7 U 75/11 - HEIDEMARK möchte 7 Millionen Euro Geldentschädigung

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Inhaltsverzeichnis


Die Unternehmensgruppe Heidemark mit Sitz in Garrel ist einer der größten deutschen Produzenten und Vermarkter von Geflügelprodukten (Hähnchen- und Putenfleisch).


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OLG Hamburg

27.05.2014


[bearbeiten] HEIDEMARK Masterkreis GmbH & Co.KG vs. Norddeutscher Runkfunk (NDR) - 7 U 75/11

Ein Prozess, der schon 2008 begann. Es geht um Geldentschädigung in Millionenhöhe

[bearbeiten] Corpus Delikti

Pressemitteilungen des NDR

06.12.07 | 22:15 Uhr Beschlagnahmtes Fleisch einwandfrei - Zeugen bestätigen trotzdem Aussagen. (Pressemitteilung vom 11. Dezember 2007) Das in der vergangenen Woche beschlagnahmte Fleisch des Geflügelproduzenten Heidemark ist einwandfrei. Das hat eine Untersuchung des niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ergeben. Die drei Zeugen, die die Ermittlungen ausgelöst haben, bekräftigen heute aber gegenüber dem ARD-Magazin Panorama und dem Hörfunksender NDR Info noch einmal ihre Vorwürfe. Sie hatten ausgesagt, dass sie in den Monaten April und Mai dieses Jahres eigenhändig viele Tonnen verdorbenes Fleisch umgepackt hätten. Es sei aus Polen angeliefert worden, habe da bereits gestunken und sei glitschig gewesen. Mehrere Supermartketten, darunter Metro, Aldi und Lidl, nahmen daraufhin Fleisch von Heidemark vorerst aus den Regalen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg teilte heute nachmittag mit, alle Proben seien mikrobiologisch einwandfrei gewesen. Das Putenfleisch stammte aber entgegen der ersten Annahme nicht aus Polen. Die Staatsanwaltschaft hatte es bei einer Durchsuchungsaktion am vergangenen Mittwoch beschlagnahmen lassen. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Ermittlungen würden andauern. Die Auswertung der beschlagnahmten Akten sei noch nicht abgeschlossen. Außerdem sollen weitere Zeugen vernommen werden. Heidemark: "Gammelfleischverdacht von Gewerkschaft initiiert" (Pressemitteilung vom 6. Dezember 2007) Die Firma Heidemark wehrt sich gegen den Vorwurf, verdorbenes polnisches Putenfleisch in den Handel gebracht zu haben. Der Rechtsanwalt des Fleischproduzenten, Walter Scheuerl, äußert gegenüber Panorama und NDR Info den Verdacht, die Vorwürfe seien eine Art Rachefeldzug ehemaliger Mitarbeiter: "Die Vorwürfe sind falsch, sie stützen sich auf eidesstattliche Versicherungen von drei gekündigten Mitarbeitern, die von der Gewerkschaft initiiert worden sind." Der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Region Oldenburg-Friesland, Matthias Brümmer, weist diese Vorwürfe gegenüber Panorama als "völlig absurd" zurück. Man prüfe rechtliche Schritte gegen Heidemark wegen Verleumdung. Ausgangspunkt der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg waren eidesstattliche Versicherungen und Zeugenaussagen von drei ehemaligen Mitarbeitern, die Panorama und NDR Info vorliegen. Darin beschreiben die Männer, dass im April und Mai dieses Jahres verdorbenes Fleisch aus Polen angeliefert worden sei. "Dieses Fleisch hat gestunken ohne Ende und die Kartons waren richtig aufgeweicht", so eine Zeugenaussage. "Das Fleisch war auch nicht mehr ganz kalt. Die Vorarbeiter haben gesagt, wir sollen das umpacken. Sie haben uns Druck gemacht." Darüber hinaus, so eine Zeugenaussage, habe man in der Heidemark-Betriebsstätte Ahlhorn verdorbenes Fleisch mit frischem Fleisch mischen müssen. "Ich habe gesagt, das kann man doch nicht mehr verpacken. Das stinkt zur Hölle. Und mit gutem Fleisch, was soll das? Dann versaust du auch noch das gute Fleisch", so die Schilderungen in einem Interview mit dem NDR. Heidemark Anwalt Walter Scheuerl hingegen schließt aus, "dass verdorbenes Fleisch in den Lebensmittel Einzelhandel gelangt sei". Außerdem sei man sicher, dass die Vorwürfe gegen Heidemark sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens als falsch erweisen werden. Panorama und NDR Info: Verdacht auf neuen Gammelfleisch-Skandal (Pressemitteilung vom 5. Dezember 2007) Nach Informationen des ARD-Magazins Panorama und des Hörfunksenders NDR Info ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen des Verdachts auf einen neuen Gammelfleisch-Skandal. "Wir haben ein Verfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Lebensmittel und Futtermittelgesetz eingeleitet", so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegenüber Panorama und NDR Info. Im Visier der Ermittler ist einer der größten Geflügelfleisch-Produzenten in Deutschland: die Firma Heidemark. In einem Betrieb des Unternehmens in Niedersachsen soll möglicherweise tonnenweise bereits verdorbenes Putenfleisch umverpackt und neu etikettiert worden sein. Das haben ehemalige Mitarbeiter von Heidemark ausgesagt und in eidesstattlichen Versicherungen bestätigt. Diese liegen Panorama und NDR Info vor. Die Vorwürfe wurden allerdings erst erhoben, nachdem diese Mitarbeiter von Heidemark gekündigt waren und anschließend in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Unternehmen standen. Trotzdem nimmt die Staatsanwaltschaft Oldenburg die Aussagen der ehemaligen Mitarbeiter ernst. Auf Grund der Aussagen durchsuchten Beamte die Heidemark-Betriebe in den niedersächsischen Orten Garrel und Ahlhorn sowie eine weitere Firma in Baden-Württemberg. Laut den ehemaligen Mitarbeitern sollen in Ahlhorn in den Monaten April und Mai dieses Jahres fast täglich verdorbenes Fleisch aus Polen angeliefert worden sein. Es habe bereits gestunken und sei glitschig gewesen, so die ehemaligen Mitarbeiter. Sie hätten es trotzdem wie frisches Fleisch neu verpacken müssen. Teilweise sei es sogar mit gutem Fleisch vermischt worden. Die Firma Heidemark - mit Hauptsitz in dem niedersächsischen Ort Garrel - ist einer der größten Händler für Geflügelfleisch in Deutschland. Das Unternehmen wies gegenüber Panorama und NDR Info die Vorwürfe als "völlig gegenstandslos" zurück. Man werde die Staatsanwaltschaft "vorbehaltlos unterstützen", um eine schnelle Aufklärung zu erreichen.

