29.07.16 - "Hitler bedeutet Krieg" hätte VorsRi'in Käfer 1929 verboten
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Richterin Simone Käfer entscheidet zu Gunsten des Diktators Erdogan und der AfD-Todestrafen-Vertreter
Rechtsanwälte: Dr. Sven Krüger, Markus Herrmann
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[bearbeiten] Was war heute los?
Fünf Verkündungen, davon vier Aussetzungsbeschlüsse - die Richter und Richterinnen scheinen überlastet zu sein-oderfinden sich im Wuste des eigenen Zensurchaos nicht mehr zurecht – und eine Klageabweisung des Mandanten der Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz. Sein Mandant Stefan Georgi klagte gegen die ZDF-Satire-Sendung „heute-show“ und verlor. Dürfte den Professor nicht stören, hat er doch jetzt eine Urteil, welches ihn möglicherweise bei der Vertretung von Jan Bömermann gegen Erdogan helfen kann. Der Dumme ist wie immer der Mandant, in diesem Fall Stefan Georgi und die Deutsche Bank. Wer soll sich da über Prof. Dr. Christian Schertz ärgern?
Die beiden heutigen Verhandlungen hatten es in sich.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger vertrat den umstrittenen Geschäftsführer Edwin Fritsch der offenbar inzwischen insolventen Firma Woolrec. Schuld sind die Bürgerinitiativen und die Politiker. Dagegen geht dieser Zensor mit seinem querulatorischen Zensurbegehren vor. Die gesellschaftlichen Folgen interessieren diesen Anwalt nicht mehr als die der Zensurrichterinnen und des Zensurrichters der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg. Hauptsächlich die Knete stimmt und das egomanische Bedürfnis, besonders klug und gerissen zu sein, wird befriedigt. Nach Ausziehen der Roben kann man ja ein anderer Mensch sein –angeblich.
Im anderen Verfahren klage die AfD, Landesverband Rheinland-Pfalz gegen Ralf Stegner. Die AfD möchte keine Todesstrafe für demokratische Politiker, wie das Ralf Stegner in einem Interview äußerte. Die Richterrinne Kafer, Dr. Gronau und der Richter Dr. Linke werden es wissen und der Welt kundtun, was in den Köpfen der AfD-Politiker vor sich geht, es sei, sie weichen aus wegen der fehlenden Aktivlegitimation.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger ist hinlänglich bekannt als konsequenter Zensurbegehrer in eigener Sache aber hauptsächlich als Vertreter fragwürdiger Mandanten. So für den inzwischen verstorbenen Krebsartz Dr. Nikolaus Klehr, welcher hemmungslos seine Patienten ausnahm und mit Galavit Todesspritzen verabreichte. Umstritten ist auch Toni Arcaini, der mitmixte in den korrupten Siemens-Geschäften in der Türkei und anderswo, ohne dass man ihm nachweisen konnte, Regierungsmitglieder bestochen zu haben. RA Dr. Sven Krüger betreibt zusammen mit dem Strafverteidiger Johann Schwenn, bekannt aus dem Kachelmann-Verfahren, eine Kanzlei. Johann Schwenn holt für seine Mandanten das Maximale - bis zum Freispruch raus - auch wenn diese Verbrechen begangen haben. Ein guter Strafverteidiger eben. RA Dr. Saven Krüger unterbindet parallel die Berichterstattung in den Medien und Blogs. Das ist deren Geschäft. Manchmal treten sie gemeinsam in der Zensurkammer auf. So im Falle von Kuno Gerber, dem sexueller Missbrauch an seiner Tochter und drei Enkelinnen vorgeworfen wird. In der Strafsache Az. 1 Kls1234 Js 6336/14 vertrat Johann Schwenn den Angeklagten. Dr.Sven Krüger klagte im Auftrag dieses Herrn gegen die Enkelin des Mandanten von Johann Schwenn, welche unbewiesen und juristisch gesehen unwahr behauptete, ihr Opa hätte ihre Mutter sexuell missbraucht. Die