20.05.2014 - RA Johannes Eisenberg gerät in die juristische Falle

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Inhaltsverzeichnis




BUSKEISMUS


OLG Hamburg

20.05.2014


[bearbeiten] Matthias Quinger und Dorothea Klein vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH - 7 U 92/12, 7 U 91/12

Matthias Quinger und Dorothea Klein 7 U 89/12 und 7 U 92/12 vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

Es sind zwei Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des LG Hamburg 324 O 192/12 und 324 O 200/12. Wir hatten berichtet.

31.08.12, Richterin Käfer verkündete damals die Urteile:: In der Sache 324 O 192/12 wird die Beklagte verurteilt, das Photo - dieses oder ein ähnliches - vom 29.01.12 nicht wieder zu veröffentlichen und 661,16 € nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage angewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägen der Kläger 84 %, die Beklagte 16 %.

In der Sache 324 O 200/12 wird die Beklagte verurteilt, das Photo - dieses oder ein ähnliches - vom 29.01.12 nicht wieder zu veröffentlichen und 661,16 € nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage angewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits trägen der Kläger 84 %, die Beklagte 16 %.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe
Richter am Oberlandesgericht: Claus Meyer

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Frohnecke & Partner RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 89/12 und 7 U 92/12

20.05.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg betritt des Gerichtssaal.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Könnten Sie bitte die Tür zumachen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Muss ich hier die Robe anziehen?

Der Vorsitzende: Ja.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg zieht sich die Robe an.

Der Vorsitzende: Wir haben zwei Parallelsachen. Haben Sie (Eisenberg) jemanden mitgebracht, der ins Protokoll soll?

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Nein.

Der Vorsitzende: Wir meinen, die Berufung hat keinen Erfolg. Meinen, die Anschlussberufung hat vielleicht Erfolg. Es ist zweifelsohne ein zeitgeschichtliches Ereignis. Das Ereignis beschränkt sich nicht auf die direkte Veranstaltung, es gilt auch für das Umfeld. Die hatten prominente Gäste aus der rechten Szene. Die Gäste werden auch begleitet von der Polizei. Die Veranstaltung fand statt am Jahrestag des Holocaust. Wenn jemand dort hingeht, dann weiß er, was ist. Betrifft auch das Photo. Polizeibegleitung. Das kann dem Kläger nicht entgangen sein. Das Landgericht sagte, der Kläger wird in die rechte Ecke gedrängt. Dem wollen wir nicht folgen aus zwei Gründen. Wenn jemand zu solch einer Veranstaltung geht, muss er dulden, dass über ihn berichtet wird. Wenn man zu einer solchen Veranstaltung geht, dann darf die TAZ auch so berichten, wie berichtet. Es kann kein Bildnisverbot zusammen mit dem Text ergehen. Das ist zusammengefasst das Ergebnis der Vorberatung.

Klägeranwalt Dr. Frohnecke: Habe Ihre Argumente gehört. Am selben Tag fand eine Veranstaltung der SPÖ in Wien statt. Kann man in die Waagschaale legen.

Der Vorsitzende: Sie Herr Eisenberg?

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Dass man an einem solchen Tag der Ausschwitzbefreiung feiert ... . Aber man hat bestimmte Leute nicht einladen sollen. Wenn das Gesetz sagt, dass am letzten Freitag die Feier stattfinden soll, dann wissen alle ... . Der Typ, der in der Türkei den Fusstritt verpasste, wusste nicht, dass das als Symbol genutzt wird für den Rücktritt der Regierung. Die sind nicht da gewesen, weil es der Tag der Ausschwitzbefreiung war. Sie können dann nicht sagen, wir wollten nicht ... . Frau Klein und Herr Quinger wollten das nicht. Ich will zum Streit ... .

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass die Berufung kein Erfolg haben wird. Der Klägervertreter erklärt, mit Rücksicht auf diesen Hinweis, nehme ich die Berufung in beiden Sachen zurück. Vorgelesen und genehmigt.

Beschlossen und verkündet: Dem Kläger gehjt das Recht der Berufung verlustig. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf € 50.000,- festgesetzt.

Danach wird ein analoges Protokoll in der Sache der Klägerin diktiert

[bearbeiten] Kommentar

Mit der Anschlussberufung, die Rechtsanwalt Johannes Eisenberg in die Wege leitete, verliert durch die Klagerücknahme die Taz ihr Recht, das LG Verbot aufgehoben zu wissen.

Die beiden LG Urteile bleiben bestehen.

