324 O 832/08 - 06.02.09 - Berlner Verlag wird verklagt; Die Anwälte beider Parteien vertraten schon Mal den Berliner Verlag

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Brenner vs. Berliner Verlag GmbH

05.12.08, 11:45 324 O 832/08 Brenner vs. Berliner Verlag GmbH

Offenbar ging es um den folgenden Artikel der Berliner Zeitung.

'''Ausweisung von mutmaßlichem Mafia-Mitglied'''<br> Beschuldigter ist im Haftkrankenhaus - Marlies Emmerich<br> Das vor knapp zwei Wochen verhaftete mutmaßliche ranghohe Mitglied einer weitverzweigten Russenmafia, Michail R., wird voraussichtlich an die spanische Justiz ausgeliefert. Nachdem das Kammergericht zugestimmt hat, steht dem nichts mehr im Weg.<br> ...<br> Entsetzen hatte der Fall bei der Jüdischen Gemeinde ausgelöst. Über eine von ihm gegründete Wahlliste war der 55-Jährige vor Jahren in das 21-köpfige Gemeindeparlament gewählt worden. Alexander Brenner, damals Gemeindechef, ahnte nichts von den kriminellen Machenschaften. Ein am 21. Juni in der Berliner Zeitung veröffentlichtes Foto zeigte Brenner mit R. Zwischen Brenner und den kriminellen Handlungen des Verdächtigen gibt es aber keinerlei Verbindung.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Andreas Buske
Richterin am Landgericht Ritz
Richter am Landgericht Dr. Link

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch, vertreten vom Anwalt Dominik Höch
Beklagtenseite: Kanzlei Schert pp., vertreten vom Anwalt Helge Reich

Nicht uninteressant, dass der Klägeranwalt noch bir zur Gründung der eigenen Kanzlei den Berliner Verlag als Untergebener der Kanzlei Dr. Schertz vertrat.

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Autor: Rolf Schälike

Anwalt Dominik Höch übergibt den Schriftsatz vom 04.02.09 für Gericht und Gegner.

Der Vorsitzende: Der Text wurde verbreitet in der Berliner Zeitung, aber auch in Hamburg. Sie [Herr Reich] wollen die Zuständigkeitsrüge aufrecht erhalten?

Beglagtenanwalt Herr Helge Reich: Den Gedanken haben wir trotzdem.

Der Vorsitzende: Hm .. .

Klägeranwalt Dominik Höch: ... .

Der Vorsitzende: Wir wollen keine Geldentschädigung zusprechen. Die Veröffentlichung des Bildes kamm man als unrechtens sehen. Die Textberichterstattung auch ... Straftaten ... kommt damit in Verbindung ... werden an den Pranger gestellt. Ergibt sich unserer Auffassng nach nicht. Die Bildunterschrift ist der Fukus. Michael R. ... Mit Unterschrift. ohne Unterschrift ... .Mit ... brungt zum Ausdruck, dass der läger nicht in dem Mittelpunkt der Öffentlichkeit gestellt wird. Bildnis Anlage K4. Ob das mit Zustimmung der jüdischen gemeinde erfolgte?

Klägeranwalt Dominik Höch: Kann nur das vortragen, was wir schon vorgetragen haben. ... mit Bildunterschrift. Zwei Dinge sind wichtig ... .der übliche Leser ... wie er zur Zuodnung kommt. Es stellt sich die Frage der Verpixelung. Mensachenhandel und Geldwäsche


Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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