, was in dieser Kammer tatsächlich passiert. Wir haben große Zweifel daran, dass Ken Jebsen erkannt hat, was in dieser Kammer tatsächlich passiert.
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 +'''06.10.2016:''' Ken Jebsen im Planet Interview [http://www.planet-interview.de/interviews/ken-jebsen/49203/ "Die Leute sollen politisiert werden."] zu seinen Zensurbegehren:
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 +:''Weil es Spielregeln gibt. Ich mahne immer ab, wenn jemand behauptet, ich wäre wegen antisemitischer Äußerungen beim RBB geflogen. Weil es nicht stimmt. Und das stand bestimmt in diesem Artikel.<br>
 +Ich muss allerdings dazu sagen: Ich selbst mache das gar nicht. Da gibt es eine Abteilung, die macht das, die haben dafür ein Standardschreiben. Ich selbst habe doch dafür keine Zeit, ich lese doch nicht den Freitag, um zu gucken, ob da irgendetwas über mich drin steht. Ich lese den ganzen Tag Bücher. Und irgendwann am Ende des Monats gibt es eine Besprechung, wo ich erfahre, wie die Verfahren gelaufen sind: Da haben wir gewonnen, da gibt es eine Gegendarstellung usw.''
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<datecategory name="Berichte nach Datum" date="30.01.2015 /> <datecategory name="Berichte nach Datum" date="30.01.2015 />
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Realsatire
Buskeismus-Forschung

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Ein Freitag mit Brisanz. Privater Quatsch aber auch Interna aus der Medienpolitik

Inhaltsverzeichnis


Ken Jebsen. Wer ist Charlie?

Roberto Blanco - Ein bisschen Spar'n muss sein

BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

30.01.2015


Ken Jebsen: Der 3. ATOMARE WELTKRIEG kann morgen schon los gehen

[bearbeiten] Was war heute los?

Zwei Prominente - Roberto Zerquera-Blanko und Ken Jebsen – waren heute Kläger. Ken Jebsen war sogar selbst gekommen und überzeugt, dass er recht hat. Musste seine Klage gegen Spiegel Online allerdings zurücknehmen. Anders Roberto Zerquera-Blanko. Er war heute nicht dabei, anders als früher. Trotzdem geht auch dieser Prominente sicher mit seinem Schicksal um und wird wohl gegen NDR obsiegen.

Die anderen drei sind weniger bekannt. Einer überhaupt nicht, wurde dafür von einem Promianwalt und einer Promianwältin vertreten. Dieser Kläger war eben Onkel des Promianwalts.

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30.01.2015

Die andere Seite der Leitmedien



10jähriges Jubileum von BildBlog


Ken Jebsen im Gespräch mit Udo Ulfkotte
Was haben BILD-Macher, BildBlog-Betreiber, Ken Jebsen und Udo Ulfkotte gemeinsam? Was unterscheidet, trennt diese Menschen?

Gemeinsam haben sie alle, was das blinde Vertrauen in die Gesetze und die Rechtssprechung betrifft. Sie streiten, fühlen sich beleidigt und meinen gemeinsam, die Gerichte, die Richter können und sollen es klären, richten. Notfalls sollte man die Gesetze ändern, die Rechtsprechung beeinflussen.

Was unterscheidet diese Menschen? Ich weiß es nicht. Ich kenne keinen persönlich. Ich weiß nicht, wie sie sich in konkreten Situationen verhalten.

Mein einziges taugliches Kriterium ist: Treffe ich diese Menschen als Kläger bei den Zensurkammern oder nicht?

Treffe ich jemanden von denen als Kläger bzw. Antragsteller in einer den vielen Zensurkammern, dann ist bei mir Skepsis angesagt, was deren menschliche Integrität betrifft. Sie sind dann meist aus dem gleichen Holz geschnitzt, aus dem deren vermeintlichen Gegner geschnitzt sind. Wer von denen irgendwann mal das Sagen hat, hat keine besondere Bedeutung für alle anderen. Die Kläger bzw. Antragsteller haben allerdongs bewiesen, dass sie unfäih sind, Konfliokte menschlich zu lösen. Deren Lebensratschlägen kann man nur sehr skeptisch gegenüberstehen.

