10.04.2015 - Crème de la Crème Medienanwälte im Zentrum der Hamburger Justizkriminalität
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BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT | Eklat im Fernsehen: Heinz Buschkowsky über Asylanten Migranten PEGIDA
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[bearbeiten] Was war heute los?
[bearbeiten] Was waren die Kläger und die Beklagten?
Politiker als Mimose, eine Politikerin als "Aufklärerin", ein Winkeladvokat der Export geilen Waffenindustrie, zwei Zeitschriften mit einem Rennfahrer, deklariert zum Rattenfänger der nach Events gierigen Boulevard-Leser, eine auf Seriosität spielende Hamburger Zeitung, welche über die Immobilien-Haie berichtet und ein solcher kleiner Immobilien-Hai. Nicht zu vergessen eine immer noch fälschlicher Weise als Links geltende Hamburger Zeitung und eine Prominente als Klägerin, die gerne trinkt und skandaliert.
[bearbeiten] Welche Anwälte waren heute die Schauspieler?
In der heutigen Vorstellung des absurden Theaters spielten heute ausschließlich Crème de la Crème Rechtsanwälte
- Rechtsanwalt Johannes Eisenberg für Heinz Buschkowsky und die TAZ
- Rechtsanwältin Theresa Arand von der Kanzlei Schertz Bergmann für den Waffenhersteller und Waffenhändler-Anwalt Völker Teigelkötter und die Politikerin Renate Künast,
- Rechtsanwältin Tanja Irion für den Unternehmer Michael Blachy
- Rechtsanwalt Felix Damm für Michael Schumancher
- Rechtsanwalt Markus Herrmann für den Verlag Burda.
- Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser, welcher sich auf recht grenzwertige Fälle spezialisiert hat, für Jenny Elvers wegen ihrem Badeunfall bzw. behaupteter Prügelei.
[bearbeiten] Welche Richterinnen und Richter waren heute dabei?
Die organisierte Hamburger Justizkriminalität war vertreten von den ihre Macht missbrauchenden Richterinnen und Richter:
- viel lachende Vorsitzende Richterin Simone Käfer
- sympathischen Eindruck erzeugende Richterin Barbara Mittler
- ruhige Richterin Dr. Kerstin Gronau
- langweiliger, immer grimmig reinschauender Richter Dr. Thomas Linke
Keinesfalls gehören diese vier Juristen/Innen in Richterrobe zu den Crème de la Crème Juristen. Irrtum allerdings vorbehalten. Kann gefährlich werden, denn Mittelmaß ist zu allem fähig.
[bearbeiten] Absurdistan
Renate Künast lässt sich von der Kanzlei Schertz Bergmann vertreten. Offenbar kein Widerspruch und keine Dummheit. Politisch entlarvend, aber nicht überraschend. Die Vertretung seitens der gleichen Kanzlei eines Anwalts wegen der TAZ-Berichterstattung darüber, wie einfach der Waffenhandel funktioniert, stört Künast nicht. Die Grünen vertreten ja auch die Kriegsseiten. Absurd ist das trotzdem angesichts der proklamierten "grünen" Ziele der Künast-Partei. Dass Michael Schumacher klagt, obwohl er offenbar nichts mehr wahrnehmen kann, was über ihn berichtet wird, und auch nicht mehr wahrnehmen wird, gehört zur Absurdität der Zensurrechtssprechung. Spekulieren, wer und was dahinter steckt, ist verboten. Was Jenny Elvers macht, ist lustig und absurd in Perfektion. Skandale gehören dazu. Die Kläger von Tanja Irion kommen alle aus Absudistan. Die Ergebnisse sind entsprechend. Ein attraktiver Geschäft für die Kanzlei Irion und erfolgreiche Einschüchterung der Berichterstattung über Korruption und Machenschaften in der Wirtschaft. Johannes Eisenberg schrie heute nicht nur, er brüllte. Simone Käfer konnte sich vor Lachen nicht halten. Verrückt. Die heutige Theateraufführung war perfekt. Sogar der ewig grimmige Richter Dr. Thomas Linke passte bestens in die schillernde Besetzung. |
10.04.2015
[bearbeiten] Die heutigen Termine
Auf den Terminrollen fehlten wie immer die Namen der Richterinnen und Richter sowie der Kanzleien. Die Namen der Kanzleien fehlen auf allen Terminrollen bei den Zivilgerichten am Sievekingplatz in Hamburg. Im Strafgerichtsgebäude ist das anders. Dort gibt es keine kritische Öffentlichkeit. Berichten tun gut eigetaktete Journalisten und Journalistinnen. Die Namen der Richter fehlen allerdings nur auf den Terminrollen der Geheimkammer 24 mit den kriminell agierenden Zensoren.
[bearbeiten] VerkündungEs gab nur eine Verkündung. Das war die Sache 324 O 339/14 Albert von Monaco vs. Burda Senator Verlag. Zum Inhalt kann die Pseudoöffentlichkeit nichts sagen, denn eine Verhandlung hat offenbar nicht stattgefunden. Zumindest können wir und an keine erinnern. Die Einstweilige Verfügung vom 12.06.2014 wurde bestätigt. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Wer sich für die Boulevard-Details und die damit verbundene Zensur und das Geschäfte der prominenten Kanzlei des Prof. Prinz interessiert, kann ja beim Gericht das Urteil bzw. die Verfügung abfordern und den Quatsch genießen. Es war jedenfalls ein Erfolg gegen das Grundgesetz, Art. 5 mit den verquerten Argumenten der juristisch ausgebildeten Zensoren. Deren Bildungsstand möchte ich allerdings bezweifeln. [bearbeiten] Zitate der Vorsitzenden aus der Verhandlung von heuteHeute keine Äußerung gehört, welche witzig, aussagekräftig oder besonders interessant wäre. Mittelmaß eben. Aufgefallen ist die Vorsitzende durch lautes, anhaltendes Lachen. |
[bearbeiten] Verhandlungen
10:00
[bearbeiten] Michael Blachy vs. Morgenpost Verlag GmbH 324 O 524/14
[bearbeiten] Corpus Delicti
Es ging um eine Richtigstellung, denn es gab offenbar genügend andere Prozesse mit dem heutigen Klägewr Michael Blachy. Gegen wen alles, wissen wir nicht. Genannt wurde die web-Site www.muenzenviertel.de und der Artikel der Zeitschrift "Mieter helfen Mietern". In der pdf-Ausgabe "Leerstand mit Elbblick" finden wir die Notiz: "Der an dieser Stelle in der gedruckten Version der mietraum2 veröffentlichte Kommentar ist in der pdf-Ausgabe nicht enthalten, da er Fehler enthält."
