09.09.2016 - Ri'in Barbara Mittler hat recht, "verstecken" ist "verschweigen".
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Klickt es endlich bei der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer zu Gunsten der Meinungsfreiheit?
| Rollkur entzweit die Reitsportszene |
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[bearbeiten] Was war heute los?
Keine Verkündung, nur zwei Verhandlungen, trotzdem spannend, weil wir heute möglicherweise einen Wendepunkt in der Rechtsprechung der Pressekammer Hamburg erlebten. Im ersten Verfahren 324 O 49/15 klagte Olympiasiegerin Isabell Werth, vertreten vom Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger, gegen YouTube wg. dem Vorhalt der WDR-Sendung „Rollkur entzweit die Reitsportszene“. Krügers Trumpf ist der „falsche Eindruck“. Dem folgen die Hamburger richterlichen Zensoren wohl immer noch. Anders mit der Doppeldeutigkeit. „Verstecken“ kann „Verschweigen“ sein, meinte heute die Vorsitzende Richterin Simone Käfer in der Sache 324 O 215/16 und wird wohl die Bürgerinitiative Borner Holm e.V. gegen den international tätigen, börsennotierten Bau- und Immobilienkonzern NCC obsiegen lassen.
10:00
[bearbeiten] Isabell Werth vs. YouTube LLC 324 O 49/15
[bearbeiten] Corpus Delicti
In der WRD-Sendung „Rollkur entzweit die Reitsportszene“ kommt die Klägerin zu Wort und sie sagt: „Das was gezeigt wurde, kann ich zu 100 Prozent verantworten“. Der Klägerin wurde aber nicht alles gezeigt, was in der WDR-Sendung dann ausgestrahlt wurde. Sie kann offenbar nicht alles verantworten, was da so alles zu Dressur ihres Pferdes dem Millionen Publikum gezeigt wurde, ihr aber vor dem Interview eben nicht. Außerdem dürfen Pferde vor dem Wettkampf nicht einer Rollkur unterliegen. Ihr Pferd unterlag der Rollkur, war aber nicht zum Wettkampf bestimmt. Insofern nach den neuen Regeln nicht regelwidrig. Der Fernsehzuschauer kann aber den falschen Eindruck erhalten, dass die Olympiasiegerin gegen die Regeln verstieß. Der WDR hat die Sendung wohl schon aus der Mediathek genommen. Bei YouTube aber noch zu finden. Der Zensuranwalt Dr. Sven Krüger muss nun einspringen.
[bearbeiten] Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Saven Krüger
Beklagtenseite: Kanzlei Taylor Wessing; RAin Dr. Britta Heymann, RAin Rossmann (?), instruierte Vertreterin Wahrendorf
[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 49/15
09.09.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer zu Rechtsanwältin Rossmann: Sie kenne ich noch nicht.
Rechtsanwältin Rossmann: Doch
Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Ihren Namen ja. Das Gesicht habe ich mir nicht gemerkt. Das Original haben Sie auch geschickt?
Werth-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ja.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Beitrag ist aus dem Jahre 2013 „Rollkur entzweit die Reitsportszene“. Die Rollkur wurde 2011 in den Richtlinien untersagt. Eine Tierärztin meinte, die Rollkur wäre unzulässig, hat das Turner beobachtet. Die Klägerin war beteiligt. Hat am Arbeitsplatz beobachte. Die Klägerin hat am Turnier nicht teilgenommen. Von der Klägerin sind Aufnahmen gemacht worden, sind ihr gezeigt worden sind.
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Nur die Minuten 4:38 bis 4:41. Der Rest wurde nicht gezeigt. Nach dem Antrag ist das völlig schlüssig.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Zappel….
