22.07.16 - Die Juristen in Robe zementieren und verfeinern Ihre Zensurregeln

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Geschäftsverhandlungen zwischen Spitzen-Medienkanzleien und den richterlichen Zensoren

Rechtsanwälte: Prof. Dr. Roger Mann, Dr. Till Dunckel, Dr. Stephanie Vendt, Lorenzeen, Dr. Nina Lüssmann, Markus Herrmann

Richterinnen: Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Kerstin Gronau, Dr. Thomas Linke

Inhaltsverzeichnis


Sylvie Meis und Miriam Pielhau rührten zu Tränen


Interview Jan Hofer ,Tagesschausprecher ARD

Stefan Mross bei Immer wieder Sonntags 19.06.2016 - Mach das Heu
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

22.07.2016


Monica Lierhaus: Trennung!

[bearbeiten] Was war heute los?

Zwei Verkündungen. Helene Fischer , Markus Lanz und Angela Gessmann können der Kanzlei Schertz & Bergmann danken, mit ihren Zensurbegehren durchgekommen zu sein.

Neun Verhandlungen. Davon acht gegen Burda. Als Kläger- und Beklagtenvertreter waren heute Superprofis aus der anwaltlichen Zensurbranche am Werk: Prof. Dr. Roger Mann, Dr. Till Dunckel, Dr. Stephanie Vendt, Henning Lorenzen von der Kanzlei Nesselhauf, Dr. Nina Lüssmann von der Kanzlei Prof. Prinz und Markus Herrmann in sieben Verfahren auf der Beklagten- bzw. Antragsgegnerseite.

Ein hochkarätiger Zensurfreitag, welcher zur Verfestigung und Verfeinerung der Zensurregeln durch die Juristen in Robe diente:

a) In gleicher Sache dürfen mehrere Kläger ihre Verbotsansprüche geltend machen. Eine strafbewehrte Unterlassngsverpflichtug (UVE) gegenber einem Abmahner entpflichtet nicht zur Abgabe der Unterwerfungserklärung auch gegenüber dem anderen. Abmahnkosten dürfen summiert werden. Ein gutes Geschäft für die Zensoren.
b) "Bizarres Doppelleben" ist keine Meinungsäußerung. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer meint, ein Zusammenleben zwischen Mann und Frau unter einem Dach ist nur dann gegeben, wenn es auch Sex zwischen den beiden gibt.
c) Dank Jan Hofer konnte eine weiteres Zensurverbot in Sachen Eltern-Kind-Beziehung in die Welt gesetzt werden.

Am heutigen Freitag war es nocht klarer als sonst zu erkennen, dass es den Juristren in Roben nur ums Geld bzw. die Arbeitsplatzsichherung geht, die Persänlichleitsrechte werdenen nur vorgeschoben, dienen als Schleier zur Verdeckung der Gier.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer gab kund, dass die Zensurregeln mmer weiter verfeinert und formalisiert werden. Es wird ein Stufenschema entwickelt, welche die Medien zu beahcten haben. Mäglicherwiese können bald die Zensurverbote Richter unnnätig mahcne, eine Sofware kann es erledigen. Richterin Simone Käfer könnte in die Geschichte als Vorbereiterin einer rechtsstaatalichen Denk- und Äußerungsdiktaur eingehen.

Dass Sylvie Meis und Stefan Mross sich als Objekt für die geschäftliche Zensurbegierte der Juristen in Robe zur Verfügung stellen, kann noch nachvollzogen werden. Es sind keine Politiker, verantwortlich nur für die eigenen egomanischen Interessen. Unverständlich bleibt das Begehren des Tagesschausprechers Jan Hofer, welcher mit seiner Person für Deutschland steht. Ein Tagesschausprecher müsste sich der Verantwortung bewusust sein, die er mit seinen Sendungen erzeugt. Pluralismus und Sichrheit zu dem, was er im privaten Leben tut, scheint offenbar nicht die Stärke dieses Medien-Zensoren zu sein.

Rolf Hellgardt scheint tatsächlich überfordert zu sein, um zu erkennen, dass er nur Objekt im Zensurgeschäft der Kanzlei Nesselhauf ist.


