325 O 166/09 - 04.08.2009 - Zwei ungleiche Anwälte - Frick vs. Popp

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche
Gefahr_in_Verzug.jpg

Inhaltsverzeichnis

Markus Frick möchte Zensur

04.08.09: LG Hamburg . 325 O 166/09 Markus Frick vs. Nico Popp

Markus Frick ist eine umstrittenen Person. Er wirbt auf seiner Web-Site, hält Vorträge, tritt im Fernsehen auf, begeistert nicht Wenige. Er gilt als erfolgreich. Inzwischen hat er auch eine Firma, die Finanzdialog Verlag GmbH. Markus Frick soll nach Berlin umgezogen sein.

Es ist nicht verwunderlich, dass gegen einen solch erfolgreichen Mann geklagt wird.

Viele Klagen endeten mit einem Vergleich und sind der Öffentlichkeit in ihren Details unbekannt. Was mit den hunderten Klagen passiert bleibt für die Öffentlichkeit im Dunkeln. Große Kanzleien, wie die CLLB, welche Dutzende bis Hunderte Betroffene vertraten, sind wegen inzwischen eingetretener Entwicklungen ausgestiegen, und klagen nicht mehr gegen Markus Frick.

Neben Vergleichen mir den Klägern versucht Markus Frick die Berichterstattung über die Gerichtsverfahren zu zensieren.

Klagen und Ermittlungen gegen Markus Frick

Schadensersatzklagen

LG Berlin, Zivilkammer 27: 27 O 846/08, 27 O 577/08, 27 O 654/08, 27 O 807/08 , 27 O 809/08 , 27 O 854/08, 27 O 857/08 (Vergleich geschlossen), 27 O 871/08, 27 O 935/08, 27 O 902/08, 27 O 951/08, 27 O 955/08 (Vergleich geschlossen), 27 O 960/08.

Die Pressekammer (ZK 27) hat es allerdings geschafft, die Sachen anderen Kammern zu übergeben. Es soll hunderte von Verfahren gegeben haben, erfuhren wir vom Richter.

Amtsgericht Charlottenburg: 229 C 66/08 (Ergebnis unbekannt), 235 C 1007/08 (Antragsteller nahm den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls zurück), 226 C 1009/08 (Antragsteller nahm den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls zurück).

Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat bereits am 26. September 2007 wegen der Empfehlung dreier Aktiengesellschaften 27,1 Millionen Euro des Vermögens eines Unternehmens auf Mauritius arrestiert, schreiben die Verfassungsrichter. Frick sei dort Bevollmächtigter gewesen. Wegen der Empfehlung weiterer Gesellschaften sei der Arrest später auf 45,6 Millionen Euro erhöht worden. Aufgrund von Pfändungsverfügungen der Staatsanwaltschaft seien rund 38,7 Millionen Euro sichergestellt worden. Der heutige Stand dieses Arrests ist unbekannt.

Landgericht Heidelberg: 2 O 261/07 Das Urteil vom 05.02.2008 – Tenor - 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 39.446,38 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2007 zu zahlen. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. ist nicht rechtskräftig. Frick ist in Berufung gegangen - OLG Karlsruhe Az. 10 U 29/08). Das Urteil hatte die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner erstritten, die weitere Schadensersatzklagen eingereicht hat. Die Kanzlei betreut mehr als 100 Frick-Geschädigte. Das Landgericht Berlin hatte dagegen in einer Verfügung Schadensersatzansprüche in Frage gestellt. Der heutige Stand ist unbekannt

Die Münchner Kanzlei Rotter reichte ebenfalls eine Schadensersatzklage ein. Mehr als 90 Prozent der mindestens 300 Mandanten haben einem Vergleich zugestimmt. Der SZ liegt ein Fall eines Anlegers vor. Danach liegt die Quote bei knapp 20 Prozent, das heißt die Anleger erhalten fast ein Fünftel des dokumentierten Schadens zurück.

Ermittlungen

Auch die Staatsanwaltschaft ermittelte. Die aktuellen Ergebnisse sind uns allerdings unbekannt:

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen Frick wegen des Vorwurfs der strafbaren Marktmanipulation ermittelt (Az.: 3 Wi Js 1665/07). Im Zuge der Ermittlungen wurden rund € 80.000.000,- gepfändet. Dabei soll es sich um die erzielten Verkaufserlöse handeln. Frick bestritt dies. Frick legte gegen die Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Berlin zur Gewährung der beantragten Akteneinsicht für die Geschädigten (Az.: 514 AR 1/07) Verfassungsbeschwerde ein. Die Vollziehung wurde daher zunächst durch Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 2. Juni 2008 bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde – längstens für die Dauer von sechs Monaten – ausgesetzt (Einstweilige Anordnung 2 BvR 1043/08). Mit Beschluss vom 4. Dezember 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Fricks Verfassungsbeschwerde gegen die Möglichkeit zur Akteneinsicht nicht zur Entscheidung angenommen wird (2 BvR 1043/08). Die Entscheidung ist unanfechtbar und eine Akteneinsicht für die Geschädigten nun uneingeschränkt möglich.

