Unterwerfungserklärung

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-Jede [[Unterlassngserklärung]] ist eine Unterwerfungserklärung.+Jede [[Unterlassungserklärung]] ist eine Unterwerfungserklärung.
Unterlassung und Unterwerfung sind Synonyme. Unterlassung und Unterwerfung sind Synonyme.

Version vom 11:21, 14. Apr. 2009

Jede Unterlassungserklärung ist eine Unterwerfungserklärung.

Unterlassung und Unterwerfung sind Synonyme.

Es gehört zu der Augenwischerei der Zensurrichter und Zensuranwälte von einen Unterlasung zu sprechen, um zu verschleiern, dass wegen Peanuts Unterwerfung verlangt wird.

In den meisten Fällen ist der Eingriff in die Menschenwürde durch das Verlangen einer Unterlassungserklärung/Unterwerfungserklärung bzw. den Erlas einer einstweiligen Verfügung signifikant höher als der tatsächliche oder angebliche Verrstoß gegen die Würde des Antragstellers.

Bespiele

  • Ein mittelmäßig bekannter Medienanwalt verlangt Unterwerfung wegen der Äußerung er "arbeite allein von zu Hause aus". Tatsächlich arbeitet er in einer Villa, in der er im zweiten Stock wohnt und im ersten Stock zusammen mit einer Sekretärin arbeitet. Die Äußerung, er "arbeite allein von zu Hause aus" derzeuge den ERindruck er arbeite unprofisionell und als Küchenanwalt. Dem Antraggegner war eine solche Deutung nicht in den SDinn gekommen und hat diese sofrot geändern. Musste sich jedoch entwürdigend unterwerfen. (AG Hamburg-Altona Az. 319C C 257/06)
  • Ein strebsamer Schornsteinfeger verlangt Unterwerfung wegen der Äußerung "Der Schornsteinfeger darf noch nicht als Selbständiger auftreten," Diese Äußerung war falsch und wurde korrigiert. Trotzden entscheid das gericht auf eine entwürdigende Unterwerfung(LG Hamburg Az. 325 O 328/08".
  • Eine Schauspielerin, welcher Tierqäulerei vorgeworfen wurde, und die gegen diese Vorwürfe gerichtlich vorging, verlangte Unterwerfung wegen einer irrtümlichen Falschberichterstattzung, sie wäre schon mal als Tierqäulerin verurteilt worden. Auch dieser Hörfehlöer wäre einfach zu korrigieren. Der Beichterstatter muss sich entwürdigend unterswerfen. (LG Berlin Az. 27 O 1252/08).
  • Der
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