309 O 236/11 - 17.09.2012 - Aufgepasst bei Kritik an kirchlichen Einrichtungen

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Die Klägerin wirft dem Beklagten Verleumdung und eigene Schuld vor, der Beklagte meint, seine Mutter wäre unverhältnismäßig im Pflegeheim entwürdigt worden. Das schrieb der Beklagte an die Heimaufsicht des Bezirksamts Eimsbüttel, Fachamt Gesundheit -Heimaufsicht- Basselweg 73, 22527 Hamburg und landete vor dem Kadi.


Über den Corpus Delicti sagt die web-Site des Beklagten im Prinzip genügend aus.

Die Menschenwürde von Pflegebedürftigen wird in Heimen immer wieder mit Füßen getreten. Aufsichtsbehörden sind ein Anlaufpunkt für Beschwerden wenn Pflegeheime nicht reagieren. Bestreitet die Heimleitung die Vorwürfe endet der Streit ggf. vor Gericht und Angehörige sehen sich im schlimmsten Fall einer Ordnungshaft gegenüber. Schweigen um jeden Preis ist für mich gegen jede Ehre eines pflegebedürftigen Menschen.
Noch gar nicht lange her da hatte ich darüber berichtet, dass ich es für eine ganz große Schweinerei erachte, dass der Kampf um die Würde eines pflegebedürftigen Menschen von den eigenen finanziellen Möglichkeiten abhängig ist. Der ursprünglich geschlossene Vergleich wurde von der Gegenseite (Pflegeeinrichtung) nach einer vom Gericht eingeräumten “Bedenkzeit” nun komplett zurückgewiesen. Das bedeutet letztlich – die unglaubliche Angelegenheit geht mit einem nun folgenden Gerichtstermin in die nächste Runde.
Die Pflegeeinrichtung will mich einfach “hängen” sehen und hatte dies auch mit anderen Mitteln schon versucht mich zum Schweigen zu bringen.
Nicht hinter jedem Missstand steht gleich eine Misshandlung wie kürzlich in einem Seniorenzentrum der AWO. Aber muss es wirklich erst soweit kommen ehe man sich “einmischen” darf? Missstände sind auch diverse Mängel an den vertraglich festgelegten und selbstverständlichen Pflegeleistungen, nicht ermöglichte Sozialkontakte oder auch der angewandte Sprachschatz des Pflegepersonals gegenüber eines Pflegebedürftigen wenn sich dieser gegen dessen Würde richtet.
Hätte ich es nicht selbst erlebt könnte ich mir nicht vorstellen was in Pflegeheimen “alles möglich” ist.
Was nützen uns Studien und Debatten über Missstände in der Altenpflege wenn diejenigen Angehörigen, die auf Missstände aufmerksam machen am Ende vor Gericht gezerrt und von den Pflegeheimen als “realitäts- und wahrheitsfremde” Personen dargestellt werden und wiederum andere um ihr Recht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte “betteln” müssen?
Ich, so der Anwalt der Pflegeeinrichtung, habe mit meinen Aussagen der Aufsichtbehörde gegenüber eine Ehrverletzung begangen. Mit anderen Worten, ich habe die Ehre des Pflegeheims verletzt, weil ich Missstände den Behörden gegenüber angeprangert hatte. An dieser Stelle muss die Frage erlaubt sein, was denn mit der Ehre meiner Mutter ist? Dafür interessiert sich neben mir von allen Beteiligten keiner.
Hier gilt offenbar nur, dass die Einrichtung nach außenhin behaupten kann “hier ist alles in Ordnung, wir sind die Guten”. Wer sich traut und aufmuckt wird sofort verklagt. Darf so die Altenpflege im 21. Jahrhundert aussehen?
