324 O 948/08 - 27.03.2009 - Deutsches Institut für Service-Qualität vs. Morgenpost Verlag GmbH

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Deutsches Institut für Service-Qualität vs. Morgenpost Verlag GmbH

27.03.09: 324 O 948/08 Deutsches Institut für Service-Qualität vs. Morgenpost Verlag GmbH

Geklagt wurde in gleicher Sache gegen zwei fast gleiche Beklagte

324 O 948/08 Deutsches Institut für Service-Qualität vs. Morgenpost Verlag GmbH

324 O 949/08 Deutsches Institut für Service-Qualität vs. MOPO Online GmbH

[bearbeiten] Bemerkenswert

Die Klägerseite vertrat die Kanzlei Lovells pp., welche wir bis heute meist als Vertreter der Beklagtenseite erlebten. Mit diesem und dem zweiten heutigen Verfahren hat sich diese Kanzlei eingereiht in die Gruppe der Zensurkanzleien bzw. Zensuranwälte, welche sowohl Kläger als auch Beklagte vertreten. Das sind, insbesondere: Kanzlei Johannes Eisenberg, Kanzlei Schertz Bergmann, Kanzlei Schwenn, Kanzlei Senfft Kersten Nabert & Maier und Anwalt Helmuth Jipp.

Die Zahl der Kanzleien, welche entweder nur die Kläger- bzw. nur die Beklagtenseite vertreten, ist damit um eine geschrumpft.

Fast ausschließlich als Klägerkanzleien erlebt die Pseudoöffentluchkeit: Kanzlei Prof. Dr. Prinz, Kanzlei Nesselhauf.

Fast ausschließlich auf der Beklagtenseite stehen: Kanzleie Prof. Schweizer, Kanzlei Hogan, Kanzlei Latham & Watkins, Kanzlei CMS Hasche

Die Meinungsfreiheit kommerzialisiert sich zusehends.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht Ritz
Richter am Landgericht Dr. Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Lovells pp.; RA Jürgens
Beklagtenseite: Kanzlei: CMS Hasche; RA Michael Fricke

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richter Dr. Link: Sie haben sich schon im Flur geeinigt.

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Wir haben die 324 O 547/08. … haben die Gegendarstellung … .Bei der Gegendarstellung muss es ein zwingender Eindruck sein. Da müssen wir auch die Richtigstellung für aussichtsreich halten. In Stein gemeißelt ist dieser Eindruck nicht. … der seinen … verkauft … da wird die Schlussfolgerung mitgegeben. Der Eindruck ist unwahr. Nachtragende Nutzung des Testergebnisses. … unlautere Absprache .. im zweiten Fall wird der Test unabhängig. … fortlaufende Beeinträchtigung des Unternehmens würden wir annehmen. … wir bekommen in laufenden Metern solche Verfahren, auch in der 1. Instanz. Dann sollen wir auf einen Vergleich. Hinwirken. Es ist nicht originell, aber Herr Fricke kann den Text nachdrucken nicht als Richtigstellung sondern als Nachtrag. .. Geld .. dass man 5.000,00 EUR zahlt.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke: Was ist mit den Verfahrenskosten?

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Übernehmen.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke: … selbst wenn das stimmt, dann beschränkt sich das auf einen minimalen Kreis von Adressaten, ob ich vorab in Auftrag teste oder … dass der .. . Wirtschaftlich ist es nicht nachvollziehbar, wie man testet, ohne … Gruner + Jahr ist in der gleichen Sache … hat 20 Abmahnungen.

Klägeranwalt Dr. Jürgens: … wo Sie die Abschlusserklärung … Muss mich bei meinem Mandanten entschuldigen. .. GmbH … .

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke: Die Frage ist, wie viel Abmahnungen hat Gruner + Jahr erhalten.

Klägeranwalt Dr. Jürgens: Spielt keine Rolle.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke: Si e haben … Es war überfallmäßig … zehn Abmahnungen.

Klägeranwalt Dr. Jürgens: Haben Sie an uns … . Telefongespräch … .

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke: Ja, und dann kam die Abmahnung. Man produziert erhebliche Kosten, und versucht dann … .

Klägeranwalt Dr. Jürgens: Wir hatten angeboten 1.050,00 für alles.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke: Es gab die Bereitschaft. Kann gern man die Probleme … .

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassen erörtert. Der Kläger unterbreitet den Vergleichsvorschlag, einen redaktionellen Text zu veröffentlichen. Die Beklagte verpflichtet sich, 5.000,00 EUR in beiden Sachen zu zahlen – das gilt für beide Verfahren. Die Beklagte soll die Kosten des Rechtsstreits tragen. Sie, der Kläger, werden das mitmachen? Der Klägervertreter erklärt, der Kläger würde einem solchen Vergleich zustimmen. Diesen Vergleich wollen wir schließen.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke: Wenn das als Vergleich kommt, dann ist es uninteressant.

Richter Dr. Link: Wenn Vergleich, dann sollen die Kosten aufgehoben werden.

Der Vorsitzende: Mit Ausnahme der Vergleichsgebühr, die gegeneinander aufgehoben wird. Der Beklagten-Vertreter sagt binnen einer Woche zu, ob ein solcher Vergleich möglich ist.

Beklagtenanwalt Herr Michael Fricke: Ich würde gern noch einen Schriftsatznachlass haben.

Der Vorsitzende: Anträge werden gestellt. Beschlossen und verkündet: 1. Die Verfahren 324 O 546/08, 324 O 548/08, 324 O 551/08 werden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht. 2. Der Beklagten-Vertreter kann auf den Schriftsatz des Gegners vom … bis zum 17.03.09 Stellung beziehen. 3. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 29.05.09, 9:55 in diesem Saal.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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