7 U 127/09 - 31.05.2011 - Immer wieder Max Mosley

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Über den Hintergrund der Klage kann man im Internet allerhand finden.

Der Kläger geht massiv gegen die falsche Berichterstattung zu seinen Sex-Spielen vor.

In diesem Verfahren geht es um die Wiederholungsgefahr nach einer Richtigstellung.

Das Landgericht Hamburg hatte die TAZ am 04.12.2009 verurteilt, es zu unterlassen verschiedene Äußerungen erneut zu veröffentlichen und zu verbreiten.. Die TAZ hat außerdem 1.641,96 Euro zzgl. Zinsen zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die TAZ. Der Streitwert wurde vom Landgericht auf 50.000,00 Euro festgelegt. Az. 324 O 324/09.

Die TAZ ging in Berufung.

Siehe auch: EGMR: Mosley und chilling effects.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Max Mosley vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

7 U 127/09 Max Mosley vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwältin Tanja Irion
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

[bearbeiten] Die Richter

Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht: Dr. Raben
Richter am Obgerlandesgericht: Dr. Weyhe
Richter am Oberlandesgandgericht: Meyer

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

31.05.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Die Vorsitzende Richterin Dr. Raben: Wie sollten die Sache ansprechen. Wir haben zichfach überlegt und gedacht. Wir finden viel Berichte bezüglich der überschappenden Idee, dass die Wiederholungsgefahr entfallen kann. Falls eine Richtigstellung erfolgte. Für die Zukunft haben wir neue Anregungen erhalten. Aber die Beklagte hat nicht alles unternommen, was diese Äu0ßerung betrifft. Sie hat nicht alles gelöscht. Im Blog stand noch vieles. Passt nur, wenn es keine zweite Äußerungen …. Wir kommen deswegen mit der Richtigstellung nichts anfangen. Wir haben zwei Veröffentlichungen. Eine in der TAZ am 05.04.2008 und dann am gleichen Tag in www.taz.de. Da meinen wir, man kann sich auf die dpa-Meldung verlassen. Es ist sofort gelöscht worden. Deswegen kann man der Berufung stattgeben. Dasselbe gilt für den TAZ-Blog. Die Beiträge blieben aber bis Februar 2009 im Netz. In B ezug auf diese Beiträge kann sich die Beklagte nicht auf die privilegierte Quelle berufen. Deswegen meinen wir, dass die Berufung wegen diesen Beiträgen in dem TAZ-Blog nicht stattgegeben werden kann. Man kann das auch vertiefen. … Für Forum-Eintragungen haftet nicht der betreuber. Das gilt aber nicht, wenn die TAZ bestimmten Personeen Platz bietet für solche Beiträge. Zusammengefasst: Für Ziffer 1b und 2 haftete die Beklagte. …. „Die Frauen tragen abweichende Kleidung und keine KZ-Kleidung. Bis auf diese eine Seuite .. .

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: … Ihre Überlegungen über die Haftung zu den Blog-Eintragungen halte ich nicht für richtig. …. Die TAZ hat über 40 Blogs. Der Blogbetreiber ist ein achmann, der eine besondere eigene Verantwortung übernimmt. Die Störereigenschaft der TAZ ist nicht festgestellt. Wenn Sie sagen, die TAZ bietet Platz für die Blogs, dann bedeutet das, dass die TASZ diese auch redaktionell überprüfen kann. Das kann sie nicht. deswegen schlage ich vor, die Revision zuzulassen. Wir kenne solche Entscheidungen nicht. Es gibt das Urteile des LG Düsseldorf. Verantwortlich ist der Blog-Inhaber, nicht der Domain-Inhaber. … Der BGH sagt es gibt das Kommunikationsbedürfnis … das ist an verschiedenen Stellen angesprochen. … Selbst die RSS-Feeds hat das Landgericht verboten, selbst wenn er diese redaktionell bearbeitete. … Die Frau … fährt mit den Fahrrad zum Arbeitsplatz. Auch der ist von der Haftung freigesprochen worden. Ist hier auch so. Ist dem Kläger nicht aufgefallen. Als TAZ ist … Wo hätte die TAZ richtigstellen können, da gab es sogar einen Hitlerblog. Der, der die Einspielung macht, ist kein Mitglied der Redaktion. Man kann die Blogs abschalten oder nach einem Monat … . Wenn jemand einen Unterlassungsanspruch stellt, muss er selbst sagen, haben nur das … gemacht. Habe recherchiert.

Die Vorsitzende: Haben Sie auch … .