Zensurkammer Hamburg erließ auch die beantragte einstweilige Verfügung 324 O 93/15. Die Enkelin verlor im Widerspruchverfahren. Die hiesige Antragsteller der Angeklagte beim Landgericht Beyreuth wurde zwar wegen sexuellen Missbrauch seiner Enkelin zu 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung am 03.06.2016 verurteilt. Bedeutet nichts. Strafverteidiger Johann Schwenn wird mit seiner Revision durchkommen und juristisch nachweisen, dass alles erdacht und erlogen ist. Richterin Käfer wird dem folgen. Etwas anders in der Sache Mustafa Güngör. Da vertrat diesen Mörder der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, konnte allerdings die Verurteilung zu lebendlanger Haft nicht vereiteln. Äußerungsrechtlich klagten dieser Mörder und seine Ehefrau bei der Zensurkammer Hamburg. So wurde dem Hamburger Abendblatt mit Urteil vom 28.08.15 unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten, durch Verbreitung von Äußerungen den Eindruck zu erwecken, Herr Mustafa Güngör habe Mustafa Tütüncü als Liebhaber seiner Ehefrau ermordet. Az. 324 O 118/15. Nicht viel anders sieht es aus, was die heutige Verhandlung des Klägers Edwin Fritsch, des Geschäfsführers und Gesellschafters der Firma Woolrec betrifft. Formal juristische Argumente, Peanuts und Feinheiten der Zensurregeln werden von dem Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger genutzt, um sich die Taschen vollzuschlagen, Bürgerängste zu kriminalisieren, Kriminelle zu unterstützen bwz. deren fiesen Ansprüchen Befriedigung zu verleihen. |
10:30
[bearbeiten] Edwin Fritsch vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 73/16
[bearbeiten] Corpus Delicti
Beansprucht werden Unterlassung, Abmahnkosten und Geldentschädigung.
Es geht um die Berichterstattung zu Firma Woolrec, dessen Geschäftsführer und einziger Gesellschafter der Kläger ist.
[bearbeiten] Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Saven Krüger
Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB; RA Markus Herrmann
[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 347/15
22.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beklagtenvertreter erhält die Kopie des Schriftsatzes vom 26.07.2016. Die Beklagte berichtet über ein Unternehmen, dessen Geschäftsführer der Kläger ist. Es geht um Ereignisse aus dem Jahre 2012. Es hat sich eine Bürgerinitiativer entwickelt. Das Unternehmen hat Stoffen umgewandelt und als Ziegel wieder verwendet. Der Betrieb wurde zwischenzeitlich eigestellt, dann wieder eröffnet. Zum Schluss wurde der Betrieb aber eingestellt. Es wurde berichtet, dass die Bürger Kontakte zum Kläger hatten. Verlangt werden Unterlassung, Abmahnkosten und Geldentschädigung. Der Beklagte hat eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben. Diese sei nicht ausreichend, eine Wiederholungsgefahr sei gegeben.-Es sind alles unzulässige Verdachtsberichterstattungen. Bei der Geldentschädigung fällt es schwer zu überlegen, dass diese zu bejahen ist. Herr Herrmann, kann man nicht sagen, dass die UVE auch gegenüber dem Kläger gilt?
Burdaanwalt Markus Herrmann: Es ist vier Jahre alt. Wir sind nicht in der deutschen Bibliothek.
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: … .
Burdaanwalt Markus Herrmann: Niemand hat ein Interesse, den Artikel wieder zu veröffentlichen. Die UVE ist abgegeben worden gegenüber dem >Unternehmen. Der Kläger ist Organ des Unternehmens. Es gibt keine Wiederholungsgefahr. Es müsste eine Begehungsgefahr geben.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist Geschäftsführer, wir bejahen.
