Ausnahmen vom Anwaltszwang

Aus Buskeismus

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Ab Landgericht besteht bei den Zensurverhandungen Anwaltszwang. Juristisch heißt das Anwaltsprozess.



Für bestimmte Rechtshandlungen gibt es jedoch Ausnahmen. Die Parteien dürfen selbst - ohne anwaltlicher Hilfe - handeln.

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