Rechtsanwältin Tanja Irion könnte es wissen, was für Fehler es waren, die zu dieser Zensurentscheidung führten. Möglich, dass es auch nichts mit dem heutigen Kläger zu tun hat.
Bei der Mopo finden wir jedenfalls den Artikel von Olaf Wunder Miethai und „Alster-Terrain“ jetzt ein Fall für den Senat, veröffentlicht am 24.08.2013.
- Michael B. und die Firma „Alster-Terrain“. Seit Tagen Thema in der Stadt – nun gibt es neue Vorwürfe. Nach MOPO-Informationen wird nämlich gegen die Firma ermittelt. Der Vorwurf: Zweckentfremdung von Wohnraum in mehreren Fällen.
- Bisher wurde dem Immobilienhai vorgeworfen, er schließe mit „normalen“ Wohnungsmietern Gewerbemietverträge ab, um so die Mietschutzbestimmungen außer Kraft zu setzen. Nun kommt ein neuer Vorwurf hinzu: Offensichtlich besitzt die Firma Wohnhäuser, die sie tatsächlich an Gewerbetreibende vermietet – zu gewerblichen Zwecken.
- Das wäre illegal: „Zweckentfremdung von Wohnraum“ nennt man das. Das zuständige Bezirksamt Eimsbüttel konnte dies aus Datenschutzgründen weder bestätigen noch dementieren. Anhaltspunkte, dass „Alster-Terrain“ gegen dieses Gesetz verstößt, hat der Mieterverein zu Hamburg aber schon lange. Insbesondere in einem Wohnhaus an der Klosterallee soll sich Gewerbe angesiedelt haben.
- Der Skandal um Michael B. und seine Firma „Alster-Terrain“ ruft nun die Grünen in der Bürgerschaft auf den Plan. Der wohnungspolitische Sprecher Olaf Duge hat eine Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Daraus geht hervor, dass Duge über Informationen verfügt, wonach Wohnungen des Unternehmens als Ferienwohnungen vermietet werden – auch das ist illegal.
- Laut Duge falle der Miethai schon seit Jahren negativ bei Mietervereinen auf und sei auch den Gerichten durch eine Vielzahl von Prozessen bekannt. Nun will Duge wissen, was der Senat zu unternehmen gedenkt.
- „Alster-Terrain“ weist alle Vorwürfe zurück. Eine solche Zweckentfremdung werde „von uns weder vereinbart noch geduldet“, so Michael B. auf Anfrage.
- Indes hat sich ein weiterer Ex-Mieter gemeldet – er hatte den Miethai vor Gericht erfolgreich in die Knie gezwungen. Sein Tipp für alle Geschädigten: „Ich kann allen betroffenen Mietern nur raten, viel mit anderen Mietern zu sprechen. Nur gemeinsam kommt man gegen diesen Vermieter an!“
Ob es heute um diesen Artikel ging oder um einen anderen, wissen wir nicht. Mopo-Artikel zu der Tätigkeit des Klägers gibt es wohl mehrere. Allerdings alle auis dem Jahre 2013. Danach gab es offenbar nichts zu beanstanden, was für die Mopo-Leser aus der Sicht der Mopo-Macher lesenswert wäre.
- Miese Tricks des Immobilienhais Die Opfer von Michael B. und „Alster-Terrain“ (23.08.2013)
- St. Georg/Rotherbaum Der Aufstand gegen den Miethai von Olaf Wunder (16.09.2013)
- Brand im Münzviertel Feuer im Repsoldhaus (30.09.2013)
Jedenfalls wurde die Richtigstellungsklage ca. einen Jahr nach der Veröffentlichung gestellt. Für die Kammer war das nicht zu spät. Es wurde also verhandelt.
Gegenstand waren sieben Äußerungen zu denen es vor 11,5 Monaten ein Einstweiliges Verfügungsverfahren gab.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Irion; Rechtsanwältin Tanja Irion; Rechtsanwältin xxxx
| Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche; Rechtsanwalt Michael Fricke
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[bearbeiten] Kurzbericht zu den Sachen 324 O 524/14
10.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um viele Berichte. Es gab Verfügungsverfahren. Der Kläger ist nicht unmittelbar Vermieter, er ist beteiligt. Es wird berichtet, was den Mietern zustieß in der Praxis. Es gab ein Einstweiliges Verfügungsverfahren vor 11,5 Monaten. Die Einstweilige Verfügung ist ergangen worden. Aber die Artikel sind immer noch in Google. Blog des Abgeordneten
- Bericht über umstrittenen Vermieter Michael B. (mit allerhand Kommentaren)
- Niemand darf das Mietrecht aushebeln, 22.08.2013
- Die „Hamburger Morgenpost“ berichtet am 22.08.2013 über die Vermietungspraktiken des Immobilien-Unternehmers Michael B. (Alster-Terrain GmbH & Co KG). Dieser umgeht offenbar seit Jahren das Mietrecht, indem er in dubioser Weise normale Wohnungen als Gewerbeflächen vermietet. Die Grünen fordern von Senat und Behörden ein konsequenteres Vorgehen gegen Miethaie.