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Die Bewegbilder hat sie nicht gesehen? Es ist nur eine Frage.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer:. Eindruck - Vorbereitung zum Turnier - wird beantragt. Es ist unstreitig, dass die Klägerin sich nicht zum Turnier vorbereitete. Sie hat am Turnier nicht teilgenommen. Streitig ist, welche Bilder sie gesehen hat. Die Beklagte sagt, der Eindruck ist nicht zwingend, die Beklagte hat keine Prüfungspflichten verletzt. Die Sendung ist aus der Mediathek entfernt. Die Haftung bejahen wir. Das erste Mal müssen wir entscheiden, Eindruck. Wir haben entschieden. Für das Landgericht muss dieser zwingend sein. Vom OLG haben wir noch nicht … . Das macht es originär. Wir werden bejahen. Die Ziffer 1 werden wir nicht bejahen. Ziffer 2 ja. Ziffer 1 Der Eindruck ist zwingend, das Pferd wird auf das Turnier vorbereitet. Es ist deutlich, dass andere Pferde auf das Turnier vorbereitete werden. Der Beitrag geht nicht ums Training. Dass die Klägerin nur zur Gewöhnung … . Wir haben eine persönlichkeitsrechtliche Relevanz. Vorbereitung für andere Turniere. Die Rollkur ist nicht gewünscht. Es stellt sich die Frage, ob schwierig … wenn Rollkur bei einem erfahrenen Pferd nutzt … . Bei der Rollkur geht es um eine Mittel der Dressur. Der andere Eindruck ist zwingend. Alle Bilder, die gezeigt wurden, hat sie gesehen. Ist das wahr oder unwahr? Die Bilder sind ehrverletzend, wenn sie sagt „Kann das zu 100 Prozent verantworten.“ Anders, wenn ihr alle Bilder gezeigt wurden. Die Beweislast hat die Klägerin? Es ist nicht wertneutral. Die Unterlassung ist begründet. Zitatrecht, Zitatschutz. Wir haben etwas ein Problem bei dem Antrag, wenn es um den Eindruck geht. Wie geschehen, geht nicht. Sondern, wie unter URL 3:58 bis 5:18 verbreitet worden ist. Bilder, die sie eingesehen hat, brauchen wir nicht. … Dann kommt der Antragwie sie es haben. Frage war erläutert. Wenn 2 verboten wird, dann wird das Ganze verboten.
Rechtsanwältin Rossmann: Der Eindruck, dass sie am Turnier teilnehmen wollte, ist nicht zwingend. Das Pferd hat keine Nummer. Auf dem Vorbereitungsplatz sind nicht nur Pferde, welche am Turnier teilnehmen. Es ist allgemein bekannt, dass da auch Pferde teilnehmen, die am Turnier nicht teilnehmen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben wir verstanden. Deswegen verneinen wir.
Rechtsanwältin Rossmann: Zur Beweislast. Wir meinen, diese liegt bei der Klägerin. Dass Aufnahmen gezeigt wurden, ist unstrittig. Der WDR wurde aufgefordert, aus der Mediathek rauszunehmen. Haben rausgenommen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sagen selbst, haben nicht alles gezeigt.
Rechtsanwältin Rossmann: Sagen, alle relevanten.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Was ist relevant?
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Wir haben konkrete Sequenzen. Das muss bewiesen werden.
Rechtsanwältin Rossmann: Zur Erheblichkeit,. Note 4:71 … .
Richterin Dr. Kerstin Gronau: Haben uns angeguckt. Es ist nicht so eindeutig, hier in der anderen Sequenz, 4:41. Pferd nach unten. Problem … Standbild, Kopf nach oben. Ist in der Sequenz nicht so.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Von rechts nach links. Das ist das Bild, was untersagt worden ist.
Rechtsanwältin Rossmann: 4:41. Wenn das sogar stimmt, sehe keinen Unterschied.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja. Darüber kann man diskutieren. Der BGH ist sehr streng bezüglich Zitatrecht. Hier spricht sie gegen sich. Wir haben Bilder … Reagiert nur auf das einen Foto. Aber wenn das Bild, bei dem das Pferd so eng geführt wird … . Da sagt sie, das habe ich nicht gesehen.
Rechtsanwältin Rossmann: … .
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Rollkur, fortlaufend extrem tief.
Richterin Dr. Kerstin Gronau: …. Es ist die ganze Zeit eng gezogen. Sie sagt, das Bild hat sie nicht gesehen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es gibt diese kurze Aufnahme.
Rechtsanwältin Rossmann: Sehen wir anders.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Auch Krüger sieht es anders.
Rechtsanwältin Britta Heymann: Rollkur ist unerwünscht über kurze oder lange Zeit. Danach folgt die Sequenz. Das Bild … Eindruck … Der durchschnittliche Betrachter sieht die Szene … kurze Rollkur …. Relativ eindeutig. Er weiß, dass zusammen gesehen haben. Es gibt keinen Antrag, dass ein paar Bilder nicht gesehen wurden.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sehen wir anders. Die Fotos sind eingeblendet, Fotos mit Kommentar. Es ist sinnlos zu kommentieren, wenn es kenen Zusammenhang gibt.
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Sie hat am Turnier nicht teilgenommen … eingeflochten …
Rechtsanwältin Rossmann: Man sieht eindeutig, ist nicht eingeflochten.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … .
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Habe gegen meinen Willen Turnier ansehen müssen. Ja. Das Regelwerk gilt. … platz oder Turnier … . …. wo man den Platz verlässt … deutlich zu sehen, wenn etwas regelwidrig auf dem Arbeitsplatz gesehen wird. Es ist ein klarer Verstoß. Anders, wenn man am Turnier nicht teilnimmt. Zu sehen ist, dass eine Reiterin, die Klägerin, das Pferd so gehalten hat, wie geschehen.
Rechtsanwältin Britta Heymann: Das Regelwerk ist nicht aufs Tier anzuwenden.
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Nur für Teilnehmer am Turnier. Es ist was anderes, wenn man es macht. Ist nicht schön. Ist was anderes. Die Relevanz bewegt sich gegen Null, wenn man diesen Unterschied hat.
Rechtsanwältin Rossmann: Man sieht Richter, ob Reiter des Platzes verwiesen werden.
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Stimmt nicht. Die Richter kümmern sich nur um die Teilnehmer am Turnier.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja, das sind wir ja bei Ihnen.
Rechtsanwältin Britta Heymann: … Beweisanträge … Es gibt die BGH-Entscheidung bezüglich Beweislast … Bewertung … Hat später gesagt, aus persönlichen Gründen. .. Die Beweislast hat der BGH eindeutig beim Kläger gesehen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: War unstreitig, dass es diesen Patienten nicht gibt.
Rechtsanwältin Britta Heymann: Die Sachverhalte sind immer unterschiedlich.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: War klar, diesen Patienten gibt es nicht. Sonst würde die andere Sache nicht stimmen.
Rechtsanwältin Britta Heymann: Die Beweislast des Fehlens eines Kontaktes liegt beim Kläger..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ob es einen Kontakt gab oder nicht, ist nicht ehrverletzend. Es geht aber um die Inhalte. Wenn er sagt, hat keinen Fehler gemacht, dann gilt 186.
Rechtsanwältin Britta Heymann: …
Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Das ist der Eindruck.
Rechtsanwältin Britta Heymann: BGH … . Es geht darum, wahr oder unwahr. Die Beweislast beim … Dann zu behaupten, zu verbreiten … Verbreiter … ist nicht auf technischen Verbreiter übertagbar. Wir haben OLG Frankfurt, einen Wettbewerbsfall. Dann würde der technische Verbreiter auch das Risiko haben zu beweisen. Wir meinen …
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Antrag auf Verbreiten… nicht … Solange wir keine andere Entscheidung haben, werden wir so entscheiden.
Rechtsanwältin Britta Heymann: … ..
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie erhalten so und so Schriftsatznachlass.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Beklagtenseite weist darauf hin. Dass die Klägerin die Beweislast trägt. Herr Krüger…. Geht so und so zum OLG. Werden … unsere übliche Fassung … , wenn man nicht weiß. Durch Verbreiten mitzuwirken … aus der Klageschrift mit der Maßgabe, dass der … mach ich ganz anders, überlege, wie man das macht. Klägervertreter beantragt … zu verurteilen, zu unterlassen auf dem Gebiet der BRD unter der URL … … Sendeminute 3:58 … Entschuldigung, das ist der zweite Antrag. Den Vorspann, können Sie den nochmal vorlesen.
Protokollführerin liest den Vorspann vor.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … Antrag I.1 … Antrag aus der Klageschrift sowie 2 durch die unter URL … 3:58 – 5:17 durch Verbreiteten des Werkes und Bildberichterstattung im Video „Rollkur entzweit die Reitsportszene“ den Eindruck zu erwecken, dass die folgenden Kommentare der Klägerin, die ab Sendeminute 4:54 des unter URL … gesendet wurden sich auf 4:46 bezogen haben. … Pferd nach rechts oder links gebogen wurde. „Das was gezeigt wurde, kann ich zu 100 Prozent verantworten.“ Die Beklagtenvertreterin beantragt, die Klage abzuweisen.
Beschlossen und verkündet:
- 1. Die Beklagtenseite kann auf den Schriftsatz vom 08.09.16bis zum 07.10.16 Stellung nehmen.
- 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 28.10.18, 9:45, Saal B 334
Mal sehen. Vielleicht machen wir einen Beweisbeschluss.
