7 U 64/08, -65/08 - 10.03.2009 - Mörder klagen gegen Online-Archive; Internet bedeutet Dauerverbretiung
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[bearbeiten] M.L. und W.W. vs. Dresdner Magazin GmbH
10.03.09: 7 U 64/08 M.L: vs. Dresdner Magazin GmbH.
10.03.09: 7 U 65/08 W.W.: vs. Dresdner Magazin GmbH.
Die wegen Mord am Schauspieler Walter Sedlmayer verurteilten Brüder klagen gegen die Internet-Archive. Die Hamburger Rechtssprechung steht in dieser Frage allein da. BGH-Entscheidungen gibt es noch nicht.
Die Entwicklung hin zum Orwell-Staat erfolgt über die Prozesskostenhilfe (PKH). Verlieren die Kläger, dann bleibt die obsiegende Seite auf ihren Kosten sitzen, denn die Kläger sind hoch verschuldet beim Staat und bei den in den Prozessen obsiegenden Parteien.
W.W. schuldet dem Staat an die 190,000,00 EUR, M..L: an die 96.000,00 EUR.
Den Prozessverlierer kann ich nur empfehlen, zahlt lieber an den Staat als an den Anwalt dieser Kläger. Holt Euch Titel bei der Staatsanwaltschaft München I.
Vielleicht hört dann das Interesse auf, immer wieder diese Kläger zu Zensur der Internet-Archive zu missbrauchen.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Dr. Raben
Richter am Oberlandesgericht Meyer
Richter am Oberlandesgericht Dr. Weyhe
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei: Stopp & Stopp pp.: RA Dr. Alexander Stopp
Beklagtenseite: Kanzlei: Spyros Aroukatos pp.; RA Spyros Aroukatos
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Die Vorsitzende Richterin Frau Dr. Raben: Dann, ja. Ich vermute, dass bei der guten Vernetzung der Verlage, Sie wissen, wie die Meinung des Senats zu den Online-Archiven ist. 2004 gab es die Berichterstattung.. Die Berichte betrafen die Weideraufnahme des Verfahrens. Nun sind beide vor einem halben Jahr entlassen worden
Klägeranwalt:Dr. Alexander Stopp Der eine wesentlich früher.
Die Vorsitzende: Nun stand die Namen in den Archiven des Dresdner Magazin im Zusammenhang mit dem Mordfall Walter Sedlmayer- Unstreitig ist, dass dr Zugsangn nur gegen Bezahlen erfolgt. Wir müssen klären, ob das Vorhalten der Artikel berechtigt oder unberechtigt ist. Wir gehen bekannter Weise anders damit um als die anderen Gerichte. Bei uns geht das Persönlichkeitsrecht vor. Eine Abwägung muss natürlich erfolgen. Haben abgeartet. Es gibt den Zugriff. Dr. Stopp hat es jedenfalls gefunden, sonst wird man es nicht … . Die Lebach-Entscheidung…. Muss hinnehmen, dass er bekannt … …. Im Zusammenhang mit diesem Verbrechen … . Bei der Haftentlassung überwiegt der Resozialisierungsgedanke. Jeder Kläger ist gefährdet, wenn bekannt wird, dass er der Sedlmayer-Mörder ist. Bei den Zeitungsartikeln ist es anders. Hier haben wir die Suchmaschine. Bei Eingabe des Namens kommt Sedlmayer-Mörder oder bei der Eingabe von Sedlmayer findet man die Namen der Kläger. Es steht das praktische Problem, kann die Zeitung ein Archiv betreiben? Es muss immer aktuell sein. Das meinen wir, muss sein. Es muss überprüft werden, ob die Veröffentlichung noch besteht. Es ist kalr, dass Dinge … . So dürfen z.B. Fotosnur im Zusammenhang mit einem Zeitpunkt veröffentlicht werden. Es ist im Printmedium nicht gestattet, Fotos später wieder zu benutzen. Was die historische Wahrheit betrifft, da sehen wir auch kein Problem. Wenn die Täter nicht mehr leben, wird es erlaubt sein. Die Zeitschriften bleiben. O geht geschichtlich nichts verloren. Wir sehen, das andere Gerichte anders entscheiden. Deswegen werden wir die Revision zulassen.