10:00

[bearbeiten] Sylvie Meis vs. DuMont Net GmbH & Co. KG 324 O 70/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Um was es Sylvie Meis inhaltlich ging, konnte die Pseudoöffentlichkeit nicht erfahren. Denn die Beklagte hatte sich schon gegenüber van der Vaart strafbewehrt unterworfen. Somit war es klar, dass auch Sylvie Meis obsiegen wird.

Es ging darum, hat Sylvie Meis einen Anspruch auf ein eigenes Verfahren. Prof. Dr. Roger Mann, meint, nein und möchte bis zum BGH durchziehen. Ein schönes Geschäft für diesen Professor. Zusammen mit der Kanzlei von Michael Nesselhauf wird auf Kosten der Beklagten eine neue Zensurregel in Sten gemeißelt.

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf pp.; Rechtsanwalt Henning Lorenzen

Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Prof. Dr. Roger Mann

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 70/16

22.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hier geht es um eine Rechtsfrage. Die Beklagte berichtet über die Klägerin, die Frau eines Fußballers. Gegenüber dem Fußballer wurde eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben. Jetzt ist es die Hauptsache. Sie, Herr Mann sagen es ist eine Drittunterwerfung. Deswegen sagen Sie, die Drittunterwerfung sei nicht zu bejahen. Beide werden von gleichen Bevollmächtigten vertreten. Wir werden bei unserer Entscheidung verbleiben. Sie haben uns nicht überzeugt. Bei Wenzel geht es um eine Kollektivbeleidigung. Ein Klan ist nicht geschützt. Die Bevollmächtigten können wechseln. Es kann eine gute Berichterstattung geben. Sie verweisen aus BGH vom 02.12.1982 I ZR 121/80. Wir meinen nicht, dass beide Ansprüche auf Ordnungsgeld hätten. Das widerspricht der Denklogik. Der Fußballspieler hatte keinen Anspruch, weil nicht identifizierbar. Es kann total auseinandergehen. Denklogik.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Roger Mann: Ich habe eine andere Meinung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist Denklogik.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Roger Mann: Der BGH entschied in der Denklogik anders. Es ist egal, wir brauchen heute nicht zu kämpfen. Es wäre schade, wenn Sie anders entscheiden hätten. Hätte Herr Dunckel … . Sie hätten die Spitze der Bewegung werden können. 2008 hat die Kammer gesagt, den Streitwert kann sie nicht wissen

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir wären gern Spitze der Bewegung, aber wir … .

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Roger Mann: Wir gehen in die Berufung. Werden sehen, wie es weiter geht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie müssen zum VI Senat gehen. I und VI sind nicht gleich. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 19.08.16, 9:45, Saal B 334

Lachen, lachen, lachen.

[bearbeiten] Urteil 324 O 70/16

19.08.2016 Ri Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil. Der Beklagten wird unter Adrohung der üblichen Ordnungsmittel verboten:

1. „Heimliches Treffen zwischen S. M. und S. K.?“
bzw.
"Wie niederländische Medien berichten, soll es zu einem heimlichen Treffen zwischen S. M. und Nationalspieler S. K. gekommen sein.“;
2. (in Bezug auf S. M.) „Bahnt sich da eine etwa neue Promi-Liebe an?“
3. „Die schöne Moderatorin (sc. S. M.) und der Fußballer wurden zusammen an der Hamburger Alster im noblen Hotel , V. J. gesehen. Dort sollen sie (sc. S. M. und S. K.) gemeinsam einen romantischen Abend mit Champagner verbracht haben.“; wie geschehen im Beitrag „H. T. z. S. M. und S. K.?“,

veröffentlicht auf www.e....de am 25.10.2015.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte

Entscheidung zur vorläufiogen Vollstreckbarkeit

Streitwertbeschluss


10:30

[bearbeiten] Stefan Mross u.a. vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 701/15

[bearbeiten] Corpus Delicti

Es ging ums Geld mit fünf Klägern.

