Pressemitteilung 037 - RA Dr. Sven Krüger missbraucht VorsRi'in Käfer als Sprachaufseherin
Aus Buskeismus
Zensurrechtsprechung pur
Am Dienstag, den 05. März 2019, 12:00, 12:30
finden gleich zwei Verhandlungen beim OLG Hamburg, 7. Senat
Sieverkingplatz 2, 20355 Hamburg, Sitzungssaal 210,
gegen Buskesmus-Betreiber statt.
In beiden Verfahren vertritt der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger die Kläger. In einem Verfahren vertritt RA Dr. Sven Krüger sich selbst.
7 U 44/13 324 O 616/11 | <k> Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber) | Corpus Delicti: Der folgende Bericht über eine Verhandlung des Klägers gegen ein Lehrerehepaar wg. deren Sorgen um die Behandlung der Mutter im Pflegeheim (324 O 312/11) Streitig: Wer hat den verbotenen Verdacht erzeugt? Der Buskeismus-Betreiber durch seinen Bericht oder die Richterinnen und Richter der Pressekammer mit ihrer Verhandlungsart |
7 U 47/15 324 O 146/13 | <k> Rolf Schälike (Buskeismus-Betreiber) | Gestritten wird um die Sprachaufsicht der Pressekammer und das Zensurbegehren des klagenden Rechtsanwalts, der sich den Buskeismus-Betreiber des Gerichtssaals verwiesen wünscht. Urteil (324 O 146/13 |
Die Inhalte ergeben sich aus den verlinkten Urteilen.
Es kann - braucht nicht - interessant und spannend werden:
Nebenbeibemerkt: Der Vorsitzende Richter des Pressesenats, Andreas Buske, hatte seinerzeit die einstweilige Verfügung 324 O 47/11 in der AMAITA-Sache erlassen, den Ordnungsmittelanspruch als OLG-Richter bestätigt - der Buskeismus-Betreiber war deswegen 3 Tage im Knast, anstelle 1.500,-- € zu zahlen - sowie die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags zurückgewiesen. Es wird schwerfallen, fast aussichtslos sein, diesen Richter zu überzeugen, dass er seinerzeit fehlerhaft entschieden hat. Entscheidet als OLG-Vorsitzender de facto über sein eigenes LG-Urteil. So wird staatlicher Macht demonstriert.
Rolf Schälike, 01.03.19