17.06.2016 - Festerling - Güngör - Zalando
Aus Buskeismus
BUSKEISMUS Diese web-Site ist ein |
Die heutigen Mimosen : Journalist Stephan Lohse
Die heutigen Zensur-Geschäftemacher: Kanzleien Schertz Bergmann (RA Helge Reich); Kanzlei Schwenn & Krüger (RA Dennis Dold)
Die heutigen Richter*innen: VorsRi'in Simone Käfer, Ri'in Barbara Mittler, Ri'in Dr. Kerstin Gronau, Ri Dr. Thomas Linke
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BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
[bearbeiten] Was war heute los?
Neun Verkündungen und nur drei Verhandlungen. Bei allen Verkündungen gab es ein Urteil, keinen einzigen Aussetzungsbeschluss. Verkünden tat Richter Dr. Thomas Linke in der Geschäftsstelle stehend. Die Pseudoöffentlichkeit stand ebenfalls. Eine Frage der Pseudoöffentlichkeit beantwortete Dr. Thomas Linke wurde unwillig, so dass auf weitere Fragen verzichtet wurde. Das Interesse der Öffentlichkeit war trotzdem rechtsstaatlich gesehen, gewahrt. Richter Dr. Thomas Linke hat sein Persönlichkeitsrecht als Richter, den Buskeismus-Betreiber, zu demütigen, gewahrt. Diesen grimmigen Richter an seine Pflicht zu erinnern zwecklos. Er besitzt die Macht besitzt, sich zu „rächen“. Es sind noch zwei Verfahren offen, in welchen dieser Griesgram gegen den Buskeismus-Betreiber entscheiden darf. Niemand garantiert, dass – obwohl nun schon über anderthalb Jahre Ruhe herrscht, was den Erlass neuer einstweiliger Verfügungen gegen den Buskeismus-Betreiber betrifft - die kriminelle Hamburger Justiz wieder mit konkreten Richtern zuschlägt. Drei Verhandlungen sind nicht viel für eine Pressekammer. Auf der auf dem Tisch der Richter liegenden Terminrolle, waren wohl mehr Verfahren aufgeführt als auf dem öffentlich zugänglichen Terminaushang. Verhandelt wurde nur drei, beginnend um11:15. Welche anderen Sachen sonst mal auf der Tagesordnung standen, bleibt der Öffentlichkeit unbekannt, geht diese auch nichts an. So das Gesetz und die Hamburger Rechtsprechung noch schlimmer.. Von den Verkündungen war interessant war die Klageabweisung
- des Klägers Jörg Marin,der gegen Google klagte
- der Klägerin Diana Amft, deren Verhandlung seinerzeit nicht öffentlich stattfand. Die Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz konnte der Schauspielerin trotzdem nicht helfen. Möglich lag es daran, dass diese gefährliche Kanzlei ihre schwächste Rechtsanwältin, Simone Lingens, zur damaligen Verhandlung aufs Schlachtfeld nach Hamburg entsandte.
Tatjana Festerling ist nicht ungefährlich, da muss die Justiz mit ihren unlauteren Mittelt die Grenzen aufzeige, indem diese Frau zur Kasse gebeten wird. Enthemmte Journalisten sind das Werkzeug dafür. Wir haben auf das Einbinden eines Videos mit Reden dieser Frau verzichtet. Alles nur Parolen, mit denen wir uns im Rahmen der Auseinandersetzung mit der kriminellen Hamburger Justiz nicht beschäftigen müssen. Zu viel Kriminalität auf einmal. Die Hamburger Justizkriminalität ist übergreifbar, sie trifft alle, ab rechts, links, liberal, christlich, sozial oder klassisch kriminell. Mörder besitzen Persönlichkeitsrechte. So auch Mustafa Güngör, welcher wegen einem brutalen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Er mordete aus Eifersucht. War die Eifersucht berechtigt oder nicht –das behauptet die Klägerin G. Güngör -, entscheiden die Juristen in Robe bei der Zensurkammer Hamburg. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, welche die Ehefrau des Mörders vertritt, kann sich austoben, schickt seinen Lakaien, den Rechtsanwalt Dennis Dold, vor. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer kann ihre Macht missbrauchen, und immer wieder erwidern, das überzeugt, reicht uns nicht. An der materiellen Wahrheit hat diese Zensorin in Robe kein Interesse. Sie sonnt sich in ihrer beschränkten juristischen Logik und schmettert Anträge auf Hinzuziehung von Strafakten gelassen zurück. Zalando, ein Milliarden schweres zukunftsträchtiges Unternehmen möchte bestimmen, wohin das Wirtschaftsschiff Deutschland hinsteuert. Günther Wallraff sieht es nicht ein, dass dafür die bei Zalando Beschäftigen den Gürtel enger schnallen und sich den modernen Arbeitsbedingungen beugen müssen. Wallraffs Team wird losgeschickt, RTL sendet, Zalando klagte, Prof. Dr. Christian Schertz fühlt sich verpflichtet, nicht nur Prominente, die Berliner Regierung, sondern auch die Wirtschaft zu schützen. Fehlerwerden gesucht, erfolgreich vermengt mit der juristischen Logik und Rechtsprechung. Interessant auf für Prof. Dr. Elmar Schumacher, anwaltlicher Vertreter von RTL, sich neuen juristischen Feldern zu widmen und einen Beitrag zur Entwicklung der Rechtswissenaschaften zu liefern. |
11:15
[bearbeiten] Stephan Lohse vs. Tatjana Festerling 324 O 146/16
[bearbeiten] Corpus Delicti
Es ist das Hauptsacheverfahren zum Verfügungsverfahren 324 O 546/15. Es geht offenbar um den Textteil von Tatjana Festerling auf Ihrer web-Site LÜGENPRESSE zur BLOCKADE - Dresden Übigau, Mittwoch, 30.9.2015 - 19:24 Uhr - Tatjana Festerling:
- „ Das gleiche Spiel hat er wohl schon bei der letzten PEGIDA am Montag getrieben und die Mär von aggressiven, "Journalisten" angreifenden Spaziergängern frei erfunden. Die wurde dann anschließend genüsslich in der linientreuen, linksgrünversifften Systempresse von Spiegel bis Zeit durchgenudelt. Gäääähn - Journalutten berichten über Presstituierte und diskreditieren nebenbei noch die Polizei - geht's eigentlich noch dämlicher? Die Kammer meint, unter Spaziergängern kann man auch die Linken von der Gegendemo verstehen. “
Gestritten wird, waren es die „Speziergänger“ und wurde tatsächlich Stephan Lohse angegriffen.
Verboten scheint offenbar das Wort frei beim "erfunden" zu sein. D.h. der Journalist Stephan Lohse hatte nach Meinung der Hamburger Zensoren in Richterrobe ausreichend Anhaltspunkte dafür, zu behaupten, es waren aggressive Freigänger (Pegida-Anhänger), die ihm Angst machten.
Es kann auch mehr verboten worden seion,denn Tatjana Festerling schreibt auf Facedbook:
Das gleiche Spiel hat er wohl schon bei der letzten PEGIDA am Montag getrieben und XXXXXXXXXXXXXXXXXX (einstweilige Verfügung gegen diesen Satzteil).
XXXXXXXXXXXXXXXXXX = und die Mär von aggressiven, "Journalisten" angreifenden Spaziergängern frei erfunden.
Bis auf "frei" steht das aber alle immer noch auf der web-Site von Tatjana Festerling. Weiteres Ordnungsgeld könnte damit drohen wg. der Kerntheorie als Fundament der Zensur..
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richter: Dr. Thomas Linke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Rosenberger & Koch; RA Dr. Bernhard Höpfner
Beklagtenseite: Rechtsanwältin Heidrun Jacobs, zur Verhandlung nicht erschienen.
[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 146/16
17.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir machen ein Versäumnisurteil. Es wird festgestellt, dass trotz ordnungsgemäßer Ladung bis 11:30 keiner von der Beklagtenseite erscheinen ist. Klägervertreter stellt Antrag aus der Klage mit der Maßgabe, dass in Bezug auf den Kläger es heißen muss… ím Bezug auf die Pegida-Demonstration am28.09.2915 zu verbreiten“…. die Mär von aggressiven, "Journalisten" angreifenden Spaziergängern erfunden“, und beantrag Erlass eines Versäumnisurteils..
Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung wird am Schluss der Sitzung verkündet im Saal B 334.
[bearbeiten] Kommentar RS
Tatjana Festerling hat das mit der einstweiligen Verfügung 324 O 546/16 "frei" nicht schnell genug aus dem Internet entfernt. Dafür gab es Odnungsgeld in Höhe von 500,- € oder zwei Tage Ersatzhaft.
DNN-Chefredakteur Dirk Birgel freute sich über dieses klassische Zensurvorgehen.
Der Rechtsstaat muss richten, wenn die Argumente nicht überzeugen. Irgendwie bekannt diese Haltung aus meinen alten DDR-Zeiten. Es waren die SED-Politbüro-Bonzen, die Stasi-Mitarbeiter und zu viele Mitläufer, welche überzeugt waren, dass derjenige, welcher sich nicht an die wissenschaftlichen Erkennisse des Marxismus-Leninismus hält, in den Knast, den Gulag gehört oder gar vernichtet werden muss.
Im Rechtsstaat Deutschland sitzen die Kriminellen in den Startlöchern und gleichen Ihre Meinugnen und Haltungen über Gerichtsverfahren ab. Netzwerke werden aufgebaut.
Die Gegenseite verhält sich, handelt und denkt oft nicht viel anders.
Die Zensoren in Anwalts- bzw. Richterrobe sind sich dieser Problematk offenbar nicht bewusst. Sie erfreuen sich ihrer schlauen Tricks,sind stolz darauf,wie klug und ausgefuchst sie entscheiden, und vertrauen, dass das Volk ihnen vertraut.
Was passiert aber, wenn kriminelle Politiker an der Macht die Oberhand gewinnen und sich der gleichen und noch härteren juristischen Mittel und Denke - wie Käfer & Buske - bedienen?
11:30
[bearbeiten] G. Güngör vs. Harburg-aktuelle.de GmbH & Co. KG 324 S 6/15
[bearbeiten] Corpus Delicti
Berungsverfahren gegen das klageabweisende Urteil des Amtsgericht Hamburg 36a C 118/16 . Mustafa Güngör wurde wegen einem brutalen Mord aus Eifersucht zu lebenslanger Haft verurteilt.
Über diesen Fall wurde viel berichtet. Der Ermordete soll Nebenbuhler der Ehefrau des Mörders gewesen sein. Das bestreitet die Ehefrau, G. Mustafa, und klagt. Beim Amtsgericht hatte sie verloren. Vertreten wird die Klägerin von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger von der Kachelmann-Kanzlei Schwenn & Krüger , bekannt als Anwalt, welcher falsche eidesstattliche Versicherungen seiner Mandanten bei der Zensurkammer einreicht, Schwindler, Stasiakteure, Betrüger und Wirtschaftskriminelle vertritt.
Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger hatte sogar im Verfahren 324 O 118/15 gegen das Hamburg Abendblatt das Verbot erreicht, keine Äußerungen zu verbreiten, welche den Eindruck erwecken, Herr Mustafa Güngör habe Mustafa Tütüncü als Liebhaber seiner Ehefrau ermordet. Für die Vorsitzende Richterin Simone Käfer war das AG-Urteil nicht überzeugend genug. Nun entscheiden die Zensoren des Landgerichts.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger, Rechtsanwalt Dennis Dold
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dirk Hagen Macioszek
[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 S 6/15
17.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir sind in der Berufungsverhadlung. Die Formalien der Berufung sind gewahrt. Es geht um eine Berichterstattung, in der die Klägerin erwähnt wird und die sich mit einem Mordfall befasst. Es gibt inzwischen ein Urteil. Der Ermordete soll Geliebter der Klägerin gewesen sein.
Kommentar RS: Das Strafverfahrene gegen Mustaf Güngör wurde unter dem Aktenzeichen 601 Ks 1/15 / 6610 Js 11/13 beim Landgericht Hamburg geführt. Die erste Verhandlung fand am 17.03.15 statt. Das Urteil wurde nach Dutzenden von Verhandlungen mit Befragung von vielen Zeugen und Einschaltung des Psychiaters Dr. Wilhelm Tophinke und dem Bruder des Ermordeten als Nebenkläger, vertreten von Verteidiger Norbert Bosse, am 08.03.2016 verkündet. NDR berichtete. Es wird nicht angezweifelt, dass der Ermordete ein Nebenbuhler der Klägerin war. Vertreten wird Mustafa Güngör von den Verteidigern Dr. jur. Gerhard Strate, Matthias Huse und Verteidigerin Anita Hirsch. Muss was heißen, wenn Mustafa Güngör von solchen prominenten Verteidigern vertreten wird, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger die Berichterstattung zu unterdrücken versucht, sogar mit der Lüge, Mustafa Güngör wäre nicht der Mörder.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um 822,52 € Abmahnkosten. Das Amtsgericht hat Erkennbarkeit bejaht, obwohl die Klägerin nicht namentlich genannt wurde. Die Beklagte hat sich das nicht zu eigen gemacht. War aber so verbreitet, auch erkennbar. Anonymitätsinteresse würden wir verneinen. Die Klägerin ist verwickelt in einen Aufsehen erregende Mordfall. Man darf sie erwähnen. Es kommt darauf an, wahr oder unwahr. Das müssen Sie (Beklagte) beweisen. Sie war verheiratet. Ihr Antrag auf Beziehung der Akten zu pauschal. Man muss sagen, was man haben will. Dann würden wir beiziehen. Aber nicht ins Blaue.
Kommentar RS: Genügen dürften aus den Strafakten, das Geständnis von Mustafa Güngör, das Urteil 601 Ks 1/15 / 6610 Js 11/13 vom 08.03.2016 sowie das Gutachten des Dr. Wilhelm Thopinke. Das weitere ergibt sich dann nach Kenntnis dieser Dokumente. Die Befragung der Klägerin wäre ebenfalls zu empfehlen, denn diese muss es wissen. Kaum anzunehmen, dass diese attraktive Frau mit zwei Kindern wegen Falschaussage und Falschbeschuldigung in den Knast möchte. Die Klägerin hatte einen Schlüssel.
Beklagtenanwalt: Das Bild von ihr stand auf seinem Schreibtisch. Mein Mandant hat konkret ermittelnde Mandanten.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Akten. Was wollen Sie lesen? Das Urteil oder soll der Generalstaatsanwalt, der Pressesprecher befragt werden? Warum sollen wir die Ermittlungsakten kennen. Muss das verfahren durchgeführt werden. Die Summe ist relativ gering.
G. Güngör-Anwalt Dennis Dold: Habe mit Mandantin gesprochen. Die Berufung zurückziehen möchte sie nicht.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Teilbetrag?
Beklagtenanwalt: Sie sehen das anders als die erste Instanz. Wir zahlen 800 €,wenn es unwahr ist. Ich kenne meinen Mandanten, kenne die Redaktion. Mit Nachweis der Tatsachen. Der Ehemann hat zugestanden, dass er aus Eifersucht tötete.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das ist nicht vorgetragen.
Richterin Barbara Mittler: Teilbetrag
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Muss aber nicht wahr sein. Dann tragen Sie noch mal vor. Mit den Parteien wurde die Sach-und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass die Beiziehung der Akten zu pauschal beantragt worden ist. Der Antrag ist andererseits auch nicht in Blaue hinein gestellt, da unstreitig, dass es sein kann ... . Anträge werden gestellt. Antrag aus der Klage vom 17.07.16.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Beklagtenvertreter kann bis zum 15.07.16 weiter vortragen.
- 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 22.07.16, 9:45, Raum B 334.
22.07.16; Verkündung fand nicht stgatt. Die Berufung wurde zurückgenommen.
[bearbeiten] Kommentar RS zu 324 S 6/15
Wir halten fest: Vor fast einem Jahr, am 29.09.15 las die Verteidigerin Anita Hirsch von Mustafa Güngör, dem Ehemann der Klägerin, in der Strafverhandlung 601 Ks 1/15 / 6610 Js 11/13 das vom Mustafa Güngör unterzeichnete Geständnis vor. Das Geständnis wurde auch vom Verteidiger Dr.jur. Gerhard Strate ebenfalls unterzeichnet. Mustafa Güngör legte relativ detailliert dar, welche Probleme er mit seiner Ehefrau hatte, wie er versuchte, Freunde zur Falschaussage bezüglich des Alibi zu bewegen. Die Tötung erfolgte im Affekt, nachdem er ein Bild des Getöteten mit seiner Ehefrau im Zimmer des Getöteten sah.
Einige Tage später, am 02.10.2015, berichtete auch MoPo darüber.
D.h. der Kanzlei von Dr. Sven Krüger war bekannt, dass Mustafa Güngör, der Ehemann der hiesigen Klägerin mordete und zwar aus Eifwrsucht.
Den Rechtsanwälten Dr. Sven Krüger und Dennis Dold ist auch bekannt gewesen, dass die hiesige Klägerin, ihren äußerungsrechtlichen anwaltlichen Vertretern gegenpüber abstritt, dass ihr Ehemann gemordet hat. Diese Mandantin trug ihren Anwälten Falsches vor.
D.h. diese beiden Rechtsawnälte wussten, dass deren Mandantin ihnen seinerzeit die Unwahrheit vorgetragen hatte. Trotzdem haben sie diese Mandantin weiter vertreten, wie aus dem heutigen Bericht ersichtlich.
Das dürfte der anwatlichen Versicherung des Dr. Sven Krüger widersprechen, welche zu dem Verbotsgeschluss 324 O 598/18 gegenüber Rolf Schälike (Buskeismus-Betrteiber) am 07.01.2019 führte.
12:00
[bearbeiten] Zalando SE vs. RTL Television GmbH ( Wallraff-Team) 324 O 107/16
[bearbeiten] Corpus Delicti
Undercover-Wallraff-Sendung über Zalando. Zalando muus natürlich dagegen vorgehen. Wen nimmt man sich in einem solchen Fall als Anwalt? Die Kanzlei des wichtigsten Zensoren Deutschlands, die des Zensurgurus Prof. Dr. Christian Schertz.
Es ist das Hauptsachverfahren, dem das Verfügungsverfahren 7 U 6/15 (324 O 252/14) vorausging. Bei Käfer hatte Zalando im Verfügungsverfahren gewonnen, bei Buske offenbar ebenfalls.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richter: Dr. Thomas Linke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz & Bergmann; Rechtsanwalt Helge Reich
Beklagtenseite: Kanzlei LLS; Rechtsanwalt Dr. Elmar Schumacher
[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 107/16
17.06.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Klägervertreter erhält den Schriftsatz vom10.06.16.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Ich habe eine Überraschung. Wir sehen einen Unterscheid. Das OLG hat noch einen besonderen Einfluss. Wir haben die Rechtsprechung. Das Verhalten von Zalando ist nicht unbedingt rechtswidrig. Missstände allein ….
RTL-Anwalt Prof. Dr. Elmar Schumacher: Sehen wir anders. Es war ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Wir haben jeden einzelnen Missstand. Mussten Druck ausüben wegen Verletzung des Datenschutzes. Es sind Arbeitsverhältnisse neuer Art. Das ist der Tenor diesen Beitrags. Es heißt, da ist ein Mitarbeiter … . Da sind Menschen mit Niedriglohn in großer Zahl, wo die Mehrheit der Bevölkerung sagen würde, wir würden das nicht tun, wenn wir materiell nicht dazu genötigt wären. Zeigen näher, wohin eine Verlagerung in den Online-Vertrieb führt. Sie (Kammer) gehen mit Masstäben ran, als früher, wo es nur Print gab.,…Wenn er sich früher eingeschleust hat, dann wurde ein Buch geschrieben. Wurde sogar in der Schule gelehrt. Würde heute niemand mehr lesen. Die Rezipienten sind gewohnt Bilder zu sehen. Wenn ich, z.B., über Umstände berichtet hätte ohne Bild, dann hätte das keine Authentizität. Der heutige Rezipient braucht Bilder. Man sieht die Regale,…Mitarbeiter setzen sich hin …. Das ist eine merkliche Änderung des Rezipienten. Die Gewohnheit ist zwanzig Jahre alt. Ich frage, wie stark ist der Eingriff in das Unternehmen? Es wird nicht vielgezeigt. .. Zur Selbstöffnung im Industriebereich. Der Eingriff ist nicht groß. Andererseits, ist es ein Thema, was uns alle angehen sollte… . Alles wird auf die Straße verlagert. Ist für die Gesellschaft ein sehr relevantes Thema. Es ist seine (Wallraff) Form des Journalismus in der heutigen Zeit. Wir werden kämpfen, auch wenn wir heute bei Ihnen eine ganz andere Meinung bekommen. Es stellt sich die Frage, ist ein Eingriff mit einer Kamera zulässig, weil die Öffentlichkeit heute ganz anders informiert wird, als nur mit dem Print. Man kann sich der Entwicklung nicht verschließen….Trinke eine Flasche Rotwein darauf, dass wir in zehn Jahren nicht mehr darüber streiten.
