Wissenschaftsfreiheit

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Rechtsanwalt Markus Kompa (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 18:03, 15. Okt. 2008

Wissenschaftsfreiheit ist ein weiterer Unterfall des Grundrechts auf Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 3 GG.

Wissenschaft ist das halbwegs systematische Streben nach Wahrheit und Erkenntnis.

Die Schrankenregelung des Art. 5 Abs. 2 GG wie Ehrenschutz scheint dem Wortlaut nach für die Wissenschaftsfreiheit nicht zu gelten. Trotzdem hält auch hier die Zensur in Form des Persönlichlichkeitsrechts fröhlich Einzug.

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