Burdaanwalt Markus Herrmann: Der Kläger ist nicht personifiziert worden. Beispiel. VW-Abgasskandal. Können alle VW-Manager klagen? Herr Fritsch wusste es vielleicht nicht.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hier ist der Gegenstand die Ziegel, welche Dioxin verbreiten sollen.
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Das Modell hat Herr Fritsch entwickelt. Er ist der einzige Gesellschafter. Wenn Sie kein Interesse haben, weshalb das Ganze? Auf welche Rechnung soll ich einklagen? Was heißt identifizierbare Berichterstattung. Sie haben geschrieben, wenn die Firma nicht genannt wird, dann entfällt die Identifizierbarkeit. Weshalb geben Sie keine UVE ab? Eine UVE muss unmissverständlich sein. Gleichwohl, dass Ihr Mandant …. bereit ist. Keine identifizierende Berichterstattung würde reichen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie sagen, wie K 18.
Burdaanwalt Markus Herrmann: Meine Meinung ist, die UVE ist eindeutig. Wie sind Juristen, die Luft ist raus.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Alle Parteien sind sich einige, die Luft ist raus. Entbindet und nicht vor juristische Problemen. Die K 18 gilt auch gegenüber dem Kläger.
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Ist nicht gemacht.
Burdaanwalt Markus Herrmann: Gut.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Für die Kammer ist es ersichtlich, dass die K18 auch für den Kläger gilt. Er ist insoweit mit eigenem Anspruch … .
Burdaanwalt Markus Herrmann: Er hat keinen eigene Anspruch
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: O.k. Machen wir so. Diese Erklärung wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz abgegeben. Unterlassung wäre damit erledigt. Die Parteien erklären den Antrag zu I übereinstimmend für erledigt. So, jetzt haben wir nur noch die Geldentschädigung und die Abmahnkosten. Vorsachlag: Abmahnkosten werden bezahlt. Antrag auf Geldentschädigung wird zurückgenommen.
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Nein.
Burdaanwalt Markus Herrmann: Nicht einverstanden. Abmahnkosten, nein.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es heißt, ein Nachbar sei umgebracht worden. Das Grundstück sei verseucht wg. dem Unternehmen. Die Behörde hätte nichts unternommen, trotz …. Der Vorwurf des Nachbars hat sich nach Obduktion als völlig falsch erwiesen. Wir haben noch nicht erörtert.
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger unterbricht: Dass ein Presseanwalt…
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung sind nicht eingehalten worden. Wir haben bei der Betroffenheit des Klägers Bedenken. Bei der Firma, ja. Die Äußerung ist nicht anzugreifen. .. Sagen, die Behörden haben wenig unternommen.
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Weshalb heißt es, nichts unternommen?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … als das Loch gefunden wurde, hat die Behörde reagiert. Deswegen ist diese Äußerung zulässig. 2b. Staubwolken aus dem Betrieb. Ergibt sich nicht, dass die Staubwolken aus dem Betrieb kommen …. Wird nicht expliziert gesagt. Der Garten ist mit Dioxin belastet. Aber vom Betrieb? Kann vom Grundwasser … Staubwolken
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Ist das so? Der Überschriftenleser…
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Abmahnkosten, nicht Mal wenig. In anderen Verfahren haben wir für Geldentschädigung entscheiden. Es gab keinerlei Beziehung zur Wahrheit. Frau Jutta B. glaubt für den Tod ihres Mannes … Dort hieß es, sind verantwortlich für den Todmeines Mannes.. . Die Müllfirma… .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer und Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger streiten.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hier haben wir die UVE. Deswegen meinen wir, keine Geldentschädigung.
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: … Die UVE wurde erst in der Verhandlung abgegebene …, dann keine Geldentschädigung? Der Vorwurfkonnte gar nicht schwerwiegender sein. Im Gutachten heißt es, dass Mineralfaser aufgenommen wurden. Ein Zusammenhang mit der Arteriensklerose ist nicht herstellbar. … erfundenes Zitat wurde drauf gesetzt. Es kann nicht sein. Nehme ich nicht freiwillig zurück. Möchte überprüfen lassen.
