324 O 418/12 - 21.09.2012 - Immer wieder Ballack

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

In der „Westfälische Rundschau“ und im Internet erschien eine Glosse, in der Prominente, wie Gottschalk, Kahn .... und Ballack in einer fiktiven TV-Show auftraten. Dort wurde Ballack und Sell zum Vaterschaftstest geladen. Allerdings gab es 2010 dazu Gerüchte.

Es stellt sich die Frage, darf die Satire trotzdem dazu in Beziehung treten?

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Michael Ballack vs. Zeitungsverlag Neue Westfälische GmbH & Co. KG 324 O 232/12

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richterin: Barbara Mittler
Richter am Landgericht: Dr. Phillip Link
Richter am Landgericht Dr. Benjamin Korte

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf pp.; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite: Kanzlei Dr. Wend & Partner; Rechtsanwalt Dr. Ralf Petring

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

07.09.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitzen führende Richterin Barbara Mittler fummelt an ihrem Diktiergerät: Es geht wieder los. Sie müssen etwas Geduld haben. ... Es erscheinen für den Kläger Rechtsanwalt Dr. Petring.

Beklagtenanwalt Dr. Ralf Petring: Für die Beklagte.

Richterin Barbara Mittler: Sie haben recht. Die Kammer hatte eine einstweilige Verfügung hinsichtlich der Berichterstattung erlassen. Heute ist die Hauptsacheverhandlung. Der Zustellung der einstweiligen Verfügung – an die Beklagte und nicht an deren Prozessbevollmächtigten, obwohl dieser feststand – ist vom halben Interesse. Der Beitrag ist auch im Internet einzusehen. Jemand hat sich Gedanken gemacht ... es gab Kommentare. (Richterin Barbara Mittler liest Teile des Artikels sehr leise vor) Wir hatten die einstweilige Verfügung erlassen. Hatten uns damals Gedanken gemacht. Der Beitrag ist als Glosse gekennzeichnet. Klar, dass es lustige Ideen sind. Gartenleiter, nicht ernsthaft. Alles erfunden. Das ist der Sinn. Sinn der angegriffenen Passage ist, dass es zwischen den beiden Herren – Ballack und Sell – eine Veränderung im Benehmen auftritt. Herr Sell .... . Dieses Gerücht kennt der Leser. Aber dieses Gerücht steckt in dieser Passage. Das Gerücht wird hier transportiert. Es ist Privatsphäre. Es geht um die Maßstäbe für Satire. Wir trennen den Kern und die Satire. Der Kern ist, dass das sein konnte. Dadurch trifft eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ein. Die Passage hätte keinen Sinn bei anderen Fußballern. Es ist die Mitteilung, dass da ein Tatsachenkern drin liegt. .... die anderen sind auch etwas lustig. D.h. die Auffassung, die wir beim Erlass der einstweiligen Verfügung hatten, würden wir behalten.

Beklagtenanwalt Dr. Ralf Petring: Ich würde gern erwidern.

Richterin Barbara Mittler: Das habe ich mir gedacht.

Beklagtenanwalt Dr. Ralf Petring: Es ist erkennbar ein satirischer Beitrag, überschrieben mit Glosse. ...., Gottschalk, Khan .... und Michael Ballack .... Es ist alles erkennbar erfunden. Müssen lustige Ideen haben bei Satire. Ich hoffe, hier (im Gericht) findet keine Geschmacks- und Ideenkontrolle statt. Sie haben getrennt nach Kern und Satire, wie das die hochrichterliche Rechtssprechung zunehmend von den Medien und Shows verlangt. Es geht um Familienshows, versehen mit Platzhaltern. Da ist auch Michael Ballack betroffen. Das ist der Tatsachenhintergrund. Sie beziehen sich auf ein Gerücht vor zwei Jahren. Das Gerücht wird in der Glosse nicht erwähnt. Ich weiß nicht, ob der durchschnittliche Leser, das Gerücht noch kennt. Da habe ich Zweifel. Das Gerücht war im Sommer 2010. Ist in der Glosse eine solche Tatsachenbehauptung enthalten? Weder die Tatsache, dass eine solche Show stattgefunden hat, noch dass Ballack oder Sell der Vater ist. Jeder zeugungsfähige Mann in Deutschland könnte es sein. In diesen zwei Jahren gab es allerhand Gerüchte. Kann sein, dass jemand das noch im Kopf hat. Darf man das nicht einbeziehen? 12:15 Familie im Brennpunkt ... Ballack .... zum Vaterschaftstest. Es wird nicht die Tatsache aufgestellt, außer der ironisch-kritischen Auseinandersetzung in der Show-Szene. Vielleicht die Rolle von Ballack als .... . Der Prozess findet nicht hier statt. .... Es sind keine Tatsachenbehauptungen. Sind in Köln.. Frau Vendt hat in den Schriftsätzen von Schmähkritik geschrieben. Herr Ballack ist nicht Gegenstand der Kritik. Übergeschnappt, kann man streiten. Aber es gibt wesentlich dramatischere Auseinandersetzungen. Möchte nicht .... .Dieses Niveau finden wir hier nicht.,

Richterin Barbara Mittler: Damit Sie uns nicht falsch verstehen. .... Die Formate, die Sie gebracht haben, ... In der Passage steht: Sell und Ballack trafen sich zum Vaterschaftstest. Das transportiert dieses Gerücht. ... Ob der Zeitablauf, .. der durchschnittliche Leser .... Wir kennen es nicht, aber wir meinen, es ist präsent genug.