Zensurverfahren

Bekannt sind drei Zensurverfahren:

  • LG Hamburg, ZK 25: 325 O 166/08 v. 06.08.2008 – Einstweilige Verfügung - Verbot den Eindruck zu erwecken, dass die beiden Urteile vom 15. Juli 2008 rechtskräftig seien.
  • Die heutige Widerspruchsverhandlung 325 O 166/09 gegen das Verbot:

Nun hat ein weiterer Anleger erreicht, im Falle eines gerichtlich festgestellten Schadensersatzanspruchs auf bereits sichergestellte Gelder zugreifen zu können.

  • LG Berlin, ZK 27: 27 O 504/09 vom 07.05.09. Einstweilige Verfügung, mit der

untersagt,

wird, den Inhalt der vergleichsweisen Einigung des Antragstellers mit der Gegenseite in dem Verfahren Landgericht Berlin AZ: 27 O 846/08 wiederzugeben und/oder wiedergeben zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift „Bericht Zensurkammer LG Berlin (ZK 27) Dienstag, 02. Dezember 2008“ geschehen.

Die Widerspruchsverhandlung findet am 11.08.09, um 11:00 im Saal 143 des LG Berlin, Tegeler Weg statt.

Markus Frick wird in allen drei Zensurprozessen vom Anwalt Dominik Höch vertreten.

Korpus Delicti

Auf http://aktien-blog.com/40-millionen-euro-frick-manipulation-00057.htm stand ein Mal:

Bereits im Februar dieses Jahres urteilte das Landgericht Heidelberg zu Gunsten eines geschädigten Anlegers und verpflichtete Frick zur Zahlung von Schadensersatz.

Nun hat ein weiterer Anleger erreicht, im Falle eines gerichtlich festgestellten Schadensersatzanspruchs auf bereits sichergestellte Gelder zugreifen zu können.

Bei der ersten Passage wurde moniert, dass nicht darauf hingewiesen wurde, dass die genannte Entscheidung nicht rechtskräftig sei. Auf Hinweis des Gerichts wurde dieser Antrag allerdings zurückgenommen. Markus Frick blieb auf den Kosten in diesem Teil der einstweiligen Verfügung sitzen.

Die zweite Passage war Gegenstand der heutigen Widerspruchsverhandlung. Der Kläger monierte, dass der genannte Arrest über die niedrige vierstellige Summe, welche hinter der Passage steckt (AG Charlottenburg 235 C 1007/08 und 226 C 1009/08), bereits seit langem nicht mehr besteht.

Verurteilte Mörder mussten herhalten, den Antrag auf Erlass und den Bestand einer einstweiligen Verfügung zu begründen.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Harald Schulz
Richterin am Landgericht: Frau Dr. Wölk
Richter am Landgericht: Herr Dr. Graf

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch; RA Dominik Höch
Beklagtenseite: Kanzlei Lampmann; RA Arno Lampmann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

04.08.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Schulz: Der Antragsstrellervertreter übergibt den Schriftsatz vom 30.07.2009. Wir kennen diesen noch nicht.

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann: habe den Schriftsatz schon erhalten.

Antragstelleranwalt Dominik Höch: Wenn ich 3934 faxe, kommt das an?

Der Vorsitzende: Müsste eigentlich ankommen.

Der Vorsitzende Richter liest den Schriftsatz. Richterin Frau Dr. Wölk schläft fast ein. Richter Dr. Graf schaut gleichgültig in den Raum.

Der Vorsitzende: Ja. Es ist eine viel diskutierte Frage. … Meldung … Äußerung … .eine Sache ist zeitlich überholt … von den tatsächlichen Ereignissen überholt .. Ist dann die Bereithaltung einer solchen Meldung zulässig. … Diese Meldung ist für ein weiteres Ereignisunwichtig geworden … entfernen … Von verschiedenen Gerichten gibt es unterschiedliche Entscheidungen. Gerichte in Frankfurt, München … Ein Mal war die Meldung richtig … nicht unzulässig. Sie, Herr Höch haben dazu rechtliche Ausführungen gemacht. Es gibt gegenteilige Meinungen.