Burdaanwalt Markus Herrmann: Wir haben berichtet als Verdacht der Bürgerinitiative. Muss ich bei Berichte über VW Abgasmanipulation vorher VW fragen? Muss ich vor der Berichterstattung alle Artikel in der Behörde lesen, wie ein Strafrichter?
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben einen konkreten … .
Burdaanwalt Markus Herrmann: Lassen Sie mich reden.
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger unterbricht wieder.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Herr Krüger lassen Sie Herrn Herrmann sprechen.
Burdaanwalt Markus Herrmann: … darf man nicht berichten. Es sind alles Zitate. Nichts ist zu eigene gemacht worden. Sie haben zu der neuen Meldung B2 nichts gesagt..
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Ist unerheblich.
Burdaanwalt Markus Herrmann: Es ist eine Bericht,dass Ziegelsteine hogradige Schadstoffe enthalten, Krebs errege.
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger unterbricht wieder: Unerheblich. Ist verboten jeglicher Bericht der BR dazu. Möchte, dass ins Protokoll aufgenommen wird, war alles in Ordnung. Wenn jemand solchen missratene Berichterstattung … Uneindeutig.
Burdaanwalt Markus Herrmann: Völliger Quatsch. Blödsinn, was Sie da erzählen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Die Kammer weist darauf hin, dass Zweifel an dem geltend gemachten Anspruch auf Geldentschädigung bestehen. Geldentschädigung … Wieso nicht Richtigstellung?
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Es ist eine Verhöhnung des Antragstellers, der durch das Ganze vermögenslos geworden ist.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Frage …
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: „Viel Spaß“, „Neue Post“, kann ich heute nicht unterscheiden.
Burdaanwalt Markus Herrmann: Wie kam er zur Kenntnis?
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Über die Prozesse. Die Artikelurden vorgelegt. Sonst wäre er in die Bibliothek gegangen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet: Der Temin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26.08.2016, 9:45, Saal B 334.
30.09.2016, Verkündung durch Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Es ergeht ein Urteil. Die Beklagte wird verurtteil, an den Käger 560,32 € nebst 5 % Zinsen über dem Basissatz ab den 17.04.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 8/9, der Kläger 1/9.
Streitwert 90.00,00 €.
[bearbeiten] Diskussion im Interner zu woolrec-Zensurverhandlungen
24.04.2019: Kommentar von Jürgen Rudorf zum Urteil 324 O 577/13, woolrec GmbH, Edwin Fritsch vs. Heinrich Bauer Verlag - Rechtslage bei Veröffentlichungen und öffentlichen Äußerungen / Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit. ... "Die DDR-Rede-Narrenfreiheit ist längst vorbei, jetzt regiert das Kapital."
11:30
[bearbeiten] Partei Alternative für Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz vs. Ralf Stegner 324 O 168/16
[bearbeiten] Corpus Delicti
Ralf Stegner antwortete im [1] Interview auf eine Frage: "Versuchen Sie zu überzeugen,suchen Sienach Argumenten?: Idioten kann man nicht überzeugen. Man kann den Menschen sagen, wenn ihr glaubt, ihr könnt die wählen, wenn ihr eine andere Flüchtlingspolitik haben wollt, dann bekommt ihr eine Partei, die für die Todesstrafe für demokratische Politiker ist, die schießen lassen will auf Bürgerkriegsfamilien, die Homosexuelle registrieren lassen möchte. Das wollen die miteinander. Das ist die große Gefahr für unsere Demokratie.
Es erging die einstweilige Verfügung. Heute wurde im Widerspruchsverfahren "verhandelt".
