Anwaltsgebühren
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Version vom 18:19, 14. Apr. 2009
Die Anwaltsgebühren sind die Kosten der klagenden und der eigenen Anwälte. Diese ergeben sich aus dem Anwalts-Gebüehrenregelwerk RVG, dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Anwaltsgebühren sind wesentlicher Bestahndteil der Kosten bei der Auseinadersetzungen mit den Zensoren. Diese sind wesentliche Triebkraft für die Zensur.
Zensuranwälte entwickeln raffinierte Geschäftsmodelle und verkaufen diese als Schutzt der Persönlichkeitsrechte, der Würde des menshcen.
Neben der im RVG gesetzlich vorgeschriebenen Mindesgebühr können die Anwälte Zusatzhonorare vereinbaren. Die Stundensätze der creme de las creme Zensuranwälte und deren Widersacher betragen nicht seltem mehr als 200,00 EUR.
Die Anwaltsgebühren setzen sich zusammen aus den
- so genannten außergerichtlichen Gebühren, zu denen die Abmahngebühren gehören.
- Verhandlungsgebühren, qwelche aus der Viorbereitung der Gerichtsverhandlung entstehen
- Termingebühren, welche dadurch entstehen, dass eine Gerichrichtsverhandkung geführt wird
- Vergleichssgebühren, welche durch den Abschkuss eines Vergleichs entstehen.
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