Ich habe das Heim im Zusammenhang mit allen Missständen nie beim Namen genannt – mit Ausnahme bei der Aufsichtsbehörde – , habe nie öffentliche Negativwerbung o.ä. betrieben. Dem Heim ist sog. nie ein Schaden in welcher Form auch immer entstanden.
Pflegeheime sollen zu ihren Fehlern stehen
Teils schwerwiegende Fehler werden gemacht, auch in anderen Pflegeheimen und vorallem nicht erst seit heute. Dass alle gemachten Fehler von Pflegeheimen jedoch immer “geheim” bleiben und nicht an die Öffentlichkeit gelangen ist auch nicht unbedingt richtig. Totschweigen ist kein probates Mittel dem man sich hingeben sollte. Wie oft Angehörige von Pflegeheimen per Gerichtsbeschluss zum Schweigen gezwungen werden bleibt wohl eine Dunkelziffer.
Zu seinen Fehlern stehen, vielleicht einen kleinen Gedanken in Richtung einer Entschuldigung verschwenden und dafür Sorge tragen, dass sich die Erlebnisse meiner Mutter bei keiner weiteren Person jemals wiederholen – das hätte ich mir gewünscht. Dies hätte wahre Größe der in diesem Fall federführenden Personen bewiesen. Einen “gerichtlichen Maulkorb” zu verhängen lässt in mir den Verdacht aufkommen, dass hier ggf. noch mehr vertuscht werden soll.
An Niedertracht zu überbieten ist es ebenfalls nicht, dass das Pflegeheim mir nun unterstellt ich hätte insgesamt nie zum Wohle bzw. im Sinne meiner Mutter die Entscheidungen getroffen. Mit anderen Worten, ich hätte die Vorsorgevollmacht für mich ausgenutzt! Es gibt eben Pflegeeinrichtungen denen jedes Mittel recht ist um die eigene Weste weiß zu halten.
Wieviel Monate Gefängnis ist die Ehre eines Menschen wert?
Neben vielen anderen Dingen habe ich nun auch meine Mutter verloren, vielleicht verliere ich jetzt durch die Vertuschungspolitik eines Pflegeheimes auch noch meine Freiheit. Denn die vorläufig veranschlagten 10.000 € Ordnungsgeld kann ich finanziell nicht stemmen, bleibt also ggf. nur noch die Ordnungshaft – wie lange auch immer diese im Fall der Fälle sein mag.
Doch wie eingangs schon erwähnt, nur damit ich meine eigene Freiheit genießen kann werde ich nicht die Würde meiner Mutter durch eine Art von “Schuldlossprechung” der Pflegeeinrichtung in Frage stellen (lassen) – auch nicht durch das hiesige Landgericht.
“Betrifft mich nicht, mit Heimen hab ich nichts zu tun”
Mir ist klar, dass ich mit solchen u.a. gesellschaftspolitischen Themen nicht jedes Interesse treffe. Trotzdem bin ich der Ansicht, dass Pflegemissstände nicht verheimlicht und in einer Schublade weggeschlossen gehören. Die Öffentlichkeit muss erfahren was hinter den Türen verschiedener Heime vor sich geht. Schließlich gibt es Pflegebedürftige die über keine Angehörigen mehr verfügen oder aber welche die nur selten persönlich vorbei kommen. Diese Pflegebedürftigen sind dann gewissermaßen schutzlos ausgeliefert weil sie sich selbst nicht mehr wehren können.
Und eines sollte allen bewusst sein. Eure Angehörigen (Eltern, Großeltern…) können schneller in die Lage kommen in denen sie Pflege benötigen. Je eher hier etwas geschieht desto besser für alle zukünftigen Hilfsbedürftigen, ob Senioren oder nicht.
Niemand hat es verdient nach einem langen Arbeitsleben nur noch “geduldet” zu sein, weil er eben krank ist.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Martha Stiftung vs. Thomas Liedl 309 O 236/11