[bearbeiten] In erster Instanz verloren

Das Landgericht Hamburg hatdie Schadensersatzklage von Heidemark gegen den NDR in erster Instanz abgewiesen. Da in jedem Falle mit einer Berufung zu rechnen war, sieht Heidemark die Entscheidung zunächst als vorläufig an. "Es handelt sich um ein laufendes Verfahren. Die heutige Entscheidung des Landgerichts Hamburg in der ersten Instanz war angesichts des bisherigen Verlaufes des Verfahrens so nicht zu erwarten. Insbesondere hatten zwei angeblichen Informanten des NDR ihre Aussagen als Zeugen verweigert. Da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, können wir aber heute noch keine abschließende Bewertung dieser erstinstanzlichen Entscheidung vornehmen", kommentiert Dr. Walter Scheuerl, Anwalt der Firma Heidemark. "Heidemark wird aber auf jeden Fall Berufung einlegen. Der NDR wäre im umgekehrten Falle ziemlich wahrscheinlich auch in die Berufung gegangen. Damit haben wir jedenfalls gerechnet. Aus unserer Sicht ist die heutige Entscheidung daher zunächst nur eine vorläufige" ergänzt Dr. Scheuerl abschließend. Originaltext: Heidemark Mästerkreis GmbH & Co. KG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74277 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74277.rss2 Pressekontakt: Dr. Walter Scheuerl Telefon: 040 35922-270 Mobil: 0172 4353741 E-Mail: w.scheuerl@gvw.com

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz spielender Richter: Claus Meyer
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe
Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemcke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Graf von Westphalen pp.; Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl
Kanzlei Büsing Müffelmann & Theye, Rechtsanwalt Dr. Andreas Behr
Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche Sigle pp.; Rechtsanwalt Michael Fricke, NDR Justiziar Klaus Siekmann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 75/11

