324 O 312/11 - 19.08.2011 - Pflegeheim AMARITA im Visier der Kritik

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Inhaltsverzeichnis

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BERICHT

[bearbeiten] AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Anke und Klaus Kxxxxx

LG Hamburg 324 O 312/11 AMARITA Bremerhaven GmbH vs. Anke und Klaus Kxxxxx

Wiederspruchsverfahren gegen die einstweilige Verfügung vom 27.06.2011

[bearbeiten] Corpus Delicti

Der folgende Artikel (inzwischen aus dem Internet genommen) in der Nordsee-Zeitung vom 07.05.2011 war Anlass für die Klage. Es gibt aber immer noch den Artikel der Nordsee-Zeitung vom 19.05.2011 (auch dieser Artikel ist inzwischen aus dem Netz genommen.)a.

[bearbeiten] Pflegefehler im Amarita?

Bremerhaven. Ein ehemaliger Pflegehelfer und Angehörige einer Bewohnerin haben schwere Vorwürfe gegen das Pflegeheim Amarita erhoben. Trink-, Ess- und Lagerungsprotokolle seien gefälscht worden, Bewohner unwürdig und aggressiv behandelt worden, sagt der Pflegehelfer.

Von Denise von der Ahé

Aufgrund von Überlastungen habe das Pflegepersonal teils aggressiv auf Wünsche der alten Menschen reagiert. Mitarbeiter könnten ihre Pausen oft nicht nehmen, die hygienischen Zustände seien zum Teil unzumutbar.
„Ich konnte über mehrere Tage miterleben, wie respektlos hier mit den Menschen umgegangen wurde“, sagt die Bremerhavenerin Anke Kxxxxx. Im Dezember des vergangenen Jahres kam ihre Schwiegermutter zur Kurzzeitpflege in das Amarita-Heim. „Bei einem Besuch entdeckten wir sie fast allein im Speisesaal an einem ihr nicht zugewiesenen Platz. Vor ihr stand ein Teller mit drei zubereiteten Brötchen. Dabei konnte sie größere Nahrungsmittel nur im zerkleinerten Zustand zu sich nehmen“, berichten sie und ihr Mann Klaus. Auf dem Zimmer der alten Dame hätten die Eheleute dann bemerkt, ... xxxx xxxxx „Wir baten das Personal, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen. Beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tag mussten wir leider feststellen, xxxx.“
Erläuterungen zu den xxxx
22.08.13: Wir haben die Erläuterungen heute gelöscht. Denn die an dieser Stelle gemachten Erläuterungen führten am 14.12.2011 zu einem Ordnungsmittelantrag, der mehr als anderthalb Jahre später zu dem folgenden -> Ordnungsmittelbeschluss führte.
Kommentar RS: Die Richterin Simone Käfer, Richter Dr. Link und Richter Dr. Linke meinen, dass der Verdacht, den die Sprachaufseher der Hamburger Zensurkammer nicht ausgeräumt haben, ein falscher Verdacht ist. Der Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit soll sich deren verquerte und gefährliche Denkweise zu Eigen machen.
Die Sprachaufseher/Innen aus Hamburg verlangen von dem Berichterstatter etwas, zu dem sie selbst weder fähig noch gewillt sind, sich fähig zu machen bzw. machen zu lassen. Die Hamburger Sprachaufseher/Innen schieben die Interessen fragwürdiger und strafrechtlich verurteilter Geschäftemacher, wie die von Ulrich Marseille, vor, um zu verhindern, dass die Weltöffentlichkeit erfährt, wie und von wem in Deutschland verantwortungslos, unqualifiziert und oberflächlich Zensur ausgeübt wird.
Die Hamburger Sprachaufseher verhalten sich wie eine Familie, die mit der Außenwelt im Clinch liegt, und der sie ihre eigenen Vorstellungen, was man zu tun und zu lassen hat, aufzuzwingen versucht. Gefährlich ist das, weil diese Familie staatliche Macht ausüben darf, die sie ausgiebig zum Schaden des Rechtsstaates nutzt.