Beklagtenanwalt Spyros Aroukatos: … Es st eine grundsätzliche Entscheidung aufgezeigt.. Der Fall hat aber auch eine Besonderheit. Als über den Sedlmaye-Mord berichtet wurde. Wir reden hier über den Bericht der Wiederaufnahme und über de Presseerklärung der Anwälte .des Klägers. So müsse man zu Gunsten des beklagten entscheiden. Die Kläger haben die Öffentlichkeit gesucht. Sie rechneten mit der Öffentlichkeit, um eine andere Entscheidung zu bekommen. Sie sagten, wir waren es nicht, wir waren nicht allein, es gab einen Dritten. Um dies zu verstärken und die Justiz unter Druck zu setzen, hat man die Öffentlichkeit angefordert. Das haben sie 2004 getan. 2006 wurde das im Internet verbreitet. Und jetzt soll es das Recht gebe, 2009 mit der Tat allein gelassen zu werden. So viel zu den Besonderheiten des Einzelfalles.
Zur Vernetzung zwischen den Verlagen. Was ich nicht gelesen habe beim Landgericht und dem Senat: Entweder man sagt … um da rein zu kommen, muss man bezahlen. Hier ist mein Konto. Ich will zahlen. Das ist eine erhebliche Hemmschwelle. Wie bei einem Taxi. Setzt sich niemand einfach so rein. Jetzt geht einer rein und will suchen. Nun, entweder es ist ein Archiv oder es ist kein Archiv. Archiv, wie Archive sind. Sehen Sie mir bitte nach. Es wäre en Verlag des III.. Reiches. Dann müsste man bei den Archiven die Symbole unkennbar machen. Auf die Brisanz des Vergleiches habe ich hingewiesen. Wenn es Archive sind, dann muss alles rein. Man kann nicht ein Archiv nachträglich verfälschen. Es stehen Archive mit Mikrofilms gegenüber. Wie wollen Sie das bewerkstelligen? Sie sagen, im Archiv darf kein Foto sein. Worin besteht der Unterschied zu den Mikrofilmen? Das Argument, bei Mikrofilmarchiven suchen weniger, kann nicht das Argument sein. Wir haben die Erfahrung, dass nach einer Meldung zu Zugriffsrate schon nach vier Tagen auf Null fällt. Es gibt die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht sagt, dann muss man sich unterwerfen. Wenn aber der Art, 5 des Grundgesetzes in Frage kommt, dann muss man sich nicht unterwerfen … dass man eine solche Kommunikationsform aufhebt. Steht die Forderung, dass man alle Archive durchforstet? Es gibt 3 Millionen Beiträge Wir müssen beim Durchforsten auch eine Antwort geben. Ein Polizeipräsident ist auf ein Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Ab wann darf man das nicht mehr verbreiten? Er ist nicht mehr Polizeipräsident, ur och Stellvertreter. Wann ist es zulässig, wann nicht? Wenn man diese Prüfungslast der Redaktion auferlegt, dann sind Archive nicht möglich. Das ist nicht durchführbar. Da sagt man 3 Euro. Die Vorsitzende: Dazu möchte ich was sagen. Das ist nicht der Gegenstand, was bis wann bleiben darf oder nicht. Das haben wir nicht gesagt. Da ist sehr viel Bewegung im Internet. Das ist noch nicht ausdiskutiert. Ein Betroffener kann sich an den Verlag wenden. Das ist hier nicht das Thema.
Beklagtenanwalt Spyros Aroukatos: Nicht das Thema? Doch. Wenn ich abgemahnt werde mit Kosten. Es gibt Ansprüche gegen ein Rechtsverstoß,. Die Gebührpflicht würde entfallen. Wenn das so wäre, dann kann das nachträgliche Ergebnis … . Wir müssen es nicht tun, wenn die Entlassung nicht wäre.
Klägeranwalt:Dr. Alexander Stopp Stand 5 tage bevor, am 5. Juli 2007.
Die Vorsitzende: Sommer 2007 bei W. Januar 2008 bei L.
Beklagtenanwalt Spyros Aroukatos: Jedenfalls war es ein ungewisses Ereignis. Da muss der andere die Möglichkeit erhalten, sich damit auseinander zu setzen. Man kann nicht rückwirkend … .
Die Vorsitzende: Rechtswidrig war der Beitrag nach unserer Auffassung so und so. 2004 der erste Satz, dann der zweite Satz.
Beklagtenanwalt Spyros Aroukatos: Die Rechtswidrigkeit kann sich nicht ändern durch Änderung des Verhaltens der Kläger.
Die Vorsitzende: Wir haben bei Freigesprochenen die Pflicht zu berichten, dass freigesprochen wurde.
