Jauch-Klägerismus

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 +'''09.06.06:''' LG Hamburg 324 O 868/05 Günther Jauch vs. Superillu Verlag GmbH & Co.KG - Schertz verlangte 100.000,00 Euro. Buske gab am 09.06.2006 nichts - [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_060303.htm#SuperIllu_obsiegt_gegen_Jauch Bericht]; '''05.12.06:''' OLG Hamburg 7 U 90/06 - Ddr Berufung wurde stattgegeben, Jauch soll Null erhalten -[http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_061205_hansolg_ag.htm#7_U_90/06_(324_O_868/05) Bericht]; '''11.02.09:''' BGH I ZR 8/07 verwies zurück ans OLG Hmabrg; '''22.12.09:''' OLG Hamburg 7 U 90/06 - Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000,00 Euro zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreuit trägt der Kläger 80 Prozent, die Beklagte 20 Prozent. [http://www.buskeismus-lexikon.de/7_U_90/06_-_08.12.2009_-_Schertz_spielte_wieder_Theater_-_wir_waren_nicht_dabei Bericht]
'''22.01.09''' LG Berlin 27 S 9/08 Jauch vs. Axel springer AG u.a.; [http://www.buskeismus-lexikon.de/27_S_9/08_-_22.01.2009_-_Immer_wieder_Jauch_und_Dr._Schertz_-_Kl%C3%A4gerismus_und_Zensur_pur Bericht] '''22.01.09''' LG Berlin 27 S 9/08 Jauch vs. Axel springer AG u.a.; [http://www.buskeismus-lexikon.de/27_S_9/08_-_22.01.2009_-_Immer_wieder_Jauch_und_Dr._Schertz_-_Kl%C3%A4gerismus_und_Zensur_pur Bericht]
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 +'''02.10.09:'''LG Berlin 324 O 386/09 Jauch vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag „Das Neue Blatt“; Die Einstweilige Verfügung vom 07.08.09 wurde bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wurde auf 10.000,00 Euro festgesetzt.[http://buskeismus-lexikon.de/324_O_386/09_-_02.10.2009_-_Deutsche_Sprache_und_Pers%C3%B6nlichkeitsrechte_von_G%C3%BCnther_Jauch#Jauch_vs._Heinrich_Bauer_Zeitschriften_Verlag_.E2.80.9EDas_Neue_Blatt.E2.80.9C Bericht]

Version vom 09:29, 2. Jan. 2010

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Jauch-Klägerismus

anwaelte.jpg

Zensurbegehren

Eine verschwindend kleine Zahl von Prominenten klagen bei den Zensurkammer Zensurkammern gegen die Medien-Berichterstattung. Eine noch geringere Zahl an Prominenten verwertet und vermarktet iohre Persönlichkeitsrecht und ihren Namen als marke.

An der Spitze diese Ausnahmen steht Günther Jauch.

Er klagt finktive Lizenzgebühren ein, auch, wenn er drauf zahlen muss. Seine Privatsphähre möchte Günther Jauch absolut schützen. Ein frucktbarere Bioden für die Entsicllung der Zersurregeln.

Unterstützt wird Günther Jauch in seinem Zensurbegehren von der Kanzlei Schertz Bergmann

Der Pseudoöffentlichkeit bekannte Verfahren

09.06.06: LG Hamburg 324 O 868/05 Günther Jauch vs. Superillu Verlag GmbH & Co.KG - Schertz verlangte 100.000,00 Euro. Buske gab am 09.06.2006 nichts - Bericht; 05.12.06: OLG Hamburg 7 U 90/06 - Ddr Berufung wurde stattgegeben, Jauch soll Null erhalten -Bericht; 11.02.09: BGH I ZR 8/07 verwies zurück ans OLG Hmabrg; 22.12.09: OLG Hamburg 7 U 90/06 - Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000,00 Euro zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreuit trägt der Kläger 80 Prozent, die Beklagte 20 Prozent. Bericht

22.01.09 LG Berlin 27 S 9/08 Jauch vs. Axel springer AG u.a.; Bericht

02.10.09:LG Berlin 324 O 386/09 Jauch vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag „Das Neue Blatt“; Die Einstweilige Verfügung vom 07.08.09 wurde bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wurde auf 10.000,00 Euro festgesetzt.Bericht

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