Zudem sei die Klingel für seine Mutter nicht erreichbar gewesen, kritisiert Klaus Kxxxxx. Nach fünf Tagen hat es dem Ehepaar gereicht: Sie brachten ihre Mutter in ein anderes Heim. Als ihr die Vorwürfe des Pflegehelfers bekannt wurden, prüfte die Heimaufsicht die Einrichtung der Marseille-Kliniken AG. „Die Heimaufsicht ist mit der Einrichtung in Kontakt, um eine Begleitung sicherzustellen“, sagte gestern Dr. Petra Kodré, Pressesprecherin des Sozialressorts. Dem Vernehmen nach soll es Verbesserungsbedarf geben.
Da ein Teil der Vorwürfe strafrechtlicher Natur seien, habe die Heimaufsicht diese an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dabei handele es sich um eine formale Weiterleitung, weil die Heimaufsicht die Vorwürfe nicht prüfen könne.
Bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Anfang des Jahres erhielt Amarita beim Pflege-TÜV die Gesamtnote 1,6, im Teilbereich Pflege und medizinische Versorgung nur eine 2,5. Schaut man beim AOK-Pflegeheimnavigator in die dahinter liegenden Teilnoten, erscheint mehrmals die Note 5, zum Beispiel bei der Frage, ob erforderliche Dekubitusprophylaxen (Vorbeugung von Druckgeschwüren) durchgeführt worden seien. Dem Vernehmen nach soll der MDK das Heim anlassbezogen noch mal geprüft haben.
Das Amarita-Heim weist die Vorwürfe zurück. „Das Wohlergehen unserer Bewohner steht für uns an erster Stelle“, sagte gestern Amarita-Sprecher Werner Kipp. „Wir begrüßen deshalb auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die wegen nicht belegter Vorwürfe routinemäßig eingeschaltet wurde.“ Auch Amarita habe die Staatsanwaltschaft gebeten, den Vorwürfen nachzugehen, damit Klarheit geschaffen werde. Der ehemalige Mitarbeiter habe sich zu keinem Zeitpunkt mit Kritik an der Pflegepraxis in der Einrichtung an die Leitung gewandt, so Kipp weiter. Hätte es tatsächlich kritikwürdige Punkte gegeben, hätte man von ihm erwarten müssen, dass er diese sofort an Einrichtungs- und Pflegedienstleitung melde. Unabhängig davon sei er nach dem Arbeitsvertrag dazu verpflichtet gewesen.
„Wir haben die Vorwürfe intern selbst intensiv geprüft und sind zu dem Zwischenergebnis gekommen, dass die Pflegepraxis mit den Vorschriften der Pflegekassen und Sozialämter übereinstimmt“, so Kipp. Die Mutter von Herrn Kxxxxx „ist von unserem Personal fachgerecht und fürsorglich gepflegt worden“. Es seien keine Beschwerden von Angehörigen aktenkundig.

Artikel vom 07.05.11 - 07:00 Uhr

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch
Richter am Landgericht: Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Thorsten John von der Kanzlei Kaminiaz;
Die Beklagten persönlich

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

19.08.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike.

Beklagtenanwalt beginnt: Wir haben Zeugen. Werden vielleicht aussagen müssen. Müssten rausgehen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wenn Sie möchten. Wir haben eine Zeugenbefragung nicht vorgesehen. Die Zeugen können im Saal bleiben. Sie müssen entscheiden. Es kann sein, dass wir zur Zeugenbefragung kommen. Den Saal brauchen die möglichen Zeugen jetzt nicht zu verlassen. Sie müssen entscheiden.

Beklagtenanwalt bittet brav, die möglichen Zeugen den Saal zu verlassen.

Die möglichen Zeugen verlassen den Saal. Ein paar Zeugen weniger für das absurde Theater.