Beklagtenanwalt Spyros Aroukatos: Das ist aber so, weil der vorhergehende Bericht rechtswidrig war. Hier wir der Bericht nachträglich rechtswidrig. Erster Bericht, zweiter Bericht … .
Die Vorsitzende: Auch in diesem falle kann der erste Bericht nicht mehr im Netz stehen. Es ist der Rechtsprechung nicht fremd, dasss etwas, was rechtmäßig war, sich ändert. Sie können doch nicht denken, dass das Dresdner Magazin jetzt über den Sedlmayer-Mord berichtet?
Beklagtenanwalt Spyros Aroukatos: Ja.
Die Vorsitzende: Wir sagen, im Internet ist es gleich.
Klägeranwalt:Dr. Alexander Stopp So ist es.
Beklagtenanwalt Spyros Aroukatos: Wes geht um den Zugriff auf Archive. Dwer Zugriff auf Asrchive ist nicht rechtsmäßig?
Die Vorsitzende: Gut. Das fatale entsteht, weil das Internet was Neues ist und eine Dauerverbreitung bedeutet. Das Bundesverfassungsgericht [muss entscheiden].
Beklagtenanwalt Spyros Aroukatos: Ist das der erste Fall?
Die Vorsitzende: Wir lassen die Revision zu.
Klägeranwalt:Dr. Alexander Stopp Die anderen Fälle waren keine reinen Archivfälle. Insofern ist es hier doch anders.
Schriftsätze werden ausgetauscht.
Die Vorsitzende: Gut, dann werden wir die Anträge stellen.
Klägeranwalt:Dr. Alexander Stopp Der Teaser war im öffentlichen Bereich, um den ganzen Atrtikel zu finden. Wir haben hier nur den Teaser im nicht zahlungspflichtigen Teil. Das ist schon ein gewisser Unterschied. Auch wenn der Senat das nicht unterschiedlich sieht. Kann später anders sein. Nicht der Kläger ging in die Öffentlichkeit, sondern die Verurteilten..
Die Vorsitzende: Anträge werden gestellt. …. Gut. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.
[bearbeiten] Unterstützen die Zensurkammern ein Fehlurteil?
Die Kläger bestreiten den Mord an Walter Sedlmayer. Das betont auch immer wieder ihr Anwalt Herr Dr. Alexander Stopp, und begründet ebenfalls damit das besondere Interesse an der Löschung aus den Internet-Archiven. Der Richter der Zensurkammer Hamburg, Andreas Buske sieht ebenfalls darin eher ein erhöhtes Interesse der Kläger an der Löschung des Namens im Zusammenhang mit den Mord an Walter Sedlmayer.
Auch in seinem Verbot, dem Gerichtsberichserstatter von der Pseudoöffentichkeit die Namensnennung zusammen mit der Tat in seinen Berichten zu verbieten, sieht sich Richter Andreas Buske durch die Tatsache des Bestreitens des Mordes durch die Kläger eher gestärkt.
Spekuliert man und glaubt man den Behauptungen der Kläger, dass sie nicht die Mörder von Walter Sedlmayer sind, dann müssten diese erst Recht daran interessiert sein, rehabilitiert zu werden. Erfahrungsgemäß spielt bei der Aufhebung von Fehlurteilen de Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle. Weshalb gehen die Kläger den anderen Weg und finden sich ab mit den für sie offenbar eindeutigem Fehlurteiel? Kann es nicht sein, dass Bayrische Politiker an der Aufrechterhaltung des Fehlurteils interessiert seien, und die Löschung aus den der breiten Öffentlichkeit zugänglichen Internet-Gedächtnis0 unterstützen. Es wäre auch eine Erklärung, weshalb die Bayerische Justiz in Nürnberg-Fürth gegen den Berichterstatter von der Pseudoöffentlichketi den Streitwert auf 30.000,00 EUR festlegt entgegen der Zensurkammer Hamburg, welche sich mit einem Streitwert von 7.500,00 EUR begnügte.
[bearbeiten] Adresse der Staatsanwaltschaft München I
Staatsanwaltschaft München I Linprunstraße 25
80335 München
Tel: 089/ 5597 - 07
Fax: 089 / 5597 4131, -5197
Die Staatsanwaltschaft München hat Forderungen gegen die Kläger von ca. 95.000,00 EUR (L.) und fast 200.000,00 EUR.(W.)
Mann kann um einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bitten, welcher die Überweisung von Anwakltskosten an die Kläger verbietet.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.