[bearbeiten] Richter

Richterin am Landgericht: Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwälte Dr. Duvigneau & Scholz; Rechtsanwalt Dr. J. Philipp Duvigneau
Wolfgang Janzen, Leiter des Seniorenzentrums St. Markus
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Beklagter Thomas Liedl

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

17.09.2012 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richterin am Landgericht am Landgericht Dr. Link: Frau Kühnemann (Zeugin) ist erkrankt. Das ärztliche Attest wird nachgereicht. Bevor wir zur Beweisaufnahme k, möchte ich auf die letzte Verhandlung kommen, bei der ein Vergleich getroffen aber widerrufen wurde, zurückkommen. Der Widerruf erfolgt nicht wegen den Kosten. Der Beklagte hat eine volle Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben. Wenn die Äußerung nochmals kommen würde, dann kommt die Vertragsstrafe. Wenn ich hier ein Urteil erlasse, abhängig von der Beweisaufnahme, dann sind Sie (Kläger) ebenfalls geschützt, wenn von der Beklagtenseite keine Äußerung bewiesen werden konnte. Der Tenor würde sein: Äußerungen unterlassen. Beim Verstoß fließen Gelder in die Staatskasse, nicht in Ihr Haus. Letztlich werden Sie nicht mehr bekommen, als Sie schon haben. Der Vertrag war unter Vertragsstrafe vereinbart. Vielleicht ist das doch noch aktuell. Mit einem urteil würden Sie nicht mehr bekommen. Die Beweisaufnahme wird heute nicht beendet sein.

Klägeranwalt Dr. J. Philipp Duvigneau: Vergleich .... . Der erste Aspekt ist der Kostenaspekt ist Kostenaufhebung. Die außergerichtlichen Kosten würden wegfallen. Der zweite Aspekt ist die Tat. Mein persönlicher Eindruck ist, der Beklagte hat die Erklärung nur der prozessualen Lage abgegeben auf Ratschlag seines Anwalts. Er sagte, er ließe sich die Wahrheit nicht verbieten. Es geht nicht darum, dass Vertragsstrafe gezahlt werden soll, sondern dass die Äußerung nicht unterbleiben wird.

Richterin am Landgericht Dr. Link: Möglicherweise ist die Äußerung gefallen. Herr Liedl kann denken, was er möchte. Die Gedanken sind frei. Die Unterlassungsverpflichtungserklärung ist als Druckmittel ähnlich dem eines Urteils. Jede Verletzung würde zur Ordnungsstrafe führen. Herr Liedl hätte eine entsprechende Strafe zu zahlen. Herr Liedl ist hier anwaltlich vertreten. Es wird Herrn Liedl bewusst sein, was eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bedeutet. Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ist genauso sanktioniert und schmerzhaft. Ein Urteil ist der Unterlassungsverpflichtungserklärung ähnlich. Deswegen sollte Sie das nochmals überdenken.

Klägeranwalt Dr. J. Philipp Duvigneau: Wenn wir von der Gegenseite den Eindruck gewinnen, dass ... . Wir sind offen. Wir werden uns draußen Gedanken machen. Bezüglich den Kosten kann man es anders machen.

Richterin am Landgericht Dr. Link: Wenn man einen Vergleich schließt, dann bedeutet das, dass beide Seiten einen Kompromiss eingehen, was ich auch in den Raum geben möchte. Die Mutter ist inzwischen verstorben. Der Beklagte war bereit, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

Beklagtenanwalt Dr. Alexander Wachs: Der Tenor der Gespräche ist unschön. ... Wir müssen nicht durch zwei Instanzen. Dass mein Mandant jetzt zu Kreuze kriechen muss, kann ich ihm nicht raten. Wir sind nicht komplett im Unrecht mit unseren Äußerungen. Den Hauptanspruch, den wir bestreiten, werden wir nicht ... .

Klägeranwalt Dr. J. Philipp Duvigneau: Wir wollen en Eindruck verbieten, dass es tatsächlich so war. Er soll sich nicht wieder so äußern. ... Das hat nicht mitz „zu Kreuze kriechen“ zu tun.

Richterin am Landgericht Dr. Link: Es geht nicht um das „zu Kreuze kriechen“. Herr Riedl, beraten durch seinen Anwalt, weiß genau, welche Konsequenzen es hat. Es wird schmerzhaft werden. .... Es gibt unterschiedliche Auffassungen zu der Problematik. Wenn Sie sagen, ich weiß nicht, ob er (der Beklagte) das ernst meint, dann trotzdem .... bleibt schmerzhaft. Dass er nicht überzeugt ist, spielt kene Rolle. Die Gedanken sind frei.