27.05.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richter Claus Meyer: Wir haben noch einen Schriftsatz von Herrn Fricke vom 23.05.2014. Diesen erhält der Beklagtenvertreter. Zur Sache. Wir haben verschiedene Punkte anzusprechen. Zunächst sage ich was dazu. Dann können wir diskutieren. Es geht bum eine Verdachtsberichterstattung. Hier um Geldentschädigung. ... Wir meinen, die Anforderungen an eine Verdachtsberichtserstattung sind eingehalten worden. Das Dementi ist mitgeteilt worden. Es gab Anschuldigungen von Mitarbeitern. Es war eine berechtigte Verdachtsberichterstattung. Stellungnahmen ... . Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Scheuerl. Die Berichtigung wurde zurückgenommen. Es gab ein Mindestbestand an Beweistatsachen. Eidesstattliche Versicherungen, Polizeivernehmung. Strittig ist, ob Gespräche mit den Mitarbeitern geführt wurden. Das Landgericht hat eine Beweisaufnahme durchgeführt. Das Aussageverweigerungsrecht der Zeugen ist abgelaufen. Möglicherweise kommt es auf die geführten Gespräche nicht an. Wir meinen, es gibt andere Beweise. Durchsuchung reichte aus, um über den verdacht zu berichten. Ein Anzeige allein reicht nicht. Reich für die eigene Berichterstattung. Es kommt nicht auf die Recherche an, sondern auf die objektiven Tatsachen. Sonst kann es passieren, dass ein Medium recherchier, ein anderes nicht. Berichten aber beide. Da kann man nicht unterschiedlich urteilen. ... Die Staatsanwaltschaft hat vernommen. Das hat gereicht, in die Wohnung zu gehen. Das reicht aus, um zu berichten. Man kommt zu diesem Ergebnis. Kommt man zum Ergebnis, dass Fernsehen und Interview berechtigt war, dann ... . Der Schaden durch der Hörfunksender muss dargelegt werden. Kommt man aber – nur gedacht – nach der Beweisaufnahme, nach den Antworten der drei zeugen zum Schluss, der Verdacht war rechtswidrig, dann muss die Klägerin die Kausalität nachweisen.

.... weil nicht ersichtlich, dass andere Medien ... tiefer reagiert haben. Vielleicht reagiert der Lebensmittelhandel so empfindlich, dass allein die Hausdurchsuchung ausreicht. Metro, Lidl, ..., haben Heidemark aus den Regalen genommen, aber nicht EDEKA, Aldi und Netto. Zur Schadensberechnung. Es sind Listen eingereicht worden. Es ist nicht so, das wir .... . Zeugen von Lidl bestätigen das. Aber von den 6,5 Millionen falle auf Lidl x an. Es ist nicht so, dass man das nachvollziehen kann. Zunächst der Berufungsführer.

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: Zuerst dazu, was Sie ausgearbeitet haben. War die Berichterstattung aufgebaut auf Tatsachen? .... Wir haben nur die Erklärung. Diese, wie die Hörfunk-Berichterstattung, ist objektiv eine falsche Berichterstattung, weil unterschlagen wird, dass unstreitig ist, dass den Mitarbeitern die Texte von der Gewerkschaft vorgeschrieben waren.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Sagen Sie nicht, unstreitig.

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: Es wird nicht berichtet, dass der berichtete Fall in einer vor einem halbes Jahr geschlossenen Einrichtung ... .sich angeblich ereignet hat. Der Bericht erfolgte mit Namensnennung der Kunden. Diese Weiche, die die Kammer vorgenommen hat, Hörfunk, Fernsehen, Pressemitteilung, die an alle versandt wurde ... Es ist sehr unterschiedlich. Die einen gehen zum Hörfunk, die anderen .... Hier die Pressemittelung ... Dieser Prozess ist ein .... Wenn ein falscher Verdacht von jemanden als falschen Verdacht verbreitet wird und ein anderer vielleicht den falschen Verdacht ... . Dann ist es schwer nachzuweisen, was zu was geführt hat.

Richter Claus Meyer: Wir haben am Ende den Artikel, erscheint was Unwahres. Der BGH sagt, man muss beweisen, dass gerade der letzte Artikel die Ursache war, wenn nicht das andere als zulässig schon reichte.