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf pp.; Rechtsanwalt Henning Lorenzen

Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB (Kanzlei Prof. Schweizer); Rechtsanwalt Markus Herrmann

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 701/15

22.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hier geht es ums Geld, um die Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Fünf Kläger. Sie wenden ein, Herr Herrmann, es war eine Öffnung seitens des Klägers. Es wäre eine Fotomontage, es kommen keine unwahren Sachverhalte vor. Wir meinen, … . Die Art der Berechnung ist nicht angreifbar. Die Streitwerte sind im Ergebnis in Ordnung in allen Sachen. Betroffenheit gilt, weil …. . Wir können nicht runtergehen wg. Dem OLG. Sind … alles Privatsphäre. Herr Mross, Susanne Mross. Orte: Brasilien … … wieder zusammenkommen.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: … .

Die Vorsitzende lacht: Ist das ein Trennungsgrund?

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Es ist eine typische Sammelklage.Irgend etwas bleibt hängen. Vergessen wurde die Klagebegründung. Ist erst vor drei Tagen gekommen. Es gibt wieder eine Rechnerei. Es ist eine Sammelklage. … zweite Instanz.

Klägeranwalt Henning Lorenzen: … .

Die Vorsitzende: Aber nicht die eine Geschichte mit Bohlen.

Klägeranwalt Henning Lorenzen: … .

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Nichts ist rechtskräftig.

Die Vorsitzende: Die eine mit Bohlen, wo wir einen Vergleichsvorschlag machten.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Herr Buske geht nicht ungerne ran..

Die Vorsitzende: 11.280,-, bringt den Verlag auch nicht um.

Klägeranwalt Henning Lorenzen: Zum Vergleich kommt es nicht. Beklagter geht immer in Berufung, versucht auszusitzen. Das ist Taktik. Er wird in Zukunft nicht anders laufen. Für uns ist das gut verzinstes Geld. Weswegen werden die ganz klaren Fälle nicht außergerichtlich geklärt? Dann hat man auch nicht mehr einen Spielraum.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Sie nehmen sich die Deutungshoheit für die klaren Fälle an. Es kommt ein Schreiben, in dem es heißt, sie verletzen die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten. Wir meinen, es muss begrenzt werden. Wir haben die klaren Fälle herausgenommen und bezahlt. Wir geben die Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Möchten aber die Kosten nicht haben.

Klägeranwalt Henning Lorenzen: Dann machen wir weiter so.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Wer?

Klägeranwalt Henning Lorenzen: Ist der gleiche Stiefel.

Die Vorsitzende: Wollen Sie sich nicht einigen?

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Würde mich einigen.

Die Vorsitzende: Wie hoch?

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Die Hälfte.

Die Vorsitzende: Kommt nicht in Frage. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Beklagte kann auf den Schriftsatz der Klägerseite bis zum 19.08.16 Stellung nehmen.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 02.09.16, 9:45, Saal B 334

[bearbeiten] Urteil 324 O 701/15

21.10.16, Dr.Thomas Linke: Es ergeht ein Urteil.

Die Beklagte wird zu diversen Zahlungen verurteilt und trägt die Kosten des Verfahrens. Insgesamt ca.12.000,-€.

Entscheiodung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Rolf Hellgardt vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 29/16

Hauptsache zum Verfügungsverfahren 324 O 389/15, welches ebenfalls verhandelt wurde.

[bearbeiten] Corpus Delicti

Der Kläger Rolf Hellgardt war viele Jahre mit Monica Nierhaus liiert. Nun ist die Beziehung auseinandergegangen. Darüber wurde berichtet. Für einen Teil der Äußerungen wurde eine UVE abgegeben, für den anderen Tel wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Gestritten wird um Unterlassung, Rechtsanwaltskosten, Abmahnkosten.

Es geht darum, ist Rolf Hellgardt öffentlich genug, um die Berichte dulden zu müssen.