Klägeranwalt Dr. J. Philipp Duvigneau: Mit einem Urteil bekommen wir nicht mehr. Eine Garantie ist ein urteil nicht. Wie gesagt. Darum geht es nicht, wie es ausgestaltet wird die Vollstreckbarkeit. Auch wenn wir uns einig sind, dass ein Verstoß nicht eintritt. Es sind Behauptungen, die bewiesen werden müssen. Einige Äußerungen sind dem Beweis nicht zugänglich. Kosten die Hälfte geht nicht. Berücksichtigung ... Schmähung.

Richterin am Landgericht Dr. Link wackelt mit dem Kopf: Die Beweislast liegt bei Ihnen (dem Beklagten). Offen ist es aber auch für den Kläger, für beide Seiten. Wir hatten Kostenaufhebung. War vollständig 849,00 €. Außer außergerichtliche Anwaltskosten. Vielleicht auch hier halbieren? Das raten wir allen. Der Beweis dauert lange.

Klägeranwalt Dr. J. Philipp Duvigneau: Wir gehen gerne mal raus.

Beklagtenanwalt Dr. Alexander Wachs: Wir haben PKH. Sie, Herr Liedl, wollen vielleicht auch Aufhebung .... sondern. Vielleicht jeweils erörtern.

Die Parteien verlassen den Gerichtssaal.

Die Beratzung dauerte sieben Minuten. Klägeranwalt Dr. J. Philipp Duvigneau nach Wiedereintritt: Wir würden Ihrem Vorschlag folgen. Hat auch einen symbolischen Charakter. Wir akzeptieren den Vorschlag. Wir sind nicht an ...

Beklagtenanwalt Dr. Alexander Wachs: Finden einen Vergleich fair. Wären bei dem Kläger. Wenn dass nicht steht, möchten .... komplett unterlassen. Können nicht 400,- € .... . Näher treten.

Richterin am Landgericht Dr. Link: ... wäre eine neue Vergleichsverhandlung. Nicht 400,- dien der Kläger haben will, sondern die Hälfte, 200,- . Wäre das vorstellbar? Die Gegenseite hat nicht zugestimmt, auch bei dem Hintergrund der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Beklagtenanwalt Dr. Alexander Wachs: Wir die Gegenseite 200,- akzeptieren?

Klägeranwalt Dr. J. Philipp Duvigneau: Gut, das ich keine Rechnung stelle. Finde es befremdlich, dass wir hier über einen solchen Betrag sprechen. ... 222,82.

Thomas Riedl: Hier geht es um 222,82 €. Ist mir scheiß egal. Mache Privatinsolvenz. Werde die Ehre meiner Mutter nicht verkaufen.

Richterin am Landgericht Dr. Link: Es geht nicht um den Verkauf der Ehre.

Thomas Riedl: Habe das selbst erlebt. Ob ich das beweisen kann, ist mir egal.

Richterin am Landgericht Dr. Link: Sie haben die Unterlassungsverpflichtung abgegeben.

Thomas Riedl: Aus finanziellen Gründen. Es sind Fakten, die so definitiv stattgefunden haben. Es sind Punkte aus der Klage rausgenommen worden.

Richterin am Landgericht Dr. Link: Es kommt zum jahrelangen Beweis. Sie sind beweispflichtig. Wenn Sie den Beweis nicht führen können, dann werden Sie verlieren. Auch, wenn es so stattgefunden hat, wie sie es dargelegt haben. Sie dürfen es nicht äußern. Es wäre ein .... Vielleicht ein geringerer Betrag. Es geht nicht um ihre Mutter, das geht ... Wenn Sie 25 % tragen? Sonst wäre der Beweis zu führen.

Klägeranwalt Dr. J. Philipp Duvigneau: Kann aufnehmen, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage. Es geht darum. Dass es in Zukunft nicht noch mal geäußert wird. On wahr oder unwahr, darum geht es nicht. ... Wir verzichten auf 220,- € gern, anstatt, dass fünf Mitarbeiter von uns als zeugen auftreten müssen.

Richterin am Landgericht Dr. Link: Wie wäre es mit der Präambel ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage. Der Vergleich hat keine Aussage darüber, ob Sein brecht haben oder nicht.

Die Beklagtenseite verlässt der Gerichtssaal.