Kai Dieckmann hat schon geklagt, Ken Jebsen ebenfalls. Bei Niggemeier weiß ich es nicht. Udo Ulfkotte hat auch schon geklagt und verloren. Er vertraut den Gerichten, das sagt er öffentlich bei den Kommentaren zu seinem Buch "Gekaufte Journalisten". Er rechnet mit und hofft auf die Gerichtsverfahren bei den Zensurkammern. Meint Ulfkotte, die Rechtsanwälte und die Richterinnen und Richter sind seltener und anders gekauft als die ihm gut bekannten Journalisten?

Wir können und den Unsinn der Pressekammern nur damit erklären, dass der Einfluss der organisierten Kriminalität auch die Medienanwälte und Richterinnen und Richter erreicht, diese in schwer lösbare Abhängigkeiten gebracht hat.

Mit Dummheit, Faulheit, Drogen- und Alkoholabhängigkeit, mangelnde Bereitschaft zur Weiterbildung, gesellschaftliche Verantwortungslosigkeit kann ich mir das allfreitägliche absurde Theater und die produzierten Urteile nicht substantiiert genug erklären.

Unter den Medienanwälten gibt es intellektuell veranlagte. Bei denen spürt man das innere Leiden, wenn diese mit Käfer oder Buske diskutieren.

Es gibt auch lockere Medienanwälte, welche sich selbst nicht als Intellektuelle sehen. Diesen gefallen die Hamburger Zensurrichterinnen und –richter mit deren Versuchen, primitive, leicht begreifbare Zensurregeln zu entwickeln. In Hamburg trifft sich in der Pressekammer Primitivität unter den Juristen, Idioten unter Idioten, kann man sagen. Deren Macht kann ich mit nur mit dem Einfluss der organisierten Kriminalität erklären.

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[bearbeiten] Die heutigen Termine

terminrolle_150130_Vk.jpg

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[bearbeiten] Verkündung

Es gab neun Verkündungen.

Verkündet wurde im Gerichtssaal, nicht um 9:55, sondern kurz hach 10:00.

Obwohl die Vorsitzende Richterin Simone Käfer da war, setze sich an den Richtertisch mit dem großen Stapel an Unterlagen die Richterin Barbara Mittler. Das widerspricht allerdings der ZPO § 311, Abs. 4

(4) Wird das Urteil nicht in dem Termin verkündet, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, so kann es der Vorsitzende in Abwesenheit der anderen Mitglieder des Prozessgerichts verkünden.

Es heißt, der Vorsitzende. Andere dürfen verkünden, wenn der Vorsitzende nicht zur Verfügung steht. Was juckt die Vorsitzende Simone Käfer die ZPO. Die Nichteinhaltung ist nicht justitiabel, da kann man schon mal wieder Gutsherrin spielen. Offenbar ist es auch zu anstrengend, neun Verkündungen fehlerfrei über die Bühne zu bringen. Schnell kann was durcheinander kommen.

Richterin Barbara Mittler verkündete ohne Robe. Das machen viele Richterinnen und Richter so, wenn nur verkündet wird. In den Gesetzen steht dazu offenbar nichts. Am Richterselbstbewusstsein scheint das auch nicht die Richter und Richterinnen zu kratzen.

Interessant waren vielleicht die Sachen 324 O 243/13 und 324 O 328/13 – Schröter T. gegen Google Inc. Die Klage wurde abgewiesen.

Nicht minder wichtig die Sachen Andrzej Szpilman (Sohn von Wladyslaw Szpilman) vs. TAZ 324 O 61/14 und 324 O 62/14. Andrzej Szpilman hat verloren. Für alle, welche sich mit der Judenverfolgung durch die Nazis interessieren, aufschlussreich, weil Widerstand differenziert gesehen wird.

Der Waffenproduzent Schmeisser GmbH hat gegen Spiegel und Spiegel Online gewonnen – Az. 324 O 672/14, 324 O 688/14. Was soll man dazu sagen?

[bearbeiten] Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Der heutige Verhandlungstag war kurz. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer brauchte sich nicht zu überanstrengen.

Trotzdem verhedderte sie sich mehrmals. Die Überforderung war anzusehen.