28.10.2016: Verkündung durch Vorsitzende Rochterin Soimine Käfer: Der Beklagten wird verboten, die Äußerungen in der Bildsequenz 4:46 in zwei URLs .... zu verbreiten etc. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt jede Seite die Hälfte
[bearbeiten] Kommentar RS
Die Klägerin steht nicht zu dem, was auf dem Video hinsichtlich der Behandlung ihres Pferdes zu sehen ist, wenn es darum ginge, am Turnier teilzunehmen. Ob sie sonst zu dem gezeigten Verhalten gegenüber ihrem Pferd steht und dieses zu 100 Prozent verantworten kann, bleibt offen.
Irgendwie erinnert uns dieses Verfahren an die Lügen von Jan Ulrich zu Doping, seinerzeit ebenfalls vertreten vom Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger.
Ob dieser Rechtsanwalt nach wie vor die Vorsitzende Richterin Simone Käfer mit seinen Gelaber beeindrucken kann, wird sich zeigen.
12:00
[bearbeiten] NCC Deutschland GmbH vs. Borner Holm e.V. 324 O 215/16
[bearbeiten] Corpus Delicti
Im schönen Borner Holm soll gebaut werden. Ferienwohnungen sollen entstehen. Die Bürgerinitiative Borner Holm e.V. wehrt sich dagegen und besteht auf dem Ausstieg aus dem Bauvorhaben.
Im Zuge der Auseinandersetzungen kritisierte die Bürgerinitiative den web-Auftritt zum Bauvorhaben und behauptete, dass der Kläger die tatsächlichen Preise der Ferienhäuser verschweigt, denn die tatsächlichen Preise wären höher, wünsche man sich einen Kamin oder anderes.
Tatsächlich wurde das nicht „verschwiegen“ allerdings „versteckt“ dargelegt.
[bearbeiten] Richter
Den Vorsitze Richterin: Simone Käfer
Richterin: Barbara Mittler
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
[bearbeiten] Die Parteien
Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Spiecker
Beklagtenseite: Kanzlei Schulz-Süchting; Rechtsanwalt Dr. Lars Kröner
[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 215/16
09.09.2016 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Man streitet über den Internetauftritt zum Immobilienprojekt. Sauna und Kaminofen werden versprochen. Diese Zusatzleistungen sind im Preis nicht berücksichtigt. Heißt aber Sonderwünsche. …. Beachte die Sonderwunschliste. Beim Erlass sind wir davon ausgegangen, dass es klar war, dass es Sonderwünsche sind. Es wurde vorgetragen, wie das auf der Site war. Auf Wunsch werden Sauna und Kamin eingebaut. Im Widerspruch wird das dargelegt. Die Site sieht jetzt anders aus. Die Abmahnung war am 22.03.2016. Erwiderung, wo die Änderung schon erfolgte. Frage deswegen, war es rechtswidrig oder nicht? Wir hätten wegen „verschwiegen“ nicht erlassen. Mit der … mehr im Mittelpunkt steht. Man muss weit klicken. Ansonsten denkt man, ist alles inklusiv. Man hätte es auch schon Mal … nicht deutlich dargestellt. Aber „verschwiegen“ würden wir aufheben.
Antragstelleranwalt: … Termine … lag nicht vor. Sie haben versucht, das so zu würdigen. Dann … Sie glauben, haben es mit Sachverhalt zu tun.. … Die Unterschiede werden hervorgehoben. Zum Zeitpunkt der Abmahnung wurde nichts geändert. Wurde nach der …
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kommt es nicht drauf an. Auch wenn Sie eine Woche vorher geändert hätten. … Es geht um die Wahrnehmung berechtigter Interessen.
Es wird diskutiert.
Antragstelleranwalt: „Verschwiegen“ heißt Vorsätzlichkeit, Unehrlichkeit. Sind dann nahe der Frage der Meinung … unterdrückt, versteckt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: „Versteckt“ ist gerade unsere Meinung.
Antragstelleranwalt: … Man kann … nicht … ohne sich die Seite insgesamt angesehen zu haben. … Jemand, der diese Behauptung aufstellt, sollte alles lesen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kommt es nicht drauf an. Auch wenn Sie eine Woche vorher geändert hätten. … Es geht um die Wahrnehmung berechtigter Interessen.
