324 O 46/12 - 31.08.2012 - Zwei Zensurkanzleien - Nesselhauf und Senfft - in der juristischen Falle

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Es ging um einen Beitrag in der BILD über den Kläger, dem als Vorsitzender des Zentralausschusses Hamburgischer Bürgervereine von 1886 r.V. Untreue nachgesagt wurde. Es gäbe eine Strafanzeige, welche von der Staatsanwaltschaft bearbeitet wird.

Die Information erhielt die BILD u.a. von Dietrich Hünerbein, gegen den seinerzeit eine einstweilige Verfügung durch den hiesigen Kläger erging – Az. 324 O 588/11. Im Widerspruchsverfahren gewann Dietrich Hünerbein inhaltlich wohl begründet, aber auf Basis einer ungenauen, falls nicht falschen eidesstattlichen Versicherung. Wir berichteten.

Der Kläger bestellte für die heutige Verhandlung Herrn Dietrich Hünerbein als Zeugen, um der Bild falsche Berichterstattung nachzuweisen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Die Offensive ist die beste Form der Verteidigung

[bearbeiten] Michael Weidmann vs. Axel Springer AG 324 O 46/12

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht Gabriele Ellerbrock

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Senfft, Kersten, Nabert, van Eendenburg; Rechtsanwältin Frederike Stinshof
Beklagtenseite: Kanzlei Raue pp.; Rechtsanwalt Prof. Jan Hegemann (25.05,12), Dr. Ulrich Amelung (31.08.12)
Seidel, Justizar der Beklagten

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 25.05.2012 324 O 46/12

25.05.2011 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um Schadensersatz. Journalist ... . Wir kommen zur Beweisaufnahme. Habe versucht ... . Wir wissen, was eine Bewesiaufnahme bringt. Möchte man die Beweisaufnahme durchführen?

Klägeranwältin Frederike Stinshoff: Ja.

Springer-Anwalt Prof. Jan Hegemann: Habe nichts dagegen. Der Beweis geht über diese Sache hinaus. Betrifft auch 324 O 62/12.

Die Vorsitzende: Die Beweisaufnahme erfolgt so und so erst im August. Es kommt zu einer Beweisaufnahme. Anträge werden gestellt. Kläger aus der Klage vom 11.04.2012. Beklagtenvertreter beantragt die Klage abzuweisen. Beschlossen und verkündet: Die prozessualen Maßnahmen erfolgen sodann von Amtswegen.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 31.08.2012 324 O 62/12

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir fangen mit der 62/11 an.

Springeranwalt Dr. Ulrich Amelung: Ich benötige Schriftsatznachlass

Richterin Simone Käfer: Es geht um einen Unterlassungsanspruch und die Kosten des Beklagten zu 1.) Heft ... Es hat ein Anerkenntniserlass beim Beklagten zu 2) gegeben. „Boss der Bürgervereine“. ... Hünerbein ... Es entsteht der Eindruck, dass der Kläger € 14.500,- unterschlagen bzw. veruntreut hat. Die Abmahnkosten beruhen auf der vorprozessualen Tätigkeit. ... . Sie sagen, hinreichende Anhaltspunkte. Wir meinen, es ist eine unzulässige Verdachtsberichterstattung. Sie sprechen von einer neuen Anzeige. Kann ein Querulant gewesen sein. ... er weigert sich, eine entsprechende Quittung vorzulegen. Es ist eine nicht hinreichend offene Berichterstattung gewesen. Allein die Unterschrift. ... Boss der Bürgervereine ... Spendensumpf. Es wird dann sein Dementi gebracht. .... unsere Finanzen sind transparent. Dann steht aber, es gibt Widerstand. Das heißt, es ist nicht transparent. Wir meinen, ist nicht offen. ... Die Abmahnkosten, die gegen den Beklagten zu 1) gefordert werden für die Unterlassung, würden wir bejahen. Die Richtigstellung nicht... .

Springeranwalt Dr. Ulrich Amelung: Bin überrascht. Sie werden entscheiden müssen. Der Kläger ist inzwischen abgesetzt worden als Präsens. Wegen diesen Unregelmäßigkeiten. Es gibt Ermittlungen gegen den Kläger. Wir meinen, die Voraussetzungen für eine Verdachtsberichterstattung sind erfüllt. ... Der Zeuge hat sich eingelassen. Gut, bei der Vorverurteilung. ... Man kann über eine Neuverurteilung berichten, es wird ermittelt.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wenn man eine Anzeige hat, so muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.

