325 O 166/09 - 04.08.2009 - Zwei ungleiche Anwälte - Frick vs. Popp

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

Gefahr_in_Verzug.jpg

Markus Frick möchte Zensur im Aktien-Blog

04.08.09: LG Hamburg . 325 O 166/09 Markus Frick vs. Nico Popp, Betreiber von Aktienblog

Markus Frick ist eine umstrittenen Person. Er wirbt auf seiner Web-Site, hält Vorträge, tritt im Fernsehen auf, begeistert nicht Wenige. Er gilt als erfolgreich. Inzwischen hat er auch eine Firma, die Finanzdialog Verlag GmbH, welche für ihn tätig ist. Markus Frick soll nach Berlin umgezogen sein.

Es ist nicht verwunderlich, dass gegen einen solch erfolgreichen Mann geklagt wird.

Viele Klagen endeten mit einem Vergleich und sind der Öffentlichkeit in ihren Details unbekannt. Was mit den hunderten - wie wir inzwishcen vom Richter Mauck erfahren haben, tausenden - Klagen passiert, bleibt für die Öffentlichkeit im Dunkeln. Große Kanzleien, wie die CLLB, welche Dutzende bis Hunderte Betroffene vertraten, sind wegen inzwischen eingetretener Entwicklungen ausgestiegen, und klagen nicht mehr gegen Markus Frick.

Markus Frick vergleicht sich mit den Klägern vor Gericht in der beschränkten Öffentlichkeit einer Gerichtsverhandlung. Die Berichterstattung darüber versucht Markus Frick unter Ausnutzung der deutschen Zensurregeln zu zensieren. In seinem Zensurbegehren wird er vertreten vom Anwalt Dominik Höch.

Zensurbegehren und -verfahren seitens des Herrn Markus Frick

Bekannt sind die folgenden Zensurverfahren:

Landgericht Berlin

  • LG Berlin, ZK 27: 27 O 504/09 Markus Frick vs. Rolf Schälike. Einstweilige Verfügung vom 07.05.09, mit der untersagt wird, den Inhalt der vergleichsweisen Einigung des Antragstellers mit der Gegenseite in dem Verfahren Landgericht Berlin AZ: 27 O 846/08 wiederzugeben und/oder wiedergeben zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift „Bericht Zensurkammer LG Berlin (ZK 27) Dienstag, 02. Dezember 2008“ geschehen.
Die Widerspruchsverhandlung fand am 11.08.09, um 11:00 im Saal 143 des LG Berlin, Tegeler Weg statt. Zu einem Urteil kam es nicht. Es wurde seitens des Antragsgegners der Antrag gestellt, die Richter Herr Mauck und die Richterinnen Frau Kuhnert und Frau Hoßfeld wegen Besorgnis der Befangfenheit abzulehnen.
Neuer Termin 10.06.2010, 11:30, Landgericht Berlin, Saal 143

Landgericht / Oberlandesgericht Hamburg

Markus Frick vs. Hessischen Rundfung

  • 02.07.10: 324 O 140/10 Markus Frick vs. Hessishcne Rundfunk. Die mündliche Verhandlung sollte am 01.10.10 wiederholt werden. Die Verhandkung fand jedoch nicht statt.

Markus Frick vs. Nico Popp

  • 06.08.08: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/08 Einstweilige Verfügung - Verbot den Eindruck zu erwecken, dass die beiden Urteile vom 15. Juli 2008 rechtskräftig seien.
  • 04.08.09: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/09 Markus Frick vs. Nico Popp (Aktien-Blog), Einsweilige Verfügung v. 04.08.2009 - Verbot zu behaupten: Nun hat ein weiterer Anleger erreicht, im Falle eines gerichtlich festgestellten Schadensersatzanspruchs auf bereits sichergestellte Gelder zugreifen zu können. Verhandlungsbericht
  • 09.11.09: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 311/09 Markus Frick vs. Nico Popp (Aktien-Blog), Hauptsachverfahren zum Verfügungverfahren 325 O 166/09. Verhandlungsbericht.
  • 09.02.10: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 297/09 Markus Frick vs. Börse Online GmbH & Co. KG Verhandlungsbericht
  • 21.09.10: OLG Hamburg, 7. Senat: 7 U 53/10 - Markus Frick vs. Nico Popp (Aktien-Blog), Berufungsverfahren zum Hauptsacheverfahren 325 O 311/09. Der Berufung des Beklagten wurde im Teil der außergerichtlichen Kosten stattgegeben. Ansonsten wurde die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.