[bearbeiten] Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt xxxx
Beklagtenseite: Rechtsanwältin xxxx
[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 168/16
22.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung, welche ergangen ist wegen einem Fernseh-Interview zur Landestagwahl. Es fällt der Satz: Die AfD ist eine Partei, die Todesstrafe für demokratische Politiker möchte. Vorgetragen wurde …. Völkerwanderung …an die Wand gestellt … Dieser Herr ist aus der AfD ausgeschlossen worden. Sie machen geltend dien fehlende Eilbedürftigkeit. Wir werden die einstweilige Verfügung bestätigen. Eilbedürftigkeit ist gegeben .Fünf Wochen ist nicht zu verkürzen, ist eingehalten worden. Die Aktivlegitimierung ist tatsächlich schwierig. Wir haben bejaht. Zielte auf die Wahlen aus. Man sollte die Partei nicht wählen. Die Äußerung hat Einfluss auf den Ausgang der Wahlen. Es ist eine Meinungsäußerung, hat wertende Elemente. Muss rechtfertigen. Was vorgetragen wurde, dass dieses Mitglied … .Es ist ein Mitgliedmit keiner hervorragenden Position, nur Kreisvorsitzender. Man har sofortreagiert.
Stegneranwältin: …. Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben ein Lifeinterview. Es ist Meinungskampf, auch überspitzte Formulierungen sind zulässig. Stegneranwältin: …. Es geht nicht um die AfD, sondern um das Geschehen im Vorfall in Sachsen. In diesem Zusammenhang ist die Äußerung gefallen. Richterin Dr. Kerstin Gronau: Das sagt Stegner: … .Man hat Verknüpfung zur Wahl. |
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Werden Sie sagen, der AfD-Bundesverband hätte Anspruch.
Stegneranwältin: Werde bejahen. Aber die Landesverbände sind selbständig, aber nicht bevollmächtigt für den Bundesverband zu sprechen.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: … .
Stegneranwältin: Das war der Grund für dieses Interview. Es war ein Halbsatz. Die anderen Teile sind nicht angegriffen worden.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie haben nicht …
Stegneranwältin: Es war eine große Diskussion gewesen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hier muss man sehen, auch auf demokratische Politiker … Mal sehen.
Stegneranwältin: Keine Einigung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Habe eine Idee für eine Einigung. Kann passieren, dass er wo anderswieder sich so äußert.
Stegneranwältin: Ist immer noch online.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Er darf nicht wiederholen. Weiter sehen wir nicht.
Die Vorsitzende und Stegneranwältin lachen.'
Stegneranwältin: Finde die Verfügung nicht. Doch. Heißt, nicht öffentlich zugänglich machen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: O.k. Das Datum muss geändert werden auf 22.02.2016.
Stegneranwältin: Gebe zu bedenken,der Landesverband ist in solchen Äußerungen bekannt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer überlegt: Gucken und nochmal das Interview an. Haben die Äußerung.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: War eine Frage. Wie wollen Sie dagegen ankommen. Die Antwort. Es geht nicht mit Argumenten. Dann die drei…
Vorsitzende Richterin Simone Käfer wirr: Gucken uns an. Vielleicht ging es um Sachsen-Anhalt, nicht um Rheinland-Pfalz.
Vorsitzende Richterin Simone zu Richterin Dr. Gronau: Es gibt aber die Stolpe-Rechtsprechung.
Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Antragsteller mit der Maßgabe, dass es 22.02.2016 anstelle 22.03.2016 heißen soll.
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird verkündet am Schluss der Sitzung. Um 13:00. Gucken uns noch Mal an.
[bearbeiten] Kommentar RS
Der Logik der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer folgend, wäre der Satz "Hitler bedeutet Krieg" in den zwanziger und Anfang der dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts zu verbieten gewesen. Der Satz "Hitler bedeutet Krieg" hätte damals den Käferchen Regeln der Verdachtsberichterstattung und deren Prozessführung nicht standhalten können.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.