Kommentar RS: Das stimmt so nicht. So hat z.B. die Staatsanwaltschaft Lübeck gegen den Rechtsanwalt Michael Nesselhauf für das Enreichen einer falschen eidesstattlichen Versicherung für seinen Mandanten, den Herrn Carl-Eduard von Bismarck, das Ermittlungsverfahren erst gar nicht eröffnet.

Weidmann-Anwältin Frederike Stinshof: Herr Weidmann ist nicht abgesetzt, sondern seine Amtszeit ist abgelaufen. Er hat nicht neu kandidiert.

Springeranwalt Dr. Ulrich Amelung: Wenn schon, dann schon. Ein Notvorstand hat die Hauptversammlung einberufen nach Ablauf der Zeit.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Hätte in die Berichterstattung einfließen können.

Richterin Simone Käfer: Der Artikel ist relativ lang. Es gibt seine eigene Stellungnahme..... 25 Mitgliedervereine.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Auch wenn es richtig wäre, dann hätte der Kläger ebenfalls angeführt werden müssen.

Springeranwalt Dr. Ulrich Amelung: Das ist ein ausgewogener Artikel .... haben ... Abendblatt.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir wollen nicht bestimmen, wie die Berichterstattung aussehen muss. ... Wir müssen bewerten. Sie hätten es anders machen müssen...das wird gesetzlich gefordert.

Kommentar RS: Interessant zu erfahren, welche Gesetze das Schreiben von Artikeln vorschreiben.

Springeranwalt Dr. Ulrich Amelung: Vorverurteilung ... nicht vermischen ... . Der Presse muss erlaubt sein Anknüpfungspunkte zu formulieren. Im Artikel .... .

Weidmann-Anwältin Frederike Stinshof: Aber so, wie der Journalist uninformiert gefragt hat ... .

Richterin Gabriele Ellerbrock: Dass, wenn einundzwanzig Vereine von den fünfzig eine Prüfung verlangen, ... . wegen ... Anträge ... . Mit der Maßgabe 1,3 anstelle 1,5. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 02.11.2012, 9:55, Saal B335.

02.11.12: Der Klage wird stattgegeben.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 31.08.2012 324 O 46/12

Richterin Barbara Mittler belehrt den Zeugen: ... Sie sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, nichts wegzulassen. Sie müssen sich vergegenwärtigen, dass von Ihrer Aussage möglicherweise das Verfahren abhängt. Sie heißen?

Zeuge: Dietrich Hünerbein. 76 Jahre alt, Diplom-Ingeneur.

Richterin Simone Käfer: Es geht um das Telefonat zwischen Ihnen und dem Journalisten Markus Arndt, um den Bericht in BILD. Ich muss Sie belehren. Es gibt ein Vorverfahren. Sie wurden auf Unterlassung in Anspruch genommen. Sie hatten damals gesagt, Sie wurden falsch zitiert. Da muss ich Sie belehren. Es kann, sagen Sie die Wahrheit, sich ergeben, dass Sie in einem anderen Verfahren, sich strafbar gemacht haben. Sie können hier die Aussagwe verweigern nach § 383 ZPO.

Zeuge: Ich möchte aussagen.

Richterin Barbara Mittler: Wenn ja, wie, was haben Sie mit den Redakteur besprochen?

Zeuge: Es gab ein Telefongespräch.

Richterin Barbara Mittler: Können Sie das einordnen, Jahr, Monat?

Zeuge: Kann das nicht sagen. Kann in den Unterlagen nachschauen. Doch, es muss im November oder Dezember vergangenen Jahres gewesen sein.

Richterin Barbara Mittler: Mit wem?

Zeuge: Mit dem Redakteur der BULD, dem Herrn Arndt. Er rief mich an. Hatte etwas gehört. Ich hatte Strafantrag bei der Hamburgischen Staatsanwaltschaft gestellt. Das hat er gehört. Von wem, weiß ich nicht. Hat mich darauf angesprochen.

Richterin Barbara Mittler: Wenn Sie sich mit der wahrheitsgemäßen Beantwortung selbst strafbar machen, dann können Sie die Aussage verweigern. Sie sind nicht verpflichtet wahrheitsgemäß auszusagen, wenn Sie sich damit der Strafverfolgung aussetzen. Der Prozessbevollmächtigte (Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt, von der Kanzlei Nesselhauf) hat für Sie in dem Verfahren 324 O 588/11 eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.

Zeuge: Weiß nicht, welche Erklärung abgegeben wurde.

Richterin Barbara Mittler: Wie entwickelte sich das Gespräch?

Zeuge: Habe gleich gesagt, dass ich einen Strafantrag gestellt habe. Habe meinen Zettel geholt und vorgelesen so, wie das hier drauf steht.