Beklagtenanwalt Dr. Alexander Wachs nach Wiedereintritt: Mein Mandant ist bereit. Wir können monatlich 10,-€, insgesamt 100,- € zahlen. Wir haben nichts.

Klägeranwalt Dr. J. Philipp Duvigneau: Weshalb nicht 20 Raen zu 10,- €?

Richterin am Landgericht Dr. Link: 15 x 10, sage ... .

Beklagtenanwalt Dr. Alexander Wachs: Gut, 15.

Richterin am Landgericht Dr. Link: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Sodann schließen die Parteien den folgenden Vergleich:

1. Der Beklagte verpflichtet sich ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und ohne Anerkennung der Rechtspflicht .... bestimmter Vertragsstrafe ... es zu unterlassen, die Äußerungen des Klageantrages vom 11.11.11 Ziffer 1a bis 1i erneut zu verbreiten .... .
2. Der Beklagte verpflichtet sich des weiteren, an den Kläger 150,- € zu zahlen. Der Beklagte ist berechtigt, diesen Betrag in monatlichen Raten von 109,m- zu begleichen. Die erste Rate ist am 01. Oktober. fällig. Die Folgeraten sind zum 3. des nächsten Monats fällig. Kommt der Beklagte 14 Tage in Rückstand, so ist der gesamte Restbetrag fällig.
3. Damit sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Rechtsstreit abgegolten.
4. Die Kosten, einschglie0lich des Vergleichs, werden gegeneinander aufgehoben.

Richterin am Landgericht Dr. Link verbessert: Ziffer 2 muss heißen „die Klägerin“. 1. Oktober wird konkretisiert „12“.

Beklagtenanwalt Dr. Alexander Wachs: Betrifft PKH auch den Vergleich 2?

Richterin am Landgericht Dr. Link: Vorgespielt und genehmigt. PKH ist auch für den Vergleich.

[bearbeiten] Kommentar

Der Beklagte verpflichtete sich, die Äußerungen 1.a bis 1.i nicht mehr zu verbreiten. Die Pseudoöffentlichkeit weiß nicht, um welche Äußerungen es ging. Der Beklagte darf es anderen nicht mitteilen, denn das wäre ein Verstoß, gegen das sich selbst erzwungenermaßen auferlegte Verbot der Verbreitung der neun Äußerungen. Der Prozessbevollmächtigte des Beklagten darf diese Äußerungen ebenfalls nicht weitergeben, denn dieser unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, dann kann das dem Beklagten als Verbreitung angelastet werden. Vielleicht aber auch nicht, falls der Beklagte sich in der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht dazu verpflichtete hat, diese Äußerungen nicht verbreiten zu lassen. In einem solchen Fall kann auch die Öffentlichkeit über den Rechtsanwalt erfahren, was man Behörden schreiben darf und was nicht, um später nicht vor dem Kadi zu landen.

Wir erfahren, dass der Beklagte die Entwürdigung – wie er es meinte – seiner Mutter im Seniorenzentrum St. Markus selbst erlebte. Wir können es uns gut vorstellen, dass es in dabei allerhand Konflikte zwischen dem Beklagten und der Heimleitung, auch dem Herrn Dipl. Sozialpädagogen Wolfgang Janzen, gab.

Das Seniorenzentrum St. Markus wurde 1962 als Alten- und Pflegeheim der Kirchengemeinde St. Markus errichtet.

Wir erlebten also die Reaktionen auf Kritik – unseretwegen auf überzogene und beleidigende Kritik – seitens der Kirche und eines Sozialpädagogen: Strafe, Knastandrohung, kein Vertrauen gegenüber dem Kritiker, Meidung der Öffentlichkeit.

Kommt uns alles bekannt vor aus unserer Vergangenheit in der DDR.

Auch in der DDR landeten Beschwerden zur Klärung der Sachlage und der kritisierten Umstände bei den Kritisierten. Auch diese wehrten sich. Waren die kritisierten Umstände staatlich bedingt – nicht genügend Geldmittel, kein geeignetes Personal, Widerspruch zu den staatlich-politischen Vorgaben – dann wurde die Kritik vorsichtig oder auch massiv zurückgewiesen. Nicht selten landeten diesen Informationen bei der Staatsicherheit, so gut wie nie vor Gericht.