- Olaf Duge, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen-Fraktion, erklärt:
- „Diese Geschichte ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Es ist eine Frechheit, wie skrupellos einzelne Vermieter die dramatische Lage am Wohnungsmarkt ausnutzen. Das Mietrecht wird hier ganz offensichtlich ausgehebelt. Wir haken in diesem Fall mit einer Kleinen Anfrage nach. Wir wollen vor allem wissen, ob dies ein Einzelfall ist, oder ob System dahinter steckt. In jedem Fall müssen sich hier sofort die Behörden einschalten. Die Stadt muss sicherstellen, dass geltendes Recht eingehalten wird. Verstöße müssen die Behörden konsequent aufdecken und ahnden. Hamburg hat mit dem Wohnraumschutzgesetz ein wirksames Instrument gegen Zweckentfremdung in der Hand. Das Problem ist aber das Personal: Die Bezirke haben kaum Leute, um Missbrauch aufzudecken. Die SPD muss endlich dafür sorgen, dass dieses Gesetz auch greift und nicht zum Papiertiger wird.“
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Artikel des Mietervereins "Münzviertel"-Verein, Oktober 2013. Sie Herr Fricke sagen, der Antrag auf Richtigstellung wäre zu spät. Wir meinen, nein. Es ist nur eine Frage, ob rechtens. Er geht um mehrere Äußerungen. Erstens, es soll Wohnungen im Angebot geben, welche ausgebaut werden müssen. Vermietet wird gegen Bedingungen. Der Kläger mein, die Bedingungen gab es nicht. Die Parteien streiten. Der Eindruck ist nicht zwingend. Deswegen keine Richtigstellung. Wir würden nur den Eindruck bestätigen, weil es eine Bedingung ist. Wir haben Zweifel an der Rufbeeinträchtigung. Er sagt, habe auch ohne dieser Bedingung die Vermietung angeboten … auch ohne den Umbau auf die Miete umzusetzen. Wir haben bejaht. Wussten nicht wie hoch die Miete erhöht wird. Das reicht für die Einstweilige Verfügung, für eine Richtigstellung nicht.
Die nächste Äußerung. Geschickt mit … .Es wird gestritten, hat er sich so geäußert. Wir haben diskutiert. Es ist eine Rufbeeinträchtigung. Wir würden bejahen. Sie sagen, er ist nicht Makler. Aber er wird so bezeichnet. Betroffenheit würden wir so bejahen.
Kommentar RS: Wie verlogen oder dumm muss die Vorsitzende Richterin Simone Käfer sein? Wir erinnern uns an den Prozess, in dem Ulrich Marseille nicht als Chef der Einrichtungen der Marseille Kliniken AG genannt werden wollte, obwohl er lange Zeit Geschäftsführer aller Einrichtungen der Marseille Kliniken AG war und zusammen mit seiner Ehefrau über 60 Prozent der Aktien der Marseille Kliniken AG besitzt. Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer hätte diesem verlogenen Manager recht gegeben, wenn er versichert hätte, zum Zeitpunkt der Prozesses, über den ich berichtet hatte (Mitte Dezember 2012) keine Weisungen gegenüber der AMARITA Bremerhafen GmbH gegeben habe. Zu einer solchen Lüge hat sich weder sein Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger noch Ulrich Marseille hinreißen lassen. Widerwillig musste die Vorsitzende Richterin Simone Kläger meiner Berufung stattgeben. Siehe Urteil in der Sache 324 S 2/13.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die nächste Äußerung: Mieter in die Falle gelockt.
- H. nahm die Wohnung nicht – und hat jetzt Ärger. „Alster-Terrain“ fordert fast 5000 Euro an Miete – für zwei Monate. Ihm wird sogar mit der Räumungsklage gedroht – obwohl er nie eingezogen ist. Der Grund: Das vermeintlich unverbindliche „Mietvertragsangebot“ war gar nicht unverbindlich. „Ich ärgere mich, dass ich darauf reingefallen bin. Aber wer kommt darauf, dass einer einem solche Fallen stellt?“ Michael B., Chef von „Alster Terrain“, weist alle Vorwürfe zurück. In dem Papier, das H. unterschrieb, stehe deutlich drin, dass das „Mietvertragsangebot“ verbindlich sei. Man müsse halt lesen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dann stellt sich die Frage der Aktualität. Es gibt die Landgerichtsentscheidung, dass ein Anspruch noch nach einem Jahr hinre8ichend aktuelle sein kann. Das OLG sagt, neun Monate. Der BGH sagt, jedenfalls sieben Monate. Es gibt kein Ausschlussfrist. Für uns ist ein Jahr maßgebend. Es ist keine feste Frist. Es muss im Bewusstsein der Rezipienten sein. Die Google-Einträge bleiben. Es sind Berichte, die das nur … Äußerungen nicht mehr enthalten. Münzviertel hat … gestrichen. Muss in der Zeitschrift nicht gerade die Punkte aufgeführt sein, die verboten sind. … Oder es geht um die Wiederherstellung des Rufs. In der Tat, in der Zeitschrift des Mietervereins .. jetzt … . Die Aktualität ist bei dieser Ziffer kein Problem. Wir würden Beweis erheben. … Es ist ein ganz schwerer Vorwurf. Was da schriftlich steht, müssen wir nicht beachten. Das ist tatsächlich eine Falle.
Zur Instandhaltung. Es heißt, eine Fachfirma muss beauftragt werden. Im Mietvertrag steht aber nur "fachgerechte Ausführung". Das ist aber keine Rufbeeinträchtigung. Der Mieter muss fachgerecht ausführen. Dass können viele. Bei neuer Rohrverlegung nicht. Wer kann das heute schon? Die Miete beträgt € .,-. Bis zur doppelten Miete, € 6.000,- haben die Mieter die Instandsetzungskosten selber zu tragen. Bei Gewerbemietungen in der Regel sämtliche Kosten. Hier werden Ausgaben auf die Mieter verlagert. Aber ein Teil der Mietungen sind Gewerberäume. …. Wir haben schon Bedenken wegen Rufbeeinträchtigung. Er müsste tatsächlich alle Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten tragen. Hier ist aber die Höhe begrenzt. Das wäre unwahr nach Stolpe, aber keine Richtigstellung.