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz Neidhart Engelschall; Rechtsanwältin Dr. Nina Lüssmann

Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB (Kanzlei Prof. Schweizer); Rechtsanwalt Markus Herrmann

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 29/16

22.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist das Hauptsacheverfahren zu der einstweiligen Verfügung. Es geht um Berichte, die sich mit dem Kläger befassen. Nur über eine Beweiserhebung könnten die Verbote aufgehoben werden. Der Kläger ist der ehemalige Lebensgefährte von Monica Lierhaus. Für einen der Ansprüche wurde eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben. Für andere Äußerungen wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Es geht um Unterlassung, Rechtsanwaltskosten, Abmahnosten. Sie, Herr Herrmann sagen, der Kläger ist in der Öffentlichkeit aufgetreten. Die Äußerungen sind nicht ehrverletzend. Wie haben unsere Meinung nicht geändert. Der Kläger ist Verlobter von Monica Niehaus. Das reicht nicht aus. Er selber ist in derÖffentlichkeit nicht mit Nennung seines Namens aufgetreten. Finden es ganz schwierig, der Auftritt des Klägers bei der öffentlichen Verlobung. Es kam von ihr. Hätte er nein sagen sollen? Es war der öffentliche Auftritt des Klägers. … es ist die öffentliche Verlobung vor der Kamera. Wir können nicht erkennen… Es ist keine Plauderstunde. Sehe den VI. Senat. Die Art und Weise des Berichts. Vielleicht andere Summe. Abschlusserklärung besteht.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: .Es gibt keinen Anlass, eine Abschlusserklärung abzugeben, wenn wir gleich Hauptsache beantragten.

Die Terminabläufe werden diskutiert.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: .Dann, o.k. Zum Materiellen. Hellgardt und Lierhaus sind bei der goldenen Kamera vor Millionen aufgetreten. Dieses Ereignis produziert ein Informationsinteresse, wie geht es weiter. Öffentliche Ehrungen … Sie (Käfer) sagen, der arme Kerl kann nicht. Darauf kommt es nicht an. Es ist ein Ereignis. Viele Leute werden zum Ereignis, auch wenn sie es nicht wollen. Es gibt geringe Einflussmöglichkeiten. Es wurde nur mitgeteilt, ist neu hier. Sie müssen entscheiden. Auch in dem anderen Fall. Wir haben de facto über vier Fälle gesprochen.

Hellgardtanwältin Dr. Nina Lüssmann: Bei Frau Niehaus war es nicht möglich. Hier ist es möglich. Bunte hat es entdeckt. Hat als endgültige Regelung anerkannt.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: .Wollen Sie daraus was ableiten?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Gibt es Einigungsmöglichkeiten? Wie wäre es mit einer einfache UVE?

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: .Habe …. Es geht um die Identität der Dame.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Rechst- und Sachlage erörtert. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26.08.16, 9:45, Saal B 334

Jetzt geht es schnell mit den anderen drei Sachen.

[bearbeiten] Rolf Hellgardt vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 389/15

Verfügungsverfahren. Protokoll analog der Sache 324 O 29/16

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir meinen, man darf über die neue Beziehung nicht schreiben. Dann auch nicht, wie sie aussieht blond etc. … Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung

[bearbeiten] Rolf Hellgardt vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH Burda Senator Verlag GmbH 324 O 30/16

Hauptsacheverfahren analog der Sache 324 O 29/16 nur mit einer anderen Beklagten.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Verkündung einer Entscheidung am 26.08.16, 9:45, Raum B 334

[bearbeiten] Rolf Hellgardt vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH Burda Senator Verlag GmbH 324 O 402/15

Verfügungsverfahren zur Sache 324 O 30/16. Protokoll analog der Sache 324 O 29/16 nur mit einem anderen Beklagten.

[bearbeiten] Kommentar RS zu den Hellgardt-Verfahren

Es bleibt unklar, weshalb Burda gegen die eintweiligen Verfügungen in Widerspruch gegangen ist. Ein Grund kann offenbar nur darin bestehen, dass die Finanzierung der Burda-Kanzlei gesichert wird.

11:15

[bearbeiten] Charlotte Casiraghi vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 22/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Bericht über einen tatsächlichen bzw. angeblichen Seitensprung von Charlotte Casiraghi.

