Burmester, Ralf

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Ralf Burmester

[bearbeiten] Lebenslauf

1959 geboren in Hamburg, aufgewachsen in in Hamburg und Umgebung, bei Lübeck und bei Stuttgart.

Während der Schul- und Studienzeit Tätigkeit als Journalist, Fotograf und Verleger.

Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg

1986 Erstes Juristisches Staatsexamen

Referendariat in Hamburg, Semester an der Verwaltungshochschule in Speyer

1990 Zweites Juristisches Staatsexamen

1990 Rechtsanwalt geworden. Sozius

Vier Kinder

[bearbeiten] Rechtsgebiete

  • Wirtschaftsrecht
  • EDV- / Datenschutzrecht
  • Presse- / Film- und Rundfunkrecht
  • Urheber- und Verlagsrecht
  • Baurecht

[bearbeiten] Sonstige Tätigkeiten

  • Gesellschafter in mehreren GmbHs
  • Liquidationstätigkeit
  • Vermögensbetreuer
  • Referent in Fragen destruktiver Kulte / Sekten

[bearbeiten] Kosten

Aus meiner Erfahrung heraus ungern nach RVG. Praktisch nach RVG und zusätzlich nach Stundensätzen.

[bearbeiten] Erfahrungen des Buskeismus-Betreibers

Menhschlich ein netter sympatischer gelideter Typ. Seine Kanzlei ist modern computerisiert, vernetzt.

RA Ralf Burmnester erwies sich allerdings als ein untzuverlässiger anwaltlicher Verterter, mit dem man verliert.

Wir hatten diesen Anwalt in mehreren Sachen in den Jahren 2003-2004:

  • Einholung von Firmenschreiben, welcher ein Anwalt unserer Firma rechtswidrig nicht rausrückte. RA Raf Burmester berechtete seine "Leistung", ohne dass wir die Schreiben erhielten, die unsere betrügerische Mitgesellschafter unserem Rechtsanwalt ohne Kenntnis der Mtgesellschafter und ohne Kiopien zusandte,
  • Berufungsverfahren beim OLG Hamburg in der Äußerungssache 7 U 85/04. Es klagte eine bekannter Hamburger Rechtsanwalt. Nachdem uns Redchtsanwalt [[Jipp, Helmuth|Helmuth Jipp beim Lnadgericht (Buske) reingelegt hatte, fielen wir auch auf die "Unterstptzung" des RA Ralf Burmnester rein, Dieser Anwalt war nicht in der Lage, dem klagenden n Kollegen Paroli zu bieten, die unsinnige Rechtssprechung vom Richter Andreas Buske Einhalt zu gebieten. . Wir haben verlorebn. Das Urteil.
Verboten blieben die wahren Äußerungen bezüglioch des Kläghers:
a) er verdrehe die Wahrheit juristisch und unterdrücke sie,
b) er verdrehe die Wahrheit mit gleichen Mitteln wie beim unrechtmäßigen Handeln staatlicher Organe der ehemaligen DDR.
  • Verfahren als Beklagter und als Geschäftsführer eines Mitgesellschafters, der mehr als 40.000,- Geldentaschädigung einklagte. Parralel leuif unsere Klage gegen die Ehefrau des Mitgesellschafters mit einer Forderung von ca. 60.000,- Euro. RA Ralf Burmester favorisierte einen vom Geirh´cht vorgeschlagenen Vergleich, mit dem unserer Gegner 10.000,-- Euro zahle mit Auihebung der Kosten gegenenander. Im Endergebnis wären das gerade die RA-Kosten, dioe Ralf Burmester erhalten hätte.
Wir hatten Ralf Burmester daraufhin das Mandat entzogen und uns von anderen Anwälten vertreten lassen. Im Endergebiss gewannen wir beide Prozesse, der Gegner zahlte an uns ca. 100.000,- Euro.
  • Wir musste auf Rückzahlung unberechtigter Fordeungen, die wir beglichen hatten klagen. RA Ralf Burmester musste nach Erhalt der Urteils einen viestelligen Betrag zurückzahlen, den er uns rechtswidrig seinerzeit in Rechnung stellt und den wir bezahlt hatten.
  • RA Ralf Burmestzer riet mir unseren dritten geschäftsführenden Gesellschafter reinzulegen, alleion zu lassen, indem ich meine Tätigkeit als Geschäftsführer aus wichtigem Grunde niederlege.
Wohl üblich solch ein Herangehen unter Betrügern. Das entsprach überhaupt nicht der realen Situation unserer Firma, die sehr gut lief.

[bearbeiten] Klagt gegen eigenen Mandanten

Nachhdem wir den RA Ralf Burmester das Mandat enzogen hatten, stellte dieser entgegen einer betehenden Vereinabrung Rechnungen für Leistungen, die er mehr als ein Jahr zuvor erbracht hatte, aus. Wir widersprachen, es es kam zum Gerichtsverfahren, RA Ralf Burmestzer gewann.

Für uns ene Lehre bei Verträgen mit Rechtsanwälten.

Inzwischen wissen wir, dass es ein ein weit verbreuitetes Schema vieler Anwä#lte ist: Nach Niederlegung des Mandats, Leistungen nachträglich zu berechnen, mit denen man nikcht gerechnet hat.

Bie solchen ASnwälten ist es notwendig klar und deutlich zu vereinnbaren, wann nicht mehr neu/nachträglioch berechnet werden kann.

[bearbeiten] Dank gebührt RA Ralf Burmester

Nach den Erfahrungen mit diesem Anwalt stellen wir bei jedem Gespräch mit einem Anwalt gleich zu Beginn klar, dass das Gespräch keine Kosten verursachen soll, uns keine RFechnng gestellt werden kann. Auch in Schreiben oder Mails schreiben wir immer, dass eine Antwort keine Kosten verursachen soll, dass das Schreiben bzw. das Mail keinen Auftrag darstelle. Anderenfalls bitten wir, nicht zu antworten.

Rechstanwalt Ralf Burmester trug dazu bei, die Rechtssprechung, die Arbeit der Rechtsanwälte in Deutschland sehr kritisch zu sehen.

2003-2004 hatte ich noch volles Vertrauen in die Deutsche Justiz. Danke, Herr Buermester, Sie halfen mir, die Augen zu öffnen.

[bearbeiten] Im Internet

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