Nach dem Mittagstisch sahen wir im Flur die Vorsitzende Richterin einen Wagen voller Akten schieben. Hat diese Richterin Probleme mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle?

[bearbeiten] Ein paar schöne Zitate der Vorsitzenden von heute

  • Wir haben die Fenstertheorie. Mann kann das Fenster öffnen, aber auch wieder schließen.
  • "Jagt" bedeutet, dass Finanzamt hat Maßnahmen ergriffen.
  • Der Rechtsanwalt hätte die Unterlagen der BILD nicht geben dürfen. Das meinen wir, ist rechtswidrig, zwar nicht strafrechtlich, aber er darf es nicht.


[bearbeiten] Verhandlungen

10:15

[bearbeiten] Roberto Zerquera-Blanco vs. BILD GmbH & Co. KG 324 O 592/14

[bearbeiten] Roberto Zerquera-Blanco vs. Axel Springer SE 324 O 593/14

[bearbeiten] Corpus Delikti

Die Bild berichtet z.B.: "Anfang Juni wurde bekannt: Schlagerstar Roberto Blanco ist blank. Doch selbst, wenn der Gerichtsvollzieher droht, der Schlagersänger nimmt's super gelassen: Er macht jetzt einen auf Rapper. Ein bisschen Spaß muss eben auch beim Sparen sein...". Es wurden von BILD allerdings zu viele Details und sogar Dokumente ins Netz gestellt.

Dagegen klagte dieser lustige Mensch.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Matthias Nienhaus

Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland

[bearbeiten] Kurzbericht zu den Sachen 324 O 592/14 und 324 O 593/14

30.01.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beklagtenvertreter übergibt den Schriftsatz vom 28.01.2015 für Gericht und Gegner. Per Fax schon vorher erhalten. Gut.

In der Sache selber. E geht um einen BILD-Bericht über Schulden gegenüber dem Finanzamt. … UnterhaltszahlungenVermögensauskunft .. Ist Privatsphäre … Streit um Unterhaltszahlungen … Es gibt Werbevideos. Es gibt die BGH-Entscheidung zur Nutzung von Informationen, die rechtswidrig erhalten wurde. Wir halten die veröffentlichten Dokumente für rechtswidrig erhaltenen Informationen. Man darf sagen, er hat Steuerschulden. Aber es geht zu weit, die Privatsphäre zu öffnen, zu weit, wie das die BILD-Zeitung gemacht hat. Die BGH Entscheidung … Münster … ist ein ganz anderer Fall. Betrifft seine Lebenspartner. Hat einen ganz anderen Wert. Steuerschulden … es steht keine Straftat dahinter.

Zu "c". Wir meinen, er hat deutlich seine Privatsphäre geöffnet. Zum Kontext der Ehestreitigkeiten. Wir haben die Fenstertheorie. Mann kann das Fenster öffnen, aber wieder schließen. … Privatsphäre … zur Tochter hätte gegriffen. Wenn wir zu urteilen hätten, würde wir das untersagen.

Rechtsanwalt Matthias Nienhaus: Nicht untersagen.

Vorsitzende: Ja, nicht untersagen. "a" und "b" untersagen, "c" haben Neigung als zulässig zu sehen. …. "Jagt" bedeutet, dass Finanzamt hat Maßnahmen ergriffen.

Es wird diskutiert.

Vorsitzende: Der Rechtsanwalt hätte die Unterlagen der BILD nicht geben dürfen. Das meinen wir, ist rechtswidrig, zwar nicht strafrechtlich, aber er darf es nicht. Es handelt sich um einen private Unterhaltsstreit. Man darf nur das veröffentlichen, was bekannt ist.

Bild-Anwalt Dr. Holger Nieland: Wirbt für Sixt

Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Der Klägervertreter stellt die Anträge aus der Klage mit der Maßgabe wie im Beschluss vom 28.07.2014 Az. 324 O 437/14 entsprechend. Im Übrigern wird die Klage zurückgenommen.

Beklagtenvertreter stellt Kostenantrag zur Klagerücknahme.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 27.02.2015, 9:55, Saal B335.

Danach wurde die Sache 324 O 593/14 verhandelt.

