25.08.2015 - Weshalb klagt Roberto Blanco, kann das jemand erklären
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Kann das jemand erklären?
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Roberto Blanco - Ein bisschen Spar'n muss sein. | BUSKEISMUS DIENSTAGSBERICHT | So-Talk Roberto Blanco |
[bearbeiten] Was war heute los?
Zwei Mal Roberto Zerquera-Blanko.
Roberto Blanco klagt seit Jahren aus den verschiedensten Gründen auch bei der Pressekammer Hamburg, aber auch in Berlin und Köln. Es wäre intertessant zu erfahren, ob das seinem Geschäft vomVoirteil war. Wir würden nicht staunen, dass er den Wettbewerb mit seinen Konkurrenten und Mitbewerbern, den Medien, verloren hat. Bestimmt wäre es besser gewesen, Roberto Blanco hätte gegen die Medien nicht geklagt.
25.08.2015
| Alles gleitend
Mafia, was ist das? Weshalb hat die Mafia Macht? Wir erleben das jeden Freitag in Hamburg beim Landgericht und an vielen Dienstagen beim Oberlandesgericht. Dass wir es mit der Mafia zu tun haben, ist nicht offensichtlich. Aber diese Mafia ist schlimmer als man denkt und meint. Sie ist rechtsstaatlich abgesichert. Sie nennt sich Pressekammer. Der Pressesenat versteckt sich eher und meidet die direkte Bezeichnung. Tatsächlich treffen sich bei den Pressekammern und Pressesenaten Geschäftsleute, welche im Wettbewerb zueinander stehen. Die Verhandlungen gehören eigentlich vor die Wettbewerbskammern. Diese namentliche Verquerung ist kein Zufall. Die Menschenwürde wird vordergründig gegen die Aufklärung ins Feld gebracht. Die namentliche Nennung der Kläger. der Richter und der Kanzleien und Rechtsanwälte wird nach Möglichkeit vermieden. Viele Sachen werden im stillen Kämmerchen erledigt. Verfügungen werden erlassen undn anerkannt, Vergleiche werden ohne Verhandlungen getroffen. Dien Öffentlichkeit erfährt davon nicht bzw. sehr wenig. In Hamburg z.B. sind jährlich ca. 800 Sachen anhängig. Öffentlich verhandelt werden an die 250. Nicht anders in Berlin oder Köln. Die Öffentlichkeit bei den Verhandlungen wird geduldet. Dem Buskeismus_Betreiber, den nun schon fats zehn Jahre jeden Freitag dien Verhandlungen verfolgt wird, Hausverbot angedroht, nachdem das finanzielle Kaputtklagen nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat. Wirt berichten nur das, was wir in den Verhandlungen hören und erfahren. Es ist die Oberfläche. Was im Hintergrund abläuft, bleibt verschlossen. So funktioniert die rechtsstaatliche mafiose Struktur. |
[bearbeiten] Die heutigen Termine
[bearbeiten] Vorsitzender Richter Andreas Buske
[bearbeiten] Ein paar schöne Zitate des Vorsitzenden von heute
- Und hat eine dicke Kette um.
- Ja. Müssen darüber nachdenken. Wollen Sie das schriftlich?
- Dass es hier anders laufen wird, sehen wir nicht. Anträge werden gestellt.
[bearbeiten] Verhandlungen
An dieser Stelle zunächst Mal die Kurzberichte über die Verhandlungen beim Landgericht am 30.01.2015.
Weiter unten dann die heutigen Verhandlungen im Berufungsverfahren.
10:15
[bearbeiten] Roberto Zerquera-Blanco vs. BILD GmbH & Co. KG 324 O 592/14
[bearbeiten] Roberto Zerquera-Blanco vs. Axel Springer SE 324 O 593/14
[bearbeiten] Corpus Delicti
Die Bild berichtet z.B.: "Anfang Juni wurde bekannt: Schlagerstar Roberto Blanco ist blank. Doch selbst, wenn der Gerichtsvollzieher droht, der Schlagersänger nimmt's super gelassen: Er macht jetzt einen auf Rapper. Ein bisschen Spaß muss eben auch beim Sparen sein...". Es wurden von BILD allerdings zu viele Details und sogar Dokumente ins Netz gestellt.
Dagegen klagte dieser lustige Mensch, Roberto Zerquera-Blanco.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Matthias Nienhaus Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland |
[bearbeiten] Kurzbericht zu den Sachen 324 O 592/14 und 324 O 593/14
30.01.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beklagtenvertreter übergibt den Schriftsatz vom 28.01.2015 für Gericht und Gegner. Per Fax schon vorher erhalten. Gut.
