06.01.2015 - Fall Prof. Dr. Peter Porsch wird beim OLG erneut verhandelt

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Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger wendet und dreht sich, wie er nur kann. Offenbar wollen, können die OLG-Richter ihm beim besten Willen nicht helfen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


DIENSTAGSBERICHT

OLG Hamburg

06. Januar 2015


Prof. Dr. Peter Porsch ist ein echter Politiker. Mit der Wahrheit kann man spielen.

[bearbeiten] Was war heute los?

06.01.2015



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Es gab drei Verhandlungen.

Alle drei Verhandlungen offenbarten die Grenzen der Justiz, wenn hemmungslos gelogen wird.

Es offenbarten sich auch die Richter des Zenursenats beim Oberlandesgericht Hamburg und die Anwälte, nicht nur die der Kläger, die Rechtsanwälte Dr. Sven Krüger von der Hamburger Kanzlei "Schwenn & Krüger" und Till Dunckel von der Hamburger Kanzlei "Nesselhauf Rechtsanwälte".

In zwei Verfahren 7 U 67/08 und 7 U 89/08 klagte Prof. Dr. Peter Porsch, der seit 2004 erfolgrecih gegen die Presse beim Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg wegen seinen Kontakten zu und Aktivitäten mit der Staatssicherheit der DDR klagte. Prof. Dr. Peter Porsch wurde von der Staatsicherheit als IM „Christoph“ geführt, ohne dass er das wusste, wie er das behauptet und die in Hamburg als Zeugen befragten ehemaligen Offiziere des DDR-Geheimdienstes vor den Richtern Buske, Korte und Zink bezeugten.

Die Unterlagen aus den Stasi-Akten und die Meinung des BStU führten bei den Hamburger Zensoren nicht dazu, die Presse-Berichterstattungen zu erlauben.

Erst der BGH mit seinen beiden Urteilen BGH VI ZR 314/10 und BGH VI ZR 315/10 führte dazu, dass nach mehr als sieben Jahren die Hamburger Zensurrichter gezwungen werden, sich genauer mit der tatsächlichen und juristischen Materie zu beschäftigen.

Hat nun Prof. Dr. Peter Porsch "wissentlich und willentlich" mit der Statssicherheit der DDR zusammengearbeitet und seine heutige Ehefrau damals beschissen, wie die BILD es schrieb, ist für den Buskeismus-Berichterstatter unwesentlich. Genauso unwesentlich ist es, ob Dr. Gregor Gysi der IM „Notar“ und /oder IM „Gregor“ war.

Viel interessanter ist es doch, wie mit Unwahrheiten, Lügen, moralisch verwerflichen Handlungen die Richter, getrieben von den Prozessbevollmächtigten der Lügner, umgehen.

Zu Gysi: Es dürfte unbestrittene Tatsache sein, dass sehr viele der heutigen Rechtsanwälte wesentlich hemmungsloser und nachhaltiger ihre Mandanten verraten, viel enger mit den Interessen der Machthaber verbunden sind, als es Gysi in der DDR war.

Auch Prof. Dr. Peter Porsch hat bestimmt viel weniger menschlichen und moralischen Schaden angerichtet, als sehr viele der heutigen Politiker, auch Bundestagsabgeordnete von der CDU, SPD, FDP, GRÜNE, DIE LINKE.

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Nicht minder interessant war in diesem Zusammenhang auch die Berufungsverhandlung 7 U 96/12 Ulrich Marseille und Marseille Kliniken AG gegen Bernd Günther (Aktionär).

Es standen sich Anwälte gegenüber, deren Kanzleien u.a. problemlos falsche, von ihren Anwälten nach den Gesprächen mit den Mandanten geschriebene bzw. diktierte Eidesstattliche Versicherungen dem Gericht vorlegen, um ihr verfasungswidrige anwaltliches Geschäft erfolgreich führen zu können.

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Die heutigen Verhandlungen bestätigen, wie wichtig es ist, die Verhandlungen bei dem 7. Zivilsaenat zu beobachten.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger versuchte sehr wortreich zu begründen, weshalb die beiden BGH-Urteile nicht zur Aufhebung der Klagen führen können.

Auch bei Nutzung priveligierter Quellen, zu dene nahc BGH auch die nVerklaubarungen der BStU gehören, haben die Journalisten so viel und so gründlich nachzurecherchieren, dass eine Klage unmöglich wird. D.h. gar nichts mehr schreiben, nichts vermuten, keinen Verdacht erwecken, die DDR-Medienrealität in der Zensur übertreffen.

OLG-Richter Claus Meyer hörte geduldig und interessiert zu. Gab auch offen zu, dass der OLG-Senat keine neue Klatsche vom BGH erhalten möchte, obwohl die früheren OLG-Entscheidungen zu Prof. Dr.- peter Porsch nach wie vor als richrtig angesehen werden.

Es wurde offensichtlich, die Richter wissen, dass die Zeugen lügten, sie wissen auch, dass die Stasi-Dokumente eine sehr starke Aussagekraft besitzen. Trotzdem entscheiden diese Richter für Zensur. Hier prallen Welten aufeinander. Die Hamburger OLG-Richter des 7. Senats missbrauchen ihre Macht als Überzeugungstäter.

In dieses Feld begeben sich Rechtsanwälte, wie Dr. Sven Krüger, und entwickeln ein Geschäftsfeld, aufbebaut auf Lügen.

Insofern lohnt es sich, die beiden hier protokollierten heutigen Porsch-Verhandlungen genauer unter die Lupe zu nehmen, um zu erkennen, was für ein Menschentyp in Hamburg Zensur begehrt, erfolgreich übt, wie die organisierte Hamburger Justizkriminalität funktioniert. Verteidigt werden nicht prügeldte und lügende Polizisten, aucxh nicht Sexgangster, sondern angesehne Menschen, welche ihre mittelalterlichen Vorstellungen vom menschlichen Zusammenleben gerichtlich durchzusetzen versuchen.

[bearbeiten] Prof. Dr. Peter Porsch vs. Axel Springer AG (BILD) 7 U 67/08

Berufung zum ertsinstanzlichen Urteil 324 O 18/05 nach Zurückweisung durch den BGH ans OLG.

[bearbeiten] Prof. Dr. Peter Porsch vs. Dresdner Druck- und Verlagshaus GmbH & Co.KG. 7 U 89/08

Berufung zum ertsinstanzlichen Urteil 324 O 774/04 nach Zurückweisung durch den BGH ans OLG.

[bearbeiten] Corpus Delikti

Gegenstand waren die beiden BGH-Entscheidungen BGH VI ZR 314/10 und BGH VI ZR 315/10

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil 7 U 89/08 bzw. 7 U 67/08 des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 12. Oktober 2010 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen

Konkret ging es um folgende Verbote (nach dem OLG-Urteil 7 U 89/08):

  • Der Kläger wissentlich und willentlich mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR zusammengearbeitet

insbesondere

  • Hat er in Kenntnis von der Zugehörigkeit seines jeweiligen Gesprächspartners zur HVA bzw. zur Leipziger Bezirksverwaltung des Staatssicherheitsdienstes als IM seine damalige Freundin bespitzelt;

und insbesondere

  • Über eine bei dieser stattfindende Lesung der regimekritischen Schriftstellerin C....... M..... während der Leipziger Buchmesse im März 1984 Auskunft erteilt;
  • Seit Mai 1970 bis in die 80er Jahre hat er der HVA Informationen geliefert;
  • Der Umzug in die DDR erfolgte, weil seine Entdeckung als HVA Spion drohte;
  • Er hat als IM im September 1984 für die Stasi auftragsgemäß herausgefunden, dass in der ihm bekannten Leipziger Künstlerszene keine Störungen der Feierlichkeiten zum 35. Jahrestag der DDR ausgehen würden.


[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führender OLG- Richter: Claus Meyer
Richterin am Oberlandesgericht: Karin Lemcke
Richter am Oberlandesgericht: Dr. Lothar Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger, Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger

Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger, Rechtsanwalt Jörg Thomas, Rechtsanwalt Spyros Aroukados

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 67/08

06.01.2015: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Den Vorsitz führende Richter Claus Meyer: Der BGH hat Hinweise erteilt in vielfacher Hinsicht. Der BGH sagt dann, die Klage abweisen. Mächte den Kläger fragen, mit welchen Konsequenzen?

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ich werde mit allen Mittel versuchen, den Senat zu überzeugen, dass die OLG-Entscheidung richtig war.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Es geht nicht darum, dass der Hamburger Senat damals falsch entscheiden hat. Aber der BGH sagt, vielleicht müsste die Beweiswürdigung anders sein. Die andere Frage ist, ob die Aussagen der Birthler-Behörde als privilegierte Quelle uns weiter helfen. Da kann man streiten. Wir haben Bedenken. Aber der BGH hat anders entscheiden.

Richter Claus Meyer: Die BGH-Entscheidung bindet uns nicht. Was anderes ist, ob die Berichterstattung offen war. Aber war Birthler-Behörde-Äußerung klar und eindeutig. Wir meinen nicht, dass wir für den Kläger n die Klage nicht zur Entscheidung führen können. Möchten aber nicht noch einmal vom BGH [korrigiert werden). Das wäre die Konsequenz. Wir wollen auch nachdenken. Wir haben das BGH-Urteil genau gelesen. Wir haben uns die Frage gestellt, weshalb der BGH nicht durchentschieden hat?

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger: Verstehe das genau so. Man muss sich fragen, Frage zwingen.

Richter Claus Meyer: Gezwungen sind wir nicht. Wir können sagen, die Verdachtsberichterstattung war nicht genügend offen.. Aber auch, ab der Beklagte genügend bewiesen hat, dass „Christoph“ Porsch war. ... Der BGH hat das als lebensfremd ei gestuft. Die Zeugen haben nicht richtig ausgesagt. Es ist naheliegend zu verstehen, dass der Kläger IM war.

Aus dem BGH-Urteil: (20) Vielmehr darf und muss sich der Richter in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. Senatsurteile vom 8. Juli 2008 - VI ZR 259/06, VersR 2008, 1265 Rn. 22; vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 241/09, VersR 2011, 223 Rn. 21; BGH, Urteile vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 255 f.; vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937; vom 13. März 2003 - X ZR 100/00, GRUR 2003, 507, 508, jeweils mwN). Zweifel, die sich auf lediglich theoretische Möglichkeiten gründen, für die tatsächliche Anhaltspunkte nicht bestehen, sind nicht von Bedeutung (vgl. Senatsurteil vom 8. Juli 2008 - VI ZR 259/06, aaO). (21) bb) Diese Grundsätze hat das Berufungsgericht nicht hinreichend beachtet.

Richter Claus Meyer: Würden derzeit es nicht für notwendig erachten, das aufzuschreiben. Jetzt. Die Voraussetzungen für eine rechtsmäßige Verdachtsberichterstattung waren gegeben.

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn auch die Aussagen der BStU als privilegierte Quelle gesehne werden, haben die Journalisten trotzdem zu recherchieren. Wenn die Birthler-Behörde es als eindeutig bezeichnet, weil ... . Die Aussagen der Birthler-Behörde sind als offene Quellen zu behandeln. Bringe ein Beispiel. Es geht um einen Mordprozess. Die Staatsanwaltschaft gibt eine Presseerklärung heraus. Es gibt aber einen Entlastungszeugen, der Alibi bestätigt. Die Presse fragt den zeugen nicht, braucht nicht die Akten zu lesen, wie die der Birthler-Behörde. Die Presse dürfte demnach die Bewertung einfach herausposaunen. ... Man wollte nicht den Entlastungszeugen fragen.

Richter Claus Meyer: Ist nicht unserer Fall.

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wir haben den Zeugen (Oberstleutnant Friedrich) Opelt.

Richter Claus Meyer: Müssen unzulässige .... den Zeit .... [1]

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ich vergleiche die Erklärung der Bundesbehörde BStU mit der Presseerklärung des Staatsanwaltschaft. In beiden Fällen sind es privilegierte Quellen. Das bedeutet nicht, dass die gebotene Möglichkeit es zulässt, Entlastendes wegzulassen. Mit der BGH-Entscheidung wird de facto die Recherche abgeschafft. Man darf alles übernehmen, was die Behörde gesagt hat. Der BGH hat mal gesagt, Opelt ist nicht zu befragen. „Hat nur gesagt“, ist anders zu bewerten. Wenn die Behörde .. Löcher hat ... großer Freiraum ... hat der betroffenen. ... Personen, die die Akten geführt haben, brauchen nicht gefragt zu werden. Dazu schweigt der BGH. Er will das Ergebnis, wird hingebogen. Wo es nicht geht, wird einfach ... . Das ist dogmatisch problematisch. Die „privilegierte Quelle“, mit der der BGH argumentiert, hebt die Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung nicht auf. Sagt, da gibt es Erleichterung bei der Recherche. Hier kollidieren die beiden System. Der BGH lässt uns allein. Der BGH ... sagt, ... noch dann nur eine Stellungnahme, die eine subjektive Bewertung ist. ... Das muss hier so bleiben. Wenn die Stellungnahme der Behörde eine privilegierte Quelle ist ... Wir bestreiten, dass es eine privilegierte Quelle, außer der Pressemitteilung gab, ... Dass damit tatsächlich die Verpflichtung das Entlastendes zu nennen, entfällt. ... Da macht es sich der BGH zu einfach. Selbst, wenn es eine privilegierte Quelle gab, hätte geprüft werden müssen, ob es stimmt. Der Verdacht ist nicht bewiesen. Es gibt die Rüge der Beweiswürdigung der Hamburger Gerichte betreff dem Opelt-Bericht. Der jenige, der diesen Bericht vorgelegt hat als Zeugen, ... die anderen zeugen haben das gegenteil gesagt. Wie das Verhältnis zu .... zu würdigen ist, hat der BGH nicht gesagt. ... Non liquett reicht nicht. Wenn man Dokumente, wie die Stasi-Unterlagen hat und andererseits die zeugen ... wenn der Tatrichter, der Sie sind, nicht der BGH .... dann verstehe ich nicht .... bleibt Raum, diese Entscheidung zu halten, die der (Hamburger) Senat hat.

Rechtsanwalt Jörg Thomas: Ich bin nicht sehr glücklich mit dem BGH-Urteil. Verdachtsberichterstattung ... Bei Opelt ist ausgesucht worden, seine Frau ... Wenn es negative Aussagen der Staatsanwaltschaft gibt, die sagt, haben den Täter, dann haben sie nichtermittelt ... War IM, er sagt ... Der Vergleich der Staatsanwaltschaft mit der Birthler-Behörde finde ich nicht .... Die Person st hinterfragt worden. .... Die Beweiswürdigung sollte ... Wenn man liest, beschränkt sich der BGH auch auf den Opelt-Bericht. Wenn man aber nicht liest, die vierzig Seiten ... möglicherweise ja ... könnte sein... auch wenn die Instanzengerichte einen unschönes Werk erhalten. .... Opelt-Bericht ... da macht sich der BGH nicht die nötoge Mühe. Zur Beweiswürdigung werde es nicht kommen.. Bleibt der Kripobeamte im Hotel ... wo in ... auf vierzig Seirten gelesen. Verstehe den BGH-Senat so, dass Raum dafür, dass Porsch IM war, vorhanden ist, aber bewiesen ist es nicht. ... Der Presse kann nicht verwehrt werden, ... wenn jemand sagt ... Die Presse soll ausgeschaltet werden, über den Verdacht zu berichten,.

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos: Darf ich was sagen, wenn das auch nicht meine Sache ist?I

Richter Claus Meyer: Wenn Sie mögen.

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos: Wenn ich zitieren darf: „Zwar bleibe ein erheblicher Verdacht, dass die Behauptung des Klägers, nicht gewusst zu haben, dass die Zeugen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit gewesen seien, nicht zutreffe. Denn den vorgelegten Unterlagen und den Aussagen der Zeugen sei zu entnehmen, dass der Kläger über Jahre vielfach und unter konspirativen Umständen Kontakt mit Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes gehabt und er diesen gegenüber höchst private und politisch brisante Einzelheiten über Freunde, Bekannte und seine damalige Lebensgefährtin berichtet habe.“ Dann sagt der Senat, wenn .. die wissenschaftliche Zusammenarbeit hoher ist .... ohne ... Das ist es ein Rechtsfrage. Wir haben in der ZPO das Beweisrecht. Das Berufungsgericht hat nicht ausgeführt ... genug ... Zweifel. In dem Sinn has es keine genügende ... Die erheblichen Zitate ... alleinigen Schluss .... entgegenstellen. Das Landgericht und das Oberlandgericht lagen bei dem Beweismaß falsch. Es muss neu bemessen werden. Das, was die zeugen gesagt haben, stinkt von vorne bis hinten. Aber wenn es nicht so stinkt, dann geben wir der Klage statt. Sie versuchen nur die großen ... Der BGH sagt, die Beweiswürdigung war rechtsfehlerhaft. Dann brauchen wir uns nicht zu unterhalten, wenn es um die Beweiswürdigung geht. Der Vergleich zwischen Staatsanwaltschaft und BStU muss man Weberling fragen, der BStU vertritt. Es geht beim Gericht um die strafrechtliche Bewertung einer Straftat. Das hat das Bundesverfassungsgericht klar gesagt. Es hat die Hamburger Entscheidung aufgehoben. Deswegen sind die Parallelen unklar, die der Klägervertreter hier gezogen haben wollte. Greifen nicht. Das Dresdner Buch- und Verlagshaus ...

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger dazwischen: Wir haben das Verfahren gegen Axel Springer ...

Richter Claus Meyer: Mache zunächst Springer, das andere nachher..

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos: Auch in der Springer-Sache erfolgte die vorherige. Befragung des Klägers. Wenn wir. es nicht gewesen wären, dann die Aussage seiner Frau und der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag. Das ist publiziert worden. Was kann die Presse anderes tun? Nach sechs Jahren Gerichtsverhandlung kommen sechs Berufsrichter zum Schluss, den verdacht haben wir nun. Was wird von einem Journalisten im Verlag verlangt? Zu welcher Gewissheit müssen wir kommen, wenn über einen Mann, der zum Ministerpräsidenten kandidiert, berichtet wird? Wenn wir viele Jahre nicht fahren würden, teilweise nicht ... klar ... . Dann kann ein Journalist nichts schreiben. Welche entlastenden Aussagen haben vorgelegen und sind nicht genannt worden? Wenn sich Opelt aus dem Staub macht. Welche Beweiskraft haben die Unterlagen gehabt? Was hat und der BGH gesagt? Frage. Was die Presse tun muss, hängt davon ab, ob sie es kann. Porsch ... Wenn dann alles gemacht wurde, ... kann man nicht machen. Da kann man nicht von der mangelnde Sorgfalt der Presse sprechen. Es ist nicht .. Opelt. Er hat das Landgericht und das Oberlandesgericht den Vorwurf gemacht, das man nicht die Gesamtheit bewertet hat. Opelt schildert den Vorgang. Findet im Computer ... setzt sich in Verbindung als Geheimdienstler mit den anderen Geheimdienstler. Erkenn, dass es ein IM ist. Erhält das Erkennungswort und die Tabelle. Nimmt Verbindung auf zum kennenlernen. Anlage B20. Noch Gespräche im Februar, März 1984. Theoretisch ....

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger nervös wirkend dazwischen: Wo steht das. Wir sind im Axel-Springer-Verfahren.

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos: Es ist die Anlage 20. Setzt ein ... Man kann nach zehn Jahren ... 09.08.2004 ...

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger schreit, quatscht durcheinander.

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos: Anlage B20. Es ist die Anlage in diesem verfahren.

Richter Claus Meyer: Es ist alles bekannt.

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos: Habe das deswegen gesagt, weil der BGH nicht aus irgendwelchen Zettelkasten ... . Man kann glücklich oder unglücklich mit dem BGH-Urteil sein. Das ist nicht auf glücklich oder unglücklich reduziert. Das OLG-Urteil ist aufgehoben nicht aus einer Laune heraus. Sondern, weil das OLG-Urteil auf schweren Rechtsfehlern beruht. Diese Rechtsfehler sind bei der neuen Entscheidung auszumerzen. .... Wenn sie Auskunft erhalten, ist es bei der BStU Gewissheit, oder Staatsanwaltschaft, die nur bei Verdacht ermittelt. Das möchte der BGH dem Instanzengericht erklären. Man kann es nicht abtum damit, na ja, die Birthler-Behörde ist eben einer anderen Meinung. Was der BGH auch gesagt hat, der Kläger sagt, es handle sich um eine Perfidität. Wir haben zwei öffentliche Verlautbarungen. Pressemitteilung der eigenen Landtagsfraktion, dann die Pressekonferenz unter Teilnahme der Klägervertreters unter laufenden Kamera. Es wird kommentiert und bestätigt. Da sagt der BGH, ob es zeitlich ... . Es muss entschieden werden, ob später überhaupt noch ein Unterlassungsanspruch besteht. Der BGH sagt, was bekannt ist, brauche man nicht mehr zu verbieten. Wenn ich was dagegen tue , dann muss man sich damit auseinandersetzen.

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger unterbricht: Was haben Sie entnommen aus dieser Fensterrede? Schwierigkeit besteht in Ihrer ... . Thomas sagt Opelt. Nicht Opelt, Porsch ist befragt worden.

Rechtsanwalt Jörg Thomas: Meinte Porsch

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wir haben zwei BGH-Entscheidungen. Sagen, Verdachtsberichterstattung sei absulute. Der BGH geht ziemlich ausführlich auf die Verdachtsberichterstattung ein. Gerade unter der Bedingung des zulässigen Verdachts. Hätte er nicht gesagt, wenn es erwiesen wäre. ... Hat klar einen Vergleich gemacht. Das Dritte. Es geht nicht um die Frage, ob die Medien berechtigt wären, über den Verdacht zu berichten. Es geht nur um die Art und Weise, wie berichtet wurde. Der BGH sagt eindeutig, es konnte nicht verwehrt werden, über den verdacht auch vor der Pressekonferenz zu berichten. Ob ich meine Frau als IM bespitzelt habe ... Voraussetzung der Verdachtsberichterstattung war nicht die Frage .... Einneuer Aspekt. Wenn wir schon dem BGH folgen wollen, wenn wir einen verdacht haben, den der Pressesprecher der BStU gemacht hat, ... 1:1. Dann muss zumindest eins gegeben sein, dass den Verdacht wiederspiegelt, was die privilegierte Quelle sagt. Sie sagt, er war zweifelsfrei IM. Sagt es war Anfang der 70er Jahre beider Auslandsaufklärung IM. Von den Vorgängen in Leipzig steht da nichts. Wenn Porsch IM war, aber nach dem Umzug in die DDR aber nicht. Hat seine Frau bespitzelt. Die privilegierte Quelle sagt dazu nichts. Man darf nicht noch was draufsetzen. Porsch hat erst später was dazu gesagt. Erst später. Zur Pressekonferenz. Hab das nicht angesprochen. Die Pressekonferenz wurde einberufen, weil man wusste, dass der FUKUS einen tag später berichten wird. Darin zu sehen, dass eine Einwilligung in die später von FOKUS und BILD gemachten Veröffentlichung gegeben wurde, ist falsch. Es ist ein Denkfehler. ... Jedenfalls gibt es keine Bindungswirkung des BGH-Urteils. Sagt nicht, mindert den Schutz des Persönlichkeitsrechts. Beschäftigt sich gleich danach mit den Voraussetzungen der zulässigen Verdachtsberichterstattung.

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos: Möchte einiges sagen. Im Gegensatz der lügenden Stasizeugen, haben wir eigene Dokumente. Die Birthlerbehörde gibt selbst eine Auskunft. FOKUS wollte sechs Wochen vor der Landtagswahl berichten, Regine Thum, Lehrerin, ist heute Ehefrau von Porsch. Hiernach folgt die Stellungnahme von Herrn Booß.

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger: Welche Anlage, wo?

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos: Muss ich noch die Zeile nennen? Es wird aus den Akten zitiert.

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger: Das ist nicht Birthler. Sie sagen Akte der Staatssicherheit ist privilegiert. Das müssen sie sagen.

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos: Ich muss Ihnen nichts sagen. Die Aussage; der Kläger wäre IM nur in den 70er Jahren, nicht aber später, weil dies später bekannt wurde ... . Porsch war IM „Christoph“ Das war die Aussage der Birthlerbehörde. Stasi, die die innere Opposition um die Schriftsteller ... . Das ist die Aussage von Herrn Booß. Hat niemand bestritten, dass Herr Booß sich so geäußert hat.

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger unterbricht kaut und verärgert wirkend.

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos: Wir sind uns einig, dass Herr Booß nicht nur zur Auslandstätigkeit für die Stasi geäußert hat, sondern auch zur Tätigkeit danach. Die Akte des Klägers war schon an FOKUS herausgegeben. ... Damit weiterhin das Thema abgehakt sei, Aktenverfälschung ist hier nicht angesagt. Was sat der BGH? Die PDS hat im Internetportal die Stasivorwürfe zurückgewiesen, auch die Saussage von FOKUS, Porsch habe die Ehefrau bespitzelt. SDie Beklagte hat damit Geld gemacht. ... Dieses Verhalten des Klägers ... zu bewerten .... hinter die Interessen der Beklagten ... zurückzutreten ... hat . Ist das eindeutig genug? Beides führt zum Wegfall der Rechtswidrigkeit. Es kann der Presse nicht untersagt werden .. .

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger: Es ist ein gutes Beispiel, wie ... Einen Satz später beschäftigt sich der BGH damit, was Voraussetzung der Verdachtsberichterstattung ist. Da kann man nicht sagen, das Thema ist erledigt, jetzt muss Schluss sein. Pressekonferenz. Die Bewertung wird ... danach auch, aber unter Beachtung der Spielregeln. Lesung Christa Moog war in der Wohnung von Porsch. ... Regine Thum, heute Ehefrau. Das sind Details, die nicht gewürdigt wurden. Da schweigt die Behörde.. Es ist kein wahnsnnig neuer Fund.

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos: Es ist unstreitig. Der Streit ist nur, ob Porsch als Stasispitzel berichtet hat. Anweisungen sind mündlich erfolgt.

Richter Claus Meyer: Die Sach- und Rechtslage ist erörtert worden. Ihren Antrag, die Klage abzuweisen. Der Beklagtenvertreter stellt Anträge aus dem Schriftsatz vom 02.10.2008. Der Kläger ... Begründung nur wenn wir stattgeben. Der Klägervertreter beantragt, die Berufung zurückzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 10.02.2015, 10:00

10.02.2015, OLG-Richter Klaus Meyer: Es ergeht ein Urteil. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 7 U 89/08

Richter Claus Meyer: Jetzt keine besonderen Ausführungen nötig. Nehmen Anträge auf.

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger: ... Ob die Berichterstattung eine Vorverurteilung ist, ob die Stellungnahme der Birthlerbehörde den Verdacht abdeckt ... Es wird nicht im Konjunktiv berichtet, sondern im Indikativ. Er hat es gemacht. Wie kommt man dazu zu schreiben, hat seit den70er Jahren als IM Informationen geliefert und sei aus Angst in die DDR gegangen. Dann zum 35. Jahrestag der DDRE ... ... es sind alles nicht reine Verdachtsäußerungen. Es sind handfeste Behauptungen. „Der ertappte Lügner Porsch windet sich, aber er ist überführt.“ Wenn man sich bei Porsch streiten kann, b es offen nist, hier wird aber draufgesetzt.

Richter Claus Meyer: Wollen Sie noch was dazu sagen?

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos: Komme nicht drum herum Es gibt keine Berichterstattung der Beklagten in der „Morgenpost“ oder in der „Sächsische Zeitung“, dass der Kläger aus Angst vor Verhaftung Westberlin verlassen hat. Es wird berichtet über Gespräche mit dem ressesprecher des Klägers. Können motiviert gewesen sein ...

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger funkt dazwischen.

Rechtsanwalt Spyros Aroukatos: Sie haben jetzt nicht das Wort. Halten Sie sich daran. Hier wird eine Deutung des Pressesprechers gebracht. Dann soll das Dementi nicht genannt werden, weil es den Verdacht erzeugt? Es gibt nicht einen einzigen Satz, der Kläger sei als IM überführt. Mit Ausnahme des Berichtes sind alle Berichte auch im FOKUS, die mit den Unterlagen, die FOKUS zur Verfügung gestellt hat, verbunden. ... Welche Unterlagen hätte unsere sechsjährigen Verfahren gebraucht, mit Ausnahme zwei weiterer Berichte? Alle Berichterstattungen basierten auf vorhandenen Unterlagen. Die Morgenpost hat sie benutzt ... Opelt .... Hat diesem Platz gelassen. Was die Journalisten hätten machen sollen, verrät uns der Kläger nicht.

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger:Eskannnicht Unfähigkeit sein ... alles durcheinander. Versuche zu ordnen. Die Berichterstattung in den Medien geht bei Weiten darüber hinaus, was die Birthlerbehörde mitteilte. Beispiel: Porsch sei in die DDR umgezogen, weil Verhaftung drohte. Und da wird uns erzählt, es sei eine Wiedergab der PDS-Presseerklärung. Es wird als redaktionelle Meldung gebracht. Die Mitteilung eines Dementis befreit nicht von der Verpflichtung, mitzuteilen, woher diese Information kommt. Die Morgenpost, die Sächsische Zeitung kann nicht die Unterlagen von FOKUS .... Was Sie sagen, bedeutet die Stasidokumente sind privilegierte Quellen. Absurdig, wenn Sie das in großer Geste verkünden.

Porsch-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn der Gegner meint, ich betrachte die Stasiunterklagen als privilegierte Quelle, soll das Gericht einen Hinweis geben,.

Richter Claus Meyer: Die Sach- und Rechtslage ist erörtert worden. Der Beklagtenvertreter stellt Anträge aus dem Schriftsatz vom dd.mm.yy. Der Klägervertreter beantragt, die Berufung zurückzuweisen.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 10.02.2015, 10:00

10.02.2015, OLG-Richter Klaus Meyer: Es ergeht ein Urteil. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen.

[bearbeiten] Info zu dem Fall Porsch

[bearbeiten] Pressekonferenzen von Porsch

[bearbeiten] Zusammenfassung aus der Presse zu der Pressekonferenz am 09.08.2004:

Äußerungen von Porsch:

"Der PDS-Fraktionschef im Landtag von Sachsen, P., hat Stasi-Vorwürfe zurückgewiesen. ... Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "FOCUS" soll P. von Mai 1970 bis in die 80er Jahre als "IM Christoph" der DDR - Auslandsspionage Informationen geliefert und außerdem seine damalige Freundin und heutige Ehefrau R. bespitzelt haben."

Medien berichten:

(FAZ 29. 08.2004, von Reiner Burger)

So sagte der PDS-Politiker in seiner ersten Pressekonferenz am 8. August noch, die Informationen der Stasi könnten durch das Abschöpfen "meiner öffentlichen Reden über die Lesung" zustande gekommen sein.
Der Fall Porsch ist mittlerweile nicht nur wegen der erhobenen Stasi-Vorwürfe interessant, sondern auch durch den aggressiven Umgang des Spitzengenossen mit der Presse. Seine Hauptstrategie besteht darin, die Berichterstattung so schnell wie möglich zu unterdrücken. Wie in sich widersprüchlich das Vorgehen ist, zeigt exemplarisch die Unterlassungsaufforderung, die die Frankfurter Allgemeine Zeitung erreichte.

[bearbeiten] Zusammenfassung aus der Presse zu der Pressekonferenz am 19.08.2004:

Der PDS-Politiker war zur Pressekonferenz in Begleitung seiner Anwälte Peter-Michael Diestel und Sven Krüger erschienen. Der sächsische PDS-Politiker Peter Porsch hat erneut Vorwürfe zurückgewiesen, er habe mit dem DDR-Geheimdienst Stasi zusammengearbeitet. Auf einer Pressekonferenz in Dresden erklärte Porsch, der auch Spitzenkandidat seiner Partei im Landtagswahlkampf ist:

"Ich habe nie bewusst Kontakte mit dem MfS unterhalten."
"Mir war klar, dass private Lesungen in Wohnungen beargwohnt wurden, aber das war nichts Kriminelles, deshalb habe ich offen darüber gesprochen."
"Damals wusste ich das (dass der Kripobeamte von der Stasi war) aber mit Sicherheit nicht."
“ Wenn irgendwo eine Verpflichtungserklärung auftauchen sollte, muss sie gefälscht sein“

Anwalt Diestel und sein Partner Krüger: Herr Professor Porsch und seine Familie wurden ohne ihr Wissen zu einhundert Prozent von der Stasi abgeschöpft.

Anwalt Diestel: Kein DDR-Bürger konnte sich diesen Gesprächen entziehen, deshalb können wir auch nicht alle 17 Millionen nach Sibirien schicken. ... Selbstverständlich werden wir aber so viel wie möglich klagen. ... (Bei Rosenholz handele es sich um) "verlogenes, vagabundierendes Material", das von KGB, CIA und BND manipuliert worden sei.

[bearbeiten] Stellungnahme der BStU-Behörde

Karl-Liebknecht-Straße 31/33, 10178 Berlin T el.: 030 - 23 24 - 71 71, Fax: 030 - 23 24 - 71 79

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU)

Erscheinungsdatum 09.08.2004

Zur Pressekonferenz von Peter Porsch

Zu den gestern im Rahmen einer Pressekonferenz von Peter Porsch geäußerten Vorwürfen stellt die Bundesbeauftragte Marianne Birthler folgendes richtig:

1. "Die BStU gibt Kopien von MfS-Unterlagen heraus, wenn Anträge dafür vorliegen. Anlass für die Herausgabe von Unterlagen zu Peter Porsch war in diesem Fall ein rechtlich zulässiger Medienantrag nach § 34 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, den "Focus" im November 2003 gestellt hatte.

2. Wie üblich, wurden auch im Fall Porsch die dafür zuständigen Stellen vor Herausgabe an den Antragsteller rechtzeitig informiert. In diesem Fall waren das der Landtag und das Kultusministerium in Sachsen. Grundlage hierfür war die im Gesetz für derartige Fälle vorgeschriebene Mitteilung ohne Ersuchen.

3. Wie viele andere HVA-Akten konnte bis heute auch die eigentliche Akte zu Peter Porsch, die es ausweislich einer Karteikarte und anderen Schriftstücken gegeben haben muss, nicht aufgefunden werden. Die jetzt vorliegenden Unterlagen entstammen im wesentlichen der zu einer dritten Person geführten OPK (Operativen Personenkontroll-Akte) "Organisator". Diese Unterlage, die als Filmnegativ vorlag, wurde im Rahmen von laufenden Erschließungen erst vor einiger Zeit rückverfilmt.

4. Die Kopien wurden, was Dritte anbelangt, sorgfältig anonymisiert. Unterlagen mit dem Klarnamen der jetzigen Ehefrau von Peter Porsch wurden nicht herausgegeben.

5. Eine Persönliche Akteneinsicht kann erfolgen, wenn ein Akteneinsichtsantrag gestellt wurde. Dies war hier nicht der Fall.

6. Unterlagen zu Mitarbeitern des MfS werden als solche nur dann herausgegeben, wenn sie zweifelsfrei auf eine IM-Tätigkeit hinweisen und die Identität der mit Decknamen erwähnten Person feststeht. Beides war hier der Fall.

7. Die Bearbeitung von Anträgen durch die BStU erfolgt ohne Ansehen der Person oder ihrer parteipolitischen Bindung."

Christian Booß / Pressesprecher

[bearbeiten] Kommentar

Weshalb hilft Prof. Peter Porsch nicht mit seinen persöhnlichen und politischen Erfahrungen, die Menschen in Deutschland Heute über DDR-Politik und DDR-Stasi-Realität wahrheitsgemäß und unfassend aufzuklären?

Die Gerichte und Anwälte des querulatorischen, egomanischen Typs, wie Dr. Sven Krüger, sind für die Aufklärung und Geschichtsaufarbeitung absolut ungeeigent.

Dieses zweite OLG-Verfahren hat mich inspiriert die Seite Porsch-Klägerimus in die Welt zu setzen. Dank gebührt dem Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger.

Der Professor nutzte als Anwälte Johannes Eisenberg, Peter-Michael Diesel und Dr. Sven Krüger.

Die beiden ersten Anwaält dürften ausgestiegen sein. Verblieben ist Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger.

Wir meinen, Prof. Dr. Peter Porsch wurde anwaltlich falsch und schlecht beraten. Er benötigt einen anständigen, demokratisch gesinnten Anwalt, ohne Hintegrund zu den Geheimdiensten.

Es wird Zeit, dass Prof. Dr. Peter Porsch sich auch von Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger trennt.

Der erlittene persönliche Scaden für Prof. Dr. peter Porsch und vor allem politische Schaden für die PDS/LINKE kann noch begrenzt werden. Professor Dr. Peter Porsch wäre nicht der einzige, dem der überhebliche, selbstsicher erscheinende Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger geschadet hat. Politisch scheint diesser Rechtsanwalt eher rechtslastig zu fühlen nund zu handeln, wenn er von seinen Widersachern fordert bzw. erwartet, Deutschland zu verlassen, wie am 09.01.2015 in der Gerichtsaverhandlung gegen den Buskeimsus-Betreiber geschehen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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