29.03.2019 - Betrug, mies, hinterlistig, versteckt sich am Telefon
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Betrügen als Meinungsäußerung kann zulässig sein, ebenfalls „mies“ und „hinterlistig“
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[bearbeiten] Was war heute los?
Zwei Verkündigungen und nur eine Verhandlung.
[bearbeiten] Schöne verlogene Sprüche
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Meinungsfreiheit ist recht weit geschützt.
Richter Dr. Thomas Linke: Es ist eine Meinungsäußerung. Man braucht nicht viel Tatsachenhintergrund. Der Kern trifft zu.
[bearbeiten] Pharmaros GmbH vs. Demotex GmbH, Marvin Schertl 324 O 358/18
Es ist eine Parallelverfahren zu E.L. vs. Demotex GmbH u.a., Az. 324 O 356/18. Wir haben berichtet.
[bearbeiten] Corpus Delicti
Negative Äußerungen und Bewertungen im Internet.
Google-Rezension Pharmaros GmbH
Marvin Schert
Local Guide · 23 Rezensionen · 27 Fotos
Juni/Juli 2018
Diese Firma kann ich nicht empfehlen.
Als Geschäftspartner ist absolute Vorsicht zu verwalten.
Mies und hinterlistig
Versteckt sich hinter seinem Telefon.
Mit dieser Firma Geschäfte zu machen rate ich ab.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Gabriele Ellerbrock
Richter: Dr. Thomas Linke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Marco Bennek
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. David Weller
[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung Pharmaros GmbH vs. Demotex GmbH, Marvin Schertl
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: In der Parallelsache haben wir die IP nicht. Für uns wichtig, ob es eine Verfügung geben konnte nach vier Monaten. Die Parteien wollen sich nicht einigen. Vorgetragen von der Kläger- und Beklagtenseite, wer was gesagt hat und was ist der Internet-Auftritt der Beklagten zu 2. Wir haben Schwierigkeiten mit dem Antrag. Alles geht nicht, aber nur die beiden Bewertungen. Entfernen ist Unterlassung. Wir werden voraussichtlich die Klage abweisen, deswegen geben wir keine Hinweise , wie formuliert werden kann. „Die Firma kann ich nicht empfehlen“, sind alles Meinungsäußerungen Sie sagen, es ist rechtswidrig, weil die Beklagten zu 2 keinen Vertrag hatte. Sie ist Geschäftsführer der Beklagten zu 1. Das haben wir in der Parallelsache auch nicht gemacht. Können Sie im Urteil lesen. Die Beklagte zu 2 ist Geschäftsführer der Firma. „Mit Vorsicht zu gestalten,“ ist Meinungsäußerung. Die Meinungsfreiheit ist recht weit geschützt. Genauso „hinterlistig“- Da muss man mit solchen rechtswidrigen Äußerungen rechnen. Der BGH … . Man hat sich nicht einigen können. Dasselbe „ist telefonisch nicht erreichbar“. Unstreitbar, es gab Versuche anzurufen … ist zutreffend.
Klägeranwalt Marco Bennek: Der Geschäftsführer hat angezeigt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben die Anlage K7. Fünf weitere Anrufe mit unterdrückter …. . Hat unwesentliche Zahl entgegengenommen.
Klägeranwalt Marco Bennek: Hat versucht, zu erreiche und erreicht nicht. Wenn man … . Nochmal, das zweite Mal angerufen. Es ist unterschiedlich.
Richter Dr. Thomas Linke: Es ist eine Meinungsäußerung. Man braucht nicht viele. Der Kern trifft zu.
Klägeranwalt Marco Bennek: … .
Richter Dr. Thomas Linke: Ja, an dieser Stelle braucht man nicht viel. Genauso „sich am Telefon verstecken“
Klägeranwalt Marco Bennek: … ..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Man kann sich Gedanken machen, dass überhaupt nicht erreichbar … aber hier ist „nicht hinreichend erreichbar“.
Klägeranwalt Marco Bennek: „Versteckt sich hinters Telefon.“
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Was ist die Aussage? Wir haben den Rezipienten. Das Sachverhalten hat er vor den Augen. Versteckt sich, hat keine Lösung gefunden. Verstecken, beim Treffen auf der Straße, ist fernliegend.
Es wird diskutiert.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Welche Aussagen entnehmen Sie der Äußerung „versteckt sich hinter dem Telefon“?
Klägeranwalt Marco Bennek: Verstecken ist was anderes als nicht erreichbar am Telefon.
Es wird diskutiert.
Richter Dr. Thomas Linke: Es gibt wahnsinnig viele Möglichkeiten für den Leser, das zu verstehen.
Klägeranwalt Marco Bennek: Im Parallelverfahren ging es um „Betrug“ bei der Versandbereitschaft, um „mies“ und „hinterhältig“.
Richter Dr. Thomas Linke: Haben wir zugelassen
Es wird diskutiert.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Betrug vermittelt dem Leser eine bestimmte Vorstellung. Das wurde erläutert. Das bedeutet nicht, dass ich „Betrug“ als Meinngsäußerung nicht nennen darf. Muss sie abwer bringen, die Gründe. Das ist BGH. „Betrug§ würden wir zulassen Es muss nicht genannt werden, weshalb
Richterin Gabriele Ellerbrock: Ein Grund muss vorhanden sein. Dann, welches Verständnis entwickelt der durchschnittliche Leser? Bei Betrug haben wir den strafrechtlichen, aber auch das verwerfliche Element. Hier geht es um „mies“ und „hinterlistig“. Ist alles eine Wertung. Es muss ein Sachverhalten geben, der dahinter steht. „Hinterlistig“ … Versuche den Unterscheid zu „Betrug“ zu bringen. Bei „mies“ nicht erforderlich. Da gibt es keine Variante, die zulässig oder unzulässig wäre. Da werden verschiedene Verständnisse gebraucht.
Es wird über mehrmalige gleiche Bewertungen diskutiert.
Klägeranwalt Marco Bennek: Die Klägerin hat zwei Anschriften für eine und dieselbe Bewertung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wenn sie zwei Anschriften hat, weshalb nicht.
Richter Dr. Thomas Linke: Zwei Standorte.
Richterin Gabriele Ellerbrock: Was ist falsch? Falscher Eindruck?
Klägernwalt Marco Bennek: … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben die Anträge nicht, wenn wir dem näher treten wollen.
Richter Dr. Thomas Linke: Es sind zwei verschiedene Standorte.
Klägeranwalt Marvo Bennek: Wiese Google.… .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer blättert in der Akte: Hagenbeckstraße 13b, 22527 Hamburg, dann Gänsemarkt 50, 20354 Hamburg.
Richter Dr. Thomas Linke: Stellen sich ganz viele Fragen. Wie sieht es aus? Haben die Parteien miteinander was zu tun?
Klägeranwalt Marco Bennek: Strafanzeige.
Richter Dr. Thomas Linke: Man spart sich das Berufungsverfahren, wenn man miteinander nichts zu tun hat. Man sagt, ist gut, habe was Besseres zu tun als mich über Bewertungen zu streiten..
Beklagtenanwalt: Weiß nicht, ob es nur um die Bewertung weiter geht. Bei uns nicht.
Klägeranwalt Marco Bennek: Das Urteil zu „Betrug“ war für die Beklagte nicht schön, war nur zulässig.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26.04.19, 09:45, Saal B334.
[bearbeiten] Urteil
03.05.2019, Verkündung, Richter Drt. Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil
- Die Klage wird abgewiesen.
- Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Streitwert 10.000,-- € (Brauche ich nicht zu verkünden.)
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.