Der Vorsitzende: Wir haben bei der Terminvorbereitung bemerkt, dass Sie [Beklagtenanwalt] den Antrag gar nicht kennen. Wird spätestens bei der Widerspruchseinlegung angefordert. Wir haben den Vortrag durchgelesen. Die Zuständigkeit ist gegeben, weil die Nordsee-Zeitung auch hier gelesen wird. Am 09. Mai 2010 war die Erstmitteilung. Am 09. Juni wurde der Antrag gestellt. Das ist entscheidend. Es kommt darauf an, wie das materiell-rechtlich ist. Wir haben uns die Anlage der Klägerin Ast 3 angesehen. Nach unserer Meinung ist das für die Antragstellerseite abträglich. Deswegen sind die Antragsgegner beweispflichtig. Es gibt zwei Trinkprotokolle. Es sind die Berichtblätter Ast 4. Die Dame wurde zum Trinken ermutigt. Wir müssen von der Richtigkeit der Trinkprotokolle ausgehen. Es wurden Getränke, Tee, Brause, Kaffee, Wasser zu sich genommen. Am 8. Dezember das mit der Schwiegertochter.

Beklagtenanwalt: Auf ihrem Zimmer hat sie nichts getrunken. … natürlich. … Wir haben schon selbst vorgetragen, dass im Speisesaal Getränke gereicht wurden. Es geht ums Trinken im Zimmer.

Der Vorsitzende: Da hat sie ja getrunken.

Beklagtenanwalt: Wann, wo steht das?

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger liest aus den Protokollen: … Frühstück, rechts Mittagessen, Kaffeetrinken … . Wenn man die lange Zeit zu Grunde nimmt …. Am 06.12. nur Selter. Ich möchte es offen lassen, ob Frau Kxxxxx durch die Zimmer gegangen ist. Am 17.12. Selter, nicht Kaffee im Speiseraum. 8:00 Tee, … Muss im Speisezimmer gewesen sein. 8:20 Morgenkaffee im Speisesaal, wenn sie da war. Saft, … Wasser auf die Zimmer. Diverse protokollierte Aufnahmen von Getränken außerhalb des Speiseraums.

Beklagtenanwalt: Das ist eine Privaturkundin … Das im Einzelnen alles zu überprüfen, geht nicht.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn Sie sagen, es ist alles gefälscht. Dass im Zimmer getrunken wurde, ergibt sich aus Ihren Schriftsätzen.

Beklagtenanwalt lacht. Wir können die Zeugen vernehmen.

Der Vorsitzende: Wozu die Zeugen vernehmen? Weil das, was Sie vorlegen, stimmt?

Beklagtenanwalt. Wir ...

Der Vorsitzende reduziert alles auf Rechtsfragen: Das ist unstrittig.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger als Zensurprofi: Mutter, Schwiegermutter … . Hätten das so sagen dürfen. Das bestreitet keiner. Ob das so kritikwürdig ist, kann man hinstellen. Sie haben das aber in Worte gefasst, sie habe ihre Getränke nicht angerührt. Damit haben Sie den Eindruck erzeugt, sie habe nichts getrunken. Sie vermitteln, dass das stimmt.

Beklagtenanwalt: Der Eindruck ist nicht zwingend.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger erklärt die Zensurregeln: Woher soll der Leser wissen .. wie soll der Leser auf weitere Gedanken kommen?

Beklagtenanwalt: Es ist von ein bis zwei Tagen die Rede.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger geht in die Tiefe der Zensur: Stimmt aber nicht für einen einzigen Tag.

Richter Buske schaut traurig aussehend rein.

Frau Anke Kxxxxx: Warum ist mir das nicht gesagt worden?

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Weiß ich nicht. Für den Prozess ist das jetzt unerheblich. Wollen Sie das weiter behaupten?

Herr Klaus Kxxxxx: Stand nur ein Mal. Habe gesehen, wie meine Schwiegermutter abnahm. Habe darum gebeten. Habe das Protokoll nicht erhalten.

