324 O 4/12 - 24.02.2012 - Katarina Witt Stiftung wehrt sich

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Die Klägerin Katarina Witt ist wohl weltbekannt. Ihre Stiftung ist behinderten Kindern gewidmet.

Zum Streitgegenstand finden wir im Internet folgendes:

Ein weiterer Vorwurf von Stefan Loipfinger lautet, die Stiftung habe Einnahmen zur Rückzahlung einer Forderung von Frau Witt in Höhe von 200.000 Euro gegen die Stiftung verwendet. Dieses ist falsch. Richtig ist: In der Gründungsphase der Katarina Witt-Stiftung GmbH habe ich der Gesellschaft für die Aufbauarbeit ein Darlehen in Höhe von 250.000 Euro gespendet, indem ich der Stiftung einen Großteil dieser Darlehensforderung erlassen habe. Somit stehen in den Büchern der Stiftung zum Ende 2009 noch 100.000 Euro als Verbindlichkeit. Auch auf diese Restforderung habe ich im Laufe des Jahres 2011 verzichtet. Insofern entbehrt die Behauptung von Herrn Loipfinger, die Stiftung hätte Einnahmen für Rückzahlungen des Darlehens verwendet, jeglicher Grundlage. Es ist sehr bedauerlich, dass Herr Loipfinger mit der ungeprüften Wiedergabe dieser falschen Behauptungen durch einige Medien eine Plattform erhält, Promotion für sein unsauber recherchiertes Buch zu machen. Damit schadet er nämlich vor allem den vielen ehrenamtlich engagierten Menschen in gemeinnützigen Organisationen und Vereinen, die gerade in der Vorweihnachtszeit auf Spenden hoffen und für ihre Hilfsprojekte angewiesen sind.
"Katarina Witt“
Quelle: Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Katarina Witt vs. ZEIT ONLINE GmbH

324 O 4/12 Katarina Witt vs. ZEIT ONLINE GmbH

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwältin Nadine Voß
Beklagtenseite: Kanzlei Senfft pp.; Rechtsanwalt Jörg Nabert

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

24.02.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Sabine Käfer: Es geht um die Gegendarstellung in ZEIT-ONLINE. Katarina Witt habe der Stiftung eine Forderung von 200.000 € erlassen. In unserem Beschluss ist ein Ausfertigungsfehler entstanden. Im Beschluss steht … Dann, es sei richtig. Haben sich die Bilanz angesehen, die Forderung gab es, dann ermäßigt. Können wir nicht nachvollziehen.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Bei Spenden muss eine Zufluss erfolgt sein. Darf nach HGB nicht verrechnet werden. Das Kapital ist nicht erhöht worden. Der Kredit ist offen. Möchte Spende leisten. Ob das gegen Geld erfolgt, ist unerheblich. Buchungstechnisch geht es nicht anders. Es sind Einnahmen. Spenden wird gegen den Kerdit zurückumgeleitet.

Vorsitzende versteht das nicht. Es wird diskutiert.

Witt-Anwältin Nadine Voß: Habe es nicht verstanden. Wir haben das dem Steuerberater gegeben. Es ist ganz anders zu verstehen. Dass da Geld hin- und her geflossen ist. Geld ist geflossen.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Wenn das so war, hätte Ihre Mandantin das nicht als Spende beim Steueramt anmelden können. Nichts anderes steht drin. Einzahlung ist verwendet worden.

Richterin Ritz: Mittel, die als Spenden verwendet werden.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Der Durchschnittsleser wird auch ein buchhalterisch Kundiger sein. Wir haben die Bilanz.

Witt-Anwältin Nadine Voß: Wo?

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: … Deswegen den Jahresabschluss genauer zu beleuchten. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Kapitalerhöhung oder Spende. Es ist auch eine Spoendenquittung ausgestellt worden. Sie können nicht so tun, als ob auf die Forderung verzichtet wurde.

Richterin Ritz: Wer das hier liest, ausschließlich … Aha, es gab Forderungen von Katarina Witt, sind als Einnahme zurückgeflossen.

Vorsitzende: Was passiert? Spende in die Stiftung .. ist doch super.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Diese Spende ist zurückgeflossen, zur Zahlung Ihres Darlehens. Eine Spende, die zu Hälfte von dem Steuerzahler bezahlt ist.