Dem Kläger und der Klägerin kommen die LG- und OLG-Verfahren gegen die TAZ sehr teuer zu stehen. Die Steitwerte von € 50.000,- übersteigen weit die üblichen Streiwerte in solchen Verfahren.

Für uns stellt sich die Frage, mussten Frau Klein und Herr Quinger klagen?

[bearbeiten] Matthias Quinger und Dorothea Klein vs. Süddeutscher Verlag GmbH u.a. - 7 U 89/12, 7 U 88/12

Matthias Quinger und Dorothea Klein 7 U 89/12 und 7 U 88/12 vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

Es sind zwei Berufungsverfahren gegen die Entscheidung des LG Hamburg 324 O 122/11 und 324 O 142/11. Wir hatten berichtet. 24.08.12, Richterin Käfer verkündete damals die beiden Urteile: Urteil in den Sachen 324 O 122/12 und 324 O 142/12: Die Klage wird abgewiesen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe
Richter am Oberlandesgericht: Claus Meyer

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Frohnecke & Partner RA Dr. jur. Eberhard Frohnecke
Beklagtenseite: Kanzlei Oppenländer; Rechtsanwalt Raymund Brehmenkamp

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 89/12 und 7 U 88/12

20.05.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ja. Wir meinen, die Berufung nicht, weiß er (RA Raymund Brehmenkamp) schon?, für aussichtsreich erachten. Die Veranstaltung war ein zeitgeschichtliches Ereignis. Darf in Bild berichtet werden. Die ZK 24 hat auch gesagt, dass das zulässig sei. Teilnehmer haben sich nicht versteckt. Deswegen halten wir die Berufung für nicht aussichtsreich.

Klägeranwalt Dr. Frohnecke: Habe meine Mandanten nicht erreicht. Hatten besprochen, dass die Berufung nicht zurückgenommen wird. Bitte um weitläufigen Verkündungstermin, drei Wochen. Dann kann Ihnen ein bisschen Arbeit erspart bleiben.

Der Vorsitzende: Nicht schlecht. In beiden Sachen wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Senat west darauf hin, dass er die Berufung für nicht aussichtsreich betrachtet. Der Senat fragt den Klägervertreter, ob das Berufungsverfahren durchgeführt werden soll. Der Klägervertreter erklärt, er werde binnen drei Wochen mitteilen, ob die Berufung zurückgezogen wird. Anträge werden gestellt.

Beklagtenanwalt Raymund Brehmenkamp: Muss ich mein Einverständnis erklären?

Richter Dr. Lothar Weyhe: Nicht mehr. Früher war das anders.

Der Vorsitzende: Beschlossen uns verkündet: Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den 24.06.2014, 10:00.

Klägeranwalt Dr. Frohnecke: Zur Passivlegitimation?

Richter Dr. Lothar Weyhe: Das Landgericht hat es richtig entschieden.

Der Vorsitzende: Der Wert des Berufungsverfahrens bleibt bei € 60.000,-, wird auf € 60.000,- festgesetzt.

24.06.14, Vorsitzender Richter: In der Sache 7 U 89/12 wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

In der Sache 7 U 88/12 wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Videos

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[bearbeiten] Dr. Hugo Müller-Vogg vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH - 7 U 105/12

Dr. Hugo Müller-Vogg vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH 7 U 105/12 und 7 U 88/12 vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH ist die zweite Berufungsverhandlung mit einer Zeugenbefragung. Die erste OLG-Verhandng fand statt am

Die gerichtliche Auseinadersetzung des Bad Homburger, in Berlin arbeitenden Klägers erlebten wir das erste Mal am 24.08.12. Das Urteil wurde am 02.11.12 verkündet: In der Sache 324 O 296/12 wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Corpus Delicti

Corpus delicti dürfte der Artikelin der TAZ vom 21.12.2011 gewesen sein. Felix Daxel schrieb in der TAZ:

