10.05.2019 - LG HH Die Zensur-Triade Käfer-Gorski/Schertz bestimmt das Geschehen
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Die Zensur-Triade Käfer-Gorski/Schertz
| Frank Schöbel - Ich warte auf dich 2013 |
BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT | Star-Talk mit Frank Schöbel |
[bearbeiten] Was war heute los?
Es war ein BURDA-Verhandlungstag. Von den sieben Verhandlungen ging es bei sechs gegen Burda. Auf der Klägerseite was es ein Schertz- und Nesselhauf-Tag. Die Kanzlei Schertz Bergmann wurde vertreten vom Rechtsanwalt Dr. Sebastian Gorski, die Kanzlei Nessehauf wurde vertreten von der Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt und dem Rechtsanwalt Henning Lorenzen, der allerding so gut wie nichts sagte. Von den drei Schertz-Verfahren ging es in dem einen um von Helene Fischer abgetretenes Geld, in dem anderen um die Tochter von Dieter Thomas Heck und deren Beziehung zum Vater (Krankenhausbesuch). Banalitäten sozusagen, mit denen die Zensoren in Robe Geld verdienen.
Die Sache Frank und Heike Schöbel vs. Freizeit Spaß von Burda ist im Prinzip nichts als eine Banalität. Interessant nur deswegen, weil im Verfügungsvercfahren beim Kammergericht Berlin Prof. Dr. Christian Schertz
- nicht verlieren konnte
- Befangenheitsanträge stellte
und
- beschloss, die Hauptsache in Hamburg bei Käfer durchzuziehen.
Das Zensur-Doppel-Quartett Käfer-Buske erscheint diesem brutalen Zensor offenbar sicherer, als in Köln oder anderswo zu sein. In Berlin hat Prof. Dr. Christian Schertz für das Ehepaar Schöbel - man dürfte so denken - versagt.
Geht es Prof. Dr. Christian Schertz tartsächlich um die Befindlichkeiten seines Mandanten oder kann er einfach nicht verlieren. Dass der "fliegende Gerichtsstand" von seiner Kanzlei ausgiebig missbraucht wird, erkennt dieser Professor offenbar nicht. Wir fragen uns, was trübt seinen Verstand, sind das seine geschäftlichen Interessen, sind das seine verquerten Mandanten, seine Frauen, mit denen es duchtaus Pribleme geben kann, oder was ganz anderes? Hat dieser Zensurguru überhaupt Verständnis dafür, was er mit seinen Klagen alles anrichtet? Ist esihm bewusste, dass sein Einsatz für die Persönlichkeitsrechte seiner Mandanten ein Fake ist, weil damit Persönlichkeitsrechte anderer mit den Füßen getreten werden. Das Ausdmaß dwer Verletzung der Persönlichkweitsrechte seinen Gegner ist meuist schloimmer als das seine Mandanten. Der formaler Abwägungsprozess bei denn zensurkammern ist allein schon wegen den Entscheidungen, mwer was zu beweisen hat micht überzegend, verleitet zum Rechtsmissbrauch.
[bearbeiten] Heike Schöbel, Frank Schöbel vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 388/18
[bearbeiten] Corpus Delicti
„FREIZEIT-SPASS", Nr. 39 vom 20.09.2017 nahm Information von BILD über die Kläger auf. Es kam zu zwei Verfügungsverfahren beim Landgericht Berlin 27 O 602/17 (Heike Schöbel) und 27 O 617/17 (Frank Schöbel). Burda erkannte einige Ansprüche (Fotos) an, verlor bei allen Text-Ansprüchen.
Es kam zu einer Berufungsverhandlung beim Kammergericht - 10 U 46/18 (Heike Schöbel), 10 U 49/18 (Frank Schöbel). In der Verhandlung nahm Schertz im Namen seiner Mandanten einen Antrag zurück. "Heimlich verheiratet! Frank Schöbel Warum verschweigt er seine Frau? ... Keiner hat's gemerkt!... Geheim. …. Auch FREIZEIT SPASS erfuhr aus seinem Umfeld. Ja, Frank ist tatsächlich wieder unter der Haube! Verliebt." In der KG-Verhandlung gab zum Leidweasen von Prof. Dr. Christian Schertz die den Vorsitz führende Richtedrin zu verstehen, dass der Berufung zum Teil stattgegeben wird. Schertz tobte, wurde darauf hingewiesen, sich zivilisiert anders verhalten. Schertz tobte trotzdem weiter und stellte Befangenheitsanträge mit folgender kurzer Begründung:
- 1. Der Beisitzer habe während der Rechtsausführungen der Vorsitzenden den Antragstellervertreter mit den Worten gerügt, er verhalte sich unhöflich gegenüber der Vorsitzenden.
- 2. Der Senat habe - entgegen dem üblichen Vorgehen - dem Berufungsführer zuerst das Wort erteilt.
- 3. Auf die Frage, wann die Sache von den Mitgliedern des Senats beraten worden ist, habe die Vorsitzende gesagt, dies sei „unmittelbar" vor der Verhandlung geschehen. Auf die genauere Frage, wann das geschehen sei, habe sie keine Auskunft erteilt.
- 4. Auf die Frage, ob alle Mitglieder des Senats die Akte gelesen hätten, habe die Vorsitzende keine Auskunft erteilt.
- 5. Die Vorsitzende weigere sich die ausführliche begründete Stellungnahme des Antragstellervertreters zu Protokoll zu nehmen.
Erwartungsgemäß wurde dieser unsinnige Antrag zurückgewiesen. Es kam zu neuen Verhandlungen. Die Beklagtenseite erschien nicht zum Termin. Es ergingen zwei Urteile, mit denen die folgenden Verbote des Landgerichts aufgehoben wurden:
- a) "Kaum wiederzuerkennen: Frank Schöbe! und seine Heike spazieren in Wohlfühlkleidung durch Berlin...
- Laut "Bild" soll der Schlagersänger seit über zwei Jahren heimlich mit Heike....verheiratet sein. Doch wer ist die geheimnisvolle Frau an der Seite des Stars!
- ....so "Bild". Flirt. Reden will Frank Schöbet über seine Ehe und die geliebte Gattin nicht.... Überhaupt lebe das Paar zurückgezogen, heißt es."
- Insoweit wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
"Heimlich verheiratet! Frank Schöbel Warum verschweigt er seine Frau? ... Keiner hat's gemerkt!... Geheim. Auch FREIZEIT SPASS erfuhr aus seinem Umfeld. Ja, Frank ist tatsächlich wieder unter der Haube! Verliebt."
Heute war die Hauptsache-Verhandlung. Heike und Frank Schöbel klagten unter einem Aktenzeichen, nicht wie in Berlin. In Berlin klagte jeder für sich. .
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Henrike Stallmann
Richter: Dr. Thomas Linke
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Sebastian Gorski
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Markus Herrmann
[bearbeiten] Notizen aus der Verhandlung Heike Schöbel, Frank Schöbel vs. Burda Senator Verlag GmbH
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben uns alles angeschaut und finden das Urteil des Kammergerichts nicht richtig. Sie hatten ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Es heißt: Frank Schöbel und seine Heike spazieren in Wohlfühlkleidung durch Berlin …. seit über zwei Jahren heimlich mit Heike verheiratet …. Die Glückliche soll in einer Zahnarztpraxis arbeiten, einen erwachsenen Sohn haben und bereits Oma sein. Sie besitze wie er ein Haus in Berlin-Mahlsdorf... . Wegen den Fotos wurde eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben. Die Klägerin sagt, es sei eine reine Privatsache, Frank Schöbel sein ein bekannter Sänger in der DDR. Das begründet nicht die Bekanntheit. … Sie, Herr Herrmann sagen, es gibt die Öffnung der Privatsphäre, zwei Interviews. Wir meinen, das … teilweise. Alter der Klägerin 53 Jahre, Zahnarztpraxis, erwachsenen Sohn, sei Oma, besitz eine Haus. Alles andere erlaubt. Was mitgehen wird, dass der Kläger geheiratet hat, das stimmt. … Hochzeit gehört in die Privatsphäre. Die Kammer meint vielleicht, dass der Kläger seine Privatsphäre weit geöffnet hat. Hat eine überragende Bekanntheit, nicht nur im Osten Deutschlands. Er tritt auf. „Friert“, haben Sie keinen Grund. Interview-Äußerungen … Können … nicht erkennen. … Nam „Heike“ ist zulässig. Ist ein Name, den die Eltern gegeben haben, kann nichts dafür. Auch mit dem Kopf … der Leser …. Zurückgezogen aus. Gehen in Wohlfühlkleidung in Berlin ist zulässig. T-Shirt. Einfache … reinspazieren, wissen wir mehr. Andere Besonderheiten … Zugang in die Öffentlichkeit weiterhin Bekanntheit. Ein Punkt noch. Die Bekanntheit, die er hat, Öffnung muss auch die Ehefrau sich zurechnen lassen. Wir haben keine BGH-Beschluss, aber … Andere Äußerungen würden wir untersagen. Arbeitet in der Zahnarzt-Praxis, ist Oma. Betrifft auch ihn. Hat einen erwachsenen Sohn, Wir diskutieren die Betroffenheit des Klägers. Bejahen. Er hat sich zu ihr nicht geäußert. Ist mit Familie jetzt in der Öffentlichkeit. An Weihnachtsfeier teilgenommen, wissen wir aus der Akte. Besitzt ein Haus, ist eine Aussage über Eigentumsverhältnisse. Da hat sich der Kläger nicht geöffnet. Vermögensverhältnisse sind typischerweise privat. Deswegen unzulässig. Abmahnkosten und Rechtsanwaltskosten werden teilwiese niedriger ausfallen. Bei der einstweiligen Verfügung ist das Kammergericht von Werten ausgegangen, bei der Klägerin von 30.000,-- Euro, bei dem Kläger von 15.000,-- Euro. Werden uns daran orientieren.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Die Äußerungen sind identisch.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vielleicht hat ihre Äußerung einen höheren Wert.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Habe kein Problem mit einem höheren Streitwert, 60.000,-- Euro. Sehe nicht ein, dass sie zu billig rauskommt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir werden das Kammerurteil aufheben.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Haben … 1:9 … 1:10. Hört sich… an. Die eine Äußerung werden Sie nicht schlucken. Sind keine Details genannt. 46 Prozent aller Bundesbürger besitzen ein Eigenheim. .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Weiß nicht, ob Sie ein Haus haben.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Ja. Habe kein Problem, privat ist offen. Finde nicht, dass die Klage hauptsächlich abgewiesen wird.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wie man sieht …
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Es gibt das Interesse der Öffentlichkeit. Hat Kinder, war sechs Mal verheiratet. Läuft, wie ein Spießer. Hat gesagt, wer einem Jogginganzug trägt, hat sein Leben verwurstet. … Zahnarzthelferin … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Steht so nicht, kann auch Zahnärztin sein.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Dass sie einen Sohn hat, dass er ein Haus besitzt … .Einzeln kein Interesse, aber im Komplex. In Berlin hat er einen Befangenheitsantrag beim Kammergericht gestellt. Sie sagen, wollen … .
Vorsitzende RichtJoerin Simone Käfer: Alter, wollen wir auch geben. Wie? Nicht Ihr Alter, auch nicht bei Gericht? Bei mir kann man lesen.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Kerin Geheimnis.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Deswegen gehen Sie zum OLG.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Wir haben Casiraghi. Alles bei Buske.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Weiß nicht, war nicht dabei.
Schöbel-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Wir haben von der Zurechnung der Selbstöffnung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben Eckpfeiler.
Schöbel-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Es ist letztendlich eine grundsätzliche Frage. .. Sind Äußerungen, die viele Jahre zurückliegen, … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir sehen, dass Äußerungen zu den ex-Frauen viele Jahre zurückliegen.
Schöbel-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: … Ehefrau …. verbindlich … in dieser Richtung argumentieren … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Öffnung. Interesse an meiner Person. Erzählt, dass er mit seiner Tochter auf Tournee geht. Finden schwer, diesen Eckpfeiler zu untersagen.
Es wird diskutiert.
Schöbel-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Finde dogmatisch interessant, diesen Aspekt. Finde deswegen BGH nicht ganz lustig. Informationsinteresse. Wohlfühlkleidung, Ich höre, was Sie sagen. Kann man nicht anders als Leser verstehen. Frage… das Bild aus dem Kopf.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben zum Bild eine UVE.
Schöbel-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: … hat Erkennbarkeit. Das LGV Köln sagt dazu
Es entfacht sich eine Diskussion über Erkennbarkeit.
Schöbel-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Müssen das anders sehen. ..,. es würde übrig bleiben, was …. Wohlfühlkleidung ist eine Aussage, die aus der Beobachtung anhand des Fotografen entsteht. … Begleittext.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Foto ist nicht rechtswidrig erlangt …. Hergestellt worden.
Schöbel-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Verbreitet.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist Verbreitung. Wurde heimlich aufgenommen. Herstellung des Fotos ist zulässig.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Fotoveröffentlichung war zulässig, wollte nur nicht stur sein. Es geht um den Verwahrlosungsprozess. Kalr Lagerfeld sagte mal: Wer so läuft, hat die Kontrolle über sein Leben verloren. Dass Ihr Mandant keine Kritik verträgt, ist klar.
Schöbel-Anwalt Dr. Sebastian Gorski: Habe noch keine Antrag gestellt
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie können verzichten.
Schöbel-Anwalt Dr. Sebastian Gorski verlässt der Gerichtssaal.
Schöbel-Anwalt Dr. Sebastian Gorski nach Wiedereintritt: Kann .. nachfragen darf ….als ich das zuletzt … habe
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Frage ist, wann ist Beginn der mündlichen Verhandlung.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Ziehe aber durch.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 24.05.2019, 9:45, Saal B334.
[bearbeiten] Urteil 324 O 388/18
24.05.19, Verkündung durch Richterin Gabriele Ellerbrock: Es ergeht ein Urteil.
Der Beklagten wird verboten mehrere Äußerungen nicht mehr zu verbreiten ujnd/oder vwerbnreiten zu lassen:
- ... Zahnarztpraxis
- ... Oma
- ... hat einen erwachsenen Sohn
- ... hat Haus in Mahlsdorf.
2. An die Kläger*in jeweils 680,20 Euro zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
[bearbeiten] Kommentar RS
Das Urteil entspricht dem Urteil des Kammergerichts Berlin im Verfügungsverfahren.
Der §32-Flug der Berliner Kläger mit ihren Berliner Rechtsanwalt nach Hamburg hat sich offenbar nicht gelohnt.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.