Dann heißt es, die Wohnungen wurden mit Gewerbeverträgen vermietet. Der Kläger sagt, es waren n ur sechzig Prozent. Wir brauchten für den Erlass der Einstweiligen Verfügung den Vortrag. Es gibt Altverträge … Es stellt sich die Frage nach der Rufbeeinträchtigung.
Das Ehepaar Wutt musste aus eigener Tasche zahlen. Sämtlich wieder bei Stolpe.
Mieter sollen bei Streitigkeiten auf Anwalt und Richter verzichten. …. Man kann das beweisen. Wir hatten untersagt, aber …
Vermietung als Ferienwohnung. Wie hatten untersagt, weil der Eindruck entsteht, er vermietet selber als Ferienwohnung. Wie streiten mit dem OLG, ob bei Titelüberschrift Stolpe greift. Das betrifft die Online-Berichterstattung.
Ja. Worüber wir überhaupt keine Einigung erzielen konnten, war das Aktualitätsinteresse. Bei dem einen Beitrag zwei Wochen länger.
Jetzt sind Sie dran.
Klägeranwältin xxxx: Zur Aktualität. Der Beitrag greift die gesamte Berichterstattung auf. Es ist keine starre Grenze. Es geht um die Geschäftsgebaren des Klägers. Zu den einzelnen Äußerungen. … sämtliche …. Es geht gerade um die Höhe der Instandsetzungskosten. Es heißt "nur" Gewerbevermieter. Sind aber 40:60. Das ist nicht "nur".
Klägeranwältin Tanja Irion: Nur. Vielleicht bei einem Verhältnis 90:10, durch an der Wahrheit. Wenn es nur um neue Fälle geht, dann wäre das in der Tat falsch.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Aber es fehlt die Rufbeeinträchtigung. Im Bericht heißt es, weicht aus in Gewerbemietverträge. In der öffentlichen Wahrnehmung beeinträchtigt das nicht sein Ansehen.
Klägeranwältin Tanja Irion: Müssten also auch vortragen, die neuen Mietverträge sind auch Wohnungsmietverträge.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht nicht darum, wahr oder unwahr. Wann übersteigt das schon die € 6.000,-? Ist doch mit "sämtliche" (fast) abgedeckt.
Klägeranwältin xxxx: … Es kommt auf die Immobilie drauf an..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Er verdient mittelbar mit Ferienwohnungen.
Klägeranwältin Tanja Irion: Steht aber Ferienwohnungen.
Mopo-Anwalt Michael Fricke: Möchte mich zu 2a kurz äußern- Die Anlagen K10 und K11 (Leerstand mit Elbblick). Aktualität, finde das gar nicht.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Rollentausch bei Vertragsabschluss.
Klägeranwältin Tanja Irion: Wo war das bei der Mopo zu lesen? … Und nun?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Beweis bei der Maklergeschichte.
Klägeranwältin Tanja Irion: Unser Vorschlag: Zwei Punkte, die für uns wichtig sind, und auf die Überschrift "Richtigstellung" verzichten
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das wären?
Klägeranwältin Tanja Irion: "nur" und … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Das lässt sich hören.
Mopo-Anwalt Michael Fricke: Und alle Kosten bei ihm.
Klägeranwältin Tanja Irion: Kostenaufhebung.
Mopo-Anwalt Michael Fricke: Doch nicht bei der massiven Aufhebung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wie viel Äußerungen sind es? Sieben Äußerungen sind es. O.k. 6/7 zu 1/7. Vergleichskosten gegeneinander aufheben
Mopo-Anwalt Michael Fricke: Wird nicht vermittelbar sein. Kosten stören immer. Die Verlage müssen sehr auf die Kosten achten. Man druckt lieber.
Klägeranwältin Tanja Irion: Was ich verkraften könnte … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sämtliche Kosten, auch die des Vergleichs 6/7 zu 1/7.
Mopo-Anwalt Michael Fricke: Muss das mitnehmen..
Klägeranwältin Tanja Irion: Vielleicht ins Protokoll. Ist beeindruckend.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage ausführlich erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass es dazu neigt, hinsichtlich der Ziffer 2a Beweis zu erheben, hinsichtlich der Ziffer 3a muss der Kläger noch weiter vortragen. Die weiteren Ansprüche dürften unbegründet sein. Das Gericht schlägt vor, die Beklagte mach einen Korrekturvorschlag hinsichtlich der Ziffern 2a und 3a. Von den Kosten tragen der Kläger 6/7, die Beklagte b1/7.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Die Parteien können zu den Hinweise des Gerichts Stellung nehmen bis zum 04.05.15
- 2. Prozessleitende Maßnahmen von Amts wegen
11:15
[bearbeiten] Jenny Elvers vs. Axel Springer SE, C. Hoffmann 324 O 812/14
[bearbeiten] Corpus Delicti
Die BILD berichtete die Klägerin wäre von ihrem Partner verprügelt worden.
Das dürfte dieser Beitrag gewesen sein.
Im Internet finden wir einiges dazu, z.B. Radio Hamburg
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei IrleMoser; Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser | Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Hegemann
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[bearbeiten] Kurzbericht zu den Sachen 324 O 812/14
10.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Klägervertreter überreicht die Titelseite der Bildzeitung als K15. Beklagtenvertreter überreicht B10 für Beklagte zu 1 und 2. Die Klägerin ist vom Lebensgefährten geschlagen worden. Die Photos werden veröffentlicht. Beim Landgericht Köln sind Anträge auf Unterlassung, auch vom Lebensgefährten gestellt worden. Einstweilige Verfügungen sind erlassen worden. Hier haben wir das Hauptsacheverfahren. Es geht auch um Richtigstellung und Erstattung der Abmahnkosten, der Abmahnkosten für die Einstweilige Verfügung, die bestätigt wurde..