Eine interessante Frage, die viel über ihren Urheber im Speziellen und die Debatte im Allgemeinen aussagt. Sind es tatsächlich Schlagzeilen, die Wulff stürzen sollen? Interessant ist diese Frage vor allem dann, wenn sie die Bild stellt. Das Boulevardblatt ist in der Causa Wulff nicht Beobachter. Sondern Akteur. Bild-Autor Hugo Müller-Vogg schrieb das umstrittene Wulff-Buch "Besser die Wahrheit", für das der Millionär Carsten Maschmeyer Werbeanzeigen im Wert von rund 50.000 Euro schaltete. In der heutigen Ausgabe des Boulevardblatts behauptet Müller-Vogg, er habe von nichts gewusst: "Ich habe erst heute erfahren, dass die Rechnung vom Verlag an Herrn Maschmeyer weitergegeben wurde". Ob Müller-Vogg die Wahrheit sagt oder lügt, ob er vom Wulff-Maschmeyer-Sumpf wusste (oder womöglich selbst darin schwamm), ist kaum herauszufinden. In der großen Affäre um den Bundespräsidenten bleibt diese Frage allenfalls eine Randnotiz. Hugo Müller-Vogg muss, anders als der Bundespräsident, kaum fürchten, dass seine Verstrickungen enthüllt und seine Abhängigkeiten öffentlich werden. Er ist Journalist, nicht Politiker. Das ist, in diesem Fall, sein Glück.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe
Richter am Oberlandesgericht: Claus Meyer

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf, Rechstanwalt dr. Till Dunckel
Kläger persönlich. Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg pp.; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
Zeuge: Manfred Bissinger, 2001 bis 2010 Geschäftsführer Corporate Publishing des Hoffmann und Campe Verlages

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 105/12

20.05.2014 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Andreas Buske nach Belehrung des Zeugen: Sie sind drei Mal geladen worden. Bin überzeugt, dass Ihnen das Beweisthema bekannt ist. Bereit 2007 sind Sie darüber unterrichtet worden. Es geht darum, dass Herr Müller-Vogg sich das Buch von Carsten Maschmeyer hat bezahlen lassen.

Manfred Bissinger: Es geht um das Buch von Müller-Vogg über Wulff. Davor gab es von Müller-Vogg ein Buch über Merkel und Mehdorn. Ich war mit dem Verlegen des Buches befasst. Bei Hoffmann und Campe habe ich in der zuständigen Abteilung es mit dem Buch zu tun gehabt. Maschmeyer hat das Buch sehr gut gefallen. Deshalb hat er Werbung für dieses Buch gemacht

Der Vorsitzende: In welcher Form wurde Werbung für dass Buch gemacht?

Manfred Bissinger: Anzeigen in der Zeitung. In welchen, weiß ich nicht mehr. Wohl auch in den Hannoversche Blätter.

Der Vorsitzende: Für wie viel Geld?

Manfred Bissinger: Ungefähr € 50.000,-. Genau weiß ich das nicht mehr.

Der Vorsitzende: Wusste Müller-Vogg was davon?

Manfred Bissinger: Nein. Er wusste das jedenfalls nicht von mir. Unter normalen Verhältnissen konnte er das auch nicht wissen, weil das dem Autor nicht mitgeteilt wird.

Der Vorsitzende: Weshalb?

Manfred Bissinger: Das ist eine Frage des Verlages. Es geht um die verlegerliche Seite Um ragen des Corporate Publishing. Diese finanziellen Fragen werden mit dem Autor nicht besprochen.

Der Vorsitzende: Habe keine Fragen mehr.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Wurde Müller-Vogg nach der Höhe der verkauften Auflage vergütet?

Manfred Bissinger: Es gibt einen Grundpreis. Dann ab einer bestimmten Sauflage die die verkauften Bücher. Pro Buch ein Euro.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: hatte Müller-Vogg ein wirtschaftliches Interesse an einer hohen Auflage

Manfred Bissinger: Ja.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Hat der Verlag eigene Ewerbemittel aufgebracht, außer denen von Maschmeyer?

Manfred Bissinger: Ja. Er’s gab eine Veranstaltung in Hannover.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Nahm Müller-Vogg daran teil?

Manfred Bissinger: Wohl ja. Weiß nicht mehr genau.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: War diese Veranstaltung vor den Anzeugen oder danach?

Manfred Bissinger: Weiß nicht mehr. In der gleichen Zeit

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Anzeigen und die Veranstaltung, die der Verlag selbst finanziert hat?

Manfred Bissinger: Weiß nicht mehr. Im Prinzip ja.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Was das bei Merkel auch so?

Manfred Bissinger: Bei Merkel war die Auflage höher. Weiß nicht mehr.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Hat der Verlag die Anzeigen bei Merkel selbst bezahlt?

Manfred Bissinger: Ja, bei Merkel.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Ging das Buch von Merkel besser als das von Wulff?

Manfred Bissinger: Ja.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Ging die Initiative mit den Anzeigen von Maschmeyer vom Verlag aus?