Dieser Sache wurde die Sache 324 O 445/14 beigefügt. Schriftsätze wurden für Gericht und Gegner übergeben.

Die Berichterstattung fand die Vorsitzende zu detailliert .. .. Barvermögen 77 Cent … . Taschenpfändung mit € 59,- … sind Minimalbeträge, die ihn nicht stören .. … BILD hat rechtwidrig von Rechtsanwalt Klaus Piegeler erlangt ….

Es wird diskutiert.

Auch hier wieder Rücknahme der Klage zum Teil.

Vorsitzende: Das Gericht teilt mit, dass die Informationen aus dem Schriftsatz vom 30.01.2015 nicht berücksichtigt werden. Werden diese doch berücksichtigt, dann wird die Verhandlung wiedereröffnet.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 27.02.2015, 9:55, Saal B335.

27.02.15, Verkündung: In der Sache 324 O 592/14 - Blanco vs. BILD - ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt viele Äußerungen nicht erneut zu verbreiten etc. Kostenentscheidung: 2/5 der Kläger, 3/5 die Beklagte.

27.02.15, Verkündung: In der Sache 324 O 593/14 - Blanco vs. Axel Springer SE (Internet) - ergeht ein Urteil. Der Klage wird stattgegeben.

Blanco ging in Berufung. Verhandelt wurde am 25.08.2015. 7 U 26/15 - Blanco vs. Axel Springer SE (Internet), 7 U 27/15 - Blanco vs. BILD

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10:45

[bearbeiten] Ken Jebsen vs. Spiegel Online GmbH 324 O 785/14

[bearbeiten] Corpus Delikti

Spiegel TV u. Henryk M. Broder über Ken Jebsen (KenFM) und die Montagsdemos.

Wir wissen nicht, ob diese Sendung die Ursache für den Antrag auf Gegendarstellung war.

Jedenfalls gab es eine Mail von Ken Jebsen des Inhalts: "„sie brauchen mir keine holocaus informatinen zukommen lassen. ich habe mehr als sie. ich weis wer den holocaust als PR erfunden hat. der neffe freuds. bernays“

Ein gefundenes Fressen, den unliebsamen Jornalisten zu bekämpfen.

Ken Jebsen erreichte den Beschluss mit seine Gegendarstellung, dass seine Entlassung nicht wegen seiner angebliche antisemitischen Äußerung erfolgte. Der RBB bestätigte, dass diese Äußerung nicht antisemitisch sei.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Scheuermann,Westerhoff, Strittmann; Rechtsanwalt Klaus Jever

Beklagtenseite: Kanzlei Schultz-Süchting; RA Dr. Marc Oliver Srocke
Rechtsreferendarin Jochen

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 786/14

30.01.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Jebsen-Anwalt Klaus Jever: Mein Mandant hat präsente Zeugen. Müssen diese rausgehen oder können diese bleiben

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben diese noch nicht bestellt. Sie dürfen bleiben. Werden wir die Zeugen hören, dann wäre das nur eine Wertungsfrage deren Aussagen. Sie müssen entscheiden.

Jebsen-Anwalt Klaus Jever bittet seine präsenten möglichen Zeugen, den Gerichtssaal zu verlassen.

Kommentar RS: Eine Fehlentscheidung von Rechtsanwalt Klaus Jever. Damit wurde den Mitstreitern von Ken Jebsen die Möglichkeit genommen, mitzubekommen, wie die Richterinnen und der Richter dieser Kammer ticken, wie diese fremdgeleiteten Juristen mit Prädikatexamen argumentieren, um das vorgegebene Ziel zu erreichen.

Aus welchem Grund sollen nicht lügende Zeugen befürchten, falsch gewertet zu werden?

Vorsitzende: Der Antragsgegnervertreter überreicht den Schriftsatz vom 27.01.2015 für Gericht und Gegner. Der Antragsstellervertreter überreicht den Schriftsatz vom 29.01.2015 für Gericht und Gegner.

Die Kammer hat den Beschluss zur Veröffentlichung der Gegendarstellung erlassen. Ihnen (Jebsen) sei gekündigt worden wegen einer antisemitischen Äußerung. Stelle fest, es wurde nicht wegen der antisemitischen Äußerung gekündigt.

