7 U 65/15 - Rechsanwalt Jörg Nabert verliert für Hansi Gauck

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Gysi-Anwalt Jörg Nabert nah am Durchdrehen.


Inhaltsverzeichnis

HansOLG - Dienstagsbericht

08.11.2016


"Politische Glanzleistung" – Medienanwalt über Böhmermanns Schmähgedicht (dbate.de)


[bearbeiten] Was war heute los?

Zwei Verkündungen, beide Aussetzungsbeschlüsse auf den 22.11.16.

Nur eine Verhandlung, in der wir das erste Mal erlebten, dass Gysi-Rechtsanwalt Jörg Nabert tobte, weil er wütend war. Sah er seine Geschäfte schwinden oder war er tatsächlich empört, ob der moderaten Rechtsprechung von Buske, der andeutete, keine Geldentschädigung der Ehefrau des Bundespräsidenten zu gewähren?

[bearbeiten] Buske erklärt, welche gedanklichen Widersprüche ihn quälen

11:30

[bearbeiten] Gerhild (Hansi) Gauck vs. Klambt Verlag GmbH & Co.KG 7 U 65/15

[bearbeiten] Corpus Delicti

Bericht über das Privatleben von der Ehefrau des Bundespräsidenten Joachim Gauck mit Bebilderung.

• Lebt allein, leidet unter der Trennung

• Wäscht im Kirchencafé

• Kauft ein im Kaufhaus an der Bushaltestelle

• Im Schönheitssalon

Gerhild (Hansi) Gauck ist einsam

• Reise nach Italien

• Feiert Weihnachten nicht mehr

mit Paparazzi-Foto.

Das Landgericht Hamburg hat am 02.06.2015 mit Urteil in der Sache-Az. 324 O 766/14 entschieden: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.000,- Euro zu zahlen. Außerdem steht Schadensersatz zu.

Heute war die Berufungsverhandlung des Klambt Verlages.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender OLG-Richter: Andreas Buske
OLG-Richter: Claus Meyer
OLG-Richter: Dr. Lothar Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Senfft Kersten Nabert; Rechtsanwalt Jörg Nabert
Beklagtenseite: Kanzlei Werner & Knop; Rechtsanwalt Dirk Knop

[bearbeiten] Kurzbericht zu der Sachen 7 U 65/15

08.11.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir haben das Urteil des Landgerichts Hamburg. Seite 7… Nicht erkennbar….allgemeine Sachdebatte. … nimmt nicht Bezug auf das, was von der Beklagten dargelegt wurde. Nun haben wir das Interview in der 2.Instanz vorgelegt bekommen. Das bringt die Geldentschädigung zu Fall. Im Interview alles etwas freundlicher für die Beklagte. Aber die Themen sind die gleichen. Die Klägerin ist einsam … Reise nach Italien … lebt allein, leidet unter der Trennung … feiert Weihnachten nicht mehr. Geht davon aus, dass ihre Ehe nicht geschieden wird. Diesmal werden wir der Berufung stattgeben.

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Dazu möchte ich was sagen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Selbstverständlich.

Gauck-Anwalt Jörg Nabert legt sein umfassendes Zensurgedankengut dar: Wir haben Bilder, sehr verletzende. Aufgenommen von jemanden, der ihr hinterher geschlichen ist. Es sind Bilder, von denen die Beklagte weiß, dass sie unzulässig sind. Wir haben kein aktuelles Ereignis, nur die Bilder. Dann haben wir die Voraussetzungen für eine Geldentschädigung. … Dann das Verschulden. Es stellt sich die Frage, ist das Verschulden stärker als …

a.) Die Beklagte ist so erfahren, dass sie weiß, welche Paparazzi-Aufnahmen genutzt werden können, welche nicht. Der Fotograf ist nicht gefragt worden, die Klägerin auch nicht. Hier ist überhaupt kein Gespräch gesucht worden. Man hat blank ins Blaue spekuliert. Die Fotos sind rechtswidrig. Auf rechtswidrige Tatsachen kann ich mich nicht berufen.

b.) … .

c.) Die Beklagte muss wissen, ob sie berichten darf. D.h., haben Vorsatz, schweres Verschulden.

Ultima Ratio. Diese Bilder gehen rum. Den Fotografen kann ich nicht angreifen. Die BGH Bild-Entscheidung erlaubt es nicht, ein Bild allgemein als rechtswidrig zu verbieten. Was kann ich tun? Die BUNTE hat kein einziges Blatt, in dem ein Interview gegeben wurde. Wenn man sich öffnet, dann darf man sich auch schließen. Man muss fragen. Das Landgericht Berlin gibt auch Geldentschädigung, wenn Artikel auch ohne Namen erscheinen. Es reicht, wenn erkennbar im Internet. Matratzen …. Und hier bei der krassen Berichterstattung. Wo ist das berechtigte Interesse? Was sie tut …

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Das kann ich nicht teilen. Mascha S. ist die Tochter von Günther Jauch. Der BGH hat gesagt, ist keine Schutzbedürftigkeit. Sie heißt auch nicht Jauch, weil sie nicht erkannt werden soll. Der BGH sagt, es reicht, wenn man es im Internet auffindet.