Es wird diskutiert.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es ist ein schmaler Grat. „Überhaupt nicht erwähnt“, wäre unwahr, müsste man verbieten. Oder „versteckt“. Dazu haben wir uns entschieden. Wir wissen nicht, was das OLG sagt. Deswegen en Vergleichsvorschlag: einfache UVE und man unterhält sich über die Kosten.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Bin offen. Wo wen der Schuh drückt. Können hier beenden. Die Sorge von NCC ist im Kern eine andere. Es ist ein hochumstrittenes Projekt. Die Gemeinde ist hochgradig zerstritten. Politisch . Sie, Herr Spiecker, nehmen den Antrag zurück. Wir schlachten das nicht aus. Das sind typische Scharmützel. Einfache UVE sehe ich nicht. Wir haben sofort alles geändert. Die Begehungsgefahr ist weg. Springe zu Herrn Spiecker zurück. Ansonsten würde ich es inhaltlich … . Möchte kein Plädoyer halten.
Antragstelleranwalt: Kann ein Plädoyer ertragen.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Kann kurz … .
Antragstelleranwalt: … Sauna … Kamin … Dass es Extrakosten sind, haben sie versteckt. Ist … . Ich komme aus Kleinmachnow. Es gibt viele Initiativen. Deswegen kann ich nicht … . Dass man … kommt und fragt, kann man da bauen … Diese Aggressivität … Gefahr, dass … Schmiergelder … Wollte nur da bauen. Dann heißt es, verschwieg. Was hier im Gerichtsverfahren lief. Mit kommt es auf diese Äußerung an. Einfache UVE, Streitwert 10.000. Jeder trägt seine Kosten. In Zukunft weiß man, dass man erst fragen muss.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner lacht: Hoher Streitwert.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Werden bestätigen. OLG . ... einfache UVE. Man will es so und so nicht verbreiten. Es ist nicht mehr als die Abmahnung.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: …. Versteckbarkeitsfrage. Wenn man davon ausgeht, der Antragsgegner hat nicht unzulässig veröffentlicht, dann tue ich mich schwer. Wir können unterbrechen. … nicht Kostenaufhebung.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mein Vorschlag: UVE. Sie können entscheiden. Antragsteller übernimmt die Kosten. Der Antragsteller steht besser da.
Es wird diskutiert.
Antragstelleranwalt: Die konkrete Äußerung haben sie rausgenommen. Aber zwei andere Äußerungen sind noch im Netz. Parallelunternehmen, fragliche Einstellung zum Recht.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Ist nicht Streitgegenstand.
Antragstelleranwalt: Es ist weiter der aggressive Ton, jemanden als Rechtsverletzer darzustellen. Bin nicht blind. Das OLG kann das ach so sehen, wie Sie. An dieser Stelle kann ich nicht … ein Signal … mitziehen. Eine einfache UVE reicht uns wirklich nicht. .. Kosten … Es sind nicht die einzigen Sachen.
Es wird diskutiert.'
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja, ja.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Machen das ganz kurz. Einfache UVE, würde so rausgehen. Kosten bei Ihnen. Sie müssen überlegen, ob wir unterbrechen oder nicht. Kostenquote kommt für uns nicht in Betracht.
Antragstelleranwalt: Dann muss entschieden werden.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Der Verein hat schon vorprozessuale Kosten an mich bezahlt.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Kostenquote Aufhebung. Ins Protokoll vorweg, der Antragsgegner wird nicht wieder verbreiten. Dann Vergleich. Sie haben keine einfache UVE.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Kosten?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Aufheben.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Nein, Kosten will ich nicht.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer holt die Liste: Haben 10.000. Gerichtskosten 241 €. 723 bei streitiger Entscheidung. … Rechtsanwaltsgebühren bei 3,5 2.347,18. Wenn man zum OLG geht, dann kann es teurer werden.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Ist klar. Können wir unterbrechen? Vergleich mit Kosten für Anwalt. Streitgegenständliche Äußerungen: Unehrlich agierendes Unternehmen, fragwürdige Einstellung zum Recht. Geistersiedlung
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es kann ein zweite Abmahnung geben.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Im Text beanstandet …
Diskutieren die Struktur der streitgegenständlichen Äußerungen.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Brauche eine Pause.
Die Antragsgegner-Seite verlässt den Gerichtssaal.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner nach Wiedereintritt: Kriegen wir nicht hin. Müssen Kasse schonen. Unterlassungserklärung geht auch nicht. Zurücknehmen, ja.
