324 O 355/11 - 23.09.2011 - Klagen und Zensur begehren lohnt nicht

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Das Landgericht Hamburg untersagt mit der einstweiligen Verfügung 324 O 355/11 dem Circus Krone, zu behaupten, PETA scheue auch Straftatbestände nicht, um ihre Ziele durchzusetzen.

PETA sagt, das ist unwahr.

Heute hatten wir die Widerspruchsverhandlung.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] PETA Deutschland e.V. vs. Circus Krone GmbH und Co. Betriebs KG

324 O 355/10 PETA Deutschland e.V. vs. Circus Krone GmbH und Co. Betriebs KG

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Günther pp.; Rechtsanwalt Wollenheit
Beklagtenseite: Kanzlei Graf von Westphalen pp.; Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl,
konfrontiert mit dem Vorwurf Anwalt ohne Moral zu sein

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr.Maatsch

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

27.09.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Pause bis 11:00.

10:45, Vorsitzender Richter Andreas Buske: Haben Sie (Klägeranwalt) den Schriftsatz bekommen?

PETA-Anwalt Wollenheit: Gestern Abend 18:00.

Der Vorsitzende übergibt einen dicken Stapel von Schriftsätzen an den PETA-Anwalt Wollenheit: Cirsus Krone,heiligengeistfeld …

Richterin Dr. Wiese: Seehunde … .

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Am Sonntag ist eine Veranstaltung. …. Mutige Abgeordnete … Können mit den Seehunden Schwimmen gehen.

Der Vorsitzende: Ja. Wir haben uns einen kleinen Zettel gemacht. Den wollen wir durchgehen. …. Meine reicht … . Es geht um die Äußerung, in Bezug auf den Kläger zu äußern, er scheue nicht vor Straftaten.. Wir hatten nachgefordert … . Wollen uns nicht einlassen. Die Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung ist schwer. Straftaten zu begehen, sind Tatsachenbehauptungen. Entweder sind diese begangen worden, oder sie sind bereit, diese zu begehen. Beispiele werden gebracht. Ullmann hat einen zivilen Fleischtransporter in Brand gesetzt. … wegen Ungehorsam verurteilt. Herr Haferbeck ist nicht so stark für die der Gegner … . … legaler Hausfriedensbruch schon seit siebzehn Jahren. Muss ich meinen Kollegen fragen Hatte noch nicht die Zeit,… .

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: … ..

Der Vorsitzende: Muss mit den Kollegen besprechen. Herr Pfeifer sagt, Hausfriedensbruch für einen guten Zweck, ist zulässig. Das mit dem Plakat von Circus Krone kann Sachbeschädigung sein. Dann kommt das mit der Volksverhetzung. Dann Ankündigung von Terror. Hausfriedensbruch und … möglicherweise ….

PETA-Anwalt Wollenheit: Habe diesen Schriftsatz erst gestern erhalten. Finde das ungehörig. Sie (Herr Scheuerl) hatten genug Zeit, sich vorzubereiten. Finde ich nicht in Ordnung.

Fange an mit Pfeifer. Er ist nicht PETA-Aktivist. Man hat Kontakte. Er ist weder Angestellter, noch hat er eine Funktion. Diese Aktionen … Ferkelkastration …Muss mir die Bilder ansehen. Ist das richtig? Herr Kollege? Es ist mit Einwilligung des … entstanden. Die Ferkelkastration, der Fernsehbeitrag ist mit Einwilligung erfolgt. Die Bilder sind für das Tier e.V. gemacht worden.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Es ist ein anderer Sachverhalt. … bekennender Maßstab .. DVD vernichtet. Am 17.06.2009 in gemeinsamer Aktion mit Herrn Haferbeck. Die Videos sind seit Jahren im Netz. QS gegen PETA, da sieht man Herrn Pfeifer im Raum. Macht ihn damit zum PETA-Aktivisten. … .

PETA-Anwalt Wollenheit: DVD mach ihn nicht zum PETA-Aktivisten. Jan Pfeifer arbeitet seit Jahren selbständig. Was er macht, kann ich nicht sagen. Das, was man auf dem Bild sieht, ist nicht eine Straftat.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Pfeiferist gemeinsam mit Herrn Haferbeck… .

PETA-Anwalt Wollenheit: Herr Pfeifer hat keine Straftat zusammen mit PETA begangen.

Der Vorsitzende: Hausfriedensbruch begeht er. Für ihn für gute Zwecke, wie er meint.

PETA-Anwalt Wollenheit: Die Tür war offen. Beim Hausfriedensbruch muss Widerstand überwunden werden.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Er geht durch die Tür. Die Tür war zu. Er muss diese öffnen.