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Wie lange?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Es reicht, wenn im Internet ständig berichtet wird.

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: … .

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Zwei Jahre her. Würde nicht reichen,

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Hatten aktuellen Anlass. Ihr Mann wird Bundespräsident. Es gibt aber keinen aktuellen Anlass. Es gibt nur die Frage, lässt sich sehen?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Aber gegen Mascha S. gibt es immer wieder (eine aktuellen Anlass)?

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Kenne Mascha S. nicht. Hat einen Ehering am Finger, den ihr der Präsident gab. Es geht nicht um den Text. Der wäre nicht erschienen ohne Bilder. Einkaufen an der Bußhaltestelle, Schönheitssalon, Abwaschen im Kirchenkaffee. Sie (Buslke) lächeln?

Gauck-Anwalt Jörg Nabert wird lauter: Aber dass man heimlich durch Fenster fotografiert ist rechtswidrig. Das wusste die Klägerin seit … wusste die Beklagte. Würde geschrieben worden sein, lässt sich nicht scheiden, wäre berechtigt. Der BUNTE-Artikel rechtfertigt nicht … .

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Führt eine rechtswidrige Veröffentlichung von Bildern zu Geldentschädigung?

Gauck-Anwalt Jörg Nabert laut und verärgert: Man kann doch nicht alle Aufnahmen machen wegen … . Mir bleibt die Sprache weg. Weiß dazu nichts zu sagen, Sie sehen, ich bin empört.

Beklagtenanwalt Dirk Knop: Bevor ich hier verschwinde, möchte ich auch was sagen. Kollege Schertz gibt seinen Mandanten den Tipp, sagt nichts. Frage: Reichen alle die Fotos, Persönlichkeitsrechte zu verletzen? Das Landgericht sagt, ja. Sie sagen auch, ja. Aber die Frage ist berechtigt, ist es eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung?

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Der BUNTE-Artikel ist der 1.Instanz nicht vorgelegt worden. Hier verspätet.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Unstreitig … .

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Dieser Artikel … ist nicht so …

Vorsitzender Richter Andreas Buske kontert: Das ist unerheblich.

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Sie sagen, wenn wir mal uns öffnen, dann darf jedes Foto veröffentlich werden.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Nackt in der Badewanne nicht.

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Sehr gescheit.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Nicht jedes rechtswidrige Foto führt zur Geldentschädigung.

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Frau Gauck ist in der DDR von der Stasi fotografiert worden. Jetzt machen es die Paparazzi. Sie dreht sich um, wird … . Wie kann ich sie davor schützen? Vor 25 Jahren war das nicht so auffallend.

Beklagtenanwalt Dirk Knop: Im Interview „Marientreff“ Café. Kann jeder sehen, wo man tätig ist, jeden Tag tätig ist. Man öffnet die Privatsphäre und sagt, man darf mich besuchen.

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Ja, man muss fragen, darf man mich besuchen … oder durch Fenster fotografieren.

Vorsitzender Richter Andreas Buske lacht.

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Nein, nein, das verstehe ich. Sie verstehen nicht, dass die Fotos illegal aufgenommen worden. Den Bericht auf das BUNTE-Interview zu beziehen … . Ohne den Fotos wäre der Artikel nicht erschienen.

Beklagtenanwalt Dirk Knop: Eine Unterlassungserklärung haben wir abgegeben.

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Wir haben vier-fünf Fälle. Wir erhalten Unterlassungen mit Lächeln. Fotografien. BGH. Was soll ich denn machen? Dann … Der Staat ist daher verpflichtet, den Bürger zu schützen. Sie ist Mitarbeiterin des Kirchencafes.

Vorsitzender Richter Andreas Buske:Ja, wenn ich was von früher erzähle, kann … alle zwei Wochen veröffentlichen. Wir sagen, wenn es drei Mal passiert, dann Allgemeinverbot.

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Gegenüber dem, der veröffentlicht.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Kann nicht ... nur deswegen, weil die Klägerin schutzlos ist. Wir haben … dazu reicht es aber nicht.

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Bei Instanzengerichten weiß man nicht, wann Geldentschädigung zugesprochen wird.

Vorsitzender Richter Andreas Buske lacht: Das ist Ihr Argument, wir müssen uns an die Rechtsprechung halten. Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Jetzt habe ich schon …

Gauck-Anwalt Jörg Nabert: Was soll ich machen? Klage zurücknehmen? Kann ich nicht machen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Steht in meiner Arbeitsplatzbeschreibung so. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 06.12.2016, 9:55

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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