Anführungsstriche

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Anführungsstriche können eine andere Interpretation signalisieren, etwa Ironie. Nach der Rechtspraxis des [[Landgericht Hamburg|Landgerichts Hamburg]] relativieren Anführungsstriche eine Aussage jedoch nur bedingt. Seit der [[Stolpe-Entscheidung]] muss man auch eine wörtliche Deutung der Äußerung gegen sich gelten lassen. Anführungsstriche können eine andere Interpretation signalisieren, etwa Ironie. Nach der Rechtspraxis des [[Landgericht Hamburg|Landgerichts Hamburg]] relativieren Anführungsstriche eine Aussage jedoch nur bedingt. Seit der [[Stolpe-Entscheidung]] muss man auch eine wörtliche Deutung der Äußerung gegen sich gelten lassen.
-BGH. Urteil v. 11.01.1966 - VI ZR 221/63 (Düsseldorf). Ein ehemals vermuteter Beteiligter am Reichstagsbrand (SA-Mitglied) darf auch in wissenschaftlichen Arbeiten nicht namentlich genannt werden, wenn die Beteiligung am geschichtlichen Ereignis gerichtlich nicht nachgewiesen ist.+BGH. Urteil v. 11.01.1966 - VI ZR 221/63 (Düsseldorf). Ein ehemals vermuteter Beteiligter am Reichstagsbrand (SA-Mitglied) darf auch in [[Wissenschaftsfreiheit|wissenschaftlichen Arbeiten]] nicht namentlich genannt werden, wenn die Beteiligung am geschichtlichen Ereignis gerichtlich nicht nachgewiesen ist, vgl. [[Reichstagsbrand-Entscheidung]].
1. GG Art. 5; BGB § 1004 (Abwehrender Ehrenschutz gegenüber Darstellungen eines Ereignisses von geschichtlicher Tragweite - Reichtstagsbrand) Zur Frage, ob Einschränkungen für den abwehrenden Ehrenschutz gelten, wenn jemand in einer Darstellung eines Ereignisses von geschichtlicher Tragweite als Teilnehmer an einem Verbrechen politischen Charakters bezeichnet wird. 1. GG Art. 5; BGB § 1004 (Abwehrender Ehrenschutz gegenüber Darstellungen eines Ereignisses von geschichtlicher Tragweite - Reichtstagsbrand) Zur Frage, ob Einschränkungen für den abwehrenden Ehrenschutz gelten, wenn jemand in einer Darstellung eines Ereignisses von geschichtlicher Tragweite als Teilnehmer an einem Verbrechen politischen Charakters bezeichnet wird.
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Aktuelle Version

Anführungsstriche können eine andere Interpretation signalisieren, etwa Ironie. Nach der Rechtspraxis des Landgerichts Hamburg relativieren Anführungsstriche eine Aussage jedoch nur bedingt. Seit der Stolpe-Entscheidung muss man auch eine wörtliche Deutung der Äußerung gegen sich gelten lassen. BGH. Urteil v. 11.01.1966 - VI ZR 221/63 (Düsseldorf). Ein ehemals vermuteter Beteiligter am Reichstagsbrand (SA-Mitglied) darf auch in wissenschaftlichen Arbeiten nicht namentlich genannt werden, wenn die Beteiligung am geschichtlichen Ereignis gerichtlich nicht nachgewiesen ist, vgl. Reichstagsbrand-Entscheidung.

1. GG Art. 5; BGB § 1004 (Abwehrender Ehrenschutz gegenüber Darstellungen eines Ereignisses von geschichtlicher Tragweite - Reichtstagsbrand) Zur Frage, ob Einschränkungen für den abwehrenden Ehrenschutz gelten, wenn jemand in einer Darstellung eines Ereignisses von geschichtlicher Tragweite als Teilnehmer an einem Verbrechen politischen Charakters bezeichnet wird.

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