Antragstelleranwalt Dominik Höch unterbricht den Richter: Man muss berpcksichtigen, was es bedeutet, wenn eine solche Falschmeldung noch im Netz steht. Gibt man bei Google Markus Frick und Aktien ein, dann erscheint diese Meldung. Die Leser fragen sich, was ist das für ein Vogel? Sie kommen auf die Seite von Herrn Popp. Sie kommen auf wichtige Informationen: Das Vermögen ist arrestiert. … weil für die Nutzer das erscheint, was unrichtig behauptet wird. Deswegen sind die Hamburger Entscheidungen richtig. Herr Hopp hatte eine Abmahnung erhalten, dass das nicht genannt werden soll. Er hat die Passage stehen lassen. Er wuasste, dass es falsch ist.

Kommentar von Rolf Schälike: Bestimmt stand in der Abmahnung 'Wegen der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage …. Herr Hopp hatte keine Möglichkeit die „Eindeutigkeit“ zu prüfen. Wie sich später herausstelle war eine von den beiden abgemahnten Passagen doch erlaubt und Anwalt Dominik Höch nahm diesbezüglich den Antrag auf Erlass einer einsteiligen Verfügung zurück.

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann: Sie machen den zweiten schritt vor dem ersten. Zuerst muss geprüft werden,. Ob dien Äußerung unwahr ist. … Wenn bei Google der Eindruck erscheint , dann kann der Eindruck falsch sein. Sie sagen aber, die Aussage ist unwahr. Sagt der Artikel, es gibt einen Arrestantrag? Die Sachverhalte, die dort genannt werden, stimmen. Die Veröffentlichung von Straftaten sind wahre Tatsachen. … obwohl die Tatsache wahr ist … es besteht das öffentliche Interesse, dass das Persönlichkeitsrecht …. Bild … Christian Klar als Mörder .. .Die Meldung vom 12.08.2008 sagt aus, dass auf das Vermögen zugegriffen wird.

Antragstelleranwalt Dominik Höch fällt erneut ins Wort: Sie haben Entscheidungen der Hamburger Gerichte, weshalb es bei den Mördern kein öffentliches Interesse gibt, die alten Berichte im Netz zu lassen. Negerkalle, der Herr Sch. gilt als Schmähung. Sie haben die dritte Frage der unwahren Tatsachen. Bei Mördern wird verlangt, dass nicht dokumentiert wird, was 14.02.19xx passierte.

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann: Sie sagen „unwahr“. Was ist unwahr? Nicht ein Gericht hat … eine Vergleich …

Antragstelleranwalt Dominik Höch fällt erneut ins Wort: Der Antrag wurde zurückgenommen

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann versucht es mit einem dummen Vergleich: In Köln regnet es heute, steht in der Zeitung. Morgen regent es aber icht.

Antragstelleranwalt Dominik Höch pariert folgerichtig: Das ist kein Persönlichkeitsrecht. Die TAZ schreibt 1993 Negerkalle. Dass diese Information jetzt bereitgehalten wird, verbieten die Hamburger Gerichte. Es sit nicht so, dassdas Archiv …

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann hat keine Ahnung von den Zensurregeln: Das ist nicht der Streitgegenstand. Antragstelleranwalt Dominik Höch lässt Herrn Lampmann nicht zu Wort kommen: Nachher sagt er, nutzt gegen Frick den Arrest. Sie sagen, dass Sie die negative Feststellungsklage eingereicht haben?

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann: Diese ist erhoben. Zeitablauf sehen wir nicht.

Der Vorsitzende: Doch. Am 12.08.08 … ist die gerichtliche Entscheidung ergangen. Die ‚Frage ist, darf diese Melödung noch im Netz stehen, wenn sie durch andere Ereignisse überholt ist?

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann kennt nicht die Internet-Archiv-Diskussion vor dem LG Hamburg und bringt wieder lächerliche >Beispiele: Hat sich nicht überholt. Das Problem taucht im Internet auf, bei dem das Gedächtnis nie endet. Wenn ein alter Tagesbericht der TAZ auf dem Bürgersteig liegt, dannn … .

Antragstelleranwalt Dominik Höch belehrt Herrn Lampmann: Das ist keine Verbreitungshandlung.

Antragsgegnervertreter Herr Arno Lampmann primitiv: Verbreiten ist in den Verkehr bringen. Gegen die Zeitung geht niemand vor, dass es dort stehen bleibt.

Antragstelleranwalt Dominik Höch weiß es besser: Das OLG, das LG hat anders entscheiden. Es ist vom OLG entschieden worden. Dass das Internet eine Gefahrenquelle ist, ist Schwachsinn. Es ist anders als ein Archiv in der Bibliothek. Es iost eine heutige unzutreffende Meldung.

Richter Dr. Graf bringt es auf den Punkt: Die Meldung ist heute nicht mehr aktuell.

Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung im Tenor erfolgt am Mittwoch, den 05.08.09, um 12:00 in der Geschäftsstelle.

