02.03.2012 - Die Zensoren haben es in Hamburg jetzt schwieriger und leichter zugleich
Aus Buskeismus
02.03.2012 Der heutige Freitag war ein schöner Freitag. Die meisten Klagen und Zensuranträge wurden abgewiesen.
| BUSKEISMUS FREITAGSBERICHT |
[bearbeiten] Was war heute los?
Auf den beiden Terminrollen fehlten wie immer die Namen der Richter/Innen sowie der Kanzleien. Dafür wurden fünf Entscheidungen verkündet. Drei Klagen – Uwe Kuhlmann vs. Radio Bremen (324 O 241/11), Sylke Wegener vs. Schneidner, D. (324 O 390/11) und Jörg Pilawa vs. Heinrich Bauer Verlag (324 O 570/11) -, wurden zurückgewiesen. In zwei Sachen gab es Aussetzungsbeschlüsse. D.h. die Verkündungen erfolgen später. Katherina Witt (324 O 4/12) einigte sich mit der ZEIT-ONLINE GmbH. War nicht anders zu erwarten, denn ZEIT-ONLINE war ebenfalls von einem Zensor vertreten. Einige Sachen fielen aus. So Claudia Schiffer und Boksic Robin. Dafür werden wir nächste Woche zwei Verfahren von Dr. Nikolaus Klehr (gegen ZDF und RA Markus Kompa) erleben und hören, was Martin Walser bei Carl Wiemer zensieren möchte (324 O 712/11) (Anm.: 324 O 712/11 verschoben auf den 11.05.12) In der Sache Junge Freiheit Verlag GmbH & Co. vs. Süddeutsche Zeitung GmbH 324 O 640/11 erfuhren wir, dass auch eine Versäumnisurteil zu Gunsten der abwesenden Partei erlassen werden kann. |
[bearbeiten] Junge Freiheit Verlag GmbH & Co. vs. Süddeutsche Zeitung GmbH 324 O 640/11
Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Maatsach, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwalt Dieter Roloff
Corpus Delicti Die „Junge Freiheit“ annoncierte in der Süddeutschen Zeitung für 26.000 € und erwartete, dass nichts Böses über diese Zeitung geschrieben wird. Es erschien jedoch ein kritischer unangenehmer Artikel. Es kann der folgende Text gewesen sein:
- Nun verbirgt sich hinter dem Kürzel "JF" die Wochenzeitung Junge Freiheit, die im deutschen Medienspektrum sehr weit rechts angesiedelt ist, gerade so weit, dass man zu ihr nicht ungestraft extremistisch sagen darf, sonst aber so ziemlich alles: erzkonservativ, ultrarechts. 2004 druckte die Zeitung ein Interview mit dem NPD-Vorsitzenden Udo Voigt, in dem er Hitler als großen Staatsmann bezeichnete.
Die „Junge Freiheit“ verlangte eine Richtigstellung und eine Schadensersatzfeststellung über 26.000 €.
[bearbeiten] 324 O 640/11 - Notizen der Pseudoöffentlichkeit
Die Vorsitzende: Für die Beklagtenseite erscheint niemand, trotz ordnungsgemäßer Ladung. Wir wollen der Klage aber nicht stattgeben. Der Richtigstellung schon. Dass Udo Voigt niemals auftaucht, muss allerdings anders formuliert werden. Bei der Schadensersatz-Feststellungsklage machen Sie den vollen Schaden geltend. Weiß nicht, ab der Klägerin als GmbH ein Schadensersatz zusteht. Stellt sich die Frage, wegen was? Kann man alles … . Schadensersatz …
Klägeranwalt Dieter Roloff: Bin gespannt. Die Vorsitzende: Wollen wir nicht geben. § 9 UWG dürfte nicht greifen- Das Alkohol-Zahnpasta Urteil [BGH VI ZR 101/76 "Zähneputzen genügt: Führerschein futsch!" ] und Bezug auf § 824 wegen Schädigung durch Anzeige - Nach Ansicht des Berufungsgerichts kann die Klägerin ihren Schaden durch die Berichterstattung über die Wirkung ihrer Zahnpasta im Alkoholtest nach § 824 BGB ersetzt verlangen – ist nicht anwendbar. Wir meinen, es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis mehr. Ist ja Richtigstellung beantragt. Sie schmunzeln? Klägeranwalt Dieter Roloff: Nehme Richtigstellungsantrag zurück, bekomme Geld. Die Vorsitzende: Schlage vor, Sie stellen heute keine Anträge. Ansonsten würden wir die Klage abweisen. Wir geben eine Schriftsatzfrist. Neu gucken. Ob Sie dann Zahlen oder Richtigstellung verlangen …. Richtigstellung ist möglich. Kein 26.000 € |
Klägeranwalt Dieter Roloff: Die „Neue Freiheit“ hat für 26.000 € eine Anzeige geschaltet. Dann kam der Artikel. Konterkariert diese Anzeige. Das war vor einem Jahr. Haben Richtigstellung. Sie haben nicht meine Meinung, dass es wert ist … .