Markus Frick vs. ARIVA

  • 07.07.09: LG Hamburg, ZK 25: Erlass einer einstweiligen Verfügung 325 O 243/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE
  • 16.09.09: LG Hamburg, ZK 25: 325 O 243/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE Widerspruchsverhandlung - Verbot, im Blog "der A. von Markus Frick" posten zu lassen. Verhandlungsbericht
  • Ordnungsgeldanträge wegen Wiederholung der Beleidigung bestätigt, Kosten 1.500 €
  • 27.04.10: OLG Hamburg 7 U 117/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE. Berufungsverhandlung zu Widerspruchsverhandkung 325 O 243/09. Die Berufung von ARIVA wird zurückgewiesen.
  • 01.09.09: LG Hamburg, ZK 25: Erlass einer einstweiligen Verfügung 325 O 300/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE,
  • 21.05.10: LG Hamburg, ZK 25: Hauptsacheverfahren 325 O 398/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE zur einstweiligen Verfügung 325 O 300/09. ARIVA.DE hat verloren.
  • 15.01.10: LG Hamburg, ZK 25: Erlass einer einstweiligen Verfügung 325 O 463/09 Markus Frick vs. ARIVA.DE wegen Posting von börsenfurz1
  • 05.10.10: LG Hamburg, ZK 25: Hazuptsacheverhandkunge 325 O 16/10 Markus Frick vs. ARIVA.DE zur einstweiligen Verfügung 325 O 463/09.

bisherige Kosten für ARIVA:

361,90 08.09.09 Az. 325 O 300/09, Medienanwalt MF, außerger. Rechtewahrnehmung

713,75 11.09.09 Az. 325 O 300/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung

328,50 29.09.09 Az. 325 O 300/09, Justizkasse Hamburg, Gerichtskosten

811,81 27.11.09 Az. 325 O 243/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung

121,40 30.12.09 Az. 325 O 243/09, Medienanwalt MF, Ordnungsgeldanträge

741,00 04.01.10 Az. 325 O 243/09, Justizkasse Hamburg, Ordnungsgeldanträge

1.500,00 28.01.10 Az. 325 O 243/09, Justizkasse Hamburg, Ordnungsgeld

765,75 08.02.10 Az. 325 O 463/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung

363,00 19.02.10 Az. 325 O 463/09, Justizkasse Hamburg, Gerichtskosten

968,00 12.05.10 Az. 7 U 117/09, Justizkasse Hamburg, Gerichtskosten

2.297,15 29.06.10 Az. 325 O 398/09, Medienanwalt MF, gerichtliche Rechtewahrnehmung

377,90 29.06.10 Az. 325 O 398/09, Medienanwalt MF, Kostennote vom 29.09.09


9.350,16 Summe

Dazu kommen noch die Kosten für den ARIVA-Anwalt.

Markus Frick wird in allen hier bekannten Zensurprozessen vom Anwalt Dominik Höch vertreten.

Korpus Delicti

Auf http://aktien-blog.com/40-millionen-euro-frick-manipulation-00057.htm stand ein Mal:

Bereits im Februar dieses Jahres urteilte das Landgericht Heidelberg zu Gunsten eines geschädigten Anlegers und verpflichtete Frick zur Zahlung von Schadensersatz.

Nun hat ein weiterer Anleger erreicht, im Falle eines gerichtlich festgestellten Schadensersatzanspruchs auf bereits sichergestellte Gelder zugreifen zu können.

Bei der ersten Passage wurde moniert, dass nicht darauf hingewiesen wurde, dass die genannte Entscheidung nicht rechtskräftig sei. Auf Hinweis des Gerichts wurde dieser Antrag allerdings zurückgenommen. Markus Frick blieb auf den Kosten in diesem Teil der einstweiligen Verfügung sitzen.

Die zweite Passage war Gegenstand der heutigen Widerspruchsverhandlung. Der Kläger monierte, dass der genannte Arrest über die niedrige vierstellige Summe, welche hinter der Passage steckt (AG Charlottenburg 235 C 1007/08 und 226 C 1009/08), bereits seit langem nicht mehr besteht.

Verurteilte Mörder mussten herhalten, den Antrag auf Erlass und den Bestand einer einstweiligen Verfügung zu begründen.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Harald Schulz
Richterin am Landgericht: Frau Dr. Wölk
Richter am Landgericht: Herr Dr. Graf

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch; RA Dominik Höch
Beklagtenseite: Kanzlei Lampmann; RA Arno Lampmann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

04.08.09: Verhandlung

04.08.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Schulz: Der Antragstellervertreter übergibt den Schriftsatz vom 30.07.2009. Wir kennen diesen noch nicht.

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann: habe den Schriftsatz schon erhalten.

Antragstelleranwalt Dominik Höch: Wenn ich 3934 faxe, kommt das an?

Der Vorsitzende: Müsste eigentlich ankommen.

Der Vorsitzende Richter liest den Schriftsatz. Richterin Frau Dr. Wölk schläft fast ein. Richter Dr. Graf schaut gleichgültig in den Raum.

Der Vorsitzende: Ja. Es ist eine viel diskutierte Frage. … Meldung … Äußerung … .eine Sache ist zeitlich überholt … von den tatsächlichen Ereignissen überholt .. Ist dann die Bereithaltung einer solchen Meldung zulässig. … Diese Meldung ist für ein weiteres Ereignisunwichtig geworden … entfernen … Von verschiedenen Gerichten gibt es unterschiedliche Entscheidungen. Gerichte in Frankfurt, München … Ein Mal war die Meldung richtig … nicht unzulässig. Sie, Herr Höch haben dazu rechtliche Ausführungen gemacht. Es gibt gegenteilige Meinungen.

Antragstelleranwalt Dominik Höch unterbricht den Richter: Man muss berpcksichtigen, was es bedeutet, wenn eine solche Falschmeldung noch im Netz steht. Gibt man bei Google Markus Frick und Aktien ein, dann erscheint diese Meldung. Die Leser fragen sich, was ist das für ein Vogel? Sie kommen auf die Seite von Herrn Popp. Sie kommen auf wichtige Informationen: Das Vermögen ist arrestiert. … weil für die Nutzer das erscheint, was unrichtig behauptet wird. Deswegen sind die Hamburger Entscheidungen richtig. Herr Hopp hatte eine Abmahnung erhalten, dass das nicht genannt werden soll. Er hat die Passage stehen lassen. Er wuasste, dass es falsch ist.

Kommentar von Rolf Schälike: Bestimmt stand in der Abmahnung 'Wegen der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage …. Herr Hopp hatte keine Möglichkeit die „Eindeutigkeit“ zu prüfen. Wie sich später herausstelle war eine von den beiden abgemahnten Passagen doch erlaubt und Anwalt Dominik Höch nahm diesbezüglich den Antrag auf Erlass einer einsteiligen Verfügung zurück.

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann: Sie machen den zweiten schritt vor dem ersten. Zuerst muss geprüft werden,. Ob dien Äußerung unwahr ist. … Wenn bei Google der Eindruck erscheint , dann kann der Eindruck falsch sein. Sie sagen aber, die Aussage ist unwahr. Sagt der Artikel, es gibt einen Arrestantrag? Die Sachverhalte, die dort genannt werden, stimmen. Die Veröffentlichung von Straftaten sind wahre Tatsachen. … obwohl die Tatsache wahr ist … es besteht das öffentliche Interesse, dass das Persönlichkeitsrecht …. Bild … Christian Klar als Mörder .. .Die Meldung vom 12.08.2008 sagt aus, dass auf das Vermögen zugegriffen wird.