Ballackanwältin Dr. Stephanie Vendt: ... .

Richterin Barbara Mittler: Der Leser sagt, ach Ja: Dieses macht die Satire interessant. Der Leser sagt nicht, es ist ausgedacht. Ja, der Vaterschaftstest. Das Gerücht ist falsch. Ohne Namen wäre es nicht interessant. Das Gerücht wird bei dieser Gelegenheit erneut verbreitet. Wir sehen kein Berichterstattungsinteresse. Die Einkleidung nimmt der Leser nicht ernst.

Richter Dr. Philip Link: Deswegen halten wir die einstweilige Verfügung aufrecht.

Beklagtenanwalt Dr. Ralf Petring: Ich habe Sie intellektuell verstanden. Das heißt schon viel. ... Dass das Gerücht einfließt, da habe ich Bedenken. Das Gerücht war in der Welt. Es ist Teil der Rechtsgeschichte. Wenn dann dieses Gerücht mit einer solchen Distanz gebracht wird, ... Es ist eine kritische Auseinadersetzung mit diesem Gerücht. Aber über die vielen verschiedenen Hürden, bis das verboten werden kann, sind wir weit auseinander presserechtlich und verfassungsrechtlich.

Richterin Barbara Mittler: Möchten Sie es wissen?

Beklagtenanwalt Dr. Ralf Petring: Meine Mandantschaft ist regional tätig. Sie möchte sich hier stark machen, was ist zulässig.

Richterin Barbara Mittler: Mit der Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage verhandelt. Die Kammer weist darauf hin, dass sie die Äußerung gegenwärtig für rechtswidrig hält, dass diese in die Privatsphäre des Klägers eingreift. Beschlossen und verkündet.

Beklagtenanwalt Dr. Ralf Petring: Anträge.

Richterin Barbara Mittler: Ach ja. Die Kläger-Vertreterin stellt den Antrag aus der Klage vom 11.06.2012. Der Beklagten-Vertreter beantragt, die Klage abzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26.10.12, 9:55, Saal B335

[bearbeiten] Kommentar

Erneut erwies sich Michael Ballack als Mimose und primitiver Zensor.


Am Montag, den 17.09.2012 verlor beim Amtsgericht - Az. 32 C 57/12 - allerding ein anderer bekannte Mandant der Kanzlei Nesselhauf Dieter Bohlen.

Im „Stern“ erzählte Dieter Bogken im Oktober 2008, in seiner Jugend Selbstmordgedanken gehabt zu haben. Seine gemeinsamen Weggefährten äußerten sich auch zu Dieter Bohlen niucht nur positiv. Bohlen sieht sich in seinem Persönlichkeitsrecht nicht selten verletzt.
Das ehemalige Bandmitglied Bohlens äußerte sich in dem Artikel zur gemeinsamen Zusammenarbeit wie folgt: „Als es ihm schlecht ging, rief er mich oft an und heulte sich bei mir aus. Er braucht es eben, im Zenit der Aufmerksamkeit zu stehen. Aber im Grunde ist er eine arme Sau – und das weiß er auch”
Eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung wurde von Verlag abgegeben, jedoch die Zahlung der Abmahnkosten wurde verweigert.
Die AG-Richterin meinte, es handle sich bei der streitgegenständlichen Aussage im Kontext der Berichterstattung um eine zulässige Meinungsäußerung. Eine solche liege vor, wenn eine Äußerung nicht dem Beweise zugänglich ist, sich insbesondere nicht mit dem Kriterium “wahr oder unwahr“ messen lasse, sondern vom Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sei, also einen Vorgang oder Zustand an einem vom Kritiker gewählten Maßstab misst. So verhalte es sich hier. Der zitierte Musikerkollege Bohlens äußere sich hier erkennbar rein wertend über die Persönlichkeit des Popstars.
Bei der Bezeichnung “arme Sau” handele es sich nicht um Schmähkritik. Dies setze voraus, dass es sich nicht um eine sachbezogene Äußerungen handelt, sondern vielmehr die Schmähung in den Vordergrund tritt, es sich also Äußerungen handelt, die den Angriff auf die Person bezwecken, ohne der sachbezogenen Kritik zu dienen. In diesen Fällen trete der Schutz der Freiheit der Rede regelmäßig zurück. Dies sei hier indes nicht der Fall. Die Redewendung “Arme Sau” bezeichne umgangssprachlich einen bemitleidenswerten Menschen. Eine Vergleichbarkeit mit der Titulierung als “Schwein“ oder “Sau“ oder ähnlichen Formalbeleidigungen sei also nicht ohne weiteres gegeben.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Nesselhauf]

[[Kategorie:Petring]

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