Weidmann-Anwältin Frederike Stinshof: Was haben Sie ihm gesagt?

Richterin Barbara Mittler: Sie sind jetzt noch nicht dran. Der Zeuge überreicht zur Einsichtnahme durch die Kammer die Strafanzeige vom 14.09.2012 gegen der Kläger, die nicht unterzeichnet ist. Das haben Sie ihm vorgelesen. Hat er dazu was gesagt? War das Gespräch damit beendet?

Zeuge: Ja.

Richterin Barbara Mittler: Haben Sie gefragt, wozu er das wissen möchte.

Zeuge: Er sagte, er möchte das veröffentlichen.

Richterin Barbara Mittler: Hat er was unterfragt?

Zeuge: Nein.

Richterin Barbara Mittler: Hat Herr Arndt noch was gesagt?

Zeuge: Nix, gar nichts. Es war das erste Mal, dass ich einen solchen Anruf hatte. Es wurden keine Rückfragen gestellt. Er hat nicht gefragt, ob ich für weitere Informationen zur Verfügung stehe. Das da ist die Kopie meines Strafantrages. Kann auch Oktober bewesen sein. Will mich nicht festlegen.

Richterin Barbara Mittler: Hat Herr Arndt Einzelheiten schon gewusst? Sie mussten ja erfahren, um was es geht.

Zeuge: Er wusste Bescheid, vermute ich. Hatte von jemanden erfahren, dass ich Strafanzeige gestellt hatte.

Richterin Barbara Mittler: Hat er gesagt, von wem?

Zeuge: Nein, kannte keine Einzelheiten.

Richterin Barbara Mittler: War es ein langes oder ein kurzes Telefonat?

Zeuge: Ein ganz kurzes.

Richterin Barbara Mittler: Das war Gegenstrand des anderen Verfahrens. Es war eine Verfahren gegen Sie. Ihr Prozessbevollmächtigter hat vorgetragen, Sie haben sich so nicht geäußert, auch nicht sinngemäß. ... nichts gesagt.

Zeuge: Kann dazu nichts sagen.

Richterin Barbara Mittler: Ihr Prozessbevollmächtigter hat schriftlich vorgelegt, Herr Hünerbein hat sich nicht so geäußert gegenüber BILD. Kennen Sie diesen Schriftsatz?

Zeuge: Nein. Ich habe gesagt, das stimmt nicht. Haben zum Inhalt erläutert. Dann ist das so passiert. Es ging um € 14.500,-. Die Zahl hat nicht gestimmt. Habe das so formuliert. Jetzt weiß ich, es waren nicht 14.500,-, sondern einige Tausend mehr.

Richterin Barbara Mittler: Ihre Verteidigung damals war, habe das der BILD-Zeitung nicht gesagt.

Zeuge: Was mein Verteidiger gemacht hat, weiß ich nicht.

Richterin Barbara Mittler: Dann war das ja richtig, was die BILD-Zeitung geschrieben hatte.

Zeuge: Ich habe meinem Anwalt das gesagt, was hier drin steht.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Schauen Sie sich den Artikel aus der BILD an, wie Sie zitiert werden.

Zeuge liest den BILD-Artikel: Stimmt, was da steht.

Weidmann-Anwältin Frederike Stinshof: Sie hatten damals gesagt, stimmt so nicht. Unser Mandant hatte verloren.

Zeuge: Ich habe nur das gesagt. Was hier drin steht. Sonst nichts.

Richterin Gabriele Ellerbrock schaut wie fassungslos zu Richterin Simone Käfer

Zeuge: Habe sinngemäß das gesagt. Habe nur das gesagt, habe das vorgelesen. Das, was da steht, stimmt. Noch zur Ergänzung zum anderen Verfahren. Der Bürgerverein sammelt für die Kinder. Es sind von Firmen Spenden eingegangen, auch von Privatpersonen. Hatte vielleicht unglücklich formuliert.

Richterin Simone Käfer: Das ist nicht der Streitgegenstand. Des Verfahrens 324 O 588/11. Sie haben Nesselhauf mandatiert und nicht gesagt, dass das nicht stimmt?

Zeuge: Was nicht stimmt?

Richterin Simone Käfer: Das wollen wir klären.

Richterin Simone Käfer zeigt die einstweilige Verfügung 324 O 588/11: Sie haben das gerichtliche Verbot erhalten. Dann zu Kanzlei Nesselhauf gegangen.

Zeuge: Dass das so nicht stimmt, was hier steht. Bin zur Kanzlei Nesselhauf gegangen.

Richterin Simone Käfer: Sie haben dann die Anzeige vorgelesen?

Zeuge: Ja.