Die Äußerungen sind strittig. Klägerin sagt, es war ein Badeunfall beim Schwimmen, Hohe Wellen, Verletzung durch die Mole. Sie ging zurück ins Hotel, ihr Freund habe sie versorgt. Gestritten. Ohr versorgt. Krankenhaus gefaxt. … Kreta alkoholsüchtige Personen … Dann ging man wieder nach Hause. Die Klägerin hat telefoniert mit der Journalistin. Journalistin sagt, die Klägerin hätte ihr gesagt, ist geschlagen worden. Hat das nicht bestritten. Paar tage. 24.07. – Badeunfall, 29.07. erstes Telefongespräch. Der Sohn hat sich auch verletzt ist im Telefonat gesagt worden. Am 01.08 mitgeteilt der Journalistin, dass nicht geschlagen wurde. BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Das ist der Klagevortrag. Elvers-Anwalt Christian-Oliver Moser: Es gab das Telefonat und eine schriftliche Mitteilung. |
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Beklagte sagt, es gab keine Badeunfall. Die Klägerin wurde geschlagen. Dann hat sie eine SMS geschickt. Es wurde telefoniert. Klägerin hat geschildert, wie sie geschlagen wurde. Sie hat auch Photos geschickt. Moser sagt, wie der Badeunfall war. Hegemann sagt, wie geschlagen. Die Haare nach hinten wegen der Wunde. Dem Fotografen xxxx gegenüber hat sie auch bestätigt, dass sie geschlagen wurde. Unstreitig ist, dass am 01.08. gesagt wurde, es ist unwahr. Hat Angst gehabt. Komplett andere Ausführungen. Führt dazu, dass wir Beweis erheben werden. Sie versuchte, früher zu kommen, meinen .. Wenn Beweisaufnahme, würden von der "geschlagen worden" anfangen. Dann wäre noch, verfrüht aus dem Urlaub gekommen. Entscheidend … . Wenn es einen Unfall nicht gegeben hat, sondern sie wurde geschlagen, dann Unterlassung wegen fehlender presserechtlichen Sorgfalt. Vielleicht nur Beweis zu dem Telefonat.
Elvers-Anwalt Christian-Oliver Moser: Welches Telefonat?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Bei dem sie gesagt hat, wurde geschlagen. … Richtigstellung … werden Richtigstellung … Interesse würde fehlen. Das OLG Köln hat einen Streitwert von € 65.000,- festgesetzt als Gesamtstreitwert wegen den berechtigten Abmahnungen. Vielleicht Gesamtheit …:
Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht und lacht und lacht: Andere Quotenbildung.. Erst Mal steht die Beweisaufnahme. Frage ist, ob man sich einigen kann? UVE ja, Richtigstellung fallen lassen.
BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Befürchte, nein. Wir haben nicht nur dieses Verfahren. Wir haben eine paralleles Hauptsachverfahren von Herrn xxxx. Dort sind andere Zeugen. Wir werden das so nicht machen können. Von der Sache her wollen wir es wissen. Es sind beide Menschen verstrickt, die stark alkoholanhängig sind, in die Instrumentalisierung der Presse.
Elvers-Anwalt Christian-Oliver Moser:… .
BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Herr Moser, schreien Sie nicht schon in der Gegend rum. Es ist unstreitig, dass sie Fotos verschickt hat. Der Herr Fotograf xxx wurde zum Flughafen bestellt.
Elvers-Anwalt Christian-Oliver Moser: Nicht bestellt.
BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Unstreitig wurde telefoniert. Ohne Zeugen, aber es gibt die Verbindungsdaten. Hier wird es dramatisch. Die Geschichte wird über die Presse intensiv gespielt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Von der Sicht der Klägerin anders. Wurde über Informanten informiert.
BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Nach dem Vortrag der Klägerin selber aufs Parkett gezogen.
Elvers-Anwalt Christian-Oliver Moser: Man kann der Mandantin Naivität vorwerfen. Sie ist mit BILD-Journalistin befreundet … zumindest gibt es eine große Nähe zwischen den beiden. Schon deswegen keine Instrumentalisierung der Presse. Sie hat wenig gute Freunde. Erlebe ich oft bei Prominenten. Diese haben wenig richtige Freunde. Sie gehen davon aus, Journalisten sind Freunde. Wir können Beweis erheben. Nach unserem Vortrag kommt es nicht darauf an, auch wenn Beweis erhoben wird. Haben telefoniert und schriftlich eine andere Feststellung mitgeteilt. Danach wird berichtet.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben eine Verdacht.
Elvers-Anwalt Christian-Oliver Moser: Bei der ersten Meldung, aber nicht bei den folgenden Meldungen. Es wird dann als gegeben hingestellt. Treffen zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 3. Wäre Zeugin.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Parteien persönlich. Es war ein Vieraugen-Gespräch.
BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: …. Hat geschlagen. Einbestellung zum Flughafen. …. Dann die Frage, ist wirklich geschlagen worden? Badeunfall ist nicht möglich. Es ist ausgeschlossen, dass mit der Mole.
Elvers-Anwalt Christian-Oliver Moser funkt dazwischen Unseren Zeugen Herrn Von… den lassen sie raus.
BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Den Badeunfall glaube ich nicht. Die Fotos. Die Mole ist nicht im Wasser. Es ist ein Sandstreifen dazwischen. Mole stimmt nicht ganz, besser Kaimauer. Das ist ein Strandabsachnitt.
Elvers-Anwalt Christian-Oliver Moser: ….
BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Moser, lassen Sie mich aussprechen. Dann Gerichtsmedizin. Das Verletzungsbild passt gar nicht. Prellungen, Erguss am Ohr. Ansonsten am Körper nichts, keine Abschürfungen. Dieses Verletzungsbild kann man schon als Jurist sagen, passt nicht zum Unfall.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: ….
BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Auch. Die Tochter hatte kleine Badeunfall erlitten. Die Kammer muss sich überlegen, ob sie mit der Beweisaufnahme zu weit greift. Zeugen sich durchaus nötig. Nehmen wir an, es kommt zum non liquett, was das Telefonat angeht. Dann müssen wir die Verletzungen aufklären. Habe nur eine Erklärung: Prügel. Andere Verletzungen werden nicht abgebildet.
Elvers-Anwalt Chrsitian-Oliver Moser: Wir haben Zeugen. Finde beeindruckend, welche medizinischen Kenntnisse Sie haben. Wenn ich geschlagen werde, habe ich keine Abschürfungen, habe nur blaue Flecken. Bin medizinisch nicht bewandert. Weiß nur, was mit meine Mandantin erzählt hat. Blutergüsse und Abschürfungen ergeben sich nicht aus Schlägen. Müssten zunächst Herrn Kunderweg holen. Welche Fotos?
BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Haben sie doch gesendet.
Elvers-Anwalt Chrsitian-Oliver Moser: Die Originale haben wir nicht mehr. Waren Selphis.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben sie nicht gelöscht.
BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Wir haben sie nicht gelöscht.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Schicken sie die Bilder der Klägerin zurück.
BILD-Anwalt Prof. Dr. Jan Hegemann: Sie tragen vor, mit der linken Gesichtshälfte an die Kaimauer geschlagen. Ohne Verletzungen an der Schulter … . An der rechten Gesichtshälfte ebenfalls keine Verletzungen.
Elvers-Anwalt Chrsitian-Oliver Moser: Kann die Verletzungen nicht einordnen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir fangen an mit dem Telefonat. Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass zunäöchst Bewis erhoben wird. Anträge werden gestellt.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Der Beklagten-Vertreter kann bis zum 04.05.15 vortragen.
- 2. Prozessuale Massnahmen erfolgen von Amts wegen.
11:00
[bearbeiten] Michael Schumacher vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 836/14
[bearbeiten] Corpus Delicti
Es wurde spekuliert über den Gesundheitszustand des Klägers an Hand der Meinng eines Arztes.
Gegenstand ist Unterlassung und Abmahnkosten wegen acht Äußerungen
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Felix Damm
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Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. jur. Schweizer; Rechtsanwalt Markus Herrmann |
[bearbeiten] Kurzbericht zu den Sachen 324 O 836/14
10.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
…..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:… dramatische Behandlungsfehler, Fehler vertuschen wollen. Intellektuelle Verbreiterin. Zu Ziff,., 8, unwahrscheinlich, dass Michael sich wieder erholen wird, ist keine Aussage über seinen Zustand.
Abmahnkosten € 50.000,m- Wir würden niedriger ansetzen.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Habe vorgetragen. Ist sehr lange in der Unfallklinik gewesen. Frage, ob es nicht besser gewesen wäre, in eine Spezialklinik zu bringen. Der Fall ist weit weg von einer Persönlichkeitsrechtsverletzung. Es geht um den Unfall. Ist ja von der Managerin verkündet worden. Dann kann es nicht die Privatsphäre sein. Wo ist die Verletzung, Arzt a hätte anders entscheiden können? … Habe vorgetragen. Mehr kann ich nicht sagen. Man kann die Qualität der Ärzte hinterfragen, ohne dass … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Schwere Fehler, betrifft Schumacher.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Hatte keine Auswirkung auf Schumacher.
Richterin Barbara Mittler: Es ist eine Spekulation.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Man weiß nichts. Brauchen Anknüpfungspunkte.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Es ist eine Arzt, der auch in Formel 1 Unfällen auskennt. Es gibt Äußerungen von Ärzten zu Schumacher, die nicht angegriffen werden.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist ein Unterscheid, wenn es allgemeiner Natur ist, was im Koma passieren kann.
Richterin Barbara Mittler: Steht, nicht aus Koma, weil dadurch ihre Fehler offenbart werden.
Burda-Anwalt Markus Herrmann: Entscheiden sie.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 22.05.2015, m9:55, Saal B 335.
[bearbeiten] Michael Schumacher vs. BUNTE 324 O 1/15
Im Prinzip das Gleiche, wie in der vorangegangenen Sache.
Es wurde die Äußerung des Sprechers verständlich gemacht
Gleicher Beschluss, wie im vorangegangenem Vefahren: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 22.05.2015, m9:55, Saal B 335.
[bearbeiten] Heinz Buschkowsky vs. Renate Künast 324 O 52/15
[bearbeiten] Corpus Delicti
Der Renate Künast ging es um Profilierung durch Kritik an der Jugendarbeit von Bürgermeister Buschkowsky. Sie sagte in einer rbb-Life-Sendung: Die Mittel für die Jugendarbeit sind fast auf Null gesetzt worden.
Buschkowsky als Manager wollte das nicht so stehen lassen, weil der Vorwurf von Künast nicht stimmte.
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
[bearbeiten] Die Parteien
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
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Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwältin Theresa Arand |
[bearbeiten] Kurzbericht zu den Sachen 324 O 52/15^
10.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsteller-Vertreter überreicht den Schritftsatz vom 09.04.15 für Geicht und Gegner. Wir können unterbrechen, damit Sie (Arand) lesen können. Kommt und nicht darauf an.
Buschkowsky-Anwalt Johannes Eisenberg: Auch in der nächsten Sache.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja.