Witt-Anwältin Nadine Voß: 200.000 ist der Betrag, den Katarina Witt geleistet hat. Sie stellt … .

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Jetzt hat sie einen Kredit offen. Dieser muss zurückgezahlt werden.

Diskutieren.

Richterin Ritz: Dem Fiskus nist egal, aber nicht dem Leser.

Vorsitzende: Sie müssen uns jetzt so viel erläutern, damit wir begreifen.

Richterin Ritz: … Es geht um die Frage, ob die Mittelordnungsgemäß verwendet werden. Es geht um Transparenz.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Habe angefragt. Keine Antwort erhalten. Nur den Jahresabschluss. Hat mit der Gegendarstellung nichts zu tun.

Richterin Ritz: Einnahme.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Es war eine Einnahme.

Vorsitzende: Wie versteht es der Leser?

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: In der Gegendarstellung steht, es sind keine Einnahmen verwendet worden. Spende ist eine Einnahme.

Richterin Ritz: Selbst für mich als juristische geschulten Menschen --- Ist kein verzicht. Wenn man Darlehen .. , weil sie verzichtet.

Witt-Anwältin Nadine Voß: … in dem ich es erlassen habe.

Richterin Ritz: Gibt es eine Möglichkeit, etwas anderes zu drucken?

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Drucken können wir nicht, es ist Online.

Richterin Ritz: Ja, veröffentlichen.

Witt-Anwältin Nadine Voß: Habe die Forderung der Stiftung erlassen.

Witt-Anwältin Nadine Voß: Im Wege einer Spende von Katarina Witt wurde die Forderung erlassen.

Witt-Anwältin Nadine Voß: Es gibt die Möglichkeit. Sie verzichten auf den Widerspruch, der Gegendarstellungsantrag wird zurückgenommen. Kosten ..

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Vorschlag, ich gebe Ihnen Zeit.

Vorsitzende: Gesamtvergleich mit Widerruf.

Witt-Anwältin Nadine Voß: Vergleich.

ZEIT-Anwalt Jörg Nabert: Nein, wir sprechen miteinander.

Vorsitzende: Wir würden vielleicht bestätigen, um Ruhe zu haben. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage besprochen, ob eine Gesamtlösung in Hinblick auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch in Betracht kommt. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Im Einverständnis mit den Parteivertretern wird der Termin der Verkündung einer Entscheidung im Tenor anberaumt auf Freitag, den 02.03.2012, 9:55, Saal B355

02.03.12: Die Parteien haben sich geeinigt.

[bearbeiten] Kommentar

Die Sache ist doch einfach. Mit Spenden spart man Steuern. Spendet man eine Forderung, indem diese bedient und dann als Spende zurückgezahlt, werden Steuern gespart.

Ein hundertprozentiger Verzicht auf die Forderung wäre das nicht.

Hier muss es irgendwie anders gelaufen – gewulfft worden - sein. Die Pseudöffentlichkeit hat nichts Konkretes erfahren. Die Richterinnen hat das nicht interessiert, der Ruhe wegen.


02.02.2012: Bei der Taz finden wir zu dem Schertz-Wittchen-Verhalten:

Man würde gerne wissen, was hinter diesen Ungereimtheiten steckt, ob es vielleicht eine völlig logische und harmlose Erklärung gibt. Fragt man jedoch bei der Stiftung nach, erhält man keine Antworten, sondern ein Schreiben von Witts Anwalt Christian Schertz. Er schreibt: "Seien Sie davon in Kenntnis gesetzt, dass bereits viele von Ihnen gestellten Fragen Unwahrheiten inne wohnen und wir behalten uns auch deswegen für den Fall einer Falschberichterstattung sämtliche denkbaren presserechtlichen Schritte […] vor." Weiter heißt es, Schertz habe Witt empfohlen, "die von Ihnen gestellten Fragen nicht zu beantworten". Die Katarina-Witt-Stiftung scheint auf das wichtigste Gut beim Spendensammeln keinen Wert zu legen: Vertrauen. (Hervorgehoben von RS).

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge