13.04.2017 - dpa-Journalistin und -Fotograf machen nur ihren vorgeschriebenen Job

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Journalistin und Fotograf des Qualitätsmediums dpa tun ihren Job

Kunstfreiheit eine ins Geschäft passende Phrase


Inhaltsverzeichnis


Kunsthaus Hamburg - „...und eine welt noch“ 26.04.-26.06.2016 - Trailer


Ida Ekblad, Museet for samtidskunst 25. april--15. september 2013
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VERKÜNDUNG
IN DER GESCHÄFTSSTELLE
13.04.2017


BIRKENSTOCK REVIEW | TREND, MEINE MODELLE, GESUNDHEIT by CozyHouse

[bearbeiten] Was war heute los?

Es ist ein Donnerstag. Morgen ist Karfreitag. Die Freitagsverhandlungen fallen damit aus.

Am letzten Freitag wurde die einstweilige Verfügung 324 O 106/17 N. Reichelt (Tochter des Geschäftsführers von Birkenstock) vs. Kunsthaus Hamburg gGmbH verhandelt.

Inhaltlich ging es darum,

  • Was darf die Kunst? Wie weit ist die künstlerische Freiheit einer Künstlerin und eines Museums tatsächlich geschützt?
  • Welche Rechte stehen Geschäftsleuten zu, öffentlich Bilder ihrer Kinder zu nutzen, ohne dass diese anderwärtig ohne Einwilligung von anderen genutzt werden?
  • Welche Rechte stehen einem Fotografen zu, um Bearbeitung seiner Fotos verbieten zu können?

Wir wissen aus vielen Gerichtsverfahren und Urteilen, dass Kunst nicht alles darf. Zur Satire haben wir eine kleine Übersicht ins Internet gestellt.

Künstlerische Bearbeitung bzw. malerische Reproduktion von Fotos, Schallplatten-Covers und vieles mehr wird von Gerichten mal erlaubt aber auch verboten.

Die Rechtsprechung ist uneinheitlich, undurchsichtig, weit entfernt von den realen Ansprüchen der Kunst.

Das weiß offenbar auch die Vorsitzende Richterin Simone Käfer und versuchte sich der Realität dadurch anzupassen, dass sie vehement den Parteien Mediation anriet. Die Parteien verweigerten eine Mediation, die Vorsitzende Richterin Simone Käfer musste ihre Job tun, ein Urteil sprechen.

Wie sie ihren Job nachgeht und wie sie Entscheidungen trifft, interessierte weder die dpa-Journalistin noch den dpa-Fotografen. Das gehört offenbar zu deren Job.

[bearbeiten] Der Job der dpa-Journalistin

Es muss eine Story werden, für die Übernahme durch die Mainstreammedien geeignet, Leser ansprechen, zensursicher sein. D.h. der Bericht muss ausgeglichen sein, niemanden von den Herrschenden wehtun, nach Möglichkeit keine Namen, kein Aktenzeichen des Verfahrens, nichts, was dem Leser hilft, die Tatsachen zu prüfen.

Wir kennen nicht den Text der Journalistin, den sie der Redaktion abgab, wissen nicht, was die dpa-Redakteure alles korrigierten, verbesserten. Bekannt sind uns nur die Wiedergaben in der Presse, wie z.B. in der F.A.Z.:

Künstlerische Freiheit Niederlage für Birkenstock-Geschäftsführer im Streit mit Kunsthaus
Eine Künstlerin fotografiert eine Werbung an einem Geschäft der Sandalenfirma Birkenstock und benutzt das Bild in ihrer Ausstellung. Es zeigt die sechsjährige Tochter des Birkenstock-Geschäftsführers. Es kommt zum Rechtsstreit - nun sprach das Gericht ein Urteil.
13.04.2017
Der Geschäftsführer des Sandalenherstellers Birkenstock aus Neustadt/Wied, Oliver Reichert, hat einen Gerichtsstreit mit dem Kunsthaus Hamburg um ein Werbefoto seiner kleinen Tochter verloren. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hob am Donnerstag im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung auf, die es dem Kunsthaus verboten hatte, das Bild zu präsentieren. Das Kunsthaus dürfe das Bild wieder zeigen, sagte die Vorsitzende Richterin. Allerdings ist die Schau inzwischen beendet. Die Familie will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.
Das Foto von Reicherts Tochter war in einer Birkenstock-Werbekampagne zu sehen. Die norwegische Künstlerin Ida Ekblad verwendete einen Ausschnitt - er zeigt ein lachendes Mädchen mit Zahnlücke - in ihrer im Februar eröffneten Ausstellung „Diary of a Madam“, verfremdete das Foto mit dem Schriftzug „Ekblad“. Die verärgerte Familie Reichert erreichte Mitte März eine richterliche Aufforderung, die Abbildung abzuhängen.
Kunstfreiheit oder Recht am eigenen Bild?
Weil das unmöglich war, wurde die Ausstellung in dem kleinen Kunsthaus zeitweise geschlossen. Sie konnte erst wieder öffnen, nachdem Ekblad das umstrittene Bild überklebt hatte. Das Landgericht musste nun zwischen der Kunstfreiheit und dem Recht am eigenen Bild abwägen. Auf eine Mediation konnten sich die Parteien nicht einigen.
Gegen das Kunsthaus sprach laut Pressekammer, dass die Tochter noch minderjährig ist und die Künstlerin nur das Gesicht des Kindes aus dem Ganzkörperfoto auswählte. Doch am Ende habe ein anderes Argument schwerer gewogen: Die Tochter sei bei zwei Werbekampagnen „bereit gewesen, sich in sehr großem Maße der Öffentlichkeit zu präsentieren“, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil.
Das Urteil habe einen hohen ideellen Wert, betonte die Geschäftsführerin des Kunsthauses, Katja Schroeder. „Es ist ein positives Signal für die künstlerische Freiheit.“ Die Familie hält es nach Angaben ihrer Anwälte dagegen für falsch, der Kunstfreiheit gegenüber den Rechten einer Minderjährigen den Vorrang zu gewähren. Zumal die Künstlerin offensiv mit dem abfotografierten Bildausschnitt in allen Medien werbe, hieß es
Ekblad hatte das Bild für ihre Ausstellung verwendet, weil sie fand, das kleine Mädchen sehe ähnlich aus wie sie selbst als Kind. Die Eltern befürchten, die Kontrolle darüber zu verlieren, in welchem Kontext das Foto ihrer sechsjährigen Tochter gezeigt wird. Die aktuelle Entscheidung im Eilverfahren vor der Pressekammer bezog sich nur auf den Bildrechte-Streit zwischen der Familie Reichert und dem Kunsthaus.
Eine Entscheidung in dem Verfahren, das die Künstlerin betrifft, steht noch aus. Rechtlich ungeklärt sei nach wie vor, ob Ekblad als Initiatorin von Ausstellungen in ganz Europa das Bild weiter nutzen dürfe, betonten die Anwälte der Familie Reichert.

[bearbeiten] Was sollte man dazu wissen

Die Journalistin war auch bei der Verhandlung am 07.04.17 dabei, dpa ließ die Medien wissen, was und wie verhandelt wurde.

An diesem Donnerstag war nur die Urteils-Verkündung. Da unbekannt war, ob viele Leute von der Presse angetanzt kommen, war der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer nicht klar, ob in der Geschäftsstelle, Raum B334, wie am Freitag verkündet, oder doch im Gerichtssaal B335, die Verkündung stattfinden soll. Eine schwere Entscheidung, welche erst in den letzten Minuten fiel.

Eine Terminrolle hing deswegen lange Zeit nicht aus. Die dpa-Journalistin befürchtete schon, die Verkündung zu verpassen, war schwer zu beruhigen. Sie wusste nicht, das zur Verkündung in der Regel kein Anwalt, keine Partei erscheinen, dass eigentlich nie verkündet wird, wäre da nicht regelmäßig die Pseudoöffentlichkeit bei der Pressekammer zu Gange.

Beruhigen konnte die dpa-Journalistin die Justizwachmeisterin (siehe Foto weiter unten) Frau L., welche mitteilte, dass die Verkündung in der Geschäftsstelle stattfinden wird und zwar vom Richter (auf Probe) (Johannes) Kersting.

Wegen der Anwesenheit von Pressevertretern kam zur Verkündung die Vorsitzende Richterin Simone Käfer persönlich, den sonst üblichen, allerdings nicht justiziablen Verstoß gegen § 310, Abs.4 ZPO

(4) Wird das Urteil nicht in dem Termin verkündet, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, so kann es der Vorsitzende in Abwesenheit der anderen Mitglieder des Prozessgerichts verkünden.

zu verschleiern. Der Journalistin sollte ein solcher Verstoß gegen geltendes Recht nicht offenkundig werden.

In der Geschäftsstelle setzte sich diese Richterin auf den Drehsessel, die dpa-Journalistin kniete, um auf dem Tisch schreiben zu können. Sie empfand kaum Demütigung, ob dieser Ungleichheit, der Vorsitzende Richterin Simone Käfer fehlt offenbar – gewohnt auf Gutsherren Art zu entscheiden - die dafür notwendige Empathie.

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Verkündung in der Geschäftsstelle Raum B334

VorRi'in Simone Käfer sitzt, dpa-Journalistin kniet, Pseudoöffentlichkeit steht

Vorsitzende Richterin Simone Käfer verkündete: Es ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom13.03.2017 wird aufgehoben, der dieser zu Grunde liegende Antrag wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Pseudoöffentlichkeit fragt: Wie hoch ist der Streitwert?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer mürrisch: In der Verfügung wurden 20.000,- € angegeben.

Damit war eigentlich Schluss. Mehr wird nicht verkündet. Fragen werden nicht beantwortet.

Das wusste die dpa-Journalistin offenbar nicht und fragte verunsichert: Was bedeutet das? Sie sind wohl die Vorsitzende Richterin?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja.

dpa-Journalistin: Wie heißen Sie?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Käfer.

dpa-Journalistin: Wie wird das geschrieben? Wie Käfer?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja.

dpa-Journalistin: Und Ihr Vorname?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der gehört nicht in die Presse

dpa-Journalistin: Heißt das nun, dass Kunsthaus gewonnen hat? Mit welcher Begründung?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja. Wir begründen bei Verkündungen nicht. Sie können Herrn Wantzen (Pressesprecher) fragen

dpa-Journalistin: Das ist umständlich, würde heute nicht klappen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Gut. Die Bilder zeigen ist erlaubt. Es ging um die Abwägung zwischen dem Recht der Antragstellerin auf das eigene Bild auf Grund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Kunstfreiheit, welche vorbehaltlos geschützt wird. Die Abwägung erfolgt, wenn die Kunstfreiheit mit anderen Grundrechten kollidiert. Der vorbehaltlose Schutz bleibt.

Für die Antragsteller spricht, dass sie minderjährig ist, in der Werbung von Birkenstock als Ganzkörper abgebildet wurde. Die Darstellung nur des Gesichts drückt die Persönlichkeit stärker aus als der Gesamtkörper.

Zu Lasten der Antragstellerin spricht, dass die Antragstellerin in sehr großem Maße sich in der Öffentlichkeit präsentierte für Werbekataloge 2015 und 2016. Es gibt auch große Plakate, eins in der Schönhauser Allee, es gibt ein Instagram-Account mit Foto. Die Händler haben Kataloge mit ihrem Bild. Die Antragstellerin war bereit, im Film für die Shops aufzutreten und sich in der Shop-Öffentlichkeit zu präsentieren.

dpa-Journalistin: Darf die Künstlerin nun das Bild verwenden? Ach. Es war ja nur ein Verfahren gegen das Kunsthaus. Was ist mit dem anderen Verfahren?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer schwankt: Wir haben es in der Verhandlung erwähnt. Da darf ich was dazu sagen. Es gibt den Antrag, ein Erwiderungsschreiben. Wir werden in Kürze entscheiden.

dpa-Journalistin: Danke.

[bearbeiten] Der Job des dpa-Fotografen

Der dpa-Fotograf war enttäuscht, dass kein Anwalt, keine Partei erschien. Er wusste nicht, weshalb sein Chef ihn zum Gericht geschickt hat. Die Richter im Gang zu fotografieren, wollte er nicht, auch Falls Richter Kersting ihm das erlaubt hätte. Er suchte nach Motiven. Setze sich neben die Pseudoöffentlichkeit und fotografierte meine Notizen, ohne mich um Erlaubnis zu fragen. Schätzte mich offenbar sozialunter ihm stehend ein.

Als die Vorsitzende Richterin Simone Käfer zur Verkündung den Gang entgegen kam, fragte der dpa-Fotograf sie hilflos, was er den fotografieren darf.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie können im Gerichtssaal den Richtertisch fotografieren. Frau L. lässt Sie rein.

Der dpa-Fotograf zog mit Frau L. ab und es entstand wohl das folgende Foto im leeren Gerichtssaaal:

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Die Justizangestellte Frau L. hält als Statistin ein leeres Stück Papier in dert Hand, der Richtertisch verschwommen im Hintergrund. Professionellegesehen nicht schlecht, der Fotograf hat ein Motiv erzeugt, nicht gefunden, nur ausgedacht. In der gerchtlichen Realität kommt so etwas nie vor. Ein Fake? Nein,es ist Kunst. Im heute verkündeten Verfahren ging es ja auch um die Kunstfreiheit. Diese dürfen auch der Fotograf und dpa genießen.

Den Namen des Fotografen nennt dpa nicht, sch..ßt offenbar auf die Urheberrechte. Der Fotografierjob wird trotzdem ausgeführt, wie die dpa-Chefs es sich wünschen. Beim Leser entsteht ein falscher Eindruck. Das gehört allerdings zur Disziplinierung und Stärkung des Glauberns an eine vorbildlich funktionierende Justiz, angeblich die beste unter allen Ländern dieser Welt, alternativlos.

[bearbeiten] Frage an den Fotografen und dpa

Wäre nicht das folgende Motiv aussagekräftiger über die Rechtsprechung der Pressekammer des Landgerichts Hamburg?

verkuendung_170413.jpg

Verkündung in der Geschäftsstelle Raum B334

VorRi'in Simone Käfer sitzt, dpa-Journalistin kniet, Pseudoöffentlichkeit steht

Es durfte in der Geschäftsstelle nicht fotografiert werden. Begründung der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer: Datenschutz!!

Mit den Phrasen "Datenschutz", "Persönlichkeitsrechte", "Menschenwürde", "Menschenrechte" werden persönliche Daten massiv missbraucht, Persönlichkeitrechte mit den rechtsstaatlichen Füßen getreten, die Beklagten in den Äußerungsverfahren entwürdigt, die elementaren Menschenrechte in den Verhandlungen und mit den Urteilen über Bord geworfen.

[bearbeiten] Kommentar RS

Dann wundern sich die s.g Qualitätsjournalisten, dass deren Berichten nicht mehr durchgehend vertraut wird.

Wir deuten die Meinung der Richter des OLG Naumburg, welche im Urteil 1 VAs 2/16 vom 27. Juni 2016, dass

die Medien (im Unterschied zu Einzelpersonen) einer besonderen eigenen Verantwortung im weiteren Umgang der (Gerichts)Entscheidungen unterliegen

als einen Wunsch der jeweils Herrschenden.

Im Klartext: Den Medienvertretern kann man vertrauen, Einzelpersonen und Bloggern keinesfalls. Die Öffentlichkeit ist eine Bestie. Die Medien sind Gott sei Dank eingetaktet in das System der Meinungsbildung, der Anpassung an die täglichen Verbrechen der jeweils Mächtigen in Deutschland und außerhalb.

So sieht die reale durchprozessierte Demokratie in Deutschland aus.

Irgendwie bekannt, den wenigen noch Lebenden aus der Hitlerzeit und den noch vielen mit ihren bitteren Erfahrungen aus den DDR-Zeiten.

Auch nicht wenige der neu hinzugezogenen Bürger erkennen bzw. werden erkennen, dass es der deutschen Justiz erheblich an Anpassung an die Realität, an Menschlichkeit und Gewinn an Vertrauen fehlt. Deutschland wird es schaffen, alle in Deutschland werden sich integrieren müssen an die Erfordernisse der neuen Zeit. Das Alte wird verschwinden, damit Deutschland nicht untergeht.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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