Die Staatssicherheit, sah diese den Staat gefährdet, eröffnete einen Vorgang. OPK (operative Personenkontrolle) oder OV (Operativer Vorgang). Das konnte gefährlich werden.

Bei uns im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland wird bei Kritik selten der Verfassungsschutz eingeschaltet. Nein, man klagt bei Gericht. Im Gegensatz zur DDR-Stasi a.D. erfährt das der Kritiker und er landet unbedingt vor Gericht. Denn jede Klage muss bearbeitet werden. Es beginnt ein Nervenkrieg, Zeit und Geld gehen verloren. Fremde Menschen muss der Kritiker wegen dem Anwaltszwang einbeziehen. Kennt der Kritiker nicht die juristischen Fallen, dann bleibt er sogar im Falle des Obsiegens auf vielen seinen Kosten, z.B. auf den außergerichtlichen Kosten seines Anwalts, sitzen:

In der DDR berieten die Stasileute oder die SED-Genossen unter sich, was mit dem Kritiker zu geschehen ist. Manchmal wurde der Kritiker hinzugezogen.

Bei uns im Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland diskutieren dass die Juristen – Rechtsanwälte und Richter – unter sich. Der Betroffene, der Beklagte, darf anwesend sein, manchmal auch mitdiskutieren. Die Juristen dulden das gnädig, sind sich ihrer Überlegenheit bewusst und versuchen den Kritiker in die juristischen Schranken zu weisen. Auf die Wahrheit kommt es dabei nicht ein. Der Kritiker muss es beweisen. Die Richter entscheiden, ob denen der Beweis genügt. Hilfe erhält der Kritiker vom Staat nicht. Das wäre ja Ausforschung. Der Kritiker ist ja Täter, er hat die Persönlichkeitsrechte der Kläger, auch Unternehmen verletzt. Dafür muss er bestraft werden, wenn dieser sich juristisch nicht ordentlich abgesichert hat.

So funktioniert der deutsche Rechtsstaat. In der DDR hatte sich ein Kritiker mit der SED und der Stasi abzustimmen, was und wie kritisiert werden darf. Notfalls konnte ein DDR-Bürger abhauen in die BRD und wurde in diesem Nachbarstaat mit offenen Händen empfangen. Zur Kritik gab es in Westdeutschland weniger Anlässe, denn es gab wesentlich mehr Möglichkeiten, den eigene materiellen und geistigen Bedürfnissen nachzugehen und seine Zeit zu verwenden, meinetwegen zu verschwenden.

Nicht zu recht kommen allerdings die so genannten Querulanten. In der DDR landeten diese im Knast oder als Tote an der Mauer, meist wurden "lediglich" deren Lebensläufe, Karrieren versaut. Im Rechtsstaat Deutschland werden diese durch empfindliche Geldstrafen, aber auch durch Knast zu Ordnung gerufen. Notfalls bis zur Existenzvernichtung, oder diese landen in der Psychiatrie (Zwangspsychiatrie, Beispiel). Schwierigkeiten in der Karriere und andere empfindliche Nachteile haben Kritiker natürlich auch in Deutschland Heute.

In der DDR entschieden, was mit notorischen Kritikern zu geschehen ist, die Genossen des Politbüros der SED mit deren Helfern sowie die Stasimitarbeiter. Im Rechtsstaat Deutschland entscheiden das die Juristen mit ihren Helfern, den Sozialpädagogen, Psychologen, Ärzten und tüchtigen Geschäftemachern, nicht selten kriminellen.

Die heutige Verhandlung war diesbezüglich eine Lehrbuch-Veranstaltung mit der Richterin am Landgericht Dr. Link als gut erklärende Dozentin, unterstützt von dem Kirchenrechtsanwalt Dr. J. Philipp Duvigneau und dem Sozialpädagogen Wolfgang Janzen.

[bearbeiten] Die Sicht im Internet

  • Rentner Anton 20.09.2012 - "Pflegeheim-Misere, ein Maulkorb vom Gericht"

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge