5 U 220/08 - 02.09.2009 - Kapitale Degeneration des Rechtsempfindens von Google

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

Michael Bernhard vs. Google Inc.

02.09.09: OLG Hamburg27 O 7/09

Korpus Delicti

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Google-Bildersuchergebnis „titten der woche

Es war die Berufungsverhandlung gegen das Urteil 308 O 248/07 vom 26.09.08

Google hatte gegen den Willen des Klägers, eines Fotografen, aus einem Blog das Bild von Collien Fernandes in die Bildersuchmaschine unter dem Suchwort „der Woche “aufgenommen.

Entscheidungstenor

I. Der Beklagten wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens zwei Jahre)

verboten

das nachfolgend abgebildete Foto

[…]

in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, wie in den Ergebnislisten der Bildersuche der Suchmaschine G. geschehen.

II. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über den Umfang der Nutzung des unter I. abgebildeten Fotos zu erteilen; insbesondere unter Angabe des Zeitpunktes der Benutzungsaufnahme, der Dauer und Häufigkeit der Benutzung sowie unter Angabe der jeweils verwendeten Auflösung und des Formats.

III. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 504,50 zu zahlen.

IV. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

V. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen des Tenors unter I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 100.000.000,00, hinsichtlich des Tenors zu II. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 3.000,00 und hinsichtlich des Tenors zu III. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages.

Am gleichen Tag, den 27.09.2008 erging gegen Google ein zweites analoges Urteil 308 O 42/06.

Die heutige Verhandlung hat prinzipielle Bedeutung, ob Geschäfte mit täglichen millionenfachen Rechtsverletzungen eine Zukunft besitzten.

Richter

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht: Herr Joachim Betz
Richterin am Oberlandesgericht: Frau Stephanie Lemke
Richter am Oberlandesgericht: Herr Joachim Zink

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Senfft, Kersten, Nabert & Maier; RA van Eeendenburg
Beklagtenseite: Kanzlei Taylor Weassing; RA Wimmers, RA'in ....

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

02.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit Rolf Schälike und Thomas Horn

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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