10.03.2017 - Namensnennung zulässig, Geldentschädigung wird beraten

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Identifizierende Berichterstattung erlaubt

Falscher Verdacht durch Text auf Titelseite

Inhaltsverzeichnis


FC Teutonia 05 - Altona 93 (Testspiel) - Spielszenen | ELBKICK.TV


GINA MARIA SCHUMACHER - CS EYE CATCHIN GUN
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FREITAGSBERICHT

10.03.2017


KIKU TV mit drei Fragen an Jörg Pilawa

[bearbeiten] Was war diese Woche los?

Vier Verkündungen und vier Verhandlungen.

Eine Verkündung darf man als Pseudoöffentlichkeit als eine Verhandlung sehen, weil es keine mündliche Verhandlung gab. Die Parteien stritten Schriftlich, mieden die Öffentlichkeit und offenbar auch die Kosten.

Interessant war, dass die Vorsitzende Richterin Simone Käfer in der Sache 324 O 537/16 Sidiki Straub vs. Axel Springer für die identifizierende Berichterstattung des wenig bekannten Fußballers des Hamburger Landesliga-Vereins Teutonia 05 plädierte, obwohl einseitig und fehlerhaft berichtet wurde. Anderes verlangte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer Anonymisierung bei der Berichterstattung über Wilhelm Mittrich, ein strafrechtlich verurteilter Unternehmer, vs. Google Inc.

Nicht ganz uninteressant – juristisch wie menschlich – ist das Bestreben von Corina Schumacher, Geld von der Presse für Veröffentlichungen aus der Privatsphäre ihrer Familie zu erhalten. In der Sache 324 O 565/16 klagte diese Dame gegen FUNKE Women Group wg. dem falschen Eindruck auf dem Cover (Titelseite) „ihre neue Liebe“. Gemeint war allerdings nicht die Klägerin, sondern die Tochter Gina Maria. Bei [Stolpeentscheidung|Stolpe] gibt es keine Geldentschädigung. Dem muss sich auch die Vorsitzende Richterin Simone Käfer beugen.

[bearbeiten] Verkündungen

In der Sache 324 O 494/16 verlor die Klägerin Gabriele Kybi gg.Deutschlandradio

In den drei anderen Sachen gewannen die Kläger

[bearbeiten] Zitate der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer

  • Macht aber keinen Unterschied, deswegen wird eine Unterlassung verneint. Kann man auch anders sehen.
  • Bei Stolpe gibt es keine Geldentschädigung.
  • Finden es schwierig, das dogmatisch zu begründen.
  • Richtigstellung kann man nicht verlangen, es ist Privatsphäre.
  • Muss überlegen.

[bearbeiten] Verhandlungen

[bearbeiten] Sidiki Straub vs. Axel Springer SE 324 O 537/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Bericht in der Hamburger Beilage der BILD mit Namensnennung des Klägers darüber, dass es beim Fußballspiel zwischen HSV III und Teutonia 05 ein liegender HSV-Fan von dem Kläger, einem Teutonia-Spieler mit Fußtritten malträtiert wurde.

Der Kläger bestreitet, dass es Fußtritte-es war nur ein Fußtritt - waren und bemängelt, dass nicht berichtet wurde, dass Anlass für die körperlichen Auseinandersetzungen rassistische Beleidigungen seitens der HSV-Fans waren.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richter: Dr. Thomas Linke
Richterin: Pia Böert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Prof. Ralf Höcker; Rechtsanwalt Dr. Lukas Brost
Kläger persönlich

Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 537/16

10.03.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben schon telefoniert. Siemachen Unterlassung der (Namensnennung) geltend. Es geht um einen Vorfall beim Fußballspiel von Teutonia 05, über den die BILD-Zeitung berichtete. Sie monieren nicht den Bericht über den Vorfall, aber die Identifizierbarkeit-Wir meinen, die Klage hat keine Aussicht auf Erfolg. Haben ein erfahren über die Privatsphäre. Journalistin war dabei, nicht in der Halle. Es sind bekannte Spieler hervorgegangen aus Teutonia 05 …. Der Vorgang ist ungewöhnlich. Haben schon ein Tor gemacht. Name wird genannt. Kann auch bei negativen Ereignissen genannt werden. Zu Äußerung „tritt mehrfach“

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Foto: Smart Art Norderstedt eingebettet aus http://www.mopo.de/23642222 ©2017

Sie haben vorgetragen, nur einmal getreten zu haben. Das hat keine Persönlichkeitsrechts Relevanz. Es heißt nicht acht Mal getreten. Es war eine Provokation, Ihre Mannschaft ist angegriffen worden. Wir werden den Antrag zurückweisen. Frage, wollen Sienicht den Anztrag zurücknehmen?