Richterin Simone Käfer: Noch was vorgelegt?

Zeuge: Allerhand an Meldungen.

Richterin Simone Käfer: Haben Sie gesagt, dass es ein Telefonat mit dem Journalisten gab?

Zeuge: Ja. Das habe ich gesagt.

Richterin Simone Käfer: Sie bekommen das gerichtliche Verbot. Sie vergleichen das mit der Strafanzeige. Weshalb sind Sie zu Kanzlei Nesselhauf gegangen.

Zeuge: Weil ich das Urteil abwarten wollte. Weil es nicht stimmt, was da (im gerichtlichen Verbot) steht.

Richterin Simone Käfer: Was stimmt nicht?

Zeuge: Weil er abgestritten hatte, dass er 14.500,- ... Er wusste, dass es wesentlich mehr waren. Man hat gesagt, ich hätte falsche Angaben gemacht.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Das was Weidmann behauptet, war falsch?

Zeuge: Ja. Hat völlig unkorrekt in Bezug .... dass ich auch .... Sammeln bezogen habe. War viel mehr. Das wusste ich zu dem Zeitpunkt damals nicht.

Richterin Barbara Mittler: Dass das stimmt?

Zeuge: Das wusste ich. Hatte meine Informationen. Mittlerweile weiß ich, dass es viel mehr gewesen ist. Das weiß ich aus sicherer Quelle.

Richterin Simone Käfer: Habe keine weiteren Fragen.

Weidmann-Anwältin Frederike Stinshof: Was haben Sie der Kanzlei Nesselhauf gesagt? Habe eine Abmahnung erhalten?

Zeuge: Die Abmahnung war falsch.

Weidmann-Anwältin Frederike Stinshof: Ich frage lieber nicht.

Springeranwalt Dr. Ulrich Amelung: Nur eine Frage. Das Gespräch hat .... Voscherau ... Können Sie sich erinnern?

Zeuge: Habe nie was mit dem Gericht zu tun gehabt. Wusste, dass Voscherau Anwalt, nicht nur Notar ist. Bin zu Voscherau gegangen. Kenne ihn persönlich. Er hat mit Nesselhauf empfohlen.

Springeranwalt Dr. Ulrich Amelung: Was hat Arndt gewusst?

Zeuge: Dass ich zu Voscherau gehe.

Springeranwalt Dr. Ulrich Amelung: Haben Sie angeboten, dass er mit Voscherau sprechen kann? Hatten Sie bei Voscherau auch Arndt erwähnt?

Zeuge: Kann sein.

Springeranwalt Dr. Ulrich Amelung: Keine Fragen mehr.

Zeuge: Vom Angebot ... gar nicht. Das habe ich sicher gemacht.

Richterin Barbara Mittler: Auf nochmaliges Abspielen wird verzichtet.

Die Richterinnen ziehen sich zur Beratung zurück ins Richterzimmer.

Richterin Simone Käfer nach Wiedereintritt: Wir sind der Auffassung, dass wir den weiteren Zeugen nicht brauchen. Das Beweisthema ist nicht erbracht worden. Der zweite Zeuge sollte Gegenzeuge sein. Der eigentliche Beweis ist nicht erbracht worden. Der Zeuge wird um 15:25 entlassen. Das Gericht regt Klagerücknahme an, weil der Beweis nicht erbracht wurde.

Weidmann-Anwältin Frederike Stinshof: Rege Streitverkündung an.

Springeranwalt Dr. Ulrich Amelung: Wollen Sie nach der mündlichen Verhandlung Streitverkündung beantragen?

Richterin Simone Käfer: Wir schreiben keine Beweiswürdigung. Für uns ist das Urteil in drei Minuten geschrieben-.

Weidmann-Anwältin Frederike Stinshof: Beantrage Streitverkündung.

Richterin Simone Käfer: Das muss formell erfolgen.

Weidmann-Anwältin Frederike Stinshof: Der Streit kann jederzeit verkündet werden.

Springer-Justiziar: Der Prozess ist erledigt. Sie hätten vorher den Anmtrag stellen müssen.

Richterin Simone Käfer: Sie können das in der Berufung tun.

Weidmann-Anwältin Frederike Stinshof: Wir brauchen ein Urteil.

Richterin Simone Käfer: Beschlossen und verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 28.09.2012, 9:55, Saal B335.

28.09.12: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit

[bearbeiten] Kommentar

Ja, ja so ist es, wenn sich zwei Zensurkanzleien – Nesselhauf und Senfft pp. - gegenüberstehen.

Ein Lehrbeispiel zu den Gefahren des Äußerungsrechts für fortgeschrittene und interessierte Juristen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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