Kachelmann-Verfahren

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 18:22, 11. Aug. 2010 (bearbeiten)
Rolf (Diskussion | Beiträge)

← Zum vorherigen Versionsunterschied
Version vom 18:27, 11. Aug. 2010 (bearbeiten) (Entfernen)
Rolf (Diskussion | Beiträge)

Zum nächsten Versionsunterschied →
Zeile 13: Zeile 13:
*04.08.2010 - <font color="#800000">'''28 O xxx/10'''</font>, Beschluss; Dem Focus wird verboten, drei Passagen aus seiner aktuellen Titelgeschichte "Die Akte Kachelmann“ zu verbreiten. Es geht um Details Kachelmanns Beziehungen zu einer Frau. *04.08.2010 - <font color="#800000">'''28 O xxx/10'''</font>, Beschluss; Dem Focus wird verboten, drei Passagen aus seiner aktuellen Titelgeschichte "Die Akte Kachelmann“ zu verbreiten. Es geht um Details Kachelmanns Beziehungen zu einer Frau.
-*11.08.2010 - <font color="#800000">'''28 O xxx/10'''</font>, Urteil; BILD.de darf doch über das Ermittlungsverfahren gegen den berichten. Kachelmann verzichtete hat auf das gerichtliche Verbot. Richterin Reske: Kachelmann hat "die Reißleine gezogen". Bild-Anwalt Spyros Aroukatos+*11.08.2010 - <font color="#800000">'''28 O xxx/10'''</font>, Widerspruchsverhandlung - BILD.de darf über das Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann berichten. Kachelmanns Anwalt Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker sagt: Bild.de darf schon seit dem 19. Mai wieder über den Fall berichten. Grund: Die Staatsanwaltschaft hatte damals selbst Inhalte aus der Ermittlungsakte via Pressemitteilung öffentlich gemacht. "Damit darf seit dem 19. Mai auch die Presse bestimmte Details aus der Ermittlungsakte zitieren". Kachelmann verzichtete vor der Verhandlung hat auf das gerichtliche Verbot. Richterin Reske: Kachelmann hat "die Reißleine gezogen". Bild-Anwalt Spyros Aroukatos

Version vom 18:27, 11. Aug. 2010

Bekannte äußerungsrechtlichen Klagen von Jörg Kachelmann

Landgericht Köln

  • 15.05.2010 - 28 O 175/10; Nachrichtenmagazin Focus darf nicht alle Einzelheiten zu Ermittlungen im Fall Jörg Kachelmann nennen. Die Veröffentlichung der Details aus der Ermittlungsakte sei unzulössig, da diese dazu führen könnten, dass der Kläger selbst für den Fall eines Freispruchs nicht rehabilitiert wird. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass es zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch keine Hauptverhandlung gegeben habe und eine Akteneinsicht der Presse in die laufende Ermittlungsakte nicht vorgesehen sei. Urteil
  • 16.04.2010 - 28 O 215/10, Beschluss;Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
  • 16.04.2010 - 28 O 216/10; Axel Springer Verlag oder BILD Digital GmbH & Co. KG wird untersagt Paparazzi-Fotos zu veröffentlichen, die den TV-Moderator Jörg Kachelmann bei seinem täglichen Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Mannheim zeigen.
  • 16.06.2010 - 28 O 318/10, Beschluss; Jörg Völkerling (Paparazzi-Fotograf von Bild am Sonntag) ; Es wird dem Antragsggener verboten, Lichtbilder gemäß Anlagenkonvolut AS 0A, dort mit einem Kreuz gekennzeichnet, die den Verfügungskläger beim Hofgang in der JVA N zeigen, zu verbreiten oder öffentlich zur Schau zu stellen. Urteil; Anwalt des Fotografen: Spyros Aroukatos
  • 04.08.2010 - 28 O xxx/10, Beschluss; Dem Focus wird verboten, drei Passagen aus seiner aktuellen Titelgeschichte "Die Akte Kachelmann“ zu verbreiten. Es geht um Details Kachelmanns Beziehungen zu einer Frau.
  • 11.08.2010 - 28 O xxx/10, Widerspruchsverhandlung - BILD.de darf über das Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann berichten. Kachelmanns Anwalt Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker sagt: Bild.de darf schon seit dem 19. Mai wieder über den Fall berichten. Grund: Die Staatsanwaltschaft hatte damals selbst Inhalte aus der Ermittlungsakte via Pressemitteilung öffentlich gemacht. "Damit darf seit dem 19. Mai auch die Presse bestimmte Details aus der Ermittlungsakte zitieren". Kachelmann verzichtete vor der Verhandlung hat auf das gerichtliche Verbot. Richterin Reske: Kachelmann hat "die Reißleine gezogen". Bild-Anwalt Spyros Aroukatos
Persönliche Werkzeuge