Buschkowsky-Anwalt Johannes Eisenberg zu der nächsten Sache: Habe gestern die eidesstattliche Versiucherng erhalten. Behauptet, das nicht gesagt zu haben. Dieser Dialog mit dem Richter. Habe ab 6:00 im Büro gesessen und den Scheiß geschrieben.
'Vorsitzende verlässt den Gerichtssaal'. Rechtsanwältin Arand ebenfalls.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer nach Wiedereintritt: Die Verhandlung wird wieder eingesetzt. Der Antragsteller war Bürgermeister. In diesem Zusammenhang sagte in einem rbb-Beitrag die Antragsgegnerin, die Jugendarbeiter hatten …. Antragsteller sagt, die Mittel sind gestiegen von 640.000 auf 836.000. Außerdem der nicht dem Antragsteller unterstellt. Die Antragsgegnerin sagt, es war eine spontane Äußerung in einer Lifesendung. Protokoll der Sitzung AG 7. Er war unglücklich, wie die Verantwortlichen mit denen umgegangen sind, HzE. Die Verträge wurden vorsorglich gekündigt. Es kam dann zur Kündigung, aber diese wurde schnell wieder zurückgenommen. Wir meinen schon, dass die Äußerung so zu verstehen ist, dass die Mittel für die Jugendarbeit fast auf Null gesetzt wurden. Es ist auch fern liegend, dass es fast dazu gekommen ist – fast auf Null gesetzt. Es ist eine unwahre Berichterstattung. Deswegen zu untersagen. Dass sie es spontan gesagt hat, ist Hätte sich vorbereiten können. Wir würden die Verfügung bestätigen.
Künast-Anwältin Theresa Arand verteidigt ihre Mandantin mit unerheblichen Argumenten: Es geht um eine spontane Äußerung. Sie sagt, er hat Fehler gemacht. Hat harte Kritik einstecken müssen. Die Sozialarbeiter sind auf Barrikaden gegangen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Da kann man das sagen. Kurz sagen.
Künast-Anwältin Theresa Arand: Auch danach. Er hat gesagt, musste die Reißleine ziehen. Vielleicht schauen, wenn wir woanders einsparen können, wird der Vertrag wieder gültig. Dann haben wir die in Neuköln keine freie Jugendarbeit mehr.
Buschkowsky-Anwalt Johannes Eisenberg: War dabei. Verträge sind gekündigt worden. Sie sagen, dass es keine Gelder mehrt gab. Trotz der Kündigungen wäre die Fortsetzung der Arbeit bis Ende 2011 gewährleistet.
Künast-Anwältin Theresa Arand grätscht dazwischen.
Buschkowsky-Anwalt Johannes Eisenberg laut: Lassen Sie mich aussprechen. Sie haben schon für die Grünen einen Rechtsstreit geführt und verloren. Hatten … . Es war absehbar, dass der Bezirk in sozialen Nottand kam. Man musste gegensteuern. Es gab nicht die geringsten Probleme. Weiß nicht, worüber wir miteinander reden. Herr Buschkowky schreibt Frau Künast einen Brief. Wir haben keine Abmahnung geschrieben. Schreiben sie eine Richtigstellung. Hat sie einfach nicht gemacht. Sie hat es verbreitet, diese Verlinkung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wenn es eine spontane Äußerung ist …. Nicht erklärt, wie es war. Se hat keine Erklärung abgegeben.
Künast-Anwältin Theresa Arand: Es ist eine Meinung in zugespitzter Darstellung. Morgenpost. Dem Träger ist es nicht mehr möglich, Mitarbeiter zu kündigen. Die Projekte werden auf Null gesetzt.
Buschkowsky-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie mussten niemanden entlassen. Das hätte sie sagen können
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wie werden die Einstweilige Verfügung bestätige. Mit den Parteien wurde die Sach- und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Antraggegnerin beantragt, die Einstweilige Verfügung vom 10.02.2015 aufzuheben. Der Antagsteller beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen.
Beschlossen und verkündet:
- Die Verkündung der Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Raum B 334. Die eintweilige Vwerfügung wurde bestätigt.
Renbate Künast ging offenbar auf Rat der Kanzlei Schertz & Begrmann in Berufung.
Die Berufungsverhandlung Az. 7 U 84/15 fand am 14.06.2015 statt.
[bearbeiten] Berufungsverhandlung Buschkowsky vs. Künast 7 U 84/15
14.06.2016
Der Senat gab ohne wenn und aber zu verstehen, dass die Berufung zurückgewiesen werden wird. Daraufhin nahm RA Dr. Sebastian Gorski die Berufung zurück.
Vorsitzender Richter Andreas Buske:
Beschlossen und verkündet:
- 1. Die Antragsgegnerin wird der Rechte der Berufung für verlustig erklärt.
- 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Antragsgegnerin zur Last.
- 3. Der Streitwert des Bwerufungsverfahrens wird auf 15.000,- € fetsgesetzt.
11:30
[bearbeiten] Volker Teigelkötter vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH 324 O 74/15
[bearbeiten] Corpus Delicti
Der Kläger ist Rechtsanwalt und vertrat die Firma Heckler & Koch in einem Arbeitsrechtsprozeß, der in der Öffentlichkeit große Beachtung gefunden hatte. Die Taz berichtete darüber am 16.01.2015: »Studentenmassaker in Mexiko. Deutsche Waffen, deutsches Geld« und zitierte den Kläger falsch.
Das Bafa hätte sich immer mit den Erklärungen zufriedengegeben, bestätigte auch der H&K-Anwalt Volker Teigelkötter.
Passagen aus dem TAZ-Artikel:
- Mexikanische Behörden haben mit falschen Angaben in Exportpapieren den illegalen Verbleib deutscher Waffen verschleiert. Das geht aus einem Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) an den grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele hervor.
- Die Käufer gaben an, dass importierte Sturmgewehre der Rüstungsschmiede Heckler&Koch (H&K) in Bundesstaaten gegangen seien, für die eine Ausfuhrgenehmigung vorlag. De facto landeten die Gewehre vom Typ G36 aber in Guerrero. Aufgrund der schwierigen Menschenrechtslage hatten die deutschen Exportbehörden für diesen sowie drei weitere Bundesstaaten explizit keine Ausfuhrerlaubnis erteilt.
….
- Für Ströbele greifen die Kontrollmechanismen grundsätzlich zu kurz. Der Fall verdeutliche die Unzulänglichkeiten der Endverbleibskontrolle. »Die Bundesregierung macht es sich zu einfach, wenn sie sich lediglich schriftlich bestätigen lässt, wer angeblicher Endnutzer der exportierten Waffen ist«, sagte der Grünenpolitiker. Kein Beamter verfolgt, wo die Rüstungsgüter tatsächlich landen. Das Bafa hätte sich immer mit den Erklärungen zufriedengegeben, bestätigte auch der H&K-Anwalt Volker Teigelkötter. (Anmerkung: Im aktualisiorten Artikel,ist dieser Satz gelöscht.)
Streitgegenstand: Das "immer" in dem rot markierten Satz. Es stimmt nämlich nicht, dass Volker Teigelkötter gesagt hätte, die Bafa würde immer sich mit diesen Erklärungen zufrieden geben.
Dass "bestätigte" möglicherweise eine zulässige Meinungsäußerung sein dürfte, trug der Staranwalt Johannes Eisenberg nicht vor. Wäre wahrscheinlich auch sinnlos gewesen.
Siehe auch den taz-Artikel vom 20.01.2015 "Auf der Spur der Sturmgewehre" von Wolf-Dieter Vogel
[bearbeiten] Richter
Vorsitzende Richterin: Simone Käfer |
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; Rechtsanwältin Theresa Arand
| Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg
|
[bearbeiten] Kurzbericht zu den Sachen 324 O 74/15
10.04.2015 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Teigelkötter-Anwältin Theresa Arand: Würde um Verlegung bitten.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Er hat eine eidesstattliche Versicherung als Anwalt abgegeben.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist zulässig. Die Antragssteller-Vertreterin über gibt den Schriftsatz vom 02.04.15 für Gericht und Gegner. Der Antragsgegner-Vertreter übergibt den Schriftsatz vom 10.05.15 für Gericht und Gegner. Es geht um den Waffenexport einer Firma nach Mexiko, bei dem die Waffen in Mexiko weiter gegeben wurden. … für die Wirtschaft. Ströbele wird zitiert. Die Endverbleibkontrolle wird kritisiert. Die Befa hatte den Waffenexport bestätigt. Rechtsanwalt Wolfgang … Am 16.01.15 ist der Artikel Online gestellt worden. Am 18.02.15 wurde der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gestellt. Die Fünfwochenfrist ist eingehalten worden. Die Berichterstattung ist wahr. Es geht um ein arbeitsrechtliches Verfahren. Es heißt, die Endverbleibserklärungen (EVE) oder andere Erklärungen reichten den deutschen Behörden aus. Zugestellt wurde die Einstweilige Verfügung am 30.03.15. Die Zweitmonatsfrist auf der Antragstellerseite ist eingehalten. Hätte an den Antragsgegner zugestellt werden müssen. Eine Schutzschrift lag nicht vor.
Bestätigt hat der Anwalt oder es wurde im Schriftsatz oder im Verfahren als Beauftragter. Hat keine eigenen Wahrnehmungen. Hatten schon einen Unterschied gemacht. Der Kläger hat auf den konkreten Fall geantwortet. Es heißt "immer". Wrn würen die Einstweilige Verfügung bestätigen.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Machen Sie das.
Teigelkötter-Anwältin Theresa Arand: Stellungnahme … ist nicht.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Wenn Sie es nicht verstehen, kann ich erklären.
Teigelkötter-Anwältin Theresa Arand: Brauchen Sie nicht.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie wollen einfach nur Quatschen. Ich erkläre es trotzdem. Heckler & Kochs-Anwalt wird zitiert. Er agiert für die Firma, erklärt sich so. Der Leser versteht, dass er als Anwalt von Heckler & Koch auftritt. Heckler & Koch sagt, er habe nicht ins Krisengebiet geliefert, sondern … . Es ging um die Bestellung der G 36, die um die Ecke schießen. Dann gab es eine Durchsuchung und es stellte sich heraus, Heckler & Koch hat gelogen. Es ging um Antrag auf Export von Ersatzteilen in die Krisenregion und für eine Fortbildungsveranstaltung, damit sie sich nicht in die eigenen Füße schießen. Heckler & Koch sagte, haben gekündigt. Arbeitsrichter Mohn fragt, wie haben sie die Genehmigung erhalten. Ja. Haben wir erhalten. Hat mit ..
Teigelkötter-Anwältin Theresa Arand funkt dazwischen.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg brüllt: Seien Sie still, wenn ich rede. Bin nicht Ihr Ehemann. Das wird berichtet. Jetzt wissen wir, die Ausfuhrgenehmigung … Jetzt sagen sie, es wäre anders, wenn nicht im Verfahren … Er hat das für die Firma Heckler & Koch gesagt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es heißt "immer". Er hat auf eine konkrete Frage geantwortet.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie lesen meinen Schriftsatz nicht. Es heißt, hat "immer" gereicht. Das reicht den Deutschen, den Behörden aus. Bezieht sich auf Mexiko.
Es wird gestritten.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ging eindeutig bum Mexiko. Die Frage lautete, wie war es in diesem fall. Es hat keinen Sinn, dass der Richter wissen wollte, wie sonst.
TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. Der Antragsgegner beantragt, die Einstweilige Verfügung vom 24.02.15 aufzuheben. Die Antragsteller beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigen.
Beschlossen und verkündet:
- Die Verkündung der Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Raum B 334.
[bearbeiten] Kommentar RS
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien. 24[[Kategorie:Irion]
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