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: Die Kündigung von Metro erfolgte direkt. Das haben die Einkäufer Heidemark gesagt. Die Ursache war ... . Wichtig ist, wer hat zugeschlagen. Dann müssen alle.

Richter Claus Meyer: Aber alle müssen unerlaubt gehandelt haben. Sonst, wenn nur einer unerlaubt gehandelt hat, ... .

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: Wir haben keinen Mindestbestand an Tatsachen. Das OLG Oldenburg hat gesagt, die Gewerkschaften können davon ausgehen, wenn sie es dem NDRE geben, dass die ordentlich recherchieren. ... Wir haben die Aussage von .... Sagt bei der Vernehmung, die konnten gar nicht das wissen, weil sie an diesen Stellen nicht gearbeitet haben. Eine Hausdurchsuchung wird nicht deswegen gemacht, weil eine erhöhte Verdachtslage besteht, sondern, um Beweise zu bekommen. Es ist der selbe Anfangsverdacht, der durch eine falsche Anzeuge erfolgt. Wollten ansehen, sind die wirklich aus Polen, wenn es so heißt.

Heidemark-Anwalt Dr. Andreas Behr: Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft mit der Polizei eine Hausdurchsuchung durchführt, sagt nicht ... Kann so sein. Aber nur, wenn die Staatsanwaltschaft aus eigener Initiative ermittelt. Hier gab es aber massiven Druck seitens Panorama. Fragten, wann erfolgt endlich die Hausdurchsuchung. Deswegen reicht es nicht aus, wie bei einer Strafanzeige. Einen ähnlichen Fall haben wir hier, wenn massiver Druck ausgeübt wird. Was wäre, wenn die Hausdurchsuchung nach dem Beitrag erfolgt wäre, damit es nicht heißt, Beweismittel sind vernichtet worden.

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: An dieser Stelle. Es kommt darauf an, welchen ... die Berichterstattung besitzt, wir die Tagesschau um 20:00 ohne Nennung der Namen. Gammelfleisch, ohne Nennung der Namen der Kunden. Später erfolgte die Nennung der Namen der Kunden. Der Vorgang lag ein halbes Jahr zurück Hatte keinen Einfluss auf die Kunden.

Richter Claus Meyer: Die Mitarbeiter warfen vor, dass es nicht aus Versehen, sondern mit Absicht erfolgte. Wenn es heißt, kann passieren, dann ist es aktuell.

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: Der NDR hat es von der Gewerkschaft erhalten. Das hat eine ganz andere ... .

NDR-Anwalt Michael Fricke: Weshalb? Weil die Gewerkschaften grundsätzlich die Unwahrheit sagen?

Heidemark-Anwalt Dr. Walkter Scheuerl: Herrn Plog würde es nicht ... . ..... haben den Intendanten falsch informiert, dass sie selbst recherchiert haben..

NDR-Justiziar Siekmann: ....

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: Zum Schluss. Nicht die Aufschlüsselung nach Kunden hat Bedeutung. Wichtig ist der Gesamtschaden, der geltend gemacht wurde. Auflistung ...

Richter Claus Meyer: Wird bestritten.

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: ... Schadensschätzung ...

Richter Claus Meyer: Wir haben überlegt. Zeugen von Lidl ... um zu gucken. Ich muss überlegen. Gesamtschaden. Aldi, EDEKA .... Was soll ich jetzt machen? Soll ich schätzen, was auf Lidl und Aldi entfällt?

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: .... dann die Videos. Ansehen. Dann werden diese belegen, dass Schäfer, Müller und Bars nicht selber recherchiert haben.

NDR-Justiziar Siekmann: Erfolgte hier in Hamburg. War dabei.

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: Es ist für uns kein Problem, aufzuschlüsseln.

Richter Claus Meyer: Es kann nur prozessuale Probleme geben

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: Würde das aufnehmen ins Protokoll..