Antragstelleranwalt: Kasse schonen ist kurzsichtig.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Wir wollen nicht noch was vortragen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Dass Sie die Kasse schonen wollen, verstehe ich sofort. Aber, was Herr Spieker sagt, hat auch sein Gewicht. Sie kenne Stolpe. Verschweigen kann auch tatsächliche Handlung sein. Sie würden beim Vergleich mehr bezahlen als bei streitgegenständlicher Entscheidung. Aber OLG … Beim OLG können es 8.000 € werden.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Klar. Es ist eine Risikobewertung. Wenn man mit anderen Prozessen rechnet . Unser Ausgangspunkt ist … Sie können zurücknehmen. … Wir übernehmen keine Kosten.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben die Änderungen gesehen, trotzdem erlassen. Es ist ein schmaler Grat. Sie sind der Vorsitzendes des Vereins? Nein, Kassenwart.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Wenn Sie die Kosten nehmen, können wir die Akte schließen.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Machen wir anders. Erwiderung, einfache UVE, vielleicht eine strafbewehrte. Generalquittung, dann Kostenaufteilung. Entschuldigung. Habe mich versprochen. Kosten beim Antragsteller.
Richterin Barbara Mittler: Bringen damit Ruhe rein.
Antragstelleranwalt: Habe einen Ansprechpartner, die Rechtsabteilung, Frau Schmidt, weitergehend Frau Deneck. Habe mit ihr nicht gesprochen. Bin nach Hamburg gefahren. Kann nicht sagen, was Frau Deneck sagt. Weiß nicht, ob sie aus dem Budget 1.800 € entnehmen kann.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Können mit Widerruf, Verkündung am Freitag..
Antragstelleranwalt: Wenn ich mich nicht dafür einsetzen würde
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Wofür alle UVE, ob einfache oder strafbewehrte? Schaeune Sie sich an … .Unter welchen Gesichtspunkten verlieren wir?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir machen einen Vergleich.
Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative: Haben eine Fläche, haben kein Baurecht. Da hat NCC ohne Baurecht einen Baustelle errichtet im Außenbereich. Da haben wir ein Urteil erreicht. Das ist der Umgang mit uns. NCC kann nicht darauf … Wenn die Bauträger kommen … . Wir sind nicht in die Öffentlichkeit gegangen.
Antragstelleranwalt: Finde das gut. Bin auch …. , dass Leute da nur so am Wochenende kommen. Das ist aber eine Wertung. … Ich brauche den Punkt, kann Frau Deneck nicht sagen, sie soll zahlen. …
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Gut. Bemühen … auf Kohle …. Muss aus der Welt. Gebe eine einfache UVE oder zu Protokoll oder Vergleich. Sie übernehmen die Kosten. Ob Sie zurücknehmen oder Vergleich, ist mit Wurst. Möchte nur über diesen Fall sprechen, der hier streitgegenständlich ist. Biete an: Sie haben eine UVE gekriegt. Das lässt sich ohne Weiteres verkaufen. Sonst kommen wir hier nicht zum Stuhle. Kriegen das heute nicht hin.
Es wird diskutiert.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Sie geben eine strafbewehrte UVE , dann ist es erledigt. Müssen nur noch über die Kosten streiten.
Es wird über „strafbewehrte“ diskutiert.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Die ich nicht abgeben muss. Wo ist das Entgegenkommen?
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es wird dann nur noch über die Kosten gestritten.
Antragstelleranwalt: Das würden wir … machen, mit Frau Deneck besprechen.
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Das will ich nicht.
Es wird über diskutiert.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben tenoriert, Sauna und Kaminofen unterstrichen.
Antragstelleranwalt: … .
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Das gibt es nicht mehr. Ich muss weg.
Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Mit den Parteien wird die Sach-und Rechtslage erörtert. Anträge werden gestellt. Der Antragsgegner beantragt die einstweilige Verfügung vom 26.04.2016 aufzuheben.
Beschlossen und verkündet: Wir werden so und so am Montag, vielleicht am Freitag verkünden.
- Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 16.09.16, 9:45, Saal B334
Antragsgegneranwalt Dr. Lars Kröner: Brauche nicht weiter vorzutragen? Sie bleiben dabei?
16.09.16,Verkündung durch Richterin Barbara Mittler: Es ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 20.04.16 wird aufgehoben. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Kommentar RS
Rechtsanwalt Dr. Lars Kröner ließ sich von der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer nicht ködern. Er verzichtete auf einen Vergleich, d.h. auf zusätzliche Gebühren.
Dass die Kammer Stolpe nicht anwendete und „versteckt“ als „verschweigen“ sieht, ist begrüßenswert.
Vielleicht erlebten wir heute bei der Pressekammer Hamburg eine Wende zu mehr Meinungsfreiheit, weniger Zensur.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.