324 O 209/12 - 01.06.2012 - Zivilisierte Ehetrennung kann nicht eiskalt sein

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Stefani Hertel und Stefan Mross haben sich getrennt. Darf man die Meinung haben, dass Stefani Hertel eiskalt mit Stafan Mross abrechnet, obwohl sie nach wie vor in guter Beziehung zueinander stehen.

Die drei Richterinnen betätigten sich heute als Psychologen und verteidigten das weibliche Geschlecht.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richterin: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellerbrock
Richterin am Landgericht Bergmann

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwalt Henning Lorenzen
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Schweizer; Rechtsanwältin Silke Kirberg in Untervollmacht

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

[bearbeiten] Stefanie Hertel vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 209/12

01.06.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richterin Barbara Mittler spricht als Frau: Wir verhandeln einen Teilwiderspruch. Es geht um die Ziffer 1a. „Stefanie Hertel schockiert die Fans. Eiskalt rechnet sie mit ihrem Ex ab.“ Der Antragsgegner trägt vor, es wäre eine Meinungsäußerung. Wir gehen paar Schritte zusammen, meinen es ist eine Meinungsäußerung. Es muss aber tatsächliche Anknüpfungspunkte geben. Wir haben die Aussage auch bewertet: Es sind keine ausreichenden Anknüpfungspunkte. Die Klägerin löst sich von der dominierenden Stellung ihres Mannes. Die Aussage ... nach der Trennung ... aberberuflich. Sie sagt „Ich bin jetzt der Chef.“ Der Ehemann kommt überhaupt nicht zur Sprache. Sie ist ihm dankbar ... es war eine gute Zeit. Da lesen wir heraus, gehen miteinander gut um, können sich in die Augen sehen. Fühlern sich noch verbunden. Daraus eine eiskalte Abrechnung zu machen, [erschließ sich uns nicht]. Spricht über den Alltagsfortgang. Die Liebe ist wieder spannend, ist mein wahres ich. Die Rolle ihre Ehemanns kommt nicht zum tragen. Um kurz zu machen. Wir sehen keine Anknüpfungstatsachen.

Beklagtenanwältin Silke Kirberg nicht überzeugend: .... Manipulation ....

Richterin Barbara Mittler nett lächelnd und selbstsicher: Sagte, es ist kein .... wie vielleicht Bevormundung. ... Jetzt will sie selbst entscheiden. Finde nichts Kritisches.


Richterin Gabriele Ellerbrock ebenfalls lächelnd: War ein väterlicher Freund ... nicht bleiben. Für eine Abrechnung braucht man mehr. Noch dazu einen „eiskalte“ Abrechnung. Es ist noch eins draufgesetzt.

Richterin Barbara Mittler noch netter nett und lieber: Setzt so wie bei .... Sie wollen sich nicht vergleichen?

Beklagtenanwältin Silke Kirberg in Untervollmacht: Nein.

Richterin Barbara Mittler macht einen glücklichen Eindruck: Dann nehmen wir die Anträge auf. Der Klägervertreter übergibt den Schriftsatz vom 30.05.12 für Gericht und Gegner und beantrag die Einstweilige Verfügung vom 11.04.12 zu bestätigen. Die Antragsgegner-Vertreterin beantragt, die Einstweilige Verfügung aufzuheben und den zu Grunde liegenden Antrag zurückzuweisen. Beschlossen und verkündet: 1. Der Streitwert des Widerspruchsverfahrens wird auf 15.000 € festgesetzt. 2. Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wir sind jetzt am Schluss der Sitzung.

Die Richterinnen verlasen der Gerichtssaal Wa

Richterin Barbara Mittler nach Wieereintritt: Es erfolgt die Verkündung in der Sache 324 O 209/12. Die Einstweilöige Verfügung vom 11.04.12 wird bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfügungsv zu tragen.

[bearbeiten] Videos




[bearbeiten] Kommentar

Dürfen Richterinnen überhaupt entscheiden, wie Männer fühlen, denken und welche Meinungen denen zu erlauben sind, wenn Männer erfahren, dass sich ein bekanntes, prominentes Paar einvernehmlich, nett und freundlich getrennt hat?

Hätten sich die Richterinnen nicht selbst als befangen erklären müssen?

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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