In der Sache selber. E geht um einen BILD-Bericht über Schulden gegenüber dem Finanzamt. … Unterhaltszahlungen … Vermögensauskunft .. Ist Privatsphäre … Streit um Unterhaltszahlungen … Es gibt Werbevideos. Es gibt die BGH-Entscheidung zur Nutzung von Informationen, die rechtswidrig erhalten wurde. Wir halten die veröffentlichten Dokumente für rechtswidrig erhaltenen Informationen. Man darf sagen, er hat Steuerschulden. Aber es geht zu weit, die Privatsphäre zu öffnen, zu weit, wie das die BILD-Zeitung gemacht hat. Die BGH Entscheidung … Münster … ist ein ganz anderer Fall. Betrifft seine Lebenspartner. Hat einen ganz anderen Wert. Steuerschulden … es steht keine Straftat dahinter.
Zu "c". Wir meinen, er hat deutlich seine Privatsphäre geöffnet. Zum Kontext der Ehestreitigkeiten. Wir haben die Fenstertheorie. Mann kann das Fenster öffnen, aber wieder schließen. … Privatsphäre … zur Tochter hätte gegriffen. Wenn wir zu urteilen hätten, würde wir das untersagen.
Rechtsanwalt Matthias Nienhaus: Nicht untersagen.
Vorsitzende: Ja, nicht untersagen. "a" und "b" untersagen, "c" haben Neigung als zulässig zu sehen. …. "Jagt" bedeutet, dass Finanzamt hat Maßnahmen ergriffen.
Es wird diskutiert.
Vorsitzende: Der Rechtsanwalt hätte die Unterlagen der BILD nicht geben dürfen. Das meinen wir, ist rechtswidrig, zwar nicht strafrechtlich, aber er darf es nicht. Es handelt sich um einen private Unterhaltsstreit. Man darf nur das veröffentlichen, was bekannt ist.
Bild-Anwalt Dr. Holger Nieland: Wirbt für Sixt
Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Der Klägervertreter stellt die Anträge aus der Klage mit der Maßgabe wie im Beschluss vom 28.07.2014 Az. 324 O 437/14 entsprechend. Im Übrigern wird die Klage zurückgenommen.
Beklagtenvertreter stellt Kostenantrag zur Klagerücknahme.
Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 27.02.2015, 9:55, Saal B335.
Danach wurde die Sache 324 O 593/14 verhandelt.
Dieser Sache wurde die Sache 324 O 445/14 beigefügt. Schriftsätze wurden für Gericht und Gegner übergeben.
Die Berichterstattung fand die Vorsitzende zu detailliert .. .. Barvermögen 77 Cent … . Taschenpfändung mit € 59,- … sind Minimalbeträge, die ihn nicht stören .. … BILD hat rechtwidrig von Rechtsanwalt Klaus Piegeler erlangt ….
Es wird diskutiert.
Auch hier wieder Rücknahme der Klage zum Teil.
Vorsitzende: Das Gericht teilt mit, dass die Informationen aus dem Schriftsatz vom 30.01.2015 nicht berücksichtigt werden. Werden diese doch berücksichtigt, dann wird die Verhandlung wiedereröffnet.
Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 27.02.2015, 9:55, Saal B335.
27.02.15, Verkündung: In der Sache 324 O 592/14 - Blanco vs. BILD - ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurteilt viele Äußerungen nicht erneut zu verbreiten etc. Kostenentscheidung: 2/5 der Kläger, 3/5 die Beklagte.
27.02.15, Verkündung: In der Sache 324 O 593/14 - Blanco vs. Axel Springer SE (Internet) - ergeht ein Urteil. Der Klage wird stattgegeben.
Blanco ging in Berufung. Verhandelt wurde am 25.08.2015. 7 U 26/15 - Blanco vs. Axel Springer SE (Internet), 7 U 27/15 - Blanco vs. BILD
[bearbeiten] Roberto Zerquera-Blanco vs. BILD GmbH & Co. KG 7 U 27/15
[bearbeiten] Roberto Zerquera-Blanco vs. Axel Springer SE 7 U 26/15
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richter: Andreas Buske |
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Matthias Nienhaus Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland |
[bearbeiten] Notizen zu Roberto Zerquera-Blanco vs. Axel Springer SE 7 U 26/15
25.08.2015: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richter Andreas Buske: In der Sache 26 habe ich die Erstmitteilung nicht richtig da. Das Landgericht hat das Verfügungsverfahren berücksichtigt, fehl aber formell.
Beschlossen und verkündet: Die Akte des Verfügungsverfahrens 324 O xxx/14 wird zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.
Die Seiten haben ausführlich dargelegt und die Argumente sind ausgetauscht. Natürlich hat der Kläger am Vermögensverfahren und Interesse an seiner Person geweckt. Er muss mehr hinnehmen als ein anderer. Es stellt sich die Frage, ob die Details, die sehr privaten, auch öffentlich gemacht werden dürfen. Man kann streiten. Wir haben die Tendenz, dass die Anträge halten werden. Wenn wir zulassen würden, dann würde der Rest der Privatsphäre verloren gehen. E wäre das letzte Hemd. Es ist zu viele, was an Privatsphäre verbreitet wurde. Der Kläger muss der Behörde seine Besitzverhältnisse darlegen. Muss er damit rechnen, dass die Öffentlichkeit das erfährt? Wenn es anrüchige Sachen wären, dass schon … . Die wirklichen minutiösen Details muss er nicht hinnehmen.