Man kann streiten, war die Äußerung antisemitisch ist oder nicht. RBB sagt nicht antisemitisch. Nach einigen Wochen wurde gekündigt. RBB hat eine Pressemitteilung. Nach einige Wochen erfolgte die Kündigung. Der RBB har dazu eine Pressemitteilung gemacht:

Stefan Warbeck gibt Programmverantwortung für rbb-Jugendprogramm „Fritz“ ab – rbb trennt sich von Moderator Ken Jebsen
Stefan Warbeck (45) gibt auf eigenen Wunsch die Programmverantwortung für das rbb-Jugendprogramm „Fritz“ ab. In der Sendung „KenFM“ liefen in den vergangenen Monaten mehrere nicht ausreichend redaktionell geprüfte und abgenommene Beiträge. Zudem hat der Moderator ohne Abstimmung mit der Redaktion Beiträge auf der Seite „KenFM.de“ online gestellt.
Stefan Warbeck übernimmt für diese redaktionellen Versäumnisse die Verantwortung. Er sieht sich unter diesen Umständen nicht mehr in der Lage, das Programm angemessen zu leiten.
Stefan Warbeck ist seit 2005 Programmchef bei Fritz und arbeitet seit 1993 für das Radioprogramm. „Wir respektieren die Entscheidung von Stefan Warbeck und werden jetzt mit ihm über eine neue Aufgabe im rbb sprechen“, sagte rbb-Programmdirektorin Dr. Claudia Nothelle.
Der rbb beendet die Zusammenarbeit mit „KenFM“-Moderator Ken Jebsen (45). Dr. Claudia Nothelle: „Der Sender hat Herrn Jebsen gegen den Vorwurf verteidigt, er sei Antisemit und Holocaust-Leugner. Allerdings mussten wir feststellen, dass zahlreiche seiner Beiträge nicht den journalistischen Standards des rbb entsprachen. Daraufhin haben wir mit ihm verbindliche Vereinbarungen über die Gestaltung der Sendung „KenFM“ getroffen. Diese hat er wiederholt nicht eingehalten. Wir bedauern das und müssen auf seine Mitarbeit künftig verzichten“.
Stand vom 23.11.2011 | 16:25 Uhr

Vorsitzende: … in der gesagt wird, dass die Kündigung nicht wegen antisemitischen Äußerungen erfolgte. …. … heißt, es fehlt das Rechtsschutzbedürfnis. Wir meinen nicht, dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt. Es heißt, das war der Kündigungsgrund, dass lässt sich nachweisen. Es heißt, es hat keinen Streit gegeben. Wir meinen, die Gegendarastellung könnte irreführend sein. Es kann angenommen werden, dass die Äußerung, auch wenn der Arbeitgeber sagt, diese sei nicht antisemitisch, doch zu Kündigung führte. Wir haben schon eine Kausalitätskette. Es ist nicht unwahr. Wir neigen dazu, dass die Gegendarstellung aber irreführend ist. Wir streiten nicht, ist das antisemitisch oder nicht. Auch wenn man annimmt, die Äußerung ist nicht antisemitisch, dann wird die Äußerung bewertet. Es gab Streit. Dann wurde gekündigt. Diese Kausalkette wird in der Gegendarstellung nicht deutlich,

Ken Jebsen: Habe siebzehn Jahre die Sendung "Fritz" geführt. Holocaust war immer Thema. Willkürlicher Terror …. Mir diesen Vorwurf zu machen, ist absurd. . US-Folter, Uranmunition … Konnte diese 90 Minuten nicht unterbringen. Mir wurde vom RBB gesagt, wir arbeiten unter den Bedingungen von RTL. Wir machen Unterhaltung. Dann müssen sie das außerhalb machen. Mache ich. Es klappt. Historiker haben an die Zeit geschrieben. Broder hat auf RBB Druck ausgeübt. Entweder ihr entfernt den Mann oder ich entferne den Mann.

Vorsitzende: Wir hatten den Eindruck, dass es eine Vorgeschichte gab. Ist aber für uns in dem Rechtstreit nicht bedeutend. …. Wir würden raten, den Antrag zurückzunehmen.

