Ordnungsmittel

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*Verpflichtung zur Zahlung von [[Ordnungsgeld]] (bis zu 250.000,- Euro) *Verpflichtung zur Zahlung von [[Ordnungsgeld]] (bis zu 250.000,- Euro)
*[[Ersatzhaft]] *[[Ersatzhaft]]
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 +Die Verhängung eines Ordnungsmittels setzt einen '''schuldhaften''' Verstoß gegen die Unterlassungsverfügung voraus.
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 +Die Ordnungsmittel werden von den Gerichten auf Antrag des Anspruchstellers verhängt. Der Umfang der Ordnungsmittel wird dann vom Gericht jeweils konkret festgesetzt.
[[Kategorie:Glossar]] [[Kategorie:Glossar]]

Version vom 09:39, 11. Okt. 2008

Die Einhaltung von Unterlassungsverfügungen kann nicht ohne weiteres direkt durchgesetzt werden. Jedoch werden dem Inanspruchgenommenen für den Fall der Zuwiderhandlung folgende Ordnungsmittel angedroht:

Die Verhängung eines Ordnungsmittels setzt einen schuldhaften Verstoß gegen die Unterlassungsverfügung voraus.

Die Ordnungsmittel werden von den Gerichten auf Antrag des Anspruchstellers verhängt. Der Umfang der Ordnungsmittel wird dann vom Gericht jeweils konkret festgesetzt.

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