324 O 588/11 - 02.12.2011 - Einfaches Bestreiten genuegt zur Aufhebung einer Verfügung
Aus Buskeismus
[bearbeiten] Corpus Delicti
Um was es inhaltlich ging, haben die Zensoren, Ri Dr. Maatsch, Ri. Dr. Link, Riin Mittler, RAin Dr. Stephanie Vendt und RA Nabert tunlichst vermieden, der Pseudoöffentlichkeit verständlich zu machen.
Juristische Argumenationen genügten den Herren und Damen.
31.08.2012: Heute haben wir es erfahren, um was es in diesem Verfahren ging.
Es ging um einen Beitrag in der BILD über den Kläger, dem als Vorsitzender des Zentralausschusses Hamburgischer Bürgervereine von 1886 r.V. Unreue nachgesagt wurde. Es gäbe eine Strafanzeige, welche von der Staatsanwaltschaft bearbeitet wird.
Die Information erhielt die BILD vom Beklagten. Es erging eine einstweilige Verfügung.
Gestritten wird, ob die Bild tatsächlich Informationen vom Beklagten erhielt.
Der Beklagte wandte sich an Hennung Voscherau, den der Beklagte persönlich kannte. Dieser empfahl die Kanzlei Nesselhauf.
| BUSKEISMUS Bericht | Volk und Regierung |
[bearbeiten] Michael Weidmann vs. Dietrich Hünerbein
324 O 191/11 Michael Weidmann vs. Dietrich Hünerbein
[bearbeiten] Richter
Den Vorsitz führende Richter: Dr. Asmus Maatsch
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link
Richterin am Landgericht Barbara Mittler
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Senfft; Rechtanwalt Nabert
Beklagtenseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt
[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit
02.12.2011 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Richter Dr. Maatsch: Den Schriftsatz haben Sie schon erhalten?
Klägeranwalt Nabert: Mit Fax.
Richter Dr. Maatsch:
Klägeranwalt Nabert: Es ist nicht substantiiert bestritten worden.
Richter Dr. Maatsch: Den Schriftsatz haben Sie schon erhalten? Haben uns das genau so gefragt. Würden uns, wenn Sie [Herr Nabert] näher erläutern, von wem … .
Beklagtenanwalt Nabert: Habe das Schweigerecht der Presse. Wenn wir uns hier unterhalten. Das Strafverfahren und gegen Springer. Das muss ich sagen dürfen.
Beklagtenwältin Dr. Stephanie Vendt: Nee.
Richter Dr. Maatsch: Dass dieses Wort gefallen ist. Hat er sich überhaupt geäußert?
Beklagtenwältin Dr. Stephanie Vendt: Kann nicht mehr sagen als gesagt.
Klägeranwalt Nabert: Deswegen … .
Richter Dr. Maatsch: Nach der vorläufigen Würdigung wäre es hier egal, ob überhaupt sich geäußert wurde. Wir müssen die Sache entscheiden.
Klägeranwalt Nabert: Einer muss die Unwahrheit gesagt haben. Es ist entweder Verleumdung bei Springer oder Prozessbetrug. Sie [Frau Vendt] sagen, so hat er sich nicht geäußert, wie es in der Zeitung steht.
Richter Dr. Link: Wir haben das inhaltlich verstanden.
Klägeranwalt Nabert: Sie [Frau Vendt] wollen sich inhaltlich nicht festlegen. Geht es um einen Zungenschlag oder geht es um die Frage sinngemäß? In diesem Fall haben Sie das Substantiierungsrpoblem.
Richter Dr. Link: … .
Klägeranwalt Nabert: Das bestätigt sich, geht nicht.
Richter Dr. Maatsch: Die Kammer weist darauf hin …. Bekomme das jetzt nicht eindeutig hin … dass sie davon ausgeht, dass die angegriffenen Äußerungen jedenfalls so gefallen sind und nicht nur sinngemäß.
Klägeranwalt Nabert: Jetz muss sie [Frau Vendt] sich erklären.
Richter Dr. Maatsch: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Wir haben erklärt, wie wir das vorberaten haben. Ich kann für mich nicht sagen, wie ich entscheiden werde, erst recht nicht für die Kammer. Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung im Tenor wird verkündet am Montag, den 05.12.11, 12:00, Raum B334
05.12.11, Richter Dr. Maatsch: Die einstweilige Verfügung vom 21.10.11 wird aufgehoben. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Kommentar
Typisch für die Kanzlei Nesselhauf. Es wird wenig argumentiert. Das Verhalten von RA Nesselhauf und seiner Anwälte/Innen sieht eher aus nach Befehlserteilung an die Richter/Innen.
Die Befehle werden nicht immer richtig verstanden. Manchmal kommt es auch zur Befehlsverweigerung.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.