PETA-Anwalt Wollenheit: § 123 StGB setzt ein widerrechtliches Eindringen voraus.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Wenn sie die Tür aufmachen … .

PETA-Anwalt Wollenheit: Kenne ich. .. durch offenen Tür … Ist ein Eindruck entstanden.

Es entfascht sich eine Diskussion darüber, was Hausfriedensbruch ist.

PETA-Anwalt Wollenheit: Ich mache nicht Strafrecht, … .

Der Vorsitzende: Gut wäre es so.

PETA-Anwalt Wollenheit: Ich lese so.: Die Tür steht offen. Feldmark war öffentlich zugänglich. Interessant. Es ist nicht ein Aktivist wegen Hausfriedenbruch verurteilt worden.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Sie wissen es. Weil Ihr Mandant sich wehrt zu sagen, wer es ist.

PETA-Anwalt Wollenheit: Habe das bedauert. Sage denen, sollen den Namen nennen. Habe immer plädiert, man soll mit offenen Karten spielen. Es ist kein Hausfriedensbruch. Auch die Staatsanwaltschaft sieht das so und stellt ein nach § 153. Es ist kein Kapitalverbrechen, ist für einen guten Zweck.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: ….

PETA-Anwalt Wollenheit: Dr. Haferbeck schrieb das 1984. Es ist unlauter. Da war er nicht bei PETA.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: 1990 war die erste Auflage. Tragen Sie bitte richtig vor.

PETA-Anwalt Wollenheit: Verurteilt ist, wer nach StGB ….

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Er stimmte zu, dass das Buch verkauft wird.

PETA-Anwalt Wollenheit: Das bezieht sich nicht auf PETA. Das Strafregister ist gelöscht

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Ist inzwischen gelöscht.

PETA-Anwalt Wollenheit: Dass Harald Ullmann wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt wurde, liegt nicht vor.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Eingestellt nach 153a. Das heißt, von einer Klage wird vorläufig abgesehen. Das heißt nicht, dass keine Schuld zu sehen ist. An der 153a-Entscheidugn gibt es überhaupt keine Zweifel.

PETA-Anwalt Wollenheit: Trotzdem gibt es Zweifel. Beim EGMR ist ein Verfahren anhängig In den USA ist dieser Artikel gelaufen, keine Verurteilung. In Österreich gelaufen. Ob das eine Straftat ist, ist offen. Dass auf Grund dieser Vorgänge gesagt werden darf, PETA scheue auch Straftatbestände nicht, um ihre Ziele durchzusetzen, ist falsch. Es rechtfertigt nicht diese Äußerung Ihres Mandanten. Zu Herrn Stefan Bröxckling würde gern noch was sagen. Habe heute noch … Herr Bröckling ist kein PETA-Aktivist. Lässt Wasser nur auf den Kopf laufen. Es ist ein anderer Tierschutzverein in der Region Stuttgart

Der Vorsitzende: Der Kläger übergibt …., dass .. Region Stuttgart.

PETA-Anwalt Wollenheit: Sie haben Strafakten … verändert. In der Akte PETA hat sich….

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Ich kenn nur die Akte.

PETA-Anwalt Wollenheit: Sie haben nicht….

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Ist mehrere Monate gelaufen, wurde pressemäßig begleitet. Dass sie keine Stimmrecht hat, ist nicht unbedeutend. Stimmrechte haben nur Ullmann und Heferbeck. Alle anderen sind Aktivisten.

PETA-Anwalt Wollenheit: Die Aktion von Hilgert (?) ist von PETA nicht gebilligt worden. Frau Beate Schlupp behauptete, …. Menschen sind diffamiert worden. Wir überreichen die strafbewehrte Unterlassungsverpflichtuingserklärung von Beate Schlupp. Terror … Habe das nicht verstanden.

Der Vorsitzende: Das würde uns nicht reichen. Es ist recht substanzlos.

PETA-Anwalt Wollenheit: Ich komme noch zu Herrn Brockling. Er hat sich so geäußert. DerStall stand offen. Wir haben das Problem, ist das Hausfriedensbruch. Wenn er sagt, hat Hausfriedensbruch begangen, macht das seit 17 Jahren, dann heißt es nicht, es ist Hausfriedensbruch. Man geht in die Ställe, wenn sie offen sind. Wir haben Urteile. Die meisten Entscheidungen sind Entscheidungen zu Äußerungen. Wir sehen die Tendenz, dass das keine Hausfriedensbruch ist, wenn man durch die offenen Tür in den Stall gelangt. Es heißt widerrechtlich. Dann kommt Artikel 5 des Grundgesetzes zum Tragen: für gute Zwecke. Sie haben keine Beispiele. Wiesenhof war nicht ohne Zustimmung von Frau B., der Stallbesitzerin. Das Interview bezieht sich nicht auf diese Fälle. Dass er sich so geäußert hat, mag in der Szene nachvollziehbar sein. Auch Herr Pfeifer sagt, nehme für gute Zwecke auch Rechtsbruch in Kauf. Herr Haferbeck brüstet sich damit nicht.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Der Druck seines Bucher war 1998, wo er sich damit brüstet, das Verfahren ging auf einen Straftatbestand zurück. Wenn diese Aktivisten selber sagen, ich bin ein Held, mache Straftaten, unabhängig davon, dass sie verurteilt werden,… . Sie gehen immer nahcts. Gehen kein Risiko ein. Am Tage sitzen sie im Baum, sagen gut, wir wollen …