Die Klägerseite verlässt den Gerichtssaal zur Beratung.

Ken Jebsen nach Wiedereintritt: … Konnte … interviewen. In Zukunft kann ich alles vorlegen, wird geschnitten und dann gesendet. … Oktoberfest Terror, wie … .Kann keine politischen Sachen machen. Das ist mein Job. Ich bin entweder … oder Geschwister Scholl. Habe entschieden, Geschwister Scholl zu sein.

Vorsitzende: Sie haben ihren Job riskiert. Ist positiv. Ist aber nicht Gegenstand des Verfahrens. Es gab offensichtlich Streit im Internet. Wir haben eine Kausalkette. Wir können ins Protokoll aufnehmen, … . Sie können das Protokoll zitieren. Das ist das, was geht.

Ken Jebsen: Spiegel sagt, wegen .. entlassen.

Spiegelanwalt Strocke: Haben Stolpe. Erklärung abgegeben.

Ken Jebsen: Wenn ich Fehler mache, dann kann ich das auch öffentlich sagen.

Vorsitzende: Machen sie alle. Wichtig ist, dass es nicht … .

Ken Jebsen: Es ist eine politische Waffe gegen Journalisten. Es ist gefährlich. Wir leben in einem Drohnenkrieg. .. War passiert zu … . Mache es nicht … Ich komme aus einer iranisch-jüdischen Familie. … Wenn man es nicht macht. Was ist aus dem Spiegel geworden? Dieses Gericht … Nicht mit offenen Karten. Wie wird es .. .

Richterin Barbara Mittler: Spiegel hat es aufgegriffen. Die Passage ist rausgenommen. Haben .. . Ist nicht das, was Sie möchten. Verstehe ich. .. Ist ein Bericht reingekommen. Hier ist es schwieriger. Das hat der Spiegel gemacht. Sie wenden sich mit guten Gründen dagegen.

Spiegelanwalt Strocke: Dieser Spiegel-Online Artikel ist nicht der zentrale Punkt. Hat in … Job verloren wegen antisemitischer Äußerung. Dieser Vorwurf war ja schon da. … Das führt nicht dazu, dass sie mit diesem Vorwurf leben müssen. Wozu ist es dieser Online-Beitrag.. Verstehe nicht … Wo mit der Gegendarstellung der Vorwurf … Hat den Job wegen dieser Äußerung verloren. Die Äußerung wird als antisemitisch bewertet.

Vorsitzende: Wir dachten, es geht darum, wie wird diese Äußerung bewertet? Wir können ins Protokoll aufnehmen. Antrag zurücknehmen. Mit der Gegendarstellung kommen sie nicht weiter.

Die Klägerseite verlässt erneut den Gerichtssaal.

Jebsen-Anwalt Klaus Jever nach Wiedereintritt: Könnte positiver sein.

Vorsitzende: Das Gericht weist darauf hin, dass der Arbeitsgeber deutlich machte, dass die Äußerung nicht antisemitisch sei.

Jebsen-Anwalt Klaus Jever: Ihre Meinung kommt nicht zum Ausdruck?

Vorsitzende: Das ist nicht der Streitgegenstand. Auf die Meinung kommt es nicht an. Auch zurückgenommen …

Jebsen-Anwalt Klaus Jever: Ihre Meinung kommt nicht zum Ausdruck?

Richterin Barbara Mittler: Wir beziehen uns auf die Pressemitteilung des RBB. Das halten wir im Protokoll fest.

Vorsitzende: Der Antragsteller-Vertreter erklärt, im Hinblick auf den Hinweis des Gerichts, verzichten wir auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung vom 09.12.2014 und nehmen den Antrag zurück. Antragsgegnervertreter stellt den Kostenantrag.

Beschlossen und verkündet: Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Streitwert wird auf € 15.000,- festgesetzt.

[bearbeiten] Kommentar RS

Wir haben große Zweifel daran, dass Ken Jebsen erkannt hat, was in dieser Kammer tatsächlich passiert.

06.10.2016: Ken Jebsen im Planet Interview "Die Leute sollen politisiert werden." zu seinen Zensurbegehren:

Weil es Spielregeln gibt. Ich mahne immer ab, wenn jemand behauptet, ich wäre wegen antisemitischer Äußerungen beim RBB geflogen. Weil es nicht stimmt. Und das stand bestimmt in diesem Artikel.