06.08.2009: Verkündung

Draußen an der Tür der Geschäftsstelle hängt die Terminrolle, auf der Steht: Zur Terminstunde unaufgefordert eintreten.

11:51 Richter Herr Schulz schreitet ohne Robe stolz mit geradem Blick an der im Flur sitzenden Pseudoöffentlichkeit vorbei und betritt die geschäftsstelle. Verschwindet so gegen 11:58 vier Türen weiter aus den Gweschätssteöllen-Räumen.

12:00: Die Pseudioöffentlichkeit betritt die Geaschäftasstelle und fragt, ob den heute die Verkündng stattfindet. Eine dame einer anderen Kammer weiß nichts davon. Die geschäftsstelle der Kammer 25 ist nicht besetzt. Eine Dame und euin Herr sdagwen, ja die verkündng findet gleich statt. warten Sie draußen.

"Werde ich aufgerufen, den es steht, dass man unaufgefordert eintreten soll?"

"Sie werden aufgerufen," lautet die Antwort.

12:05 kommt betritt Richter Schulz nun in Robe die Tür der Gescäftsstelle und ruft von innne: Verkündung der Zivilkammer 25.

Die Pseudoöffentlichkeit betritt in den Raum und fragt den Richter, ob sie sich setzen darf, um sich Notizen machen zu können. Richter Schulz schweigt. Es soll keine Missachtung Ihrer Person bedeuten, erklärt die Pseudoöffentlickeit. Richter Schulz nickt, und verkündet bald darauf:

In der Sache Frick gegen Popp ergeht ein Urteil: Die einstweilige Verfügung vom 18.05.2009 wird bestätigt. Der Antragsgegner hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert beträgt 5.500,000 Euro.

Die Pseudoöffentlichkeit fragt: Sie haben doch eben dem Antragsgegner nun erneut verboten, die Passage „Nun hat ein weiterer Anleger erreicht, im Falle eines gerichtlich festgestellten Schadensersatzanspruchs auf bereits sichergestellte Gelder zugreifen zu können. weiter zu verbreiten, weil sich die Ereignisse geändert haben. Wie ist das ..

Richter Schulz: Ich darf zur Sache nichts sagen.

Die Pseudoöffentlichkeit: Es geht nicht um die Sache, sondern um die Begründung allgemein....

Richter Schulz: Ich darf zur Sache nichts sagen.

Die Pseudoöffentlichkeit: Wie ist das, wenn ich im Internet schreibe, es gab heute zwei Urteuiel und später stellt sioch heraus, dass Sie sich versprochen haben, das eine war nur ein Beschlusss, muss ich das dann ändern?

Richter Schulz: Ich darf zur Sache nichts sagen.

Die Pseudoöffentlichkeit: Andere Richter erläutern mir die Rechtslage.

Richter Schulz: Auch zur Rechtslage darf ich nichts sagen.

Kommentar

Der Klägeranwalt argumentierte schwach und falsch. Was früher richtig war, darf heute nicht mehr im Internet stehen, wenn damit das Persönlichkeitsrecht negativ berührt wird, hat er behauptet. Dafür mussten die s.g. Sedlmayr-Mörder und Negerkalle, der nicht mehr Negerkalle genannt werden möchte und die entsprechenden Urteile des Land- und des Oberlandgerichts Hamburg herhalten. Der Klägeranwalt verschwieg, dass es auch andere Hamburger Urteile des gleichen LG und OLG gibt. So dürfen die Mörder R.K., P.H. und der Neonazimörder S.S (ist heute frei) namentlich genannt werden mit deren Taten und deren heutigen Handlungen. Die Internet-Archive bleiben unberührt.

Es ist eine Abwegungsfrage, was darf im Internet nach der Hamburger Rechtsprechung bleiben. Die Meldung in www.aktien-blog.com hatte ein Datum. Damit erkenntbar, dass es eine ältere Meldugn ist. Der Anwalt Herr Arno Lampmann hatte die Chance nachzuweisen, dass diese Meldung auch heute noch Bedeutung für die Meinungsbildung und -freiheit hat. Die sehr allgemeinen Argumente vom Rechtsanwalt Arno Lampmann, gingen an der Hamburger Rechtsprechung vorbei. Die Beispiele waren sämtlich antiquarisch. Schon lange in Hamburg ausdiskutiert und ausgerichtet.

Die eingereichte negative Feststellungsklage erzeugt lediglich Zusatzkosten für Herrn Popp. Eine Feststellungsklage ist für kein Gericht verbindlich. Für Markus Frick dürfte das Peanuts sein.

Eigentlich schade. Popp hätte gewinnen können. Das schafft jedoch nicht jeder Anwalt.

Ereignisse des Tages

Schweine_contra_Menschengrippe.jpg Namensstreit.jpg

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


Persönliche Werkzeuge