Zalando-Anwalt Helge Reich verschließt sich dem Tatsächlichen: Der Markt. Weiß nicht, ob der Markt das (Filmen) verlangt. Es gibt Formate …. Ihre Mandantschaft vermarktet sehr gut Zalando-Anwalt Helge Reich lacht laut. .
RTL-Anwalt Prof. Dr. Elmar Schumacher: Ist zum Aussterben verurteilt.
Zalando-Anwalt Helge Reich wettert, möchte Ordnung über alles: Paparazzi-Aufnahmen. Das ist das, was der Markt will, was der Markt verlangt. Das ist der Punkt. Man muss sich auf die Rechtsordnung verlassen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer nickt begeistert und erläutert ihr Zensurprinzip. Sie (Rechtsanwälte) sitzen in der Kanzlei und beraten (die Medien) ,dass sie sich öffnet.
RTL-Anwalt Prof. Dr. Elmar Schumacher: Es ist gesellschaftlich relevant.
Zalando-Anwalt Helge Reich: Doch, doch
Vorsitzende Richterin Simone Käfer fürchtet sich vor dem Volk: Aber die Breitenwirkung.
Zalando-Anwalt Helge Reichs Ideologie: Man kann sagen, Wallraff folgt einer anderen gesellschaftlichen Linie. Man kann aber nicht den einen rausnehmen, meine Mandantschaft. Es gibt Gesellschaftskritik, aber nicht durch Rechtsbruch.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer mit ihrer dogmatischen Logik: Am Rechtsbruch kommen wir nicht vorbei.
RTL-Anwalt Prof. Dr. Elmar Schumacher: Man kann kontrovers diskutieren. Man kann dokumentieren, dass solche Arbeitsverhältnisse …. Die Politiker sagen, neue Arbeitsplätze. Aber man fragt, wie sieht der aus, der neue Arbeitsplatz? Putzt einen Tank …
Zalando-Anwalts Helge Reich: Da ging es um Arbeitsschiutz.
RTL-Anwalt Prof. Dr. Elmar Schumacher: Hier geht es um den Datenschutz.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben Sie das Schreiben des Datenschutzbeauftragten?
RTL-Anwalt Prof. Dr. Elmar Schumacher: Dr. Hasse ist …. Wenn RTL der Vorgarten gezeigt hätte, dann hätte er gesagt, wendet euch an das Gartenbauamt. Aber er sieht sich den Streifen an, und sagt, da ist was dran.
Zalando-Anwalt Helge Reich: ….
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: In Medien thematisieren. Geht in gleicher Richtung. Spiegel.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mindert das nicht gerade den Wert des Beitrages?
Richterin Dr. Kerstin Gronau hört genau zu, Richter Dr. Thoms Linke sieht gelangweilt aus, schweigt die gesamte Zeit:
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: …wird alles Alltägliches dokumentiert. Kommen am Hausrecht nicht vorbei, wie in der einstweiligen Verfügung.
Zalando-Anwalt Helge Reich: Was ist die Zielsetzung?
RTL-Anwalt Prof. Dr. Elmar Schumacher: Haben eine klare Zielsetzung. Interviewmit dem Anlagenberater mit versteckter Kamera.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … .
RTL-Anwalt Prof. Dr. Elmar Schumacher: War versteckte Kamera. Es gab öffentliches Interesse. Stellt sich nicht als Verstoß dar.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dort haben wir Missstände. Wie ist es hier? Läuftund läuft …
RTL-Anwalt Prof. Dr. Elmar Schumacher: … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wenn das die Arbeitsplatzbeschreibung ist.
RTL-Anwalt Prof. Dr. Elmar Schumacher: Wills ich setzen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht, Zalando-Anwalt Helge Reich lacht. … ..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die die Sach-und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
- Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 15.07.16, Raum (das teil Richter Dr. Thomas Linke mit, Richterin Simone Käfer diktiert immer Saal, obwohl es kein Saal ist) B 334.
Die Juristen in Robe unterhalten sich über die Arbeitsbedingungen, ob sie selbst bei Zalando arbeiten würden. Lachen, lachen, lachen. Beide Post vielleicht … Nein, bei der Post auch nicht.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.