Ich muss allerdings dazu sagen: Ich selbst mache das gar nicht. Da gibt es eine Abteilung, die macht das, die haben dafür ein Standardschreiben. Ich selbst habe doch dafür keine Zeit, ich lese doch nicht den Freitag, um zu gucken, ob da irgendetwas über mich drin steht. Ich lese den ganzen Tag Bücher. Und irgendwann am Ende des Monats gibt es eine Besprechung, wo ich erfahre, wie die Verfahren gelaufen sind: Da haben wir gewonnen, da gibt es eine Gegendarstellung usw.


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11:15

[bearbeiten] Sabia Boulahrouz vs. Heinrich Bauer Verlag KG 324 O 798/14

[bearbeiten] Corpus Delikti

Ein Gegendarstellungsverfahren.

Auf der Titelseite stand "Exklusiv TV-Show für Sabia Boulahrouz"

Ich stelle fest, es gibt keine TV-Show mit mir.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt xxxx

Beklagtenseite: Kanzlei Klawitter, Neben, Plath, Zintler; Rechtsanwalt Dr. Gerald Neben; Rechstanwalt Dr. Manuel Banck

[bearbeiten] Kurzbericht zu der Sache 324 O 798/14

30.01.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Was sollen wir berichten über diesen Scheiß?

Es ging um Unterschriften. Sind alle von Sabia Boulahrouz, wo die eine so anders ist? Dann ging es um die richtige Schreibweise des Namens Boulahrouz, mit "h" oder ohne "h". Wir erfuhren auch den Wohnort, der laut diktiert wurde.

Verkündet wurde am Montag den 02.02.2015 von Richterin Barbara Mittler: Es ergeht eine Urteil. Die Einstweilige Verfügung vom 15.12.14 wird bestätigt. Kostenentscheidung.

Der Heinrich Bauer Verlag ging in Bwerufugn, Az. 7 U 21/15. Eine Verhandlung sollte am 21.07.15 um 10:00 stattfinden. Die Verhandlung fand aber nicht statt.

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11:30

[bearbeiten] Markus Böhnert vs. Sören Schnabel 324 O 656/13

[bearbeiten] Corpus Delikti

Über diesen Streit haben wir schon am 20.06.2014 berichtet:

In der dritten Sache 324 O 656/13 Musiker Markus Böhnert gegen Musiker und seinerzeit Musikproduzent Sören Schnabel hatte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer Schwierigkeiten, Zensur zu üben. Sie schlug einen Vergleich, zunächst sogar mit einer einfachen Unterlassungsverpflichtung vor, wobei der Kläger ¾ der Kosten zu tragen hätte. Juristisch interessant war die Frage, ob Minderjährige (16-17 Jahre) mit Musikproduzenten Verträge abschließen können, ohne dass deren Mutti dem schriftlich vorab zugestimmt hat. Wann darf der nun inzwischen Volljährige dagegen klagen? Ist die Aufforderung der Mutter, eine Rechnung für die Tonaufnahmen gestellt zu bekommen, als Zustimmung zu werten?

Zum Vergleich nist es nicht gekommen. Der Kläger lehnte ab.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

Die Besetzung ist anders als am 20.06.2014. Damals waren es Käfer, Mittler, Dr. Linke

Macht nichts. Der Geschäftsverteilungsplan spielt keine Rolle.

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Winkelmann pp.; Rechtsanwalt Christian Pfeiffer

Kläger persönlich mit Mutti
Beklagtenseite: Rechtsanwältin Claudia Hauck-Delhey
Mutter des Beklagten

[bearbeiten] Kurzbericht zu der Sache 324 O 656/13

30.01.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Es wurde wieder gestritten wie vor einem halben Jahr.

Interessant war lediglich, ob tatsächlich 17jährige keinen Vertrag abschließen können, ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten.