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost: Wir haben gestern telefoniert. Entgegenkommen, nicht gewusst. In zwei Punkten möchte ich was sagen. Wir hatten den Antrag gegen identifizierende Berichterstattung gestellt. Es geht um den gesamten Beitrag. Warum Verdachtsberichterstattung? Überschrift. Mögliches Verfahren ein Jahr später. …

Vorsitzende Richterin Simone Käfer belehrt den Doktor: Nein. Ein Verdacht muss einen Äußerung enthalten über die man streitet, ist diese wahr oder unwahr. Zum Beispiel, …. umgebracht … .

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost: Wenn jemand schießt, dann geht es darum, schuldig oder unschuldig. Die Medien können nicht Tatsachen … alles… … Hat einmal getreten. Hätte gefragt werden müssen. Stellungnahme war nicht erfolgt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer belehrt den Doktor weiter: Der Antrag hätte anders formuliert werden müssen. … durch den Bericht wird der Verdacht erweckt … Das Spiel war abgebrochen worden.

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost gibt nicht auf: … Wenn in der Zeitung steht, der Spieler hätte mehrfach getreten … Frage, darf ich identifizierend berichten?

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: …Körperverletzung. Staatsanwalt … Steht nur getreten. Hätte auch eine Cola-Dose sein können.

Diskutieren wahr oder unwahr. Medien haben auch Pflichten.

Richter Dr. Thomas Linke erklärt: Der Artikeldreht sich nicht um das Strafverfahren.

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost begreift es nicht: Kommuniziert aber Strafrechtliches …

Vorsitzende Richterin Simone Käfer übernimmt das Kommando: Sie interpretieren das rein. Weshalb darf die Presse nicht über Wahres berichten?

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost: … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beklagte wusste nicht, ob ein Strafverfahren eröffnet wurde,

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost: Stellt aber die Frage.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Darf doch Fragen stellen.

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost bleibt stur: Es ist doch egal, ob er tritt oder Körperverletzung begeht.

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Über Verfehlungen Einzelner darf auch identifizierend berichtet werden.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Stellen Sie sich vor, es wäre die Nationalmannschaft.

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost: Ja

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Alle sehen das im Fernsehen.

Richter Dr. Thomas Linke: Sie kommen nicht daran vorbei, ob …

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost: Stellungnahme.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Was hätte die Stellungnahme gebracht?>

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost: … tritt mehrfach ein.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Trittmehrfach ein, ist schlicht unwahr oder es wird Beweis erbracht. Macht aber keinen Unterschied, deswegen wird eine Unterlassung verneint. Kann man auch anders sehen.

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost: … .

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Sie verfolgen die Linie, über Fehlverhalten dürfen die Medien nicht berichten….

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Herr Straub, Sie sind persönlich erschienen.

Sidiki Straub: … Habe in keiner Art und Weise die Möglichkeit gehabt, mich dazu zu äußern. Es waren ganz viele Umstände, die nicht eingeflossen sind in den Bericht. … Der Bericht hat sehr stark in meine Privatsphäre eingegriffen. Ich betreibe den Sport nicht beruflich. Der Bericht in BILD … Möglichkeit besteht, anonym zu berichten. Es fehlt sehr Vieles zu dem Tritt, den man … .Mir geht es darum, dass mein Name nicht genannt wird. Lösung, nicht wieder darüber zu berichten mit Nennung meines Namens.

Richter Dr. Thomas Linke: Hier geht es um das Fußballspiel…. Ist was anderes, hätten Sie ein Tor geschossen, hätten Sie Ihren Namen gern gesehen. In diesem Bereich ist es mit der Anonymisierung schwer.

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost: Wenn Teutonia 3:0 gegen HSV gewonnen hätte, hätte man nicht berichtet.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wird ja nur in Print berichtet..

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost: Online …

Beklagtenanwalt Dr. Holger Nieland: Habe nicht geprüft, weil wir nur Print haben.

Sidiki Straub: Ist wieder im Zusammenhang mit einemanderen Vorfall mein Namen genannt.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist ein ganz anderer Sachverhalt. War Regionalausgabe der BILD. Ja. Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Sie wollen es wissen?

Klägeranwalt Dr. Lukas Brost: Denke,ja.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 31,03.17, 9:45, Raum B 334.

