Anwaltsgebühren
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Version vom 18:11, 14. Apr. 2009
Die Anwaltsgebühren sind die Kosten der klagenden und der eigenen Anwälte. Diese ergeben sich aus dem Anwalts-Gebüehrenregelwerk RVG, dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Neben dieser gesetzlich vorgeschriebenen Mindesgebühr könne die Anwälte Zusatzhonorare vereinbaren. Die Stundensätzen der Creme de las creme Zensuranwälte und deren Widersacher betragen ab 200,00 EUR.
Die Anwaltsgebühren setzen sich zusammen aus den
- so genannten außergerichtlichen Gebühren, zu denen die Abmahngebühren gehören.
- Verhandlungsgebühren, qwelche aus der Viorbereitung der Gerichtsverhandklung entstehen
- Termingebühren, welche dadurch entstehen, dass eine Gerichrichtsverhandkung geführt wird
- Vergleichssgebühren, welche durch den Abschkuss eines Vergleichs entstehen.