Presseerklärung 017 - Richterin Simone Käfer urteilt verbissen
Aus Buskeismus
Pressemitteilung
zum Ordnungsmittelbeschluss vom 15.08.2013
Die Richterin Simone Käfer, Richter Dr. Philip Link und Richter Dr. Linke meinen, dass der Verdacht, den die Sprachaufseher der Hamburger Zensurkammer nicht ausgeräumt haben, ein falscher Verdacht ist. Der Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit soll sich deren verquerte und gefährliche Denkweise zu Eigen machen. Die Sprachaufseher/Innen aus Hamburg verlangen von dem Berichterstatter etwas, zu dem sie selbst weder fähig noch gewillt sind, sich fähig zu machen bzw. machen zu lassen.
Die Hamburger Sprachaufseher verstoßen massiv gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, erneut hingewiesen in den Beschlüssen vom 02.07.2013 – 1 BvR 1751/12 – sowie vom 24.07.2013 – 1 BvR 444/13, 1 BvR 527/13:
- Die Gerichte verkürzen den Schutzgehalt des Grundrechts hinsichtlich der gegenständlichen Äußerungen bereits insofern, als sie in verfassungsrechtlich nicht mehr tragbarer Art und Weise annehmen, dass es sich um nicht erweislich wahre, ehrverletzende Tatsachenbehauptungen im Sinne des § 186 StGB und nicht um überwiegend durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Werturteile und damit um Meinungen im engeren Sinne handele (vgl. BVerfGE 61, 1 <7 ff.>; 90, 241 <247 ff.>)
- Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 85, 1 <14>).
Die Hamburger Sprachaufseher/Innen schieben die Interessen fragwürdiger und strafrechtlich verurteilter Geschäftemacher, wie die von Ulrich Marseille, vor, um zu verhindern, dass die Weltöffentlichkeit erfährt, wie und von wem in Deutschland verantwortungslos, unqualifiziert und oberflächlich Zensur ausgeübt wird.
Die Hamburger Sprachaufseher verhalten sich wie eine Familie, die mit der Außenwelt im Clinch liegt, und der sie ihre eigenen Vorstellungen, was man zu tun und zu lassen hat, aufzuzwingen versucht. Gefährlich ist das, weil diese Familie staatliche Macht ausüben darf, die sie ausgiebig zum Schaden des Rechtsstaates nutzt.
Bezeichnend ist im Zusammenhang mit dem o.g. Ordnungsmittelbeschluss, wie das Pflegeheim AMARITA Bremerhaven der Marseille Kliniken AG und auch Ulrich Marseille gegen Kritik und Berichterstattung gerichtlich vorgehen. Unterstützt wird diese Klägerin und dieser Klägerer von dem viel Unsinn schreibenden Schwarzkittel Dr. Sven Krüger von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüger.
- Die Nordsee-Zeitung wird zur Angabe einer [www.buskeismus-lexikon.de/images/110912_uve_nordsee-zeitung.pdf strafbewehrter Unterwerfungsverpflichtung] gezwungen und nimmt den kritischen Artikel vom 19.05.2011 aus dem Netz.
- Ein Lehrerehepaar wird wegen Kritik an der Behandlung ihrer Mutter im Pflegeheim AMARITA Bremerhaven zur Abgabe einer strafbewehrten Unterwerfungsverpflichtung gezwungen. (Az. 324 O 312/11)
Ein ehemaliger Pfleger wird wegen Kritik an den Verhältnissen in dem Pflegeheim AMARITA Bremerhaven mit einem Streitwert von ca. € 160.000,- verklagt. Dem juristischen Druck war der ehemalige Pfleger nicht gewachsen und musste aufgeben. (Az. 324 O 323/11)
Klagen gegen die Berichterstattung:
- Einstweilige Verfügung 324 O 487/11 vom 28.09.2011. Es wird verboten:
- durch Verbreiten und oder Verbreiten lassen der Behauptung, die Eheleute Anke und Klaus Kxxxxx hätten auf dem Zimmer von Frau Irmgard Kxxxxx bemerkt, dass diese ihre Getränke nicht angerührt habe, sie hätten das Personal gebeten, eine Flüssigkeitsbilanz zu führen, beim Nachmittagsbesuch am nächsten Tage jedoch feststellen müssen, dass die Getränke nicht angerührt worden seien,
- den Verdacht zu verbreiten und/oder erwecken zu lassen, Frau Irmgard Kxxxxx habe während ihres Aufenthalts in der Senioren- und Pflegeeinrichtung "AMARITA Bremerhaven" an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf ihrem Zimmer nichts getrunken.
- Das Verbot des Verfügungsverfahrens 324 O 487/11 wurde im Hauptsachverfahren 324 O 616/11 am 26.04.2013 bestätigt.
- AMARITA Bremerhaven und Ulrich Marseille verlangten vom Berichterstatter mehr als € 4.700,-, weil dieser die AMARITA Bremerhaven GmbH in seinem Bericht als eine "Ulrich Marseille Einrichtung" und Ulrich Marseille als "Chef" bezeichnete. Das Amtsgericht reduzierte mit Urteil 20a C 72/12 vom 09.01.2013 die Forderung auf € 949,14. Das Ergebnis der Berufungsverhandlung 324 S 2/13 werden wir am 30.08.2013 (Verkündung ausgesetzt auf den 13.09.13) erfahren. 13.09.13: Es ergeht ein Urteil. Der Berufung wude stattgegeben. Die Kläger haben die Kosten der 1. Instanz und des Berufungsverfahrens zu tragen.
- 15.08.2013: Ordnungsmittelbeschluss (Az. 324 O 487/11)
Es stellen sich für uns die folgenden Fragen:
- Was hat Ulrich Marseille, was haben die Einrichtungen der Marseille Kliniken AG zu verbergen, wenn diese so massiv gegen Kritik juristisch vorgehen?
- Sind Abmahnungen und Drohungen gegen Heimbewohner bzw. deren Angehörige und Pfleger sowie Kritiker fester Bestandteil der Altenpflege in den Marseille Kliniken AG Einrichtungen?
24.08.2013 - Rolf Schälike