BILD-Anwalt Dr. Holger Nieland: Ich denke nicht. Sie umzustimmen zu können. Vielleicht etwas zum letzten Hemd. War schon im Urteil des Landgerichts so formuliert. Ist aber nicht das letzte Hemd. Es ist nur das, was er verkaufen wollte. Frau Luzandra hat nur 1.000 Euro monatlich. Hat eine xxx und zahlt Miete, auch eine Villa in Wien. Die Frage ist, ist Blanco blank. Verstrickt sich in Widersprüche. Es ist nicht das letzte Hemd, was er hat.
Vorsitzende lächelnd: Ob er ein zweites hat.
BILD-Anwalt Dr. Holger Nieland: Ja, ob er ei
Vorsitzende: Kommt in die Öffentlichkeit, dass er keine Taler hat- Das wird der Öffentlichkeit nicht dargelegt.
BILD-Anwalt Dr. Holger Nieland: Er geht in die Öffentlichkeit. Will damit noch Geld verdienen. Dann, dass es Widersprüche gibt.
Vorsitzende: … ..
BILD-Anwalt Dr. Holger Nieland: … einfache Samsung-Handy. Sehen das nicht so tief. Im Video nimmt er sich selbst auf die Schippe.
Vorsitzende: Und hat eine dicke Kette um.
BILD-Anwalt Dr. Holger Nieland: Ja. Das letzte Hemd finde ich nicht so überzeugend..
Vorsitzende: Herr Niehaus, wollen Sie was sagen?
Blancoanwalt Niehaus: Dass er überhaupt nicht vermögend ist. Das darf man sagen. Miete 1.000 Euro sind Betriebsaugeben. Wenn jemand bei einer eidesstattlichen Versicherung nach ZPO Auskunft gibt, dann bedeutet dass, dass das nur im Rahmen der Zwangsvollstreckung genutzt werden darf. Die Presse ist nicht daran gebunden. In der Presse wären die Argumente auch ohne diesen Details überzeugend. Jemand, der bekannt ist. … Das ist der Beginn in die tiefste Intmsphäre. Deswegen stimme ich Ihrer Wertung zu.
Vorsitzende: Einigen kann man sich nicht?
Blancoanwalt Niehaus: Nehmen Sie die Berufung zurück.
Vorsitzende lacht: Nehmen Sie auch zurück. Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
- 1 Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf Euro 30.000 festgesetzt.
- 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird auf Dienstag, den 06.10.2015, 10:00 festgesetzt.
06.10.15, Verkündung, VorsRi Andreas Buske: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Notizen zu Roberto Zerquera-Blanco vs. BILD GmbH & Co. KG 7 U 27/15
25.08.2015: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richter Andreas Buske: Dass es hier anders laufen wird, sehen wir nicht. Anträge werden gestellt.
BILD-Anwalt Dr. Holger Nieland: Darf ich was sagen.
Vorsitzende: Ja, natürlich.
BILD-Anwalt Dr. Holger Nieland: Hier geht es um das Bild. Das andere lasse wir außen vor. Es geht um das Bild der Vermögensauskunft. Es ist ein Formular. Man sieht nichts, keine Details. Nur Kreuze. Man darf berichten. Weswegen nicht aus das Formular zeigen? Es ist alles, was jeder wusste, was zulässig war zu berichten. Die Wortberichterstattung war zulässig. Weshalb nicht als Bild veröffentlichen?
Der Vorsitzende sieht sich das ausgefüllte Formular an:
Richter Dr. Lothar Weyhe: Die Kreuzchen muss er hinnehmen- Ja, nein. Die Überlegung iost die folgende: Er füllt das Formular aus. Wenn er befürchten muss, dass er das auch in BILD lesen wird, dann füllt er anders aus als so. Das ist unsere Erklärung.
Blancoanwalt Niehaus: Hätte Sie Musterexemplare veröffentlichen können. Hier wird aber ein Originaldokument, was unter dubiösen Umständen bei BILD-Online ankam, veröffentlicht.
BILD-Anwalt Dr. Holger Nieland: Hier ist nur die Seite 2. Samsung-Handy ist in der Anlage. Es bringt nicht mehrt als der gesprochene Satz.
Vorsitzende: Er muss sorglos mit den Behörden kommunizieren können.
BILD-Anwalt Dr. Holger Nieland: Das mit dem Vertrauen in die Behörde ist klar. Aber es geht um die Abwägung mit Art. 5, GG.
Vorsitzende: Ja. Müssen darüber nachdenken. Wollen Sie das schriftlich?
BILD-Anwalt Dr. Holger Nieland: Ja. Dann lieber geschrieben sehen.
Vorsitzende:
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf Euro 40.000 festsgesetzt.
- 2. Der Termin zur Verkündung eine Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag,. Den 06.10.2015, 10:00
06.10.15, Verkündung, VorsRi Andreas Buske: Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.