Richter Dr. Maatsch. Eine Frage. Wollen Sie auch in Zukunft diese Äußerung noch einmal tun? Falls nein, könnten Sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger gibt eins drauf: Warum wollen wir hier streiten? Hier entstehen nur Kosten. Was haben Sie davon?

Beklagtenanwalt: Ich muss mal unterbrechen.

Die Beklagtenseite verlässt den Gerichtssaal.

Die Richter lachen, lächeln, …

Beklagtenanwalt nach Wiedereintritt: Vergleichsweise für erledigt erklären.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ja. Vergleich, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung wird abgegeben, Kosten nach 91a.

Der Vorsitzende zu RA Krüger: Die Hälfte haben Sie. Bei Erledigung trägt der Antragsteller die Hälfte die Antragsgegner jeweils ¼ der Kosten des Verfügungserlasses. Der Streitwert 40.000 €.

Der Vorsitzende diktiert: Mit der Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert.

Sodann erklären die Antragsgegner: Die Antragsgegner verpflichten sich, es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von der Antragstellerin nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe zu unterlassen, im Rahmen einer Berichterstattung über das Pflegeheim AMARITA im Bremerhaven durch die Behauptung,

die Antragsgegner hätten im Zimmer von Frau Irmgard Kxxxxx bemerkt, dass diese ihre Getränke nicht angerührt habe, sie hätten das Personal gebeten, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen, beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tag jedoch feststellen müssen, dass die Getränke wieder nicht angerührt worden seien,
den Eindruck zu erwecken und/oder erwecken zu lassen, Frau Irmgard Kxxxxx habe während ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinander folgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.

Der Antragstellerin nimmt diese Erklärung an.

Sodann erklären die Parteien das Verfügungsverfahren übereinstimmend für erledigt und bitten die Kammer um eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO.

Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: … .

Der Vorsitzende: ... wobei auf eine Begründung dieser Entscheidung und auf Rechtsmittel gegen diese Entscheidung verzichtet wird.

Vorgelesen und genehmigt.

Beschlossen und verkündet:

1. Von den Kosten des Erlassverfahrens fallen der Antragstellerin zu Hälfte, den Antragsgegnern je 1/4 zur Last. Die Kosten des Widerspruchverfahrens fallen den Antragsgegnern je zur Hälfte zur Last.
2. Der Wert des Widerspruchsverfahrens wird auf 20.000 € festgesetzt.

Wir bedanken uns. Ein schönes Wochenende.

[bearbeiten] Verhandlungsprotokoll

Verhandlungsprotokoll - 19.08.2011

[bearbeiten] Kommentar

Wir möchten gar nicht rechnen, was die Anwälte bei diesem Verfahren verdient haben. So wird Geld verbrannt, das Geld Bedürftiger.

Es kommt selten vor, einen so offensichtlich inhaltlich, juristisch und dogmatisch überforderten Anwalt bei Buske zu erleben. Wir teilen die Einschätzung bei kanzleikompa.de

Dieser Verhandlungsbericht hatte ein langes ausfwendiges Nachspiel. Gegen Rolf Schälike ergingdie einstweilige Verfügung Az. 324 O 487/11 und das Urteil im Hauptsacheverfahren 324 O 616/11.

[bearbeiten] Im Internet zum Pflegeheim AMARITA Bremerhaven

  • 06.09.2017: Nord24 Bremerhaven: Pflegeheim Amarita darf keine Bewohner mehr aufnehmen. "Das Pflegeheim Amarita in Bremerhaven darf derzeit wegen fehlender Fachkräfte keine weiteren Bewohner mehr aufnehmen. 150 von 202 Plätzen sind belegt. Mehr ist aktuell nicht möglich. Und auch wenn Plätze frei werden, dürfen sie vorerst nicht nachbesetzt werden."

[bearbeiten] Videos

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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