06.10.2017 - Ein Nesselhauf-Schertz-Tag

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VorsRi‘in Simone Käfer und Richterin Henrike Stallmann fehlten. Richterin Pia Böert führte bescheiden den Vorsitz

Nesselhauf–Schertz-Tag

Inhaltsverzeichnis


Die Spurensuche: Wohnt Helene Fischer wirklich am Starnberger See?


Babybauch - Knallerfrauen mit Martina Hill in SAT.1
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

06.10.2017


Stefan Mross in der Vilstaler Trachtenwelt

[bearbeiten] Was war diese Woche los?

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer fehlte. Auch Richterin Stallmann war nicht gesehen worden. Zur Verfügung standen Richter auf Probe Johannes Kersting und Richter Dr. Thomas Linke. Es fehlte sozusagen die Chefin und ihre Vertreterin. Richterin Pia Böert durfte die Vorsitzende spielen mit den Richtern an ihrer Seite. Demonstration der Frauenqoute. Richterin Pia Böert sagte wenig, umso mehr redeten die beiden Richter. Sie diktierten auch in Protokoll, wirkten nicht unterdrückt wie bei den Verhandlungen unter dem Vorsitze von Simone Käfer. Das Moderne setzt sich offenbar durch.

Das erste Mal konnte wir Richter Dr. Thomas Linke ausführlich argumentieren hören. Er erscheint uns als würdiger Nachfolger von Buske, Käfer, Mauck, Reske, Raben. In den auf uns zukommenden harten Zeiten der um sich greifenden Zensur wird dieser Richter seinen Mann stehen. Einen Nachteil hat Richter Dr. Thomas Linke allerdings. Er ist keine Frau im klassischen Sinne.

Wegen dem Fehlen der Vorsitzenden und ihrer Vertreterin, waren natürlich auch die Besetzung am Richtertisch weit entfernt von der in dem Geschäftsverteilungsplan vorgesehenen Besetzung. Bei fünf Richtern einer Kammer dürfte der Geschäftsverteilungsplan keine Rolle mehr spielen. Wozu auch?

[bearbeiten] Verkündungen

Drei Verkündungen. In zwei Fällen erging das Urteil, mit dem die Klage abgewiesen wurde, mit einem Urteil wurde eine einstweilige Verfügung aufgehoben.

Bitter für Rechtsanwältin Patrizia Cronemeyer, welche offenbar tatsächliche mit den Klägern mitleidet. Rechtsanwältin Dr. Nina Lüssmann von der Kanzlei des Prof. Prinz dürfte abgehärteter sein-.

10:30

[bearbeiten] Sandra Bullock u. Louis Bullock vs. IN Verlag GmbH & Co. KG 324 O 114/17

Die deutsch-amerikanische Schauspielerin, Filmproduzentin und Synchronsprecherin Sandra Bullock, vertreten von der Kanzlei des prof. Prinz, klagte gegen die Veröffentlichung eines Fotos mit ihren Sohn.

Fotografieren taten viele Fotografen, die Klägerin hatte aber nicht eingewilligt, auch nicht konkludent, meinte deren anwaltliche Vertreterin Dr. Nina Lüssmann. Rechtanwalt Dirk Knop auf der Beklagtenseite, war natürlich anderer Meinung.

In dieser Sache sprach Richterin Pia Böert, dürfte auch die Berichterstatterin gewesen sein. Heute spielte sie den Vorsitz.

Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 27.10.17 um 9:45 im Raum B334.

11:30

[bearbeiten] Bettina Reischer-Grad vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 57/17

Widerspruchsverfahren zur Einstweilige Verfügung vom 20.02.17.

Gestritten wurde darum, ob der dreifache Vater Stefan Mross gleichzeitig Beziehungen zu den drei unterschiedlichen Müttern hatte.

Gleichzeitigkeit war das Thema, welche die Richterin Pia Böert, die Richter Dr. Thomas Linke und Johannes Kersting interessierte. Dem Berichterstatter Dr. Thomas Linke fehlte der vom Burda-Anwalt Markus Herrmann vorgetragene Kontext im streitgegenständlichen Beitrag.

Richter Thomas Linke diktierte ins Protokoll: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

[bearbeiten] Bettina Reischer-Grad vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 27/17

Widerspruchsverfahren zur Einstweilige Verfügung vom 19.01.17.

Die Antragsgegnerseite hatte eine Teil-Abschlusserklärung abgegeben, eine etwas zu weit gehende.

Gestritten wurde darüber, ob es ein Triumph der Ehefrau von Stefan Mross war, als er zu ihr nach der Beziehung mit der Antragstellerin zurückkehrte.