Antragstelleranwalt Dominik Höch fällt erneut ins Wort: Sie haben Entscheidungen der Hamburger Gerichte, weshalb es bei den Mördern kein öffentliches Interesse gibt, die alten Berichte im Netz zu lassen. Negerkalle, der Herr Sch. gilt als Schmähung. Sie haben die dritte Frage der unwahren Tatsachen. Bei Mördern wird verlangt, dass nicht dokumentiert wird, was 14.02.19xx passierte.

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann: Sie sagen „unwahr“. Was ist unwahr? Nicht ein Gericht hat … eine Vergleich …

Antragstelleranwalt Dominik Höch fällt erneut ins Wort: Der Antrag wurde zurückgenommen

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann versucht es mit einem dummen Vergleich: In Köln regnet es heute, steht in der Zeitung. Morgen regent es aber icht.

Antragstelleranwalt Dominik Höch pariert folgerichtig: Das ist kein Persönlichkeitsrecht. Die TAZ schreibt 1993 Negerkalle. Dass diese Information jetzt bereitgehalten wird, verbieten die Hamburger Gerichte. Es sit nicht so, dassdas Archiv …

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann hat keine Ahnung von den Zensurregeln: Das ist nicht der Streitgegenstand. Antragstelleranwalt Dominik Höch lässt Herrn Lampmann nicht zu Wort kommen: Nachher sagt er, nutzt gegen Frick den Arrest. Sie sagen, dass Sie die negative Feststellungsklage eingereicht haben?

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann: Diese ist erhoben. Zeitablauf sehen wir nicht.

Der Vorsitzende: Doch. Am 12.08.08 … ist die gerichtliche Entscheidung ergangen. Die ‚Frage ist, darf diese Melödung noch im Netz stehen, wenn sie durch andere Ereignisse überholt ist?

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann kennt nicht die Internet-Archiv-Diskussion vor dem LG Hamburg und bringt wieder lächerliche >Beispiele: Hat sich nicht überholt. Das Problem taucht im Internet auf, bei dem das Gedächtnis nie endet. Wenn ein alter Tagesbericht der TAZ auf dem Bürgersteig liegt, dannn … .

Antragstelleranwalt Dominik Höch belehrt Herrn Lampmann: Das ist keine Verbreitungshandlung.

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann primitiv: Verbreiten ist in den Verkehr bringen. Gegen die Zeitung geht niemand vor, dass es dort stehen bleibt.

Antragstelleranwalt Dominik Höch weiß es besser: Das OLG, das LG hat anders entscheiden. Es ist vom OLG entschieden worden. Dass das Internet eine Gefahrenquelle ist, ist Schwachsinn. Es ist anders als ein Archiv in der Bibliothek. Es iost eine heutige unzutreffende Meldung.

Richter Dr. Graf bringt es auf den Punkt: Die Meldung ist heute nicht mehr aktuell.

Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung im Tenor erfolgt am Mittwoch, den 05.08.09, um 12:00 in der Geschäftsstelle.

05.08.09: Verkündung

Draußen an der Tür der Geschäftsstelle hängt die Terminrolle, auf der Steht: Zur Terminstunde unaufgefordert eintreten.

11:51 Richter Herr Schulz schreitet ohne Robe stolz mit geradem Blick an der im Flur sitzenden Pseudoöffentlichkeit vorbei und betritt die geschäftsstelle. Verschwindet so gegen 11:58 vier Türen weiter aus den Gweschätssteöllen-Räumen.

12:00: Die Pseudioöffentlichkeit betritt die Geaschäftasstelle und fragt, ob den heute die Verkündng stattfindet. Eine dame einer anderen Kammer weiß nichts davon. Die geschäftsstelle der Kammer 25 ist nicht besetzt. Eine Dame und euin Herr sdagwen, ja die verkündng findet gleich statt. warten Sie draußen.