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Ja. War aber nicht abgemahnt. Der Anwalt hat gar nichts gefunden, nachdem ihr die Fälle weg schwammen. Im November hat der BGH Ihre Entscheidung aufgehoben. … geringe Eingriffsintensität. Jemand … gezielt. Am Tag der Einstellung war er nicht rechtswidrig. Der Einspielen war im April 2008. Da kann ich im ebruar 2009 nicht sagen, es stimmt. Schließlich stellt sch die Frage, wenn es rechtes war, ob es herausgenommen werden muss. An der Stelle, wo es rechtswidrig verbreitet wird und in Archiv aufgenommen wird, als Archivgut. Da trifft die Verantwortung den Nutzer, der überprüfen muss, ob das noch Aktuelle aktuell ist. Das Letzte: Die Revision muss zugelassen werden. Meinem früherer Mandanten, dem Herrn Speer wird der Laptop geklaut. Das Landgericht Berlin sagt, die Tatsachen dürfen nicht veröffentlicht werden. Werden aber veröffentlicht. Speer tritt zurück. Es entstehen Kommentare, noch dazu im Ergebnis einer Straftat. Ich sage, ich muss alle einstweiligen Verfügungen für erledigt erklären. Hatte immer zweite einstweilige Verfügungen erhalten. Es muss die Öffentlichkeit interessieren, weshalb er zurückgetreten ist. Wir sehen das beim Herr Blatter. Wenn die sagen, durch Bestechung …. … die ganze Geschichte wird verändert. Wie Herr Mosley an kriminelle Huren geraten ist. Es kann gefragt werden, ist das der richtige Mann . kann sich ja peitschen lassen. Das fragt sie, auch die Presse.

Die Vorsitzende: Es geht um die Unwahrheit.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Wissen Sie. Was muss man tun, um die Wahrheit festzustellen? Müssen das Video selber ansehen mit der Technik der englischen Richter? Nein.

Die Vorsitzende: Das liiert die Intimsphäre. Ist hier nicht gut … .

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Wir sind bei der Frage, ob der Erhalt der Blogeintragungen zulässig ist. Sie sagen, so darf es nicht aktuell wieder verbreitet werden. Aber das Archiv darf nicht gereinigt, gesäubert werden. Dafür gibt es kein Gesetz. Ich bitte zu überlegen und die Revision zuzulassen. Mein Mandat hat Rechte. Ich bin überzeugt, Sie haben nicht recht. Sie müssen überlegen, auch ein Blogeintrag ist nicht wie die Zeitung. Es ist den Dreck unter dem Fingernagel nicht wert. Es ist nicht wie Print. Wir kommen nicht zum BGH, wenn Sie die Revision nicht zulassen. Wenn Ihre Rechtsprechung Schule macht, dann muss man die Blogs abschalten. Wenn es Abmahnungen gibt, dann gilt es auch für die Blogs?

Mosley-Anwältin Irion: Wir haben es gefunden.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sie müssen sagen, wie lange haben Sie gesucht?

Die Vorsitzende zu Rain Irion: Sie müssen was sagen.

Mosley-Anwältin Irion: Ich möchte zu Protokoll geben, dass Herr Mosley sich nicht mir kriminellen Huren umgeben hat.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg schreit: Die Nutten, die es gefilmt haben, waren kriminell. Ich habe auch nicht gesagt, Herr Speer wäre kriminell.

Die Vorsitzende: Sie haben sich verhört.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg sehr laut: Die Nutten waren Kriminelle.

Die Vorsitzende: Hat das nicht gesagt.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg sehr noch lauter: Ich möchte mich verwahren …

Die Vorsitzende: Mosley möchte nicht in Verbindung gebracht werden mit kriminellen Nutten.

Mosley-Anwältin Irion: Es war eine, nicht Mehrzahl. Dann wird nun gesagt, die Ursprungsmeldung war rechtsmäßig. Sie war rechtswidrig. Das Foto .. .

Die Vorsitzende: Haben das nicht gesagt.

Mosley-Anwältin Irion: Das Foto war rechtswidrig. Die Berichterstattung war rechtswidrig. Es war Intimsphäre. Meine, die Beklagte hat bei der dpa keine privilegierte Quelle gehabt. Das Agenturprivileg entbindet nicht davon, ungeprüft identifizierbar und eine unzulässig eine Verdachtsaberichterstattung zu tätigen.

Die Vorsitzende: Wir sind da Ihrer Meinung, aber das Bundesverfassungsgericht hat das eine andere Meinung. Lesen das ungern, und halten das nicht für richtig.

Mosley-Anwältin Irion: Das BVerfG betraf nicht die Intimsphäre. Hier kommen alle Probleme zusammen. Sgenturprivileg, Intimsphäre .. , .. .Deswegen darf die BVerfG-Entscheidung nicth zum Tragen kommen.

Mosley-Anwalt: Demeti …

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Welcher Zeitpunkt? Sie haben nicht gesagt, der Blog stört. Es war keine NS-Uniform. Es war anders.

Mosley-Anwältin Irion: Dadurch, dass es die Intimsphäre betraf. Alles lief schief. Man kann sich über die Störerhaftung streiten. Ich war letzte Woche beim Rachow-Seminar. Urteil … Verwies auf die Sedlmayr-Entscheidung. Es geht nicht um …, sondern um die redaktionelle Verantwortlichkeit.

Die Vorsitzende: Nehme auf, soll entschieden werden. Es wird festgestellt, die Formalien der Berufung sind gewahrt. Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung .. bis 20:00. Der Streitwert wird festgelegt auf 50.000,00 EUR.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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