Die Vorsitzende: BMW schaltet eine Anzeige und es gibt einen Artikel, der sich kritisch mit einem BMW-Wagen auseinandersetzt, dann kann BMW nicht die Anzeigekosten zurückverlangen.
Klägeranwalt Dieter Roloff: Die stehen nicht in Konkurrenz.
Die Vorsitzende: Dass Sie sich ärgern, ist verständlich …. .
Klägeranwalt Dieter Roloff: Dann geben Sie sich einen Ruck.
Die Vorsitzende: Sehen überhaupt keinen Grund.
Klägeranwalt Dieter Roloff: Der Text der Richtigstellung kann repariert werden. Geldentschädigung nein. Möchte nicht ermüden.
Die Vorsitzende: Man muss genau schreiben. Führt nicht zur Ermüdung, einfach copy-paste.
Klägeranwalt Dieter Roloff: Weshalb soll ich schreiben, dass es ein Interview war.
Die Vorsitzende: Weil sonst der Eindruck entsteht, dass er nie in der „Junge Freiheit“ zu Wort kam.
Klägeranwalt Dieter Roloff: Dass die Zeitung durch eine Richtigstellung einen falschen Eindruck nicht erwecken darf, ist … .
Die Vorsitzende: Wird geschrieben angeklagt, angeklagt; angeklagt ohne zu erwähnen, dass freigesprochen, erzeugt den falschen Eindruck.
Klägeranwalt Dieter Roloff: Bei der Richtigstellung weiß ich das nicht.
Die Vorsitzende: … .
Klägeranwalt Dieter Roloff: Wenn wir mündlich verhandeln … .
Die Vorsitzende: Geht nicht. Haben wir uns überlegt. Die Beklagte hat dann kein rechtliches Gehör erhalten. Änderungen gehen nicht im Wege des Versäumnisurteils. Der Beklagte geht davon aus, dass das hier beantragt wird. Liegt auf der Hand, dass das nicht geht. Sie wohnen ja in Hamburg. Ist ja nicht dramatisch. Es wird bestraft, dass die Beklagte trotz ordnungsmäßiger Ladung nicht erschienen ist. Die Sach- und Rechtslage wird erörtert. …Die Anträge zu 2 und 3 sollten umformuliert werden. Der Antrag zu 1 ist unbegründet. Der Klägervertreter erklärt daraufhin, ich stelle keinen Antrag. Beschlossen und verkündet: prozessuale Maßnahmen erfolgen von Amtswegen.
[bearbeiten] Karl-Otto Launicke vs. Ulrich Werth u.a. 324 O 488/11
Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Maatsch, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwalt Dominik Höch, Rechtsanwalt Jörg Flashar
Corpus Delicti
Im Internet finden wir:
Ob das stimmt, wissen wir natürlich nicht, denn wir sind weder Fachmann auf dem Gebiet der Akupunktur, noch haben wir uns damit tiefgründig beschäftigt. Jetzt stehen sich die beiden aus dem Osten Deutschlands kommenden Herren feindlich gegenüber. Die Beklagten sitzen alle in Spanien. Der Beklagte hat sich im Internet hässlich über den Kläger geäußert, u.a. was seine Vergangenheit als NVA-Grenzer betrifft. [bearbeiten] 324 O 465/11 - Notizen der PseudoöffentlichkeitKlägeranwalt Dominik Höch zu Jörg Flashart: Sie sitzen im Zeugenstand Die Vorsitzende korrigiert: Ganz in der Mitte wäre Zeugenstand. Rechtsanwalt Jörg Flashar bleibt da sitzen, wo er sich hingesetzt hat. |
Die Vorsitzende: Geltend gemacht wird eine Geldentschädigung gegen den Autor (B. zu 1.), den, auf dessen Internetsite das steht (B. zu 2) und den Domainhoster (B. zu 3.). Es ist eine Hetzkampagne des Beklagten zu 1, der behauptet, der Kläger hätte Zeugen beeinflusst, von einer Mordanklage sei er nur deswegen freigesprochen worden, weil er sich auf Notwehr berufen habe. … im ungünstigen Licht zu erscheinen. Bei den Beklagten zu 1 und 2 ist die Passivlegitimation gegebene. Der Beklagte zu 3 ist nicht passiv legitimiert. Wir sind zuständig, auch wenn die Beklagten in Spanien sitzen. Auch in Spanien gibt es einen Geldentschädigung wegen Äußerungen im Internet. Beim Internet ist es anders als in den Printmedien. Das Internet ist nicht begrenzt auf einen Ort. Wir meinen, es besteht eine Geldentschädigungsanspruch. Nicht in allen Punkten. Zeugen beeinflussen ist eine Meinungsäußerung. Die anderen Äußerungen, dass der Kläger zur Mauer gegangen sei, um Landsleute zu erschießen, ist eine innere Motivation, eine innere Tatsachenbehauptung. Den Vorwurf Mordanschlag gibt es nicht. Es ist unstreitig, es gab keine Mordanklage. Ersts recht nicht, dass sich der Kläger rausgeredet hat mit Notwehr. Wegen diesen beiden Äußerungen würden wir Geldentschädigung zusprechen. Beim Beklagten zu 3 nicht. Der Verbreitungsgrad ist nicht hoch. Es kommen nicht mehr als 10.000 € in Frage. Könnte drunter liegen. Die Parteien sind verhärtet. Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ist nicht abgegeben.
Klägeranwalt Dominik Höch: Die einstweilige Verfügung ist anerkannt.
Die Vorsitzende: Kann ja sein, dass das in die Presse kommt. Vielleicht Richtigstellung oder etwas zahlen.
Beklagtenanwalt Jörg Flashar: Die Parteien wollen nicht. Sie sind auf dem Gebiet der Medizin im Wettbewerb. Dann geht es um die Vergangenheitsbewältigung. Das mit dem Mordanschlag und der Mauer kann auch anders verstanden werden als im sinne vorsätzlich.
Die Vorsitzende: Wir haben das diskutiert. Es sind innere TATSACHEN: Wir haben überlegt, on das reicht für eine Geldentschädigung. Es ist aber ein anderer Vorwurf, Landsleute zu erscheißen.
Beklagtenanwalt Jörg Flashar: Der Beklagte ist kein Jurist. Die DDR-Grenztruppen .,.. Jeder, der dort war, musste schießen. Es ist eine Sache, die man anders sehen kann.
Die Vorsitzende: Wäre das ein Weg?
Klägeranwalt Dominik Höch: Habe keine Anweisung, etwas vergleichsweise zu regeln. Ich finde, es ist eine schwerwiegende Behauptung, den Zeugen zu beeinflussen. Das haben sie vorberaten. Das ist die Meinung im Hamburg. Gut. Wer liest die Äußerungen? Es ist eine Seite, die sich an die Patienten wendet mit Akupunktur. Wer sich für meinen Mandanten interessiert, findet diese Seite, sucht er zielgerichtet. Die Leute, die geschäftlichen Kontakt zu meinem Mandanten aufnehmen möchten, … . Kann den Hinweis des Gerichtsmitnehmen, auch zur Höhe. Mein Mandant ist fest gewillt, die Geldentschädigung durchzusetzen.
Beklagtenanwalt Jörg Flashar: … Betroffen … Dien Therapie sind … Würde wissen wollen, … . Wie werde ich behandelt bei Parkinson.
Die Vorsitzende: Wir sagen nicht, die Verbreitung tendiert gegen Null.
Klägeranwalt Dominik Höch: Es ist nicht nur ein Kapitel im Lexikon. … .
Beklagtenanwalt Jörg Flashar: ….
Die Vorsitzende: das … auseinandergehen ….
Beklagtenanwalt Jörg Flashar: Es besteht Kontakt zwischen beiden. … Gut wäre … das Strafverfahren ….
Klägeranwalt Dominik Höch: Er soll vorsichtig sein mit solchen Äußerungen. Hat einen rechtskräftigen Titel über 120.000 € gegen Dr. Werth. Frage, ob vollstreckt werden kann. Habe Kostenurteile. Herr Werth ist nicht umsonst in Spanien. Insgesamt wird es schwierig. Nehme mit, was sie heute gesagt haben. Vielleicht setzen wir uns zusammen.
Die Vorsitzende: Können Sie sich, Herr Höch, mit 10.000 anfreunden? Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Kammer mein, die Beklagte zu 3 ist nicht passivlegitimiert. Der Anspruch auf Geldentschädigung gegen die Beklagten zu 1 und 2 besteht, wohl aber in erheblich geringerer Höhe. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 13.04.12, 9:55, Saal B335.
Richterin Barbara Mittler: Ihr [Höch] Mandant muss Interesse haben, dass Ruhe eintritt.
Die Vorsitzende: Ist der Artikel komplett gelöscht?
Klägeranwalt Dominik Höch: Ist getilgt.
Beklagtenanwalt Jörg Flashar: Es kommen keine Überraschungen hinterher.
Klägeranwalt Dominik Höch: Sollten in der Tat ein kurzes Telefonat führen.
Beklagtenanwalt Jörg Flashar: Vielleicht eine Erklärung …. Ob beide dazu in der Lage sind, wenn Sie sagen 10.000.
Die Vorsitzende: Sie [Höch] tragen einen Teil der Kosten. Wollen wir diktieren als Widerrufsvertrag?
Klägeranwalt Dominik Höch: Nein. Vielleicht als Anregung.
Die Vorsitzende: Das Gericht regt an, dass die Beklagtenseite an den Kläger 5.000 € zahlt. Die Kosten des Rechtsstreits sollten gegeneinander aufgehoben werden.
Klägeranwalt Dominik Höch: Vielen Dank. Ein schönes Wochenende.
25.05.12, Richterin Simone Käfer: es ergeht ein Urteil. Die Beklagten zu 1 und 2 haben als Gesamtschuldner 10.000 € an den Kläger zu zahlen. Kostenentscheidung. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
[bearbeiten] Svenja Kahn bzw. Oliver Kahn vs. Axel Springer AG 324 O 684/11 bzw. 682/11
Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Asmus Maatsaxch, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwältin Dr. Staphanie Vendt, Rechtsanwalt Dr. Holger Nieland, Oliver Kahn
Corpus Delicti In Bild finden wir eine Artikel von Oliver Kahn:
Nun hat ein Springer-Blatt gefragt, ob Kahn tatsächlich bodenständig sei. Dagegen muss natürlich geklagt werden. |
[bearbeiten] 324 O 682/11, 324 O 684/11 - Notizen der Pseudoöffentlichkeit
Die Vorsitzende: …Es soll identisch gleich protokolliert werden 682 und 684. Ach. Es wird Sie nicht überraschen, dass wir bei der Auffassung bleiben, wie beim Erlass der einstweiligen Verfügung. Die Äußerungen sind herabsetzend. Ist das vom öffentlichen Interesse? Maaaa, ….. Ereignis des …. Wie bodenständig sind die Kahns? Weiß nicht, ob Urlaub in der Südsee gegen Bodenständigkeit spricht. … … ist das bodenständig? Was der Schweigervater sagt, ist nicht autorisiert.
Springeranwalt Dr. Holger Nieland: … schriftlich …
Die Vorsitzende: Führt zu keinem anderen Ergebnis.
Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Bei mir auch nicht.
Die Vorsitzende witzelnd: Nach diesen Hinweisen des Gerichts wird von der Beklagten die Verfügung anerkannt.
Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Wir meinen, immer noch genügend … zu haben. Fliegt in die Südsee.
Die Vorsitzende: … steht dort am Rande des Beitrages. Dass sie in Grünwald feiern … . Wenn ich Kahn bei Google eingebe weiß ich nicht wo er wohnt.
Springeranwalt Dr. Holger Nieland: . Es ist eine Marginaltat, sprachlich kaum zu greifen. Irgendwo in der Südsee … .
Die Vorsitzende: Wir haben geschmunzelt. Halten nicht für so bodenständig.
Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Wir brauchen einen sozial-kritischen Anlass. Feiern zu Hause ohne irgendwelchen Details. Dann Abweichung von dem Normalen. Hochzeit. Titan Oliver Kahn feiert einfach zu Hause.
Richter Dr. Asmus Maatsch: …. Kleines Kind .. was auch immer … schwierig sozial-kritische Erwähnungen einzubinden. Wir haben schlimmere Fälle. … Wenn sie sagen, so marginal, dann brauchen sie gar nicht zu berichten.
Springeranwalt Dr. Holger Nieland: … .
Richter Dr. Asmus Maatsch: Es war die Sozialsphäre. Recht am eigene Bild, ohne dass unvorteilhafte Darstellung. Wortberichterstattung … was geschrieben werden darf, sagt der BGH nicht. Sagt aber nicht, die Privatsphäre ist abgeschnitten.
Die Vorsitzende: EGMR …. Lediglich zu Unterhaltungszwecken veröffentlicht ….
Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Wir haben nicht angegriffen, dass es substanzarm ist.
Springeranwalt Dr. Holger Nieland: Streiten nicht ab. Man steht oft auf verlorenem Posten. Gut. Dann muss man weiter gehen.
Die Vorsitzende: Ist durchaus eine Schaufelgeschichte. Umso substanzarmer, umso eher muss man hinnehmen. Man kann es anders sehen. Sie [Nialand] wollen durchfechten? Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 20.04.2112, 9:55, Saal B335
Die Vorsitzende: Wollen Sie ganz durchfechten?
Springeranwalt Dr. Holger Nieland: BVerfG-Entscheidung zu Ochsenknecht [Die Hanseatische Urteile zu “Ochsenknecht-Söhnen” genügen nicht verfassungsrechtlichen Abwägungsgrundsätzen]. Es kann am Ende des Tages ganz anders aussehen.
Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Tschüß
Die Vorsitzende: Schau.
[bearbeiten] Josef Esch vs. Manager Magazin Verlagsgesellschaft mbH 324 O 38/12
Die heutigen Zensoren: Ri’in Simone Käfer, Ri Dr. Philip Link, Ri’in Barbara Mittler, Rechtsanwältin Tanja Irion, Rechtsanwalt Dr. Marc-Oliver Stocke von der Kanzlei Damm & Mann
Corpus Delicti Über den umstrittenen Kläger schreibt das Manager-Magazin recht oft. Heute ging es um den Mietvertrag der Kölner Messehallen, der laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs wohl rechtswidrig ist und der die Grundlage für den Fond Kölner Messehallen bildete. [bearbeiten] 324 O 38/12 - Notizen der PseudoöffentlichkeitDie Vorsitzende: Die Präsenzen haben Sie schon? Protokollführerin: Ja. Die Vorsitzende: Der Antragsgegner-Vertreter erhält den Schriftsatz des Gegners vom 01.03.12. Ihren [Antragsgegner] Schriftsatz haben Sie schon zugestellt? An der Unverzüglichkeit wir der Gegendarstellungsanspruch nicht scheitern. Die Erstmitteilung war falsch, dass der Europäische Gerichtshof den Mietvertrag für nichtig erklärt hat. Wir müssen aber [die Verfügung auf Veröffentlichung der Gegendarstellung] wegen Irreführung aufheben. Nicht für … erklärt. Alles läuft. So läuft es gerade nicht. 23 Prozent, wenn Einnahmen … . Man weiß nicht, wie es weiter geht. Abfindung. Kann ja nicht für umsonst die Messehallen umstellen. Tenor der OLG-Entscheidung … Ein Verstoß des Verfahrensrechts wegen Mietvertrag. … Zwingende Beseitigung, dass der Vertrag zwischen der Stadt Köln und der Investment-Gesellschaft schnellstmöglich aufgehoben wird. |
Esch-Anwältin Tanja Irion: Darf ich? Da fließt kein Geld. Das ist falsch. Der Mietvertrag ist nicht nichtig. Gewerbeverstoß …. Was wird mit dem Mietvertrag?
Baklagtenanwalt Dr. Marc-Oliver Srocke: Man muss dazu sagen: Das ist nicht Gegenstand der Textpassage. Ab 01.10.10 zahlt die Stadt Köln keinen Miete mehr. Die Stadt Köln ist nicht Mieterin. Die Köln Messe GmbH zahlt die Miete. Der Grundstückkaufvertrag ist … .Zahlen alös Rückgewähr. Mieter dieses wichtigen Mietvertrages … . Ist egal. Es wird darüber nicht berichtet.
Esch-Anwältin Tanja Irion: …[wird behauptet], finanzielles Fiasko für die Anleger. … Nur darum geht es.
Beklagtenanwalt Dr. Marc-Oliver Srocke: Das ein GAU droht, kann man doch nicht ernsthaft bestreiten.
Es wird gestrittern.
Die Vorsitzende: Für nichtig erklärt, das stimmt nicht.
Beklagtenanwalt Dr. Marc-Oliver Srocke streitet.
Richter Dr. Philip Link: … die Rechtsfolge wäre die gleiche.
Es wird diskutiert.
Die Vorsitzende: Der Eindruck der aus der falschen Aussage entsteht, der stimmt.
Esch-Anwältin Tanja Irion: D.h., es ist nicht möglich, dass der Kläger eine Gegendarstellung macht, die ihm nicht schadet? Wenn das so ist, müssen wir damit leben.
Richter Dr. Philip Link: Kein kleinlicher Maßstab, keine Irreführung. Dass bei einem wichtigen Vorgang eine Lösung gefunden werden muss, ist klar.
Esch-Anwältin Tanja Irion: Sie haben recht, es ist schwierig, das so zu formulieren. … Wir hätten keine Handhabe zu sagen, ist zu lang.
Esch-Anwältin Tanja Irion: Wir haben alles geschrieben. Nehme zurück. Ins Protokoll aufnehmen, dass es falsch war zu schreiben., dass nichts fließt.
Die Vorsitzende: Mit den Parteien wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Die Parteien stellen unstreitig, dass die Grundstückverwaltung Messehallen Köln 15-186 GbR weiter Zahlungen leistet.
Esch-Anwältin Tanja Irion: Ich möchte für fünf Minuten unterbrechen, ob ich den Antrag zurücknehme.
Esch-Anwältin Tanja Irion geht telefonieren.
Esch-Anwältin Tanja Irion nach Wiedereintritt: Hätte es gerne aufgeschrieben.
Beklagtenanwalt Dr. Marc-Oliver Srocke: Kann nicht nachvollziehen, dass es unstrittig falsch ist.
Esch-Anwältin Tanja Irion: Darf ich noch die eidesstattliche Versicherung im Original nachreichen.
Die Vorsitzende: Die Antragsteller-Vertreterin überreicht die eidesstattliche Versicherung von Lothar H. vom 28.02.2012 und beantragt die einstweilige Verfügung vom 20.01.12 zu bestätigen. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung im Salal B335.
13:26, die Parteivertreter verlassen den Saal und verschwinden. Die Richter verlassen den Saal.
13:36, die Vorsitzende tritt in den Saal und verkündet: In Sachen 324 O 38/12 ergeht ein Urteil. Die einstweilige Verfügung vom 20.01.2012 wird aufgehoben und der zu Grunde liegende Antrag zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.
26.06.12, OLH 7 U 22/12: Die Berufung von Josef Esch wird zurückgewiesen.
[bearbeiten] Heutige Richtersprüche
Richterin Simone Käfer:
- Liegt auf der Hand, dass das nicht geht.
[bearbeiten] Heute herausgehörten Leitsätze
Richterin Simone Käfer:
- Änderungen gehen nicht im Wege des Versäumnisurteils. Ein Versäumnisurteil mit einer neuen Formulierung der Richtigstellung kann nicht ergehen, weil die fehlende Partei kein rechtliches Gehör erhalten hat.
[bearbeiten] Wichtiger Hinweis
Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.
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