Das ganze ist offenbar für die Antragstellerin so wichtig, dass man sich auch in Hamburg die Richterin Pia Böert, die Richter Dr. Thomas Linke und Johannes Kersting einbeziehen und den Rechtsanwalt Markus Hermann aus München einfliegen lassen musste. Für die Kanzlei Nesselhauf ein Geschäft, für Burda ebenfalls. Alle unter der Überschrift „Persönlichkeitsrechte“, tatsächlich Wettbewerb.

Richter Thomas Linke diktierte ins Protokoll: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

[bearbeiten] Simone Kahn vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 12/16

In Freizeit Spaß vom 25.07.2012 hieß es Simone Kahn sein Schwanger. Das stimmte damals nicht.

Die Münchner klagten im Hamburg, vertreten von der Kanzlei Nesselhauf. Es kam zum Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg. Simone Kahn verlor beim Amtsgericht, weil deren Zustelladresse die Kanzlei Nesselhauf war. Das wurde als unzulässig gewertet, inhaltlich wurde nicht verhandelt.

Nun gibt es eine Zustelladresse, die des Management von Oliver Kahn.

Gestritten wurde heute nur über die Kosten, denn wäre die Zustelladresse in der 1. Instanz eine zulässige, hätte Burda die Klage anerkannt. Die Kosten der 2. Instand dürfen Burda nicht auferlegt werden, so die Meinung der Beklagtenseite, vertreten von Markus Herrmann.

Wie in dieser sehr wichtigen Angelegenheit entschieden wird, erfahren wir am 21.11.17 um 09:45 in der Geschäftsstelle, Raum B334.

[bearbeiten] Helene Fischer vs. Burda Senator Verlag GmbH 324 O 142/17

In der „Freizeit Spaß“ stand, dass Helene Fischer bei I. in der Nähe eines Campingplatzes am See ein Neubauhaus bezieht. Das sei genug identifizierbar, Belästigung durch Fans, der Fantourismus sind.

Der Burda Verlag gab eine Unterlassungsverpflichtungserklärung nur bezüglich des Luftbildes ab. Das genügte der Rechstanwältin Lingens von der Witz-Kanzlei nicht. Die einstweilige Verfügung erging am 03.04.2017

Burda-Rechtsanwalt Markus Herrmann bestritt, dass Helene Fischer dort hinzieht. Die Rückzugsfunktion ist kein Killerkriterium. Es sei lebensfremd anzunehmen, dass Tausende von Menschen hinströmen, zumal die Menschen wissen, dass Helene Fischer dort nicht wohnt.

Von den Richtern sprach zur Sache Johannes Kersting, dürfte der Berichterstatter sein.

Die den Vorsitz spielende Richterin Pis Böert kullerte mit den Augen und diktierte, dass die Verkündung einer Entscheidung am Schluss der Sitzung im Saal B334 erfolgt. Gemeint war die Geschäftsstelle, Raum B 334. Wozu genau sein, es genügt, andere bestrafen zu dürfen. Das macht mehr Spaß und kostet weniger Mühe als die korrekte Bezeichnung „Saal“ oder „Raum“.

[bearbeiten] Helene Fischer vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 324 O 802/16


Bald schwanger? Helene Fischer spricht über ihre Baby-Pläne!

Mindestens drei Mal wurde in dem Burda-Boulevard etwas zur möglichen Schwangerschaft von Helene Fischer geschrieben.

Für die Witz-Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz ausreichend, um 30.000,- € plus 10.000,- € für die neuste Veröffentlichung in der Neue Woche 20/17 zu fordern. Rechtsanwältin Lingens musste das in Hamburg durchsetzen.

Burda wurde vertreten von Rechtsanwalt Markus Hermann. Er verwies auf das öffentliche Auftreten mit dem Babywunsch und den Unterschied, ob man schwanger ist oder nicht, wenn über die Schwangerschaft einer Frau öffentlich spekuliert wird.

Richter Johannes Kersting und Dr. Thomas Linke setzen sich ins Zeug und versuchten den Burda-Anwalt Markus Herrmann zu überzeugen, dass Spekulationen über eine Schwangerschaft eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen.

Der Kostenbazar blieb auch in dieser Verhandlung nicht aus. Die Bereitschaft seitens der Beklagten für alles nur 10.000,- € zu zahlen, war für die Witz-Kanzlei ein Witz. Die in der Mitte des Richtertisches sitzenden Richterin Pia Böert schaute nur mal nach links mal nach rechts, schwieg bis sie endlich ins Protokoll diktieren konnte, dass die Verkündung einer Entscheidung am 24.11.2017 im Saal - gemeint war Raum - B334 erfolgen wird.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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