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prinz Neidhart Engelschall; Rechtsanwältin Dr. Nina Lüssmann

Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB (Kanzlei Prof. Schweizer); Rechtsanwalt Markus Herrmann

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 22/16

22.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Hier gibt es eine einstweilige Verfügung. Es geht um Bericht über Seitensprung. Die Antragsgenering hat ein Photo veröffentlicht. Es gab eine Abmahnung, eine teilweise UVE wurde abgegeben. Es geht um Photos mit dem Untertitel „Neue Beziehung auf der Straße in Rom“. Hat wieder Beziehung zu … . Dann wieder ex-Bezeihung.

Antragsgegneranwalt Markus Herrmann: Offiziell mit Elmaleh zusammen. Jetzt hat sie den Neuen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Antragstellervertreterin erklärt, …. Elmaleh ist zwar der Ex, aber zum Zeitpunk t der Berichterstattung waren sie in der Öffentlichkeit ein Paar.Es gab keine Trennungsmitteilung.

Antragstellerin-Vertreterin Dr. Nina Lüssmann: Es gab auch keine Mitteilung, dass sie zusammensind.

Antragsgegneranwalt Markus Herrmann: Caroline und Albert haben auch nichts mitgeteilt.

Die Vorsitzende: …. Bild … Belegfunktion … . Die Abbildung … öffentliche Debatte. Sie bestreiten, dass die Photos heimlich gemacht wurden. … Vertraute Situation, wenn man mit jemanden zusammen ist. Wurde als „Lover“ bezeichnet. Das Photo ist nicht neutral, nicht schwerwiegend. Aber wir haben eindeutig eine private Situation.

Antragsgegneranwalt Markus Herrmann: Sie war nicht getrennt. Getrennt durch diese neue Beziehung. Zwei Personen, haben ein Kind, sind ein Paar, wilde Ehe. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung waren sie ein Paar.

Die Vorsitzende: Ex ist nicht missverständlich. Es ist eindeutig. Die Liebesbeziehung ist aus. Das ist „ex“.

Antragsgegneranwalt Markus Herrmann: Bestreite ich.

Die Vorsitzende: Ist unbedeutend. KuG.

Antragsgegneranwalt Markus Herrmann: So, dass sie …. betrügt mit dem Neuen. Als sie die Beziehung mit Sanfelice einging, war sie mit Elmaleh liiert.

Die Vorsitzende: Die Antragstellerin-Vertreterin erklärt, ..

Antragstellervertreterin Dr. Nina Lüssmann: Sie war zum Zeitpunkt der Berichterstattung mit Elmaleh nicht mehr liiert.

Die Vorsitzende: Heißt, nicht liiert, kein Seitensprung.

Antragsgegneranwalt Markus Herrmann: Albert in Sankt Moritz gebummelt. Damals hat das Photo gereicht. Der Vater war schwer krank. Prioritäten setzen, Vater krank. Das Photo ist keine Eingriffsintensität.

Die Vorsitzende: Nein, wir haben ein abgestuftes Konzept. Einen Seitensprung hat man nicht..

Antragsgegneranwalt Markus Herrmann: … Händchen halten.

Antragstellervertreterin Dr. Nina Lüssmann: Nicht Händchen halten.

Antragsgegneranwalt Markus Herrmann: Der Junge ist sicher im Fürstenhaus drin. Es wird nur das Photo angegriffen. Bewegen sich in der Öffentlichkeit. Wir haben den Bericht. Ist nicht angegriffen worden. Würden Sie (Lüssmann) was finden, hätten Sie beantragt.

Antragstellervertreterin Dr. Nina Lüssmann: Nein.

Die Vorsitzende: Halten nicht das Händchen. Photos Paris, Rom … . Anträge werden gestellt, die einstweilige Verfügung vom 14.01.16 zu bestätigen …. aufzuheben.

Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

11:30

[bearbeiten] Jan Hofer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 37/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Bericht über das Eheleben des Klägers mit der Überschrfit „Frau xxx kann ihr bizarres Leben nicht lassen.“

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf pp.; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt

Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB (Kanzlei Prof. Schweizer); Rechtsanwalt Markus Herrmann

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 37/16

22.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um ein Bericht über das bizarre Doppelleben mit seiner früheren Lebensgefährtin. In der Überschrift heißt es „Frau Wiedermann kann ihr bizarres Leben nicht lassen.“ Hatten mit Sarah Modauer ein gemeinsames Leben wie ein Paar. Haben sich im April 2014 getrennt.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Das ist unstreitig, dass er nicht gleichzeitig zwei Frauen hatte. Was bizarr ist, dass er immer noch das Heim teilt mit der alten Partnerin. Hat ein Kind mit der Neuen. Das ist eine Meinungsäußerung „bizarres Doppelleben“.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: „Bizarres Doppelleben“ wird unzulässig sein, es beudeutet, dass sie immer noch zusammen (als ein Paar) leben. Der Leser kommt nicht auf die Idee, der Kläger habe dort nur ein Büro.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Lebt im gleichen Haus mit der Alten. Das ist bizarr, eine Meinungsäußerung. Frau Modauer …

Hoferanwältin Dr. Stephanie Vendt: Wenn ich im Haus wohne unter einem gemeinsamen Dach, dann …. Aber wenn ich nur ein Büro dort haben, dann nicht, geht zu weit.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Hatte dort auch gewohnt.

Hoferanwältin Dr. Stephanie Vendt: Habe mit ihm gestern gesprochen. Es ist so, wie er das in der eidesstattlichen Versicherung geschrieben hat..

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Der Zeitpunkt der Berichterstattung war das allgemeiner Kenntnisstand. Haben sich nicht gewehrt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kann er gar nicht. Wusste nicht, dass berichtet wird..

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: … .

Kommentar RS: Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer meint offenbar, dass ein Zusammenlebene zwischen Mann und Frau nur dann eine Zusammenleben ist, wenn es Sex gibt, das Paar in einer Wohnung zusammenwohnt und schläft.

Man kann daraus einiges darüber schließen, wie diese Richterin privat tickt, dass sie Sexbesessen sein dürfte. Andere Vorstellungen des Zusammenlebens zwischen Mann und Frau sind ihr offenbar fremd.


Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir meinen, Anknüpfungspunkte. Sie sagen Sachverhältnis dazu. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Antragsteller-Vertreterin erklärt, dass am 22.06.2015 der Antragsteller zum Zeitpunkt der Berichterstattung in dem abgebildeten Haus gelebt hat, und dort nicht nur sein Büro hatte, trifft nicht zu.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: Das bestreite ich. Der Antragsteller müsste mitteilen, wo er in diesem Fall gewohnt hat. Irgendwann hat er mit der Alten und der Neuen zusammengelebt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir schauen uns die Berichterstattung an. Ist aktuell oder nicht. Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Die einstweilige Verfügung vom 22.01.2016 zu bestätigen bzw. aufzuheben.

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Saal B 334.

31.01.2017: Berufungsvberhandlung.

Der Berufung wurde stattgegeben. Das Urteil und die einstweilige Verfügung werden aufgehoben.


11:45

[bearbeiten] Jan Hofer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 346/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Bericht über den Besuch eines Restaurants in Hamburg zusammen mit einem Kind.

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf pp.; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt

Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB (Kanzlei Prof. Schweizer); Rechtsanwalt Markus Herrmann

[bearbeiten] Notizen zu der Sache 324 O 346/16

22.07.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es wird geschildert, wie der Antragsteller in Hamburg zusammen mit seinem Kind ein Restaurant besucht. Es wird beschrieben, dass er das Kind auf dem Arm trägt uns bemerkt „Ein weiteres zu Hause“. … ungestörte Nachtruhe … Wir haben Details der elterlichen Zuwendung zum Kind. Wir meinen, dass wir untersagen müssen. … Beziehung zu Dritt. Unterhaltung mit Bild.

Beklagtenanwalt Markus Herrmann: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Anträge werden gestellt. Die einstweilige Verfügung vom 09.06.2016 zu bestätigen bzw. aufzuheben.

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Saal B 334.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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