Richter Claus Meyer: Dann der Beklagte.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Es ist richtig, dass es auf die objektive Lage ankommt. ... Durchsuchungen mit gerichtlichem Beschluss sind im Grunde zu berichten. Es ist nicht so, dass ein kleiner Verdacht besteht. Die Staatsanwaltschaft hat nicht auf Druck hin die Durchsuchung durchgeführt. Dann heißt es, die Staatsanwaltschaft als Werkzeug der Gewerkschaft und Journalisten. Dann hieß es, die Redakteure hätten die Abnehmer angerufen. Der Senat sagte richtig. Wenn man das anders sehen würde, ... . Würde heißen, jedes Medium müsste die Karten auf den Tisch legen, was haben wir alles gemacht. Mindestbestand ist weniger als eine Durchsuchung. ... Bin ganz gelassen, wenn sie es anders sehen. Der BGH wird es anders sehen. Zu den sechs Monaten. Man musste sich vergewissern. ... Diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft und das Gericht getroffen. Der Verdacht genügt. Der Zeitabstand hat keine Rolle gespielt. Zu den Videos. Einerseits kann es nicht sein, es gab die Gespräche nicht, dann wollen sie aber die Videos sehen.

Richter Claus Meyer: Sie (NDR) sagen, sie haben das primäre Beweismittel.

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: Nur Winkler ist aufgenommen worden. Für den Zeitpunkt haben die Videos Bedeutung. Die Videos sind Beweis dafür, was wurde damals gesagt. An der Konstruktion der Klage hat sich nichts geändert. Die Staatsanwältin Böhm ... Sagten, wir gehen am Sonnabend auf Sendung, wenn sie bis dahin nichts getan haben, werden wir sie „lobend“ erwähnen. ... Es ist ein selbstkonstruierter Skandal, um zu berichten. Kunden wurden aufgelistet.

Richter Claus Meyer: Nehmen wir zunächst auf. Die Rechts- und Sachlage wurde erörtert. Der Senat weist darauf hin, dass die Berufung nach seiner vorläufigen Einschätzung keinen erfolg haben würde. Auch darauf, ob die Journalisten mit den Mitarbeitern des Klägers gesprochen haben in der Vorrecherche, kommt es nicht an. Der Mindestbestand an Beweistatsachen müsste vorgelegen haben, weil die Räume der Klägerin nach Vernehmung der Mitarbeiter auf Grund eines richterlichen Beschlusses durchsucht wurden. Auch die Behauptung, Metro, Plus, Kaufland, Aldi, EDEKA, Nora, Netto wurden ... Die Schadensberechnung erfolgt hingegen nicht für jede Auflistung gesondert. Der Senat fragt die Beklagte, ob sie bereit sei, die Videoaufzeichnung der Gespräche mit Winkler, Steigelbau für den Fall; dass der Senat die Inaugenscheinnahme für erforderlich hält, vorzulegen. Der Beklagtenvertreter erklärt, für diesen fall wäre die beklagte bereit.

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: .... .

Richter Claus Meyer: Der Klägervertreter erklärt, er ist bereit, die Auflistung aufzuschlüsseln.

Heidemark-Anwalt Dr. Walter Scheuerl: .... gerade die Weichenstellung hatten wir. Abweichung von OLG Oldenburg, was an Mindestteil an eigener Recherche notwendig ist.

Richter Claus Meyer: Wir haben Verdacht und Richtigstellung. Darüber haben wir noch nicht endgültig beraten. Anträge werden gestellt. Schadensersatz 7 Millionen €.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 01.07.2014, 10:00.

Vielen Dank.

NDR-Anwalt Michael Fricke: Vielen Dank.

[bearbeiten] Kommentar RS

Ein typisches Beispiel für die Zensur-Rechtsprechung in Deutschland. Kritik kritikwürdiger Zustände wird über Zensur von punktuell gefundenen Fehlern unterdrückt. Die Unterdrückung von Kritik und Aufklärung erfolgt über hohe Kosten an Geld und Zeit gerichtlicher Verfahren. Sogar im Falle des Obsiegens sehen die Beklagten nichts, außer einem positiven Urteil. Das Geld landet bei den Anwälten.

Aber dieser HEIDEMARK-Prozess ist interessant wegen der Verquerung gesellschaftlich notwendiger juristischer Tätigkeit seitens der Anwälte und Richter.

Anstelle den NDR anzugehen, sollte Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl lieber Lidl, Aldi, Metro etc. verklagen, falls diese Discounter zu Unrecht ihre Verträge bzw. Beziehungen zu HEIDEMARK abgebrochen haben. Ist juristisch schwieriger, von der Tendenz her für Deutschland produktiver und dem Rechtsfrieden dienlicher.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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