PETA-Anwalt Wollenheit: Das Buch von Haferbeck erschien 1998. Erst 7 Jahre später hat er bei PETA angefangen. … Legen Sie mir eine Verurteilung dieser Organisation vor.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Das ist nicht Gegenstand. Vermarktet seit 17 Jahren.

PETA-Anwalt Wollenheit: Was hat Pfeifer mit ETA zu tun?

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Pfeifer läuft mit Haferbeck zusammen rum.

PETA-Anwalt Wollenheit: Es ist nicht geklärt. Ist das mit der offenen Tür. … Wir müssen das hier nicht strafrechtlich klären. Scheuen sich nicht, auf Straftatenzurückzugreifen, ist Schmähkritik. Kann man auch nachdenken. Es wird verbreitet, als ob das ständig passiert. Das geht so nicht. Das müssen Sie auch ihrem Mandanten sagen. Das schadet unserem Mandanten erheblich. Ich habe viel Arbeit. Ich muss immer wieder abmahnen. Müssen Sie auch Ohrem Mandanten sagen.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde ausführlich und umfassen erörtert.

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Es geht nicht darum. Möglicherweise ….

Der Vorsitzende ungeduldig: Wir haben Sie verstanden.

PETA-Anwalt Wollenheit: Es kommt auch darauf an, … .

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Haferbeck moderiert und organisiert zunehmend die Kriminalität. Er muss die Kirche im Dorf lassen.

Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Dürfen wir die Entscheidung im Tenor am Dienstag verkünden? … Verkündung einer Entscheidung im Tenor am Dienstag, den 27.09.11,12:00, Raum B336

Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl: Vielen Dank.

Der Vorsitzende: Ein schönes Wochenende.

27.09.11, der Vorsitzende: Wegen den während der Verhandlung übergebenen Schriftsätzen Aussetzungsbeschluss auf Mittwoch, den 28.09.11,12:00, Raum B336

28.09.11, der Vorsitzende: Die einstweilige Verfügung vom 27.04.11 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Entscheidung zur vorläufigern Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Kommentar

Musste PETA klagen?

Gerichtsverfahren sind Geschäfte, an denen hauptsächlich die Anwälte verdienen.

Ohne Tierquälerei und Massentötung von Tieren würde unsere heutige Wirtschaft nicht funktionieren.

Die Justiz ist dafür da, das Bestehende zu erhalten und zu zementieren.

Die PETA-Aktivisten möchten die Beziehung zum Tier und den Umgang mit den Tieren grundsätzlich verändern. Es stellt sich die Fragte, ob die dabei aktiv geführten Gerichtsverfahren hilfreich sind?

Es ist ein Widerspruch in sich, einerseits zu versuchen, die Gesellschaft grundlegend zu verändern, andererseits, Gerichtsverfahren zu führen und von den entscheidenden Trägern der Gesellschaft Unterstützung zu erwarten.

Klagen, auch gewonnene schaden eher. Man zementiert die bestehende Rechtswillkür, im konkreten Fall, wird der Zensur Vorschub geleistet.

[bearbeiten] Pressemappe Cirkus Krone

Cirkus Crone veröfffentlicht in seiner Pressemappe am 19.01.2012

PETA unterliegt gegen Circus Krone - Äußerung, dass PETA-Aktivisten "Straftaten nicht scheuen", ist zulässig

München/Hamburg (ots) - Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat einen von der radikalen Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. gegen die Circus Krone GmbH & Co. Betriebs KG gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als unbegründet zurückgewiesen. In seinem am 17. Januar 2012 zugestellten Urteil (Az.: 324 O 355/11) hat das Landgericht Hamburg betont, dass die in einer Pressemitteilung des Circus Krone enthaltene Darstellung, dass PETA-Aktivisten "Straftaten nicht scheuen", eine zulässige Meinungsäußerung ist.

[bearbeiten] Dislussionen im Internet

  • Heise - 22.01.2012 PETA macht Zirkus im Gericht von Markus Kompa

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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