Manfred Bissinger: Ging vom Verlag aus.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Vorher oder nach der Herausgabe?

Manfred Bissinger: Vorher.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Bezug zu Schröder ... .

Manfred Bissinger: War beteiligt.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Hat eine Million bezahlt.

Manfred Bissinger: Schröder hatte seine Rechte an Maschmeyer abgegeben. Die Einnahmen aus dem Buch waren an Herrn Maschmayer auszukehren. Ob er dabei auch was verdiente, weiß ich nicht sicher, denke aber schon.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Können Sie ausschließen, dass in einem anderen Fall, nicht auch Anzeigen geschaltet wurden.

Manfred Bissinger: Nein.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Befürchteten Sie, dass es ein Ladenhüter wird?

Manfred Bissinger: Um Gottes Willen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Wie viel Büpcher haben Siue herausgegeben?

Manfred Bissinger: Weiß ich njcht. Vielleicht 20.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: In welchem Zeitraum?

Manfred Bissinger: Zwanzig Jahre im Rahmen von Corporate Publishing.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: ... .

Manfred Bissinger: Versucht haben wir. Ob es geklappt hat, kann ich nicht sagen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Es war was Besonderes?

Manfred Bissinger: Es ist immer was Besonderes, wenn man jemand findet, der finanziert.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: An andere Erfolgserlebnisse erinnern Sie sich nicht?

Manfred Bissinger: Doch.

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel möchte was sagen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Jetzt fängt er an zu stören.

Manfred Bissinger: Von Herrn Maschmeyer zum Beispiel.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Wussten Sie, dass Herr Müller-Vogg, das nicht gewusst hatte, bevor ...

Manfred Bissinger: Autoren werden nach Leistung bezahlt, nach Aufwand des Autors. Ist immer so. Das gesamte Verlagsgeschäft funktioniert so. Es gibt auch andere, die kaufen die Bücher.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Duzen Sie sich eigentlich?

Manfred Bissinger: Nein.

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Können Sie beim Beweisthema bleiben.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Der junge Mann wird jetzt aufgeregt.

Der Vorsitzende: Noch Fragen, Herr Eisenberg?

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Nein.

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Ich habe auch keine Fragen.

Der Vorsitzende Aussagen nach Diktat genehmigt. Klägervertreter stellt ...

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Stelle Beweisanträge. Herrn Maschmeyer als Zeugen, weil er ein gutes Herz hat. Beantrage Herrn Machmeyer als zeugen und Wulff, seinen Virnamen habe ich vergessen. War Bundespräsident, dem Gericht bekannt. Wulff ist Rechtsanwalt in Hamburg.

Rechtsanwalt Dr. Till Dunckel: Rüge Beweisantrag als verspätet.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg: Um als verspätet zu rügen, muss der Antrag erst gestellt werden. Ich habe erreicht, dass Sie (Buske) lachen. Wie habe ich das nur geschafft? Wulff ist Rechtsanwalt in Hamburg. Habe mich gewundert. Kommt bestimmt noch zu Ihnen. Zeuge Cartsen Maschmeyer hat vor und nach der Übernahme der Kosten der gewerblichen Anzeige für das Buch des Christian Wulff sowohl diesen als auch den Kläger darüber unterrichtet, dass er das Buch und dessen Vertrieb ... unterstützt. Zeuge Wulff hat den Kläger darüber unterrichtet. Maschmeyer ist zu laden ... Berlin. Außerdem beantrage ich Schriftsatznachlass zu der heutigen Befragung.

Der Vorsitzende Anträge werden gestellt. Klägervertreter stellt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 08.02.2013, einschließlich der Hilfsanträge. Beklagtenvertreter beantragt die Berufung zurückzuweisen.

Taz-Anwalt Johannes Eisenberg zieh schon sein Robe aus und mach sich fertig zum Verlassen des Gerichtssaals.

Der Vorsitzende Beschlossen und verkündet:

1. Schriftsatznachlass bis zum 17.06.2014
2. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird wie beim Landgericht auf € 20.000,- festgesetzt.
3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 22.07.2014, 10:00.

Wir bedanken uns und wünschen einen schönen Tag.

[bearbeiten] Kommentar RS

Ein netter Einblick in das politische Tagesgeschäft.

Die Streitwertfestsetzung auf gleiche Hölhe wie beim Landgericht singnalisiert, dass die TAZ gewinnen wird. In der Regel sind die Streitwerte im Berufngsverfahren höher als die der 1. Instanz.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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