Frick - Zensurbegehren

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Die Widerspruchsverhandlung fand am 11.08.09, um 11:00 im Saal 143 des LG Berlin, Tegeler Weg statt. Zu einem Urteil kam es nicht. Es wurde seitenhs des Antragsgegners der Antrag gestellt, die Richter Herr Mauck und die Richterinnen Frau Kuhnert und Frau Hoßfeld wegen Besorgnis der Befangfenheit abzulehnen. Die Widerspruchsverhandlung fand am 11.08.09, um 11:00 im Saal 143 des LG Berlin, Tegeler Weg statt. Zu einem Urteil kam es nicht. Es wurde seitenhs des Antragsgegners der Antrag gestellt, die Richter Herr Mauck und die Richterinnen Frau Kuhnert und Frau Hoßfeld wegen Besorgnis der Befangfenheit abzulehnen.
-* '''LG Hamburg, ZK 25''': <font color="#800000">'''325 O 243/09'''</font> v. 16.09.2009 - Verbot, im Blog der A. von Markus Frick posten zu lassen. Bericht+* '''LG Hamburg, ZK 25''': <font color="#800000">'''325 O 243/09'''</font> v. 16.09.2009 - Verbot, im Blog der A. von Markus Frick posten zu lassen. [http://buskeismus-lexikon.de/325_O_243/09_-_15.08.2009_-_Betr%C3%BCgen_erlaubt_-_B%C3%B6rsenguru_besteht_auf_Zensur Bericht]
* '''LG Hamburg, ZK 25''': <font color="#800000">'''325 O 300/09'''</font> - Inhalt unbekannt * '''LG Hamburg, ZK 25''': <font color="#800000">'''325 O 300/09'''</font> - Inhalt unbekannt
Markus Frick wird in allen hier bekannten Zensurprozessen vom Anwalt Dominik Höch vertreten. Markus Frick wird in allen hier bekannten Zensurprozessen vom Anwalt Dominik Höch vertreten.

Version vom 18:43, 16. Sep. 2009

Zensurbegehren und -verfahren seitens des Herrn Markus Frick

Bekannt sind die folgenden Zensurverfahren:

  • LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/08 v. 06.08.2008 – Einstweilige Verfügung - Verbot den Eindruck zu erwecken, dass die beiden Urteile vom 15. Juli 2008 rechtskräftig seien.
  • LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/09 v. 04.08.2009 - Einsweilige Verfügung - Verbot zu behaupten: Nun hat ein weiterer Anleger erreicht, im Falle eines gerichtlich festgestellten Schadensersatzanspruchs auf bereits sichergestellte Gelder zugreifen zu können. Bericht
  • LG Berlin, ZK 27: 27 O 504/09 vom 07.05.09. Einstweilige Verfügung, mit der untersagt wird, den Inhalt der vergleichsweisen Einigung des Antragstellers mit der Gegenseite in dem Verfahren Landgericht Berlin AZ: 27 O 846/08 wiederzugeben und/oder wiedergeben zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift „Bericht Zensurkammer LG Berlin (ZK 27) Dienstag, 02. Dezember 2008“ geschehen.

Die Widerspruchsverhandlung fand am 11.08.09, um 11:00 im Saal 143 des LG Berlin, Tegeler Weg statt. Zu einem Urteil kam es nicht. Es wurde seitenhs des Antragsgegners der Antrag gestellt, die Richter Herr Mauck und die Richterinnen Frau Kuhnert und Frau Hoßfeld wegen Besorgnis der Befangfenheit abzulehnen.

  • LG Hamburg, ZK 25: 325 O 243/09 v. 16.09.2009 - Verbot, im Blog der A. von Markus Frick posten zu lassen. Bericht
  • LG Hamburg, ZK 25: 325 O 300/09 - Inhalt unbekannt

Markus Frick wird in allen hier bekannten Zensurprozessen vom Anwalt Dominik Höch vertreten.

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