31.03.17, Vedrkündung, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Es wird ein Urteil verkündet.

1. Die Klage wid abgewiesen;
2. Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits;
3. Vollstreckbarkeitsentscheidung.Der Kläöger kann die Vollstreckung bei einer Sicherheitsleistung von 110 % abwenden.

Der Streitwert wird festgelegt auf 30.000,- €

[bearbeiten] Kommentar RS

Sidiki Staub wurde offenbar von der Kanzlei des Prof. Höcker falsch beraten. Es kommen auf ihn Kosten von ca. 6.400 Euro zu.

[bearbeiten] Corina Schumacher vs. FUNKE Women Group GmbH 324 O 565/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Ein Artikelüber die Trennung bzw. die neue Liebe Corinas Tochter Gina Maria. Auf der Titelseite der Zeitschrift wurde allerdings der Eindruck erzeugt, es handle sich möglicherweise um die neue Liebe von Corina bzw. deren Trennung von Michael.

Geldentschädigung wurde eingeklagt

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richterin: Pia Böert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Felix Damm

Beklagtenseite: Kanzlei Romatka & Kollegen; Rechtsanwalt Prof. Dr. jur Gero Himmelsbach

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 565/16

10.03.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Im Zweifel werden wir die Klage abweisen.

Schumacheranwalt Felix Damm: Es ist falsch. Die Gestaltung der Formulierung auf der Titelseite. Es geht um die Tochter. Es wird der Eindruck entwickelt, Corina Schumacher trennt sich vom Ehemann, hat eine neue Liebe. Im Text wird aufgeklärt. …dieses mögliche Verständnis … . Es ist eine Form der Kommerzialisierung, so dass am Ende eine Geldentschädigung kommen muss. … Der Leser kann es nicht ausschließen, dass Corina gemeint ist. … wird kommerzialisiert. Offen gestanden. Es ist nicht so, dass ich nicht sehe, was Sie gesagt haben. … „Ihre Tochter hat … kennen gelernt.“ Es ging um den Eindruck. Was so nicht gemeint war. Letzter Aspekt. Es gibt die Entscheidung zu „Stand vor der Trennung.“ Dafür gab es Geld. Das Urteil ist rechtskräftig. Wir hatten uns damals aus einem anderen Grund auf ein anderes Verständnis geeinigt.“ Hier „ihre neue Liebe“. Sehe nicht, warum hier der Hinweis auf die Korrektur … . Es ist ein Verwirrspiel. Es ist eine unappetitliche Geschichte. … wenn Tochter …

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Liebe der Klägerin ist wegen der Stolpe-Rechtsprechung zu untersagen. Bei Stolpe gibt es keine Geldentschädigung. Frage: Welches Verständnis. Liebe zum Enkel.

Schumacheranwalt Felix Damm: … .

Beklagtenanwalt Prof. jur. Gero Himmelsbach: … Bei Geldentschädigung muss der Eindruck zwingend sein oder nicht. Dann Titelseite oder auch Kontext. Das BVerfG sagt, es kommt auf den Kontext an. Aus der Titelseite ergibt es sich nicht zwingend, Liebe der Mutter. Die Titelseite muss Aufmerksamkeit erwecken. Der Inhalt wird befriedigt durch den Artikel. … Es ist eindeutig nicht zwingend eine neue Liebe der Mutter.

Schumacheranwalt Felix Damm: … Dann ist es der Neue der Tochter. …

Beklagtenanwalt Prof. jur. Gero Himmelsbach: … Der Titel ist offen.

Es wird diskutiert.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es muss ein zwingendes Verständnis sein. Finden es schwierig, das dogmatisch zu begründen.

Diskutieren,weshalb keine Richtigstellung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kann man nicht verlangen, es ist Privatsphäre.

Schumacheranwalt Felix Damm: Weshalb muss die Klägerin mit Bild auf der ersten Seite abgebildet werden mit der Frage nach der neuen Liebe?

Beklagtenanwalt Prof. jur. Gero Himmelsbach: Es ist wahr, dass die Tochter …

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Muss überlegen.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Wir beraten das noch … .

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 21.04.17, 9:45, Saal B334

21.04.17, Verkündung, Ri'in Dr. Kerstin Gronau: Es ergeht Urteil. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

Bericht von Marvin Schade "Corinna Schumacher scheitert vor Gericht mit Geldentschädigungs-Klage gegen Funke-Magazin die aktuelle" (meedia.de)

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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