16jährige dürfen in Hamburg am 15. Fwebruar 2015 wählen. Sie dürfen entscheiden, welche Politiker in ihr Leben nachhaltig einfreifen dürfen, z.B. mit Polizeieinsätzen. Die von den 16jährigen gewählten Politiker entshceiden über das Hamburger Schulwesen, über diDarüber stehen, Falschreaktionen thematisieren, wäre der Erfolg versprechendere Ansatz Ausbildung von Jügendlichen, über die finanzielle Zuschüsse etc.

Ob ein 17jähriger für seine profesiionell gemachten Musikaufnahmen zahlen soll oder nicht, darf diese nach Käfer ohne Wenn und Aber nicht entscheiden.

Für Käfer war das eindeutig: Die Beklagte hat sich nicht erkundigt nach seinem (des Klägers) Alter.

Schnabel: Er hat getäuscht.

Käfer: Es gilt, mit Minderjährigen können Verträge nur mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten geschlossen werden. Hat eben Pech gehabt.

Interessant war ebenfalls, dass Käfer eine Unterwerfung vorschlägt und kein Problem damit hat, jemanden zu entwürdigen, obwohl derjenige die Tat überhaupt nicht begangen hat.

Der Oberschützerin der Menschenwürde geht es offenbar nur um ihre eigenen Interessen, möglichst schnell, einen Prozess über die Runden zu bekommen. Dazu wird mit dem Kosten- und Nervenrisiko einer Zeugenbefragung, der nächsten Instanz genötigt.

Der Vater des Beklagten machte als Zuschauer den Vorschlag fifty:fifty. Er meinte, um der Klägerin Kosten zu ersparen, kann man ja den Streitwert runtersetzen.

Es kam zu einem Vergleich. Jede Seite hat im Endergebnis ca. 2.500,- Euro an ihre Anwälte zu zahlen.

[bearbeiten] Kommentar RS

Die Gewinner sind wieder Mal die Anwälte.

Die Menschenwürde, das Persönlichkeitsrecht blieb auf der Strecke

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11:45

[bearbeiten] Jörg Heimann vs. Norddeutscher Rundfunk 324 O 806/14

[bearbeiten] Corpus Delikti

Über den Bahrenfelder Antiquitätenhändler Jörg Heimann wurde kaum erkennbar in der NDR-Sendung "Abzocke mit Porzellan" am 17.11.2014, 08:20 Minuten lang berichtet.

Für altes Porzellan versprechen zahlreiche Ankäufer faire Preise und eine schnelle Abwicklung. Doch unter ihnen sind auch unseriöse Firmen. Markt deckt auf und berichtet. Als Fachmann für Geschirr sollte Jörg Herimann angeblich eine bekannte Porzellanmarke nicht gekannt haben.

Jörg Heimann fordert eine Gegendarstellung.

Im Internet finden wir die NDR-Stellungnahme zu den Beschwerden bezüglich der streitgegenständlichen Sendung:

Programmbeschwerde vom 15.01.2015 über den Beitrag „Abzocke mit Porzellan“ in der Sendung „Markt“ vom 17.11.2014

Nach eingehender Beratung im Rechts- und Eingabenausschuss hat sich der Rundfunkrat abschließend mit der Beschwerde befasst. Nach sorgfältiger Prüfung aller vorliegenden Fakten konnte kein Verstoß gegen die Grundsätze der Programmgestaltung gemäß NDR-Staatsvertrag festgestellt werden. Der Rundfunkrat hat die Beschwerde daher zurückgewiesen.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Bird & Bird; Rechtsanwalt Dr. Stefan Engels, Rechstanwältin Verena Haisch

Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche; Rechtsanwalt Michael Fricke

[bearbeiten] Kurzbericht zu der Sache 324 O 806/14

30.01.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Interessant in diesem Prozess ist lediglich die Frage, weshalb zwei Promianwälte eine sehr unbekannte Person vertraten.

Wir erfuhren, dass Jörg Heimann Onkel der Lebensgefährten von Dr. Engels ist. Es wurde versprochen, mit noch mehr Kanonen auf Elefanten zu schießen.

Die ersten Kanoneschläge trafen ihr Ziel.

Verkündung am 02.02.2015, Richterin Barbara Mittler: Es ergeht ein Urteil. Die Einstweilige Verfügung vom 15.12.14 wird bestätigt. Kostenentscheidung.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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