"Werde ich aufgerufen, den es steht, dass man unaufgefordert eintreten soll?"

"Sie werden aufgerufen," lautet die Antwort.

12:05 kommt betritt Richter Schulz nun in Robe die Tür der Gescäftsstelle und ruft von innne: Verkündung der Zivilkammer 25.

Die Pseudoöffentlichkeit betritt in den Raum und fragt den Richter, ob sie sich setzen darf, um sich Notizen machen zu können. Richter Schulz schweigt. Es soll keine Missachtung Ihrer Person bedeuten, erklärt die Pseudoöffentlickeit. Richter Schulz nickt, und verkündet bald darauf:

In der Sache Frick gegen Popp ergeht ein Urteil: Die einstweilige Verfügung vom 18.05.2009 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert beträgt 5.500,000 Euro.

Die Pseudoöffentlichkeit fragt: Sie haben doch eben dem Antragsgegner nun erneut verboten, die Passage „Nun hat ein weiterer Anleger erreicht, im Falle eines gerichtlich festgestellten Schadensersatzanspruchs auf bereits sichergestellte Gelder zugreifen zu können. weiter zu verbreiten, weil sich die Ereignisse geändert haben. Wie ist das ..

Richter Schulz: Ich darf zur Sache nichts sagen.

Die Pseudoöffentlichkeit: Es geht nicht um die Sache, sondern um die Begründung allgemein....

Richter Schulz: Ich darf zur Sache nichts sagen.

Die Pseudoöffentlichkeit: Wie ist das, wenn ich im Internet schreibe, es gab heute zwei Urteile, und später stellt sich heraus, dass Sie sich versprochen hatten, das eine war nur ein Beschlusss, muss ich das dann ändern?

Richter Schulz: Ich darf zur Sache nichts sagen.

Die Pseudoöffentlichkeit: Andere Richter erläutern mir die Rechtslage.

Richter Schulz: Auch zur Rechtslage darf ich nichts sagen.

Kommentar

Der Klägeranwalt argumentierte schwach und falsch. Was früher richtig war, darf heute nicht mehr im Internet stehen, wenn damit das Persönlichkeitsrecht negativ berührt wird, hat er behauptet. Dafür mussten die s.g. Sedlmayr-Mörder und Negerkalle, der nicht mehr Negerkalle genannt werden möchte und die entsprechenden Urteile des Land- und des Oberlandgerichts Hamburg herhalten. Der Klägeranwalt verschwieg, dass es auch andere Hamburger Urteile des gleichen LG und OLG gibt. So dürfen die Mörder R.K., P.H. und der Neonazimörder S.S (ist heute frei) namentlich genannt werden mit deren Taten und deren heutigen Handlungen. Die Internet-Archive bleiben unberührt.

Es ist eine Abwegungsfrage, was darf im Internet nach der Hamburger Rechtsprechung bleiben. Die Meldung in www.aktien-blog.com hatte ein Datum. Damit erkenntbar, dass es eine ältere Meldugn ist. Der Anwalt Herr Arno Lampmann hatte die Chance nachzuweisen, dass diese Meldung auch heute noch Bedeutung für die Meinungsbildung und -freiheit hat. Die sehr allgemeinen Argumente vom Rechtsanwalt Arno Lampmann, gingen an der Hamburger Rechtsprechung vorbei. Die Beispiele waren sämtlich antiquarisch. Schon lange in Hamburg ausdiskutiert und ausgerichtet.

Die eingereichte negative Feststellungsklage erzeugt lediglich Zusatzkosten für Herrn Popp. Eine Feststellungsklage ist für kein Gericht verbindlich. Für Markus Frick dürfte das Peanuts sein.

Eigentlich schade. Popp hätte gewinnen können. Das schafft jedoch nicht jeder Anwalt.

Ereignisse des Tages

Schweine_contra_Menschengrippe